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Title: 00392511.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00392511.pdf
Published Time: Wed, 18 Nov 2020 07:31:19 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV7/376/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 18.11.2020
FDP-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 01.12.2020
Betrifft:
Behindertengerechte Spielplätze im Bezirk 7 - Anfrage der FDP-Fraktion -
Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Spielplätze sind im Bezirk 7 barrierefrei zugänglich?
2. Welche Spielplätze im Bezirk 7 verfügen über behindertengerechte Spielgeräte (v.a. in Bezug auf körperliche Behinderungen, wie z.B. Rollstuhlfahrer) und in welchen der angrenzenden Stadtteile Mörsenbroich, Rath, Flingern, Vennhausen sind Spielplätze mit entsprechenden Spielgeräten vorhanden?
3. Inwiefern werden auch bei der Neugestaltung von Spielplätzen Interessen von behinderten Kindern mit beachtet und eingeplant?
## Sachdarstellung:
Eltern körperlich behinderter Kinder sind auf uns zugekommen und haben sich beschwert, dass sie in weiten Teilen Gerresheims keine öffentlich zugänglichen Spielplätze kennen, auf denen ihre Kinder einen Zugang bzw. eine Spielmöglichkeit haben. Gerade in Zeiten der Corona Pandemie, in denen zahlreiche, durch Vereine getragene Sportmöglichkeiten für die Kinder nicht mehr zugänglich oder erreichbar sind, ist das Problem noch einmal akuter ins Bewusstsein der Eltern gerückt. Deshalb wünschen sie sich in erreichbarer Entfernung mehr solcher Plätze. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Gerresheim ein bekannter und beliebter Standort von Förderschulen ist. Dadurch ist der Stadteil gerade für Betroffene sehr attaktiv und viele Familien suchen sich hier eine Wohnung, um möglichst kurze Wege zur Schule zu haben.
gez.: André Kiel, Julian Deterding Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Meyer
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405935.pdf
Published Time: Mon, 22 Mar 2021 11:13:47 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
6.4
Anlage 1 zu Vorlage BV7/376/2020
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 25.03.2021
Behindertengerechte Spielplätze im Stadtbezirk 7
Anfrage der FDP-Fraktion
Frage 1:
Wie viele Spielplätze sind im Bezirk 7 barrierefrei?
Antwort:
Grundsätzlich sind alle Kinderspielplätze barrierefrei zugänglich.
Frage 2:
Welche Spielplätze im Bezirk 7 verfügen über behindertengerechte Spielgeräte
(v.a. in Bezug auf körperliche Behinderungen, wie z.B. Rollstuhlfahrer) und in
welchen der angrenzenden Stadtteile Mörsenbroich, Rath, Flingern,
Vennhausen sind Spielplätze mit entsprechenden Spielgeräten vorhanden?
Antwort:
Zur Gestaltung barrierefreier Kinderspielplätze ist vor allem die Vielfalt der unter-schiedlichen Spielmöglichkeiten auf den Spielplätzen, sowie die Möglichkeit der Ein-bindung aller Kinder in den Spielablauf wesentlich. Hierbei müssen die Fähigkeiten aller Kinder berücksichtigt und gefördert werden. Wichtig ist dabei zu bedenken, dass nicht alle Kinder alles können, und dass dies auf Spielplätzen auch ein gewünschter Effekt ist, damit alle Kinder die Chance haben ihre Grenzen auszutesten. Die Spielelemente müssen kontrastreich und taktil erfahrbar gestaltet und es sollten ein-fache und intuitiv erlebbare Spielmöglichkeiten vorhanden sein. Bedeutsam dabei ist, dass alle Kinder, egal welche Einschränkung sie haben, am Spielprozess beteiligt werden können. Hierbei spielt die barrierefreie Erreichbarkeit eine große Rolle. Alle Kinderspielplätze im Stadtgebiet sind barrierefrei erreichbar. Auf den meisten Spiel-plätzen sind auch einzelne Spielmöglichkeiten barrierefrei erreichbar, diese Möglich-keiten zu erweitern ist ein Ziel zukünftiger Planungen.
Unter Vielfalt ist auch zu verstehen, dass sehr unterschiedliche Spielabläufe in der Planung von Spielplätzen Berücksichtigung finden sollen, wie das Rutschen, Klettern, Schaukeln und Wippen, sowie das Spielen mit Sand und Matsch und die Ermögli-chung von Rollenspielen in kreativen Spielräumen. Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Schaffung von Spezialgeräten für körperlich eingeschränkte Kinder die Ge-fahr in sich birgt, dass sie aufgrund dieser Geräte wiederum herausgehoben und ausgegrenzt werden. Häufig wird für Spezial-Spielgeräte auch Betreuungspersonal benötigt, so dass diese eher auf betreuten Spielflächen Anwendung finden können. Das Ziel einer barrierefreien Planung muss sein, dass ein integrativer Ansatz gefun-den wird mit Elementen im Spielbereich, die von niedrigschwellig bis ambitioniert reichen und alle gleichzeitig im selben Raum zur selben Zeit ansprechen.
Auf den meisten Kinderspielplätzen ist die Erreichbarkeit von Sandspielflächen gege-ben, durch eine Plattierung bis an diese Bereiche heran. Häufig gibt es bereits integ-rative Spielelemente an diesen erreichbaren Sandspielflächen, wie z.B. auf dem KSP Alter Gerresheimer Friedhof, wo eine Wassermatschanlage so installiert wurde, dass auch Kinder im Rollstuhl die Pumpe bedienen und somit in das Spiel mit dem Sand-und Wassermatschen integriert werden können. Desgleichen gilt für die älteren unter den Rollstuhlfahrern, die dort an vier Tischtennisplatten spielen können. Auch in den anderen Stadtteilen sind Spielgeräte dieser Art zu finden, so dass es ein breites An-gebot für diesen Nutzerkreis gibt. Zum Beispiel im Stadtteil Mörsenbroich KSP Schef-felstraße integrative Spielgeräte, in Rath auf dem KSP Westfalenstraße und Roddorn-straße leuchtend farbenfrohe Spielgeräte für Sehbehinderte. In Flingern auf dem KSP Engerstraße ein Rollstuhlfahrerkarussell. In Flingern eine Spielekombination mit Wa-ckelbrettern etc...
Frage 3:
Inwiefern werden auch bei der Neugestaltung von Spielplätzen Interessen von be-hinderten Kindern mit beachtet und eingeplant?
Antwort:
Das Gartenamt achtet bei größeren Um- und Neubaumaßnahmen von öffentlichen Kinderspielplätzen verstärkt auf die Berücksichtigung integrativ ausgerichteter Spiel-angebote. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Erreichbarkeit sowohl der Spiel-plätze selber, als auch einzelner Spielgeräte, was durch die Wahl der Fallschutzflä-chen und der Spielgeräte gewährleistet wird. Auch Themen, wie mit Rollstühlen un-terfahrbare Tische, Aufstellflächen für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen, kon-trastreiche Farben für Wegebeläge und Spielgeräte werden bedacht. Diese Maßnah-men hängen vom Sanierungsbedarf auf Kinderspielplätzen ab und werden primär über den Masterplan Kinderspielplätze, aber auch durch Mittel der Bezirksvertretun-gen oder über Förderprogramme finanziert.