Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
BV6/085/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.04.2021
Fraktion BÜ90/Die Grünen
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. April 2021
Betrifft:
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen:
Geduldetes und freigegebenes Parken auf den Bordsteinen im Stadtbezirk 6
Begründung:
In den vergangenen Wochen wurde häufig über die Scheffelstraße berichtet. Hier
kommt es seitens einiger Bürger*innen regelmäßig zu Falschparken und
Blockieren des Bordsteins, worunter insbesondere ältere und körperlich
eingeschränkte Passant*innen zu leiden haben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen in diesem Zusammenhang
Anfragen von Bürger*innen, die sich über ebensolche Falschparker in ihren
Straßen beklagen.
Die Verwaltung wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. In wie vielen Straßen im Bezirk wurde halbhüftiges Parken oder Parken
auf dem Bordstein bislang tatsächlich erlaubt und in wie vielen wurde es
lediglich geduldet?
2. Darf davon ausgegangen werden, dass die Stadtverwaltung zukünftig in
weiteren Straßen durch verstärkte Kontrollen Sorge dafür tragen wird,
dass die Bordsteine für eine zweckgemäße Verwendung zur Verfügung
stehen?
3. Wie ließe sich aus Sicht der Verwaltung eine dauerhafte Lösung im Sinne
aller Beteiligten erzielen?
gez. Florian Ries gez. Alexandra Heymann
gez. Ralf Molnar gez. Lukas Mielczarek
Seite 2
BV6-085-2021 Antwort Anfrage geduldetes und freigegebenes Parken auf Bordsteinen im SB 6 als Text anzeigen
Drucksache BV6/085/2021
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen
vom 07.04.2021
Geduldetes und freigegebenes Parken auf den Bordsteinen im Stadtbezirk 6
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1:
In wie vielen Straßen im Bezirk wurde halbhüftiges Parken oder Parken
auf dem Bordstein bislang tatsächlich erlaubt und in wie vielen wurde es
lediglich geduldet?
Antwort:
Die Verwaltung führt keine Statistik dazu und kann daher keine Angaben mac hen.
Das verbotswidrige Parken auf Gehwegen wurde nie geduldet. Unter Betrachtung der
Gesamtumstände wurde im Rahmen des Opportunitätsprinzips lediglich auf eine
Ahndung verzichtet.
Die Gesamtumstände haben sich mittlerweile jedoch geändert. Auf die zu
Fußgehenden wird heute mehr geachtet, was auch die Einstellung einer
Fußgängerbeauftragten zeigt.
Zudem gibt es immer mehr Beschwerden über das halbhüftige Parken und die dann
verbleibenden geringen Gehwegbreiten. Das führte dazu, dass die Lage in
Teilbereichen neu bewertet wurde, die Kontrollen und Ahndungen erforderlich
machen.
Frage 2:
Darf davon ausgegangen werden, dass die Stadtverwaltung zukünftig in
weiteren Straßen durch verstärkte Kontrollen Sorge dafür tragen wird,
dass die Bordsteine für eine zweckgemäße Verwendung zur Verfügung
stehen?
Antwort:
Selbstverständlich wird die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen
Kapazitäten überall dort, wo die behinderungsfreie Nutzung der Gehwege durch
verbotswidriges Parken nicht möglich ist, einschreiten.
Es muss gewährleistet sein, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies
gilt umso mehr dort, wo die Gehwegbreite für den Fußgängerverkehr nicht ausreicht,
so dass Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Straße ausweiche n müssen.
Frage 3:
Wie ließe sich aus Sicht der Verwaltung eine dauerhafte Lösung im Sinne
aller Beteiligten erzielen?
Antwort:
Alle Straßen im Stadtbezirk 6 werden per Einzelfallprüfung auf geduldetes Parken
untersucht. Im Anschluss daran werden straßenabhängige Einzelfalllösungen
erarbeitet.