Anfrage Aktenzeichen BV7/119/2020

Anmeldungen Gerresheimer Gymnasien – Schuljahr 2020/ 2021 - Anfrage der CDU-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nach den Mauresköthen 5 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Sachdarstellung“

52 Jungen und Mädchen aus Gerresheim haben für das neue Schuljahr 2020/ 2021 keinen Platz in einem der beiden Gerresheimer Gymnasien gefunden. Um ihre gymnasiale Zukunft zu sichern, müssen sie täglich nach Benrath oder Stockum fahren. Ein Dilemma, das sich nahezu jedes Jahr - mit ähnlichen Zahlen - wiederholt, ein Hindernis für eine möglichst frühe soziale Anbindung an die unmittelbare Wohnumgebung. Angesichts des Zuzugs vieler Neubürger und dem Mangel an Schulen ist eine Besserung kaum zu erwarten. Als akzeptables „Ausweichquartier" für Gerresheimer Schüler/-innen zählt das geplante Gymnasium Heinzelmännchenweg in Flingern nahe Gerresheim, des Weiteren sollte bei der Entscheidung über die Aufnahme der Kinder dem Wohnort mehr Gewicht eingeräumt werden. Nach geltendem Recht, § 46 Schulgesetz, entscheiden die Schulleiter über die Aufnahme.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV7/119/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.03.2020 CDU-Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.03.2020 Betrifft: Anmeldungen Gerresheimer Gymnasien - Schuljahr 2020/ 2021 - Anfrage der CDU-Fraktion - Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: a) Wann ist mit der Fertigstellung des geplanten Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Flingern, nahe Gerresheim, zu rechnen? b) Wie sieht die Stadt die Möglichkeit, bei der Entscheidung über die Aufnahme neuer Schüler/-innen der Wohnortnähe ein höheres Gewicht einzuräumen? c) Wieviel der für das Schuljahr 2020/ 2021 an beiden Gymnasien angenommenen Schüler/-innen sind nicht im Stadtbezirk 7 wohnhaft? Sachdarstellung: 52 Jungen und Mädchen aus Gerresheim haben für das neue Schuljahr 2020/ 2021 keinen Platz in einem der beiden Gerresheimer Gymnasien gefunden. Um ihre gymnasiale Zukunft zu sichern, müssen sie täglich nach Benrath oder Stockum fahren. Ein Dilemma, das sich nahezu jedes Jahr - mit ähnlichen Zahlen - wiederholt, ein Hindernis für eine möglichst frühe soziale Anbindung an die unmittelbare Wohnumgebung. Angesichts des Zuzugs vieler Neubürger und dem Mangel an Schulen ist eine Besserung kaum zu erwarten. Als akzeptables „Ausweichquartier" für Gerresheimer Schüler/-innen zählt das geplante Gymnasium Heinzelmännchenweg in Flingern nahe Gerresheim, des Weiteren sollte bei der Entscheidung über die Aufnahme der Kinder dem Wohnort mehr Gewicht eingeräumt werden. Nach geltendem Recht, § 46 Schulgesetz, entscheiden die Schulleiter über die Aufnahme. Hoffnung hierfür machte Düsseldorfs Schuldezernent Burkhard Hintzsche kürzlich in der" WZ": „Eigentlich könnte man alle Kinder aus dem Stadtbezirk 7 rund um Gerresheim in den beiden Gymnasien versorgen," gez.: Rainer Klöpper
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
7.9 Anlage 1 zu Vorlage BV7/119/2020 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2020 Anmeldungen Gerresheimer Gymnasien - Schuljahr 2020 / 2021 Anfrage der CDU-Fraktion Frage a: Wann ist mit der Fertigstellung des geplanten Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Flingern, nahe Gerresheim, zu rechnen? Antwort: Zurzeit wird eine Eröffnung des Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Flingern zum Schuljahr 2024/2025 angestrebt. Frage b: Wie sieht die Stadt die Möglichkeit, bei der Entscheidung über die Aufnahme neuer Schüler/-innen der Wohnortnähe ein höheres Gewicht einzuräumen? Antwort: Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheidet nach den rechtlichen Vorschriften die Schulleitung innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens (Schulgesetz NRW). Dieser Rahmen beinhaltet insbesondere die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. Für die Schaffung der äußeren Rahmenbedingungen steht demnach der Schulträger in der Verantwortung. Um dem schulischen Bedarf für das kommende Schuljahr gerecht zu werden, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Neu- und Erweiterungsbauten zusätzliche Ressourcen geschaffen, so dass eine ausreichende Zahl an Schulplätzen im Stadtgebiet zur Verfügung steht. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmemöglichkeit einer Schule muss die Schulleitung bei der Entscheidung über die Aufnahme die im Gesetz (Ausbil- dungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I) festgelegten Kriterien heranziehen. Die Schule kann Härtefälle berücksichtigen und darüber hinaus ein oder mehrere der folgenden Kriterien anwenden: ï‚· Geschwisterkinder ï‚· ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen ï‚· ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache ï‚· in Gesamtschulen und in Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität) ï‚· Schulwege ï‚· Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule ï‚· Losverfahren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf würde ein ortsabhängiges Kriterium begrüßen, hat gem. des Schulgesetzes NRW auf die Entscheidung der Schulleitung aber keinen Ein- fluss, welche Kriterien angewendet werden. Sie kann somit zum Beispiel nicht ver- hindern, dass Schulen eine Auswahl der Schülerinnen und Schüler im Losverfahren treffen. Wie Herr Stadtdirektor Hintzsche bereits anlässlich der Sitzung des Schulausschusses am 03. März angekündigte, wird die Schulverwaltung das Thema im Anschluss an das diesjährige Anmeldeverfahren mit den Schulleitungen diskutieren. Frage c: Wie viel der für das Schuljahr 2020/ 2021 an beiden Gymnasien angenommen Schü- ler/-innen sind nicht im Stadtbezirk 7 wohnhaft? Antwort: Von insgesamt 120 angenommen Schülerinnen und Schüler am Marie-Curie- Gymnasium sind 43 Schülerinnen und Schüler nicht aus dem Stadtbezirk 7. 77 Schülerinnen und Schüler kommen aus dem Stadtbezirk 7. Am Marie-Curie- Gymnasium sind 2 Schüler im Stadtbezirk 7 abgelehnt worden. Von insgesamt 150 angenommen Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Ger- resheim sind 61 Schülerinnen und Schüler nicht aus dem Stadtbezirk 7. 89 Schülerinnen und Schüler kommen aus dem Stadtbezirk 7. Am Gymnasium Ger- resheim sind 25 Schüler im Stadtbezirk 7 abgelehnt worden. An beiden Schulen sind insgesamt 27 Schüler im Stadtbezirk 7 abgelehnt worden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/119/2020