Anfrage Aktenzeichen BV5/061/2022

Anwohnerparken im Stadtbezirk 5

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. März 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie lange dauert es ungefähr von der Beschlussfassung im OVA bis zur rechtskräftigen Aufstellung der Schilder und ab wann bzw. wo können dann die Anwohner entsprechende Parkausweise beantragen?
  2. Sollten die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 darüber hinaus weitere Gebiete bzw. in einer anderen Priorisierung wünschen, wie müsste dies dann entsprechend aufgearbeitet bzw. der Verwaltung mitgeteilt werden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. März 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00443392.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00443392.pdf Published Time: Wed, 16 Mar 2022 12:10:29 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/061/2022 CDU -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.03.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. März 2022 Betrifft: Anwohnerparken im Stadtbezirk 5 (Anfrage Herr Stieber und Herr Golißa, CDU -Fraktion, vom 16. März 2022) Nachdem in einer der letzten Sitzungen die ersten beiden Anwohnerparkgebiete für den Stadtbezirk 5 beschlossen bzw. auf den Weg gebracht worden sind, bekommen die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 immer mehr Anfragen zu diesem Thema. Der Wunsch der Bürgerschaft, hier weitere Flächen im Stadtbezirk 5 einzurichten, scheint sehr groß zu sein. Dass nicht jeder direkt als erstes ein Anwohnerparkgebiet vor seiner Haustüre bekommen kann, versteht sich von selbst und wurde den meisten Anfragestellern auch schon so mitgeteilt. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte wird die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wie lange dauert es ungefähr von der Beschlussfassung im OVA bis zur rechtskräftigen Aufstellung der Schilder und ab wann bzw. wo können dann die Anwohner entsprechende Parkausweise beantragen? 2. In welchen Bereichen, innerhalb des Stadtbezirks 5, plant die Verwaltung, zukünftig weitere Anwohnerparkgebiete einzurichten? Bitte die Angabe mit entsprechender Priorisierung und möglichem Errichtungszeitraum. 3. Sollten die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 darüber hinaus weitere Gebiete bzw. in einer anderen Priorisierung wünschen, wie müsste dies dann entsprechend aufgearbeitet bzw. der Verwaltung mitgeteilt werden? gez. Benedict Stieber gez. Stefan Golißa
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Title: 00458083.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458083.pdf Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:01:09 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/061/2022 Anfrage der Herren Stieber und Golißa, CDU-Fraktion, vom 16. März 2022 hier: Anwohnerparken im Stadtbezirk 5 Frage 1: Wie lange dauert es ungefähr von der Beschlussfassung im OVA bis zur rechtskräftigen Aufstellung der Schilder und ab wann bzw. wo können dann die Anwohner entsprechende Parkausweise beantragen? Antwort: Die verkehrsrechtliche Anordnung sowie (technische) Umsetzung einer Bewohner-parkregelung ist von vielen Faktoren abhängig. Unter Anderem ist entscheidend, ob das gewünschte Bewohnerparkgebiet in dem Ratsbeschluss zu OVA/049/2020 aufgelistet ist. Ist dies der Fall, kann davon ausgegangen werden, dass knapp ein Jahr nach OVA-Beschluss das Bewohnerparkgebiet rechtskräftig in Betrieb gehen wird. Die gemeldeten Bürger werden rechtzeitig vor Einführung per Postwurfsendung über die Einrichtung sowie die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, informiert. Die Möglichkeit der Antragstellung selbst ist ab dem Tag der Benachrichtigung elektronisch bzw. in einem der Bürgerbüros möglich. Ist ein gewünschtes Bewohnerparkgebiet nicht im OVA/049/2020 aufgelistet, müssen weitergehende Berechnungen zu der Parksituation erfolgen, sodass über die Dauer der Umsetzung keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können. Frage 2: In welchen Bereichen, innerhalb des Stadtbezirks 5, plant die Verwaltung, zukünftig weitere Anwohnerparkgebiete einzurichten? Bitte die Angabe mit entsprechender Priorisierung und möglichem Errichtungszeitraum. Antwort: Die Verwaltung prüft aktuell -auf Basis des Ratsbeschlusses OVA/049/2020- die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit für eine Bewohnerparkregelung zwischen Klemensplatz und Alte Landstraße, welche aus der Problematik von Fremdparkern mit Bezug zum historischen Stadtkern sowie der Diakonie Kaiserswerth resultiert. Frage 3: Sollten die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 darüber hinaus weitere Gebiete bzw. in einer anderen Priorisierung wünschen, wie müsste dies dann entsprechend aufgearbeitet bzw. der Verwaltung mitgeteilt werden? Antwort: Die Bezirksvertretung müsste einen Beschluss fassen, in einem bestimmten Gebiet die Einführung eines Anwohnerparkgebietes zu prüfen und dies der Verwaltung mitteilen. Die Priorisierung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen erfolgt - entsprechend der gesamtstädtischen Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/061/2022