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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00349602.pdf
Published Time: Tue, 27 Aug 2019 07:31:06 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/002/2019
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 25.07.2019
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 10.09.2019
Betrifft:
Handhabung/Bekämpfung von Riesenbärenklau bzw. Herkulesstaude im Stadtbezirk 5(Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, vom 25.07.2019)
Die Herkulesstaude, auch Riesen-Bärenklau genannt, ist eine in der Blüte zwar attraktive aber gefährliche Pflanze. Auf die Haut gelangter Pflanzensaft kann bei an-schließender Sonnenbestrahlung zu schwerwiegenden Verbrennungen und Entzün-dungen führen.
Die Pflanze ist in Nordrhein-Westfalen flächendeckend verbreitet. Besonders entlang der Fließgewässer und ihrer Auen haben sich große Bestände etabliert. In Düsseldorf und in den Nachbarkreisen sind zahlreiche Bestände bekannt. So wurden auch an den Fließgewässern, wie Anger und Schwarzbach diese Pflanzen beobachtet.
Um den Riesen-Bärenklau gänzlich zu entfernen, muss die Pflanze mitsamt der Wur-zel ausgegraben und fachgerecht entsorgt werden. Hierbei sollte man die Wurzel mindestens zehn Zentimeter unterhalb der Erdoberfläche durchtrennen und aushe-ben. Diese Maßnahme eignet sich am besten im Frühjahr, wenn die Herkulesstaude noch klein ist.
Die Fachverwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Sind die Grundstückseigentümer/innen verpflichtet die Pflanze zu entfernen?
2. Wenn nein, wie kann die Bürgerschaft geschützt/gewarnt werden, sofern sich die Pflanzen an der Grundstücksgrenze (privat) zu einer öffentlichen Fläche (Gehweg, Grünanlage, etc.) befinden?
3. Entfernt die Landeshauptstadt Düsseldorf auf ihren Grundstücken die Herkulesstaude und wird sie vermittelnd tätig, sofern es sich um eine öffentliche Fläche handelt, die nicht in Eigentum der Stadt steht (Bsp. entlang des Fließgewässers Anger), ggf. an wen kann man sich wenden?
gez. Dieter Horne Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Antwort.TOP6-Herkulesstaude.2019-10-08
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00358497.pdf
Published Time: Tue, 08 Oct 2019 16:24:23 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/002/2019
Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, am 25. Juli 2019 hier: Handhabung/Bekämpfung von Riesenbärenklau bzw. Herkulesstaude im Stadtbezirk 5
Frage 1:
Sind die Grundstückseigentümer*innen verpflichtet die Pflanze zu entfernen?
Antwort:
Die Grundstückseigentümer*innen sind nicht verpflichtet, die Herkulesstauden auf ihren Grundstücken, die zudem in der Regel nicht öffentlich zugänglich sind, zu entfernen.
Frage 2:
Wenn nein, wie kann die Bürgerschaft geschützt/gewarnt werden, sofern sich die Pflanzen an der Grundstücksgrenze (privat) zu einer öffentlichen Fläche (Gehweg, Grünanlage, et cetera) befinden?
Antwort:
Die Stadtverwaltung kann von Privatgrundstücken ausgehende natürliche Lebensrisiken nicht ausschließen. Wenn sich auf Privatgrundstücken befindliche Her-kulesstauden auf andere öffentliche Flächen aussamen beziehungsweise ausweiten, sind die jeweiligen Grundstückseigentümer*innen zuständig. Über die Risiken, die von der Staude ausgehen können, haben Bürger*innen die Möglichkeit, sich über verschiedene Medien zu informieren.
Frage 3:
Entfernt die Landeshauptstadt Düsseldorf auf ihren Grundstücken die Herkulesstaude und wird sie vermittelnd tätig, sofern es sich um eine öffentliche Fläche handelt, die nicht im Eigentum der Stadt steht (Beispiel: entlang des Fließgewässers Anger), gegebenenfalls an wen kann man sich wenden?
Antwort:
Die Ausbreitung der Herkulesstaude wird in Düsseldorf auf den städtischen Grünflä-chen schon seit über 25 Jahren überwiegend technisch bekämpft. Das heißt, die Blü-tenstände werden abgeschlagen beziehungsweise abgemäht und vernichtet, um Aus-samungen zu begegnen. Wenn der Blüherfolg fehlt, treibt die von Natur aus zweijährige Pflanze wieder aus. Daher müssen, um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen, die Pflanzen zerschlagen und die Wurzelstöcke ausgegraben werden. Insgesamt ist der Vorgang sehr aufwän-dig und kann von der Verwaltung nur auf kleinen Flächen beziehungsweise an Ge-fahrenpunkten erfolgen. Eine Bekämpfung erfolgt immer im Bereich von Kinderspielplätzen, Kindertages-stätten, Schulhöfen, an Bänken und Wegerändern. Derzeit laufen Versuche, Kleinflächen mit einem Heißwasserverfahren zu bekämpfen. Ein abschließendes Ergebnis über die Effektivität liegt noch nicht vor. Weitere großflächige Bestände der Herkulesstaude befinden sich auch im Zuständig-keitsbereich anderer öffentlicher beziehungsweise halböffentlicher Träger und Insti-tutionen. Diese können bei konkreten Hinweisen entsprechend informiert werden.