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Title: 00397592.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00397592.pdf
Published Time: Wed, 10 Feb 2021 09:22:00 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1/012/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 15.01.2021
Andreas Schendel,
Vertreter der CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung 1
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 1
Annette Klinke
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29. Januar 2021
Betrifft:
Airbnb-Nutzung - Anfrage Andreas Schendel, Vertreter der CDU-Fraktion
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Wohnungen im Stadtbezirk 1 werden derzeit dem Wohnungsmarkt durch Airbnb-Vermietung entzogen?
2. Wann können Wohnungssuchende damit rechnen, dass diese Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt werden?
3. Hat die Verwaltung hierzu bereits Überlegungen angestellt oder ein Konzept erarbeitet? Wenn ja, wird um Vorstellung gebeten.
Begründung:
Nach aktuellen Pressemitteilungen kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen mit Mitbewohnern im Haus, wenn die Nutzer von Airbnb-Wohnungen sich nicht korrekt verhalten. Weiterhin wird durch die überteuerte Vermietung (teilw. bis zu
20,00 € pro qm) sozia ler Unfriede geschürt und das Unverständnis der Bürger nimmt zu. Hier ist Verwaltung aufgefordert zu handeln, zumal Mieter mit geringem bis mittleren Einkommen kaum noch bezahlbare Wohnungen finden.
gez. Andreas Schendel gez. Sabine Schmidt
Anlagen:
BV1_012_2021_Antwort Dezernat_Aribnb Nutzung
BV1_012_2021_Antwort Dezernat_Aribnb Nutzung als Text anzeigen
Title: 00399034.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00399034.pdf
Published Time: Thu, 28 Jan 2021 10:48:27 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1/ 01 2/20 21
Beigeordnete r Zaum
Stellungnahme zur Anfrage „Airbnb -Nutzung “
Frage1:
Wie viele Wohnungen im Stadtbezirk 1 werden derzeit dem Wohnungsmarkt durch
Airbnb -Vermietung entzogen?
Antwort:
Für ca. 60 Wohnungen überprüft der Fachbereich Wohnungsaufsicht aktuell im
Rahmen eines Genehmigungs - oder Ordnungsverfahrens, ob eine zweckf remde
Nutzung im Sinne der Wohnraumschutzsatzung stattfindet.
Frage 2:
Wann können Wohnungssuchende damit rechnen, dass diese Wohnungen wieder
dem Mietmarkt zugeführt werden?
Antwort:
Wenn die Verdachtsmomente den Tatbestand der rechtswidrigen Nutzung bestätigen ,
wird mit dem Ziel der Rückführung zu Wohnungszwecken das Ordnungsverfahren
betrieben. Eine Verfahrensdauer wird erfahrungsgemäß mit mindestens 6 Monaten
angesetzt.
Frage 3:
Hat die Verwaltung hierzu bereits Überlegungen angestellt oder ein Konzept
erarbeitet? Wenn ja, wird um Vorstellung gebeten.
Antwort:
Die Verdachtsfälle münden nach Eröffnung eines Ordnungsverfahrens in
Einzelfallentscheidungen. Die Vielfalt der Sachverhalte erlaubt keine andere
Vorgehensweise, insofern bietet eine besondere Konzeption in der Bearbeitung
keinen gangbaren Lösungsansatz.