Kleingärten Flinger Broich - Anfrage der FDP-Fraktion
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Flinger Broich · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug2Dokumente8. Februar 2021veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus dem Original
Vorbemerkung: Die Anfrage betrifft das Gebiet nördlich des Flinger Broich und südlich des Hellwegs (Kleingartenanlage/Zirkus Chapiteau). In der Vergangenheit wurden ähnliche Kleingartengebiete z.T. sukzessive zu Wohngebieten weiterentwickelt - unter Schonung der bestehenden Strukturen (Beispiele: Märchenland, Gurkenland).
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
BV2/023/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 08.02.2021
FDP-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Patrick Schiffer
Betrifft:
Kleingärten Flinger Broich
- Anfrage der FDP-Fraktion
Vorbemerkung:
Die Anfrage betrifft das Gebiet nördlich des Flinger Broich und südlich des
Hellwegs (Kleingartenanlage/Zirkus Chapiteau).
In der Vergangenheit wurden ähnliche Kleingartengebiete z.T. sukzessive zu
Wohngebieten weiterentwickelt - unter Schonung der bestehenden Strukturen
(Beispiele: Märchenland, Gurkenland).
Fragen:
Gibt es bereits Planungen der Verwaltung in der oben beschriebenen Form?
Welche rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse sind nach Einschätzung der
Verwaltung gegeben?
Welche rechtlichen und baulichen Voraussetzungen müssten im Zuge der oben
beschriebenen Entwicklung geschaffen werden?
gez. Patrick Bölling gez. Stephan Meyer
Fraktionssprecher
Beantwortung BV2 023 2021 Kleingärten Flinger Broich als Text anzeigen
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Sitzung: 18.05.2021
Drucksache BV2/023/2021
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.02.2021
Kleingärten Flinger Broich
- Anfrage der FDP-Fraktion
Vorbemerkung:
Die Anfrage betrifft das Gebiet nördlich des Flinger Broich und südlich des Hellwegs
(Kleingartenanlage/Zirkus Chapiteau).
In der Vergangenheit wurden ähnliche Kleingartengebiete z.T. sukzessive zu
Wohngebieten weiterentwickelt - unter Schonung der bestehenden Strukturen
(Beispiele: Märchenland, Gurkenland).
Frage 1:
Gibt es bereits Planungen der Verwaltung in der oben beschriebenen Form?
Antwort zu Frage 1:
Dem Stadtplanungsamt sind derzeit keine Planungen in der oben beschriebenen Form
für diesen Bereich bekannt.
Frage 2:
Welche rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse sind nach Einschätzung der
Verwaltung gegeben?
Antwort zu Frage 2:
Bei dem Gelände handelt es sich um Kleingärten und nicht um Grabeland. Nach
Bundeskleingartengesetz wären bei Auflösung der bestehenden Pachtverh ältnisse
Ersatzflächen für die Kleingärtner erforderlich. Dies kann zu einem langwierigen und
kostenintensiven Prozess führen.
Im Übrigen siehe Antwort 3.
Frage 3:
Welche rechtlichen und baulichen Voraussetzungen müssten im Zuge der oben
beschriebenen Entwicklung geschaffen werden?
Antwort zu Frage 3:
Derzeit setzen die beiden Bebauungspläne Nr. 5777/044 Hellweg / Flinger Broich
(rechtskräftig seit 1993) und Nr. 5877/026 Hellweg / Flinger Broich (rechtskräftig seit
1993) für das Gebiet der Kleingärten am Flinger Broich private Grünfläche
(Dauerkleingärten mit Zubehörbauten einschl. Vereinsheim) sowie eine öffentliche
Grünfläche (Sportanlage mit Zubehörbauten) fest.
Neben den erforderlichen planungsrechtlichen Prozessen und den dann gesetzlich
geforderten Ersatzflächen für die Kleingartennutzung stellt sich bei der gefragten
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„Umwidmung ohne größere Eingriffe in die bestehenden Strukturen" insbesondere
auch die Frage nach einer verantwortbaren Erschließung für eine Wohnnutzung.
Ausreichende Rettungswege , technische Infrastruktur sowie Ver - und
Entsorgungsleitungen wären in den meisten Fällen in der vorhandenen Struktur nicht
darstellbar. Hinzu kämen die nicht unerheblichen Erschließungskosten für die
Eigentümer, die in der Folge zu Verdrängungseffekten i n der vorhandenen
Sozialstruktur führen könnten.
Vor den rechtlichen und baulichen Voraussetzungen steht an erster Stelle jedoch eine
politische Entscheidungsfindung, ob die für diesen Stadtteil wichtigen Grün - und
Freiraumstrukturen für eine weitere Entwicklung überhaupt verfügbar gemacht werden
sollen.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.