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Title: 00443392.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00443392.pdf
Published Time: Wed, 16 Mar 2022 12:10:29 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/061/2022
CDU -Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 16.03.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. März 2022
Betrifft:
Anwohnerparken im Stadtbezirk 5
(Anfrage Herr Stieber und Herr Golißa, CDU -Fraktion, vom 16. März 2022)
Nachdem in einer der letzten Sitzungen die ersten beiden Anwohnerparkgebiete
für den Stadtbezirk 5 beschlossen bzw. auf den Weg gebracht worden sind,
bekommen die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 immer mehr Anfragen zu
diesem Thema. Der Wunsch der Bürgerschaft, hier weitere Flächen im
Stadtbezirk 5 einzurichten, scheint sehr groß zu sein. Dass nicht jeder direkt als
erstes ein Anwohnerparkgebiet vor seiner Haustüre bekommen kann, versteht
sich von selbst und wurde den meisten Anfragestellern auch schon so mitgeteilt.
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte wird die Verwaltung um die
Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Wie lange dauert es ungefähr von der Beschlussfassung im OVA bis zur
rechtskräftigen Aufstellung der Schilder und ab wann bzw. wo können
dann die Anwohner entsprechende Parkausweise beantragen?
2. In welchen Bereichen, innerhalb des Stadtbezirks 5, plant die Verwaltung,
zukünftig weitere Anwohnerparkgebiete einzurichten? Bitte die Angabe
mit entsprechender Priorisierung und möglichem Errichtungszeitraum.
3. Sollten die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 darüber hinaus weitere
Gebiete bzw. in einer anderen Priorisierung wünschen, wie müsste dies
dann entsprechend aufgearbeitet bzw. der Verwaltung mitgeteilt werden?
gez. Benedict Stieber gez. Stefan Golißa
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00458083.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458083.pdf
Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:01:09 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/061/2022
Anfrage der Herren Stieber und Golißa, CDU-Fraktion, vom 16. März 2022
hier: Anwohnerparken im Stadtbezirk 5
Frage 1:
Wie lange dauert es ungefähr von der Beschlussfassung im OVA bis zur rechtskräftigen Aufstellung der Schilder und ab wann bzw. wo können dann die Anwohner entsprechende Parkausweise beantragen?
Antwort:
Die verkehrsrechtliche Anordnung sowie (technische) Umsetzung einer Bewohner-parkregelung ist von vielen Faktoren abhängig. Unter Anderem ist entscheidend, ob das gewünschte Bewohnerparkgebiet in dem Ratsbeschluss zu OVA/049/2020 aufgelistet ist.
Ist dies der Fall, kann davon ausgegangen werden, dass knapp ein Jahr nach OVA-Beschluss das Bewohnerparkgebiet rechtskräftig in Betrieb gehen wird. Die gemeldeten Bürger werden rechtzeitig vor Einführung per Postwurfsendung über die Einrichtung sowie die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, informiert.
Die Möglichkeit der Antragstellung selbst ist ab dem Tag der Benachrichtigung elektronisch bzw. in einem der Bürgerbüros möglich.
Ist ein gewünschtes Bewohnerparkgebiet nicht im OVA/049/2020 aufgelistet, müssen weitergehende Berechnungen zu der Parksituation erfolgen, sodass über die Dauer der Umsetzung keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können.
Frage 2:
In welchen Bereichen, innerhalb des Stadtbezirks 5, plant die Verwaltung, zukünftig weitere Anwohnerparkgebiete einzurichten? Bitte die Angabe mit entsprechender Priorisierung und möglichem Errichtungszeitraum.
Antwort:
Die Verwaltung prüft aktuell -auf Basis des Ratsbeschlusses OVA/049/2020- die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit für eine Bewohnerparkregelung zwischen Klemensplatz und Alte Landstraße, welche aus der Problematik von Fremdparkern mit Bezug zum historischen Stadtkern sowie der Diakonie Kaiserswerth resultiert.
Frage 3:
Sollten die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 darüber hinaus weitere Gebiete bzw. in einer anderen Priorisierung wünschen, wie müsste dies dann entsprechend aufgearbeitet bzw. der Verwaltung mitgeteilt werden?
Antwort:
Die Bezirksvertretung müsste einen Beschluss fassen, in einem bestimmten Gebiet die Einführung eines Anwohnerparkgebietes zu prüfen und dies der Verwaltung mitteilen.
Die Priorisierung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen erfolgt - entsprechend der gesamtstädtischen Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung.