Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Sachdarstellung“
52 Jungen und Mädchen aus Gerresheim haben für das neue Schuljahr 2020/ 2021 keinen Platz in einem der beiden Gerresheimer Gymnasien gefunden. Um ihre gymnasiale Zukunft zu sichern, müssen sie täglich nach Benrath oder Stockum fahren. Ein Dilemma, das sich nahezu jedes Jahr - mit ähnlichen Zahlen - wiederholt, ein Hindernis für eine möglichst frühe soziale Anbindung an die unmittelbare Wohnumgebung. Angesichts des Zuzugs vieler Neubürger und dem Mangel an Schulen ist eine Besserung kaum zu erwarten. Als akzeptables „Ausweichquartier" für Gerresheimer Schüler/-innen zählt das geplante Gymnasium Heinzelmännchenweg in Flingern nahe Gerresheim, des Weiteren sollte bei der Entscheidung über die Aufnahme der Kinder dem Wohnort mehr Gewicht eingeräumt werden. Nach geltendem Recht, § 46 Schulgesetz, entscheiden die Schulleiter über die Aufnahme.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
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BV7/119/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 10.03.2020
CDU-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.03.2020
Betrifft:
Anmeldungen Gerresheimer Gymnasien - Schuljahr 2020/ 2021
- Anfrage der CDU-Fraktion -
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
a) Wann ist mit der Fertigstellung des geplanten Gymnasiums
Heinzelmännchenweg in Flingern, nahe Gerresheim, zu rechnen?
b) Wie sieht die Stadt die Möglichkeit, bei der Entscheidung über die Aufnahme
neuer Schüler/-innen der Wohnortnähe ein höheres Gewicht einzuräumen?
c) Wieviel der für das Schuljahr 2020/ 2021 an beiden Gymnasien angenommenen
Schüler/-innen sind nicht im Stadtbezirk 7 wohnhaft?
Sachdarstellung:
52 Jungen und Mädchen aus Gerresheim haben für das neue Schuljahr 2020/ 2021
keinen Platz in einem der beiden Gerresheimer Gymnasien gefunden. Um ihre
gymnasiale Zukunft zu sichern, müssen sie täglich nach Benrath oder Stockum
fahren. Ein Dilemma, das sich nahezu jedes Jahr - mit ähnlichen Zahlen -
wiederholt, ein Hindernis für eine möglichst frühe soziale Anbindung an die
unmittelbare Wohnumgebung. Angesichts des Zuzugs vieler Neubürger und dem
Mangel an Schulen ist eine Besserung kaum zu erwarten. Als akzeptables
„Ausweichquartier" für Gerresheimer Schüler/-innen zählt das geplante Gymnasium
Heinzelmännchenweg in Flingern nahe Gerresheim, des Weiteren sollte bei der
Entscheidung über die Aufnahme der Kinder dem Wohnort mehr Gewicht eingeräumt
werden. Nach geltendem Recht, § 46 Schulgesetz, entscheiden die Schulleiter über
die Aufnahme. Hoffnung hierfür machte Düsseldorfs Schuldezernent Burkhard
Hintzsche kürzlich in der" WZ": „Eigentlich könnte man alle Kinder aus dem
Stadtbezirk 7 rund um Gerresheim in den beiden Gymnasien versorgen,"
gez.: Rainer Klöpper
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7.9
Anlage 1 zu Vorlage BV7/119/2020
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2020
Anmeldungen Gerresheimer Gymnasien - Schuljahr 2020 / 2021
Anfrage der CDU-Fraktion
Frage a:
Wann ist mit der Fertigstellung des geplanten Gymnasiums Heinzelmännchenweg in
Flingern, nahe Gerresheim, zu rechnen?
Antwort:
Zurzeit wird eine Eröffnung des Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Flingern zum
Schuljahr 2024/2025 angestrebt.
Frage b:
Wie sieht die Stadt die Möglichkeit, bei der Entscheidung über die Aufnahme neuer
Schüler/-innen der Wohnortnähe ein höheres Gewicht einzuräumen?
Antwort:
Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheidet nach den rechtlichen
Vorschriften die Schulleitung innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten
Rahmens (Schulgesetz NRW). Dieser Rahmen beinhaltet insbesondere die Zahl der
Parallelklassen pro Jahrgang. Für die Schaffung der äußeren Rahmenbedingungen
steht demnach der Schulträger in der Verantwortung.
Um dem schulischen Bedarf für das kommende Schuljahr gerecht zu werden, hat die
Landeshauptstadt Düsseldorf in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Neu- und
Erweiterungsbauten zusätzliche Ressourcen geschaffen, so dass eine ausreichende
Zahl an Schulplätzen im Stadtgebiet zur Verfügung steht.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmemöglichkeit einer Schule muss
die Schulleitung bei der Entscheidung über die Aufnahme die im Gesetz (Ausbil-
dungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I) festgelegten Kriterien heranziehen.
Die Schule kann Härtefälle berücksichtigen und darüber hinaus ein oder mehrere der
folgenden Kriterien anwenden:
ï‚· Geschwisterkinder
ï‚· ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
ï‚· ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
Muttersprache
ï‚· in Gesamtschulen und in Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen
und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
ï‚· Schulwege
ï‚· Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
ï‚· Losverfahren.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf würde ein ortsabhängiges Kriterium begrüßen, hat
gem. des Schulgesetzes NRW auf die Entscheidung der Schulleitung aber keinen Ein-
fluss, welche Kriterien angewendet werden. Sie kann somit zum Beispiel nicht ver-
hindern, dass Schulen eine Auswahl der Schülerinnen und Schüler im Losverfahren
treffen.
Wie Herr Stadtdirektor Hintzsche bereits anlässlich der Sitzung des Schulausschusses
am 03. März angekündigte, wird die Schulverwaltung das Thema im Anschluss an
das diesjährige Anmeldeverfahren mit den Schulleitungen diskutieren.
Frage c:
Wie viel der für das Schuljahr 2020/ 2021 an beiden Gymnasien angenommen Schü-
ler/-innen sind nicht im Stadtbezirk 7 wohnhaft?
Antwort:
Von insgesamt 120 angenommen Schülerinnen und Schüler am Marie-Curie-
Gymnasium sind 43 Schülerinnen und Schüler nicht aus dem Stadtbezirk 7.
77 Schülerinnen und Schüler kommen aus dem Stadtbezirk 7. Am Marie-Curie-
Gymnasium sind 2 Schüler im Stadtbezirk 7 abgelehnt worden.
Von insgesamt 150 angenommen Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Ger-
resheim sind 61 Schülerinnen und Schüler nicht aus dem Stadtbezirk 7. 89
Schülerinnen und Schüler kommen aus dem Stadtbezirk 7. Am Gymnasium Ger-
resheim sind 25 Schüler im Stadtbezirk 7 abgelehnt worden.
An beiden Schulen sind insgesamt 27 Schüler im Stadtbezirk 7 abgelehnt
worden.