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Title: 00452590.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00452590.pdf
Published Time: Wed, 08 Jun 2022 06:52:47 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/122/2022
FDP -Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.06.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 21. Juni 2022
Betrifft:
Angermunder Baggersee
(Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP -Fraktion, vom 7. Juni 2022)
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
in der letzten BV Sitzung wurde ein Erlass einer Allgemeinverfügung für ein
Badeverbot am Angermunder See beschlossen.
Der Angermunder See ist ein künstlich angelegtes Gewässer und ist durch das
Ausbaggern von Kies entstanden.
Der Unterbacher See ist ebenfalls ein künstlich angelegtes Gewässer, dass
ebenfalls durch Ausbaggern von Kies entstanden ist.
Am Unterbacher See ist jedoch Baden erlaubt, während es am Angermunder See
verboten ist.
Frage 1:
Herr Henning vom Flughafen hat im Mai 2022 in der Bezirksvertretungssitzung
der BV 05 das Vogelschlag Gutachten aus dem Jahre 2010 ausführlich erklärt.
Er hat eindeutig auf meine Nachfrage erklärt, dass durch viel Bewegung wie
durch einen Badebetrieb die Vögel nicht gerne nisten möchten.
Wieso ist dann das Baden im Unterbacher See erlaubt und im Angermunder See
verboten?
Frage 2:
Wann hat die Stadt Düsseldorf die Badenden im Angermunder See jemals
gezählt und nach ihren Bedürfnissen wie zum Beispiel das Aufstellen von
sogenannten Dixi Klos befragt und die Wasserqualität nach Winter und Sommer
getrennt untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht?
Frage 3:
Können ausreichend Parkplätze im Süden des Angermunder Sees errichtet
werden, damit sich die Park Problematik im Ortskern Angermund entspannt?
gez. Dr. Dr. Marianne Hagen Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00458104.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458104.pdf
Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:06:40 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/122/2022
Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP-Fraktion, vom 7. Juni 2022
hier: Angermunder Baggersee
Frage 1:
Herr Henning vom Flughafen hat im Mai 2022 in der Sitzung der Bezirksvertretung 5 das Vogelschlag Gutachten aus dem Jahr 2010 ausführlich erklärt.
Er hat eindeutig auf meine Nachfrage erklärt, dass durch viel Bewegung, wie durch einen Badebetrieb, die Vögel nicht gerne nisten möchten.
Wieso ist dann das Baden im Unterbacher See erlaubt und im Angermunder See verboten?
Antwort:
Bereits seit dem 15. Juli 1968 existiert der Bebauungsplan „Volkserholungsstätte Unter-bacher See“ (Bebauungsplan Nr. 6273/001). In diesem werden ein Nord- und ein Südbad dargestellt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 6173/001 und Nr. 6273/002 „Erholungsstätte Unterbacher See“ wurde zudem das südliche Ufer überplant und für das heutige „Strandbad Süd“ die Zweckbestimmung „öffentliche Grünfläche mit Zubehörbauten“
festgesetzt.
Mit diesen Bebauungsplänen wurden die formale planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, das Baden am Unterbacher See zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage wurden durch Baugenehmigungen die Strandbäder am nördlichen und am südlichen Ufer des Sees mit der erforderlichen Infrastruktur genehmigt. Zudem ist das Baden am Unterbacher See nur in den Strandbädern und mit entsprechender Badeaufsicht ge-stattet.
Am Angermunder See sind diese formalen Voraussetzungen nicht gegeben, wodurch dieses Gewässer den Regelungen des Landeswassergesetzes unterliegt, wonach der Gemeingebrauch von künstlichen Gewässern nicht gestattet ist.
Frage 2:
Wann hat die Stadt Düsseldorf die Badenden im Angermunder See jemals gezählt und nach ihren Bedürfnissen wie zum Beispiel das Aufstellen von sogenannten Dixi Klos befragt und die Wasserqualität nach Winter und Sommer getrennt untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht?
Antwort:
Eine Zählung der Badenden hat, vor dem Hintergrund, dass Baden nach dem Landes-wassergesetz untersagt ist, nicht stattgefunden. Es besteht ein allgemeines Betretungs-recht der Landschaft, wonach der Aufenthalt zu Erholungszwecken am See gestattet ist.
Die untere Wasserbehörde führt für alle Gewässer eine ständige Überwachung der Wasserqualität durch. Der Angermunder See weist hierbei als oligotrophes (nährstoff-armes) Gewässer eine sehr gute Wasserqualität auf. Da der See kein offizielles Bade-gewässer ist, müssen die Daten nicht veröffentlicht werden, sondern dienen dem internen Controlling.
Frage 3:
Können ausreichend Parkplätze im Süden des Angermunder Sees errichtet werden, damit sich die Park Problematik im Ortskern Angermund entspannt? Antwort:
Die Flächen im Süden an der „Lünen‘sche Gasse“ sind gänzlich in Privateigentum der dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe. Die Grünland- und Weideflächen bilden die wirtschaftliche Grundlage zum Betrieb der Reiterhöfe.
Die Verwaltung hat mit dem in der Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 24. Mai 2022 vorgestellten Konzept für die Sofortmaßnahmen (BV5/105/2022) das Konfliktfeld „Parkende Fahrzeuge“ erläutert. Die Anlage eines großen Parkplatzes ist nicht Ziel dieses Konzeptes.