Anfrage Aktenzeichen BV5/130/2022

Energetische Sanierungsmaßnahmen im Stadtbezirk 5

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. Juni 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

viele denkmalgeschützte Häuser, die teilweise Jahrhunderte alt sind.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Juni 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00452676.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00452676.pdf Published Time: Wed, 08 Jun 2022 12:56:19 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/130/2022 FDP -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.06.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 21. Juni 2022 Betrifft: Energetische Sanierungsmaßnahmen im Stadtbezirk 5 (Anfrage FDP -Fraktion vom 8. Juni 2022) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, in Kaiserswerth und den anderen Stadtteilen des Stadtbezirks 5 gibt es extrem viele denkmalgeschützte Häuser, die teilweise Jahrhunderte alt sind. Diese Hauseigentümer möchten häufig gerne wie auch alle andere Haus - eigentümer ihr Eigenheim energetisch sanieren. Dies ist unter anderem möglich durch den Einbau einer Photovoltaik -Anlage und einer Erdwärme -Pumpe. Frage 1: Erlaubt das Denkmalschutzamt den vielen denkmalgeschützten Häusern in Kaiserswerth und im Düsseldorfer Norden (Stadtbezirk 5) den Einbau einer Photovoltaik -Anlage und einer Erdwärme -Pumpe? Frage 2: Viele Stadtteile des Düsseldorfer Nordens liegen in unmittelbarer Nähe zum Rhein und in oder der Nähe von Wasserschutzgebieten. Ist der Einsatz einer Erdwärme -Pumpe überall im Düsseldorfer Norden erlaubt? gez. Dr. Dr. Marianne Hagen
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Title: 00458107.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458107.pdf Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:08:37 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/130/2022 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP-Fraktion, vom 8. Juni 2022 hier: Energetische Sanierungsmaßnahmen im Stadtbezirk 5 Frage 1: Erlaubt das Denkmalschutzamt den vielen denkmalgeschützten Häusern in Kaiserswerth und im Düsseldorfer Norden (Stadtbezirk 5) den Einbau einer Photovoltaik-Anlage und einer Erdwärmepumpe? Antwort: Die Notwendigkeit energetischer Sanierungen auch von Denkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde bewusst. Sanierungen dienen auch dem Erhalt denkmalgeschützter Bausubstanz und werden daher nicht ausgeschlossen. Dabei ist jeweils im Einzelfall abzustimmen, welche Art des Eingriffs in die Substanz für beide Ziele (energetische Sanierung und Erhalt des (Boden-)Denkmals) den meisten Nutzen bringt. Insofern handelt es sich immer um Abwägungen im Einzelfall. Eine allgemeinverbindliche Antwort für alle Denkmäler kann daher hier leider nicht gegeben werden. Frage 2: Viele Stadtteile des Düsseldorfer Nordens liegen in unmittelbarer Nähe zum Rhein und in oder in der Nähe von Wasserschutzgebieten. Ist der Einsatz einer Erdwärme-Pumpe überall im Düsseldorfer Norden erlaubt? Antwort: Bei Erdsondenanlagen (vertikale Einbringung der Erdsonden in tiefere Erdschichten) wird die Erdwärme mit Hilfe einer Wärmepumpe sowie eines Wärmeträgers sowohl zu Heiz-und Kühlzwecken von Gebäuden genutzt. Bereits bei der Bohrung und beim Einbringen einer Erdwärmesonde in den Untergrund sowie beim Betrieb einer Erdwärmesondenanlage können nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser entstehen. Daher bedürfen die Errichtung und der Betrieb einer Erdsondenanlage vom Grundsatz her einer wasserrechtlichen Erlaubnis auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Das Stadtgebiet Düsseldorfs nördlich des Flughafens liegt vollständig im Bereich des Wasserschutzgebietes Bockum. Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die engeren Wasserschutzzonen I und II sowie die weiteren Wasserschutzzonen III A und III B. In den engeren Wasserschutzzonen I und II sowie der Wasserschutzzone III A sind die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesonden aus wasserwirtschaftlichen Gründen nicht erlaubnisfähig. In der weiteren Wasserschutzzone III B können Erdwärmesonden wasserrechtlich genehmigt werden, jedoch darf als Wärmeträger der Erdsondenanlage nur reines Wasser verwendet werden, so dass ein möglicher Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in das Grundwasser verhindert wird. Eine direkte Grundwassernutzung, bei der das Grundwasser aus einem Förderbrunnen entnommen, zu einer Wärmepumpe geleitet und nach dem Entzug der Wärme über einen "Schluckbrunnen" wieder in den Untergrund zurückgeführt wird (sog. "Wasser-Wasser-Anlagen"), ist aus wasserwirtschaftlichen Gründen in Wasserschutzgebieten nicht erlaubnisfähig. Der Einsatz von Erdwärme zu Heizzwecken kann auch bei einer energetischen Sanierung von Altbauten sinnvoll sein. Wichtigste Voraussetzung ist ein hoher energetischer Standard, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Wesentlicher Bestandteil einer energetischen Sanierung ist eine gut gedämmte Außenhülle. Für die Erdwärmenutzung ist eine Fußboden- oder Flächenheizung erforderlich. Bei einem anderen Heizungssystem ist aufgrund der dann erforderlichen relativ hohen Vorlauftemperatur die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben. Optimaler Weise erfolgt die Warmwasserbereitung mit Solarthermie.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/130/2022