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Title: 00456461.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00456461.pdf
Published Time: Wed, 10 Aug 2022 12:21:40 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/163/2022
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 10.08.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 23. August 2022
Betrifft:
Kinderspielplatz Hoppengarten (Anfrage Frau de Fries, CDU-Fraktion, vom 10. August 2022)
Auf dem Spielplatz Hoppengarten wurden im letzten Jahr die beiden in die Jahre gekommenen Holzspielschiffe ausgewechselt, da sie beschädigt und nicht mehr verkehrssicher waren.
Diese beiden Spielgeräte waren in der Vergangenheit für jeweilig unterschiedliche Altersgruppen bestimmt. Dies wurde jedoch bei der Auswechslung der 2 Holzschiffe leider nicht beachtet. Darüber hinaus wurde es im Vorhinein zudem leider versäumt, die Pläne für die neuen Spielgeräte der BV vorzulegen. Somit wurde erst nach Fertigstellung offensichtlich, dass beide Spielgeräte für nahezu der gleichen Altersgruppe ausgerichtet sind. Dies löste einen Unmut bei den Bürgern aus, die sich mit ihrem Anliegen an einige BV-Mitglieder und den Bezirksbürgermeister gerichtet haben.
Daraufhin fand am 23. März ein Ortstermin auf dem Spielplatz Hoppengarten statt, auf dem festgehalten wurde, dass das neue große Gerät, welches eigentlich für die älteren Kinder (Vorschul-und Schulkinder) gedacht ist, tatsächlich nicht den Ansprüchen dieser Altersgruppe entspricht.
Im Anschluss an den Ortstermin ist erörtert worden, sowohl den Austausch (Option I), als auch eine Ergänzung/Änderung (Option II) des großen Spielgerätes zu prüfen. Der Gestaltungsvorschlag mit den notwendigen Kosten zur Ergänzung / Änderung (Option II) liegt vor. Der für den eventuellen Austausch (Option I) noch nicht. Für eine Abstimmung über die beiden Maßnahmen wäre dies jedoch unabdingbar.
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte wird die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Liegt die Kostenaufstellung für eine eventuelle Realisierung eines neuen Spielgerätes / Austausch (Option I) mittlerweile vor?
2. Wann könnte mit der Realisierung eines neuen Spielgerätes (Option I) und wann mit der Ergänzung (Option II) des jetzigen Spielgerätes gerechnet werden?
3. Ist eine Anschlussverwendung auf einem kleineren Spielplatz mit Platz für ein Spielgerät im Falle einer Ersetzung (Option I) möglich?
gez. Babette de Fries Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00461367.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00461367.pdf
Published Time: Mon, 26 Sep 2022 11:52:05 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/163/2022
Anfrage Frau de Fries, CDU-Fraktion, vom 10. August 2022
hier: Kinderspielplatz Hoppengarten
Stellungnahme zum Sachverhalt:
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat nach dem Abbau der nicht mehr verkehrssicheren Spielgeräte zwei neue Spielschiffe auf dem Kinderspielplatz Hoppengarten aufstellen lassen. Diese sind nach den technischen Vorgaben und Ausführungen durch den Spielgerätehersteller, unter Einhaltung der Fachnormen, durchgeführt worden.
Das kleine Spielschiff ist für die Altersgruppe der Kleinkinder und das große Spielschiff nur für Schulkinder vorgesehen.
Die Spielgeräte sind für unterschiedliche Altersgruppen gebaut und nach den technischen Vorgaben der EN DIN-Norm und TÜV freigegeben worden.
Das große Spielschiff verfügt über sogenannte Filter, das sind Eigenschaften für das sichere Spielen mit dem Spielgerät. Diese sichern, dass ein Spielgerät nur von den Kindern genutzt werden kann und wird, für die es zum Spiel freigegeben wurde.
Der Einsitz der Rutsche des großen Spielschiffes liegt in einer Höhe von 1,20 m. Kleinkinder können diese Höhe aus eigener Kraft nicht erklettern oder erreichen, sodass ein Kleinkind nicht unabsichtlich ein Spielgerät nutzen könnte, das nur für größere Kinder freigegeben wurde. Der Einbau des Gurtsteges ist in gleicher Weise so entworfen und ist nicht für das Spielen für Kleinkinder vorgesehen.
Frage 1:
Liegt die Kostenaufstellung für eine eventuelle Realisierung eines neuen Spielgerätes/Austausch (Option I) mittlerweile vor?
Antwort:
Als neues Spielgerät bietet sich eine beliebte Standard-Spielkombination mit einer Rutsche an. Die Kosten betragen circa 25.000 Euro.
Die Kosten für den Abbau des derzeit vorhandenen Spielgerätes, mit der Option eines Wiedereinsatzes auf einem anderen Kinderspielplatz und Einlagerung des Geräts, liegen bei zusätzlich circa 7.000 Euro.
Die Kosten für eine Erweiterung des vorhandenen großen Spielschiffs mit einem Leuchtturm und Röhrenrutsche liegen bei circa 45.600 Euro. Bei Verzicht auf eine Röhrenrutsche würden sich die Kosten auf rund 36.000 Euro belaufen.
Frage 2:
Wann könnte mit der Realisierung eines neuen Spielgerätes (Option I) und wann mit der Ergänzung (Option II) des jetzigen Spielgerätes gerechnet werden?
Antwort:
Die Aufstellung eines neuen Gerätes benötigt einen Zeitraum von rund 6 Monaten.
Bei einer Ergänzung des vorhandenen Spielgeräts kann mit einem kürzeren Zeitraum von circa 3 bis 4 Monaten gerechnet werden. Frage 3:
Ist eine Anschlussverwendung auf einem kleineren Spielplatz mit Platz für ein Spielgerät im Falle einer Ersetzung (Option I) möglich?
Antwort:
Eine Anschlussverwendung auf einem kleineren Spielplatz ist möglich. Die Kosten für den Abbau des derzeit vorhandenen Gerätes und den Wiederaufbau auf einem anderen Kinderspielplatz betragen circa 17.000 Euro.
Für eine neue Verwendung und die Umbaumaßnahme muss ein geeigneter Spielplatz gefunden werden.