Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
Title: 00452455.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00452455.pdf
Published Time: Tue, 07 Jun 2022 12:35:05 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/119/2022
SPD -Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.06.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 21. Juni 2022
Betrifft:
Besorgte Eltern in Kaiserswerth
(Anfrage SPD -Fraktion vom 7. Juni 2022)
Sehr geehrter Herr Golißa,
im Namen der SPD Fraktion bitten wir Sie, diese Anfrage auf die Tagesordnung
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 5 zu nehmen:
Anfrage: Besorgte Eltern in Kaiserswerth
Uns erreichten Bitten besorgter Eltern aus Kaiserswerth, um die Sicherheit ihrer
13 -15 -jährigen Kinder. Sie beschreiben unter anderem folgende Bedrohungen:
„dass vor der Commerzbank ein Mädchen zusammengeschlagen wird und
daraufhin einschreitende Passanten ebenfalls angegriffen und bedroht
werden“
„dass Dealer mit ihren aufgemotzten Autos entgegen der Einbahnstraßen
durch Kaiserswerth rasen und Passanten angreifen und einschüchtern,
nachdem diese auf die Einbahnstraße aufmerksam machen“
„dass jedes Wochenende Massen von kaputten Flaschen, welche auch
schon als Waffe eingesetzt wurden, am Anker und Rhein zurückbleiben“
„Es gibt Eltern, die darüber nachdenken, eine Bürgerwehr zu gründen“
Diesbezüglich bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Kann die Verwaltung die Vorkommnisse bestätigen?
2. Wie wurden diese Ereignisse durch Polizei und OSD geahndet?
3. Was kann den besorgten Eltern geantwortet werden, so dass sie keine
„Bürgerwehr“ gründen, weil sie sich sicher und wahrgenommen fühlen?
gez. Nicola Wisbrun -Irmer Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00458102.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458102.pdf
Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:05:30 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/119/2022
Anfrage SPD-Fraktion vom 7. Juni 2022
hier: Besorgte Eltern in Kaiserswerth
Frage 1:
Kann die Verwaltung die Vorkommnisse bestätigen?
Frage 2:
Wie wurden diese Ereignisse durch Polizei und OSD geahndet?
Frage 3:
Was kann den besorgten Eltern geantwortet werden, so dass sie keine „Bürgerwehr“ gründen, weil sie sich sicher und wahrgenommen fühlen?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Antwort der Verwaltung
Die angeführten Punkte beinhalten fast ausschließlich strafrechtlich relevante Tat-bestände (wie Körperverletzung, Bedrohungen, Drogendelikte) sowie Verstöße im Fließverkehr. Die Zuständigkeit in diesen Fällen liegt bei der Polizei.
Die geschilderten Sachverhalte sind dem Ordnungs- und Servicedienst nicht bekannt.
Die Dienstkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes achten im gesamten Stadtgebiet auch unabhängig von Beschwerden auf die Einhaltung aller einschlägigen Rechts-vorschriften. Die Bürgerinnen und Bürger haben unabhängig davon die Möglichkeit, sich bei aktuellen Störungen, wie beispielsweise Lärm oder das Wegwerfen von Abfall auf Straßen oder in Anlagen, direkt an die Leitstelle des Ordnungsamtes zu wenden. Von den Außendienstkräften festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt und geahndet.
Antwort der Polizei
Es sind zwei Vorkommnisse mit Gewaltbeteiligung bekannt geworden.
Zum einen ein räuberischer Diebstahl zum Nachteil eines 18jährigen Mannes und einer 15jährigen Jugendlichen zur Nachtzeit auf dem unbeleuchteten Kinderspielplatz unterhalb der Klemensbrücke und zum anderen ein Körperverletzungsdelikt zur Nachtzeit, bei dem mehrere Täter einen Geschädigten getreten und geschlagen hatten.
Darüber hinaus ist bezüglich der verbotswidrigen Einfahrt in die Straße An Sankt Swidbert ein Fall bekannt geworden, bei dem es zu Streitigkeiten zwischen Passanten und einem Fahrzeugführer kam. In weiteren Fällen wurden seitens der Polizei Fahrzeugführer*innen auf die verbotswidrige Einfahrt hingewiesen. Hier handelte es sich zumeist um ortsunkundige oder ältere Verkehrsteilnehmer*innen, die die Einfahrt in eine Einbahnstraße nicht bemerkt hatten. Es wird angeregt die Beschilderung auf ihre Erkennbarkeit, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit zur Nachtzeit prüfen zu lassen.
Zu Verunreinigungen und Flaschenbruch am Anker und Rheinufer sind der Polizei keine Beschwerdelagen bekannt.