Anfrage Aktenzeichen BV1/012/2021

Airbnb-Nutzung - Anfrage Andreas Schendel, Vertreter der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrather Straße 7a · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. Januar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie viele Wohnungen im Stadtbezirk 1 werden derzeit dem Wohnungsmarkt durch Airbnb-Vermietung entzogen?
  2. Wann können Wohnungssuchende damit rechnen, dass diese Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt werden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Nach aktuellen Pressemitteilungen kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen mit Mitbewohnern im Haus, wenn die Nutzer von Airbnb-Wohnungen sich nicht korrekt verhalten. Weiterhin wird durch die überteuerte Vermietung (teilw. bis zu 20,00 € pro qm) sozia ler Unfriede geschürt und das Unverständnis der Bürger nimmt zu. Hier ist Verwaltung aufgefordert zu handeln, zumal Mieter mit geringem bis mittleren Einkommen kaum noch bezahlbare Wohnungen finden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00397592.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00397592.pdf Published Time: Wed, 10 Feb 2021 09:22:00 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/012/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.01.2021 Andreas Schendel, Vertreter der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Annette Klinke Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29. Januar 2021 Betrifft: Airbnb-Nutzung - Anfrage Andreas Schendel, Vertreter der CDU-Fraktion Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Wohnungen im Stadtbezirk 1 werden derzeit dem Wohnungsmarkt durch Airbnb-Vermietung entzogen? 2. Wann können Wohnungssuchende damit rechnen, dass diese Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt werden? 3. Hat die Verwaltung hierzu bereits Überlegungen angestellt oder ein Konzept erarbeitet? Wenn ja, wird um Vorstellung gebeten. Begründung: Nach aktuellen Pressemitteilungen kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen mit Mitbewohnern im Haus, wenn die Nutzer von Airbnb-Wohnungen sich nicht korrekt verhalten. Weiterhin wird durch die überteuerte Vermietung (teilw. bis zu 20,00 € pro qm) sozia ler Unfriede geschürt und das Unverständnis der Bürger nimmt zu. Hier ist Verwaltung aufgefordert zu handeln, zumal Mieter mit geringem bis mittleren Einkommen kaum noch bezahlbare Wohnungen finden. gez. Andreas Schendel gez. Sabine Schmidt Anlagen: BV1_012_2021_Antwort Dezernat_Aribnb Nutzung
BV1_012_2021_Antwort Dezernat_Aribnb Nutzung als Text anzeigen
Title: 00399034.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00399034.pdf Published Time: Thu, 28 Jan 2021 10:48:27 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/ 01 2/20 21 Beigeordnete r Zaum Stellungnahme zur Anfrage „Airbnb -Nutzung “ Frage1: Wie viele Wohnungen im Stadtbezirk 1 werden derzeit dem Wohnungsmarkt durch Airbnb -Vermietung entzogen? Antwort: Für ca. 60 Wohnungen überprüft der Fachbereich Wohnungsaufsicht aktuell im Rahmen eines Genehmigungs - oder Ordnungsverfahrens, ob eine zweckf remde Nutzung im Sinne der Wohnraumschutzsatzung stattfindet. Frage 2: Wann können Wohnungssuchende damit rechnen, dass diese Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt werden? Antwort: Wenn die Verdachtsmomente den Tatbestand der rechtswidrigen Nutzung bestätigen , wird mit dem Ziel der Rückführung zu Wohnungszwecken das Ordnungsverfahren betrieben. Eine Verfahrensdauer wird erfahrungsgemäß mit mindestens 6 Monaten angesetzt. Frage 3: Hat die Verwaltung hierzu bereits Überlegungen angestellt oder ein Konzept erarbeitet? Wenn ja, wird um Vorstellung gebeten. Antwort: Die Verdachtsfälle münden nach Eröffnung eines Ordnungsverfahrens in Einzelfallentscheidungen. Die Vielfalt der Sachverhalte erlaubt keine andere Vorgehensweise, insofern bietet eine besondere Konzeption in der Bearbeitung keinen gangbaren Lösungsansatz.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/012/2021