Anfrage Aktenzeichen BV1/103/2020

Leerstand in den Wohn- und Geschäftshäusern Ratinger Str. 44-48 - Anfrage Herr Peter Klein, Vertreter DIE LINKE; Herr Dietmar Stummer, Vertreter Bündnis90/Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ratinger Straße 44 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Ist der Verwaltung bekannt, dass diese Gebäude mit zahlreichen Wohnungen in den Obergeschossen sowie Geschäftsräumen in den Erdgeschossen diesem Gebäude leer stehen?
  2. Sind der Verwaltung eventuelle Umbau- oder Umnutzungspläne für diese Häuser bekannt, z, B. verursacht durch einen Eigentümerwechsel?
  3. Welche Möglichkeiten besitzt die Verwaltung, um den Verfall und damit den Abbruch der Gebäude zu verhindern?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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Title: 00374345.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00374345.pdf Published Time: Thu, 12 Mar 2020 12:22:58 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/103/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.03.2020 Herr Peter Klein, Vertreter DIE LINKE Herr Dietmar Stummer, Vertreter Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Marina Spillner Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 27. März 2020 Betrifft: Leerstand in den Wohn- und Geschäftshäusern Ratinger Str. 44-48 - Anfrage Herr Peter Klein, Vertreter DIE LINKE; Herr Dietmar Stummer, Vertreter Bündnis90/Die Grünen Seit längerer Zeit stehen die Ladenlokale in den Gebäuden in der Ratinger Str. 44-48 leer. Ebenso sind die Wohnungen in diesen Gebäuden nicht bewohnt. Da auch einzelne Fenster in diesen Gebäuden zerstört sind, ist die Bausubstanz dieser Häuser durch eindringende Feuchtigkeit extrem gefährdet. Aufgrund dieses Situationszustandes der Gebäude möchte ich die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen bitten: 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass diese Gebäude mit zahlreichen Wohnungen in den Obergeschossen sowie Geschäftsräumen in den Erdgeschossen diesem Gebäude leer stehen? 2. Sind der Verwaltung eventuelle Umbau- oder Umnutzungspläne für diese Häuser bekannt, z, B. verursacht durch einen Eigentümerwechsel? 3. Welche Möglichkeiten besitzt die Verwaltung, um den Verfall und damit den Abbruch der Gebäude zu verhindern? Gez. Peter Klein Dietmar Stummer Seite 2
BV1_103_2020_Leerstand Ratingerstraße_Antwort Dezernat als Text anzeigen
Title: 00378778.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00378778.pdf Published Time: Mon, 18 May 2020 08:27:33 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/103/2020 Beigeordneter Zaum Stellungnahme zur Anfrage „ Leerstand in den Wohn- und Geschäftshäusern Ratinger Str. 44-46 “ Das Amt für Wohnungswesen nimmt wie folgt Stellung: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, dass diese Gebäude mit zahlreichen Wohnungen in den Obergeschossen sowie Geschäftsräumen in den Erdgeschossen leer stehen? Antwort: Dem Fachbereich Wohnungsaufsicht ist der Leerstand der oben genannten Gebäude seit dem Jahr 2016 bekannt. Frage 2: Sind der Verwaltung eventuelle Umbau- oder Umnutzungspläne für diese Häuser bekannt, z.B. verursacht durch einen Eigentümerwechsel? Antwort: Eine aktuell durchgeführte Recherche zu den Eigentumsverhältnissen ergab, dass der letzte Eigentümerwechsel im Jahr 2016 stattgefunden hat. Der aktuelle Eigentümer ist neben den o.g. Grundstücken auch im Besitz der Liegenschaft Ratinger Str. 48 sowie des Parkhauses, Ratinger Str. 50. Nach Auflösung des Pachtvertrages mit dem Betreiber des Parkhauses soll sodann ein Wettbewerb über die Bebauung des gesamten Areals stattfinden. Frage 3: Welche Möglichkeiten besitzt die Verwaltung, um den Verfall und damit den Abbruch der Gebäude zu verhindern? Antwort: Im Rahmen der Anwendung der Vorschriften der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum hat der Fachbereich Wohnungsaufsicht die Möglichkeit, die Eigentümerschaft auf den Tatbestand eines genehmigungspflichtigen, länger als 6 Monate andauernden Leerstands hinzuweisen und um Stellungnahme zu der beabsichtigten Nutzung der Gebäude zu bitten. Sollte sich aus der Antwort eine Information bzw. ein Hinweis auf einen geplanten Abbruch ergeben, besteht auch hier die Verpflichtung der Eigentümerschaft, eine Genehmigung zum Abbruch der Gebäude zu beantragen. Ö 6.2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/103/2020