Anfrage Aktenzeichen BV2/006/2024

Nachverfolgung von Meldungen zu Falschparker*innen im Stadtbezirk 2 - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Eduard-Schloemann-Straße 3 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. Januar 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

Seit einiger Zeit ist, vor allem in Großstädten, eine stärkere Nutzung des Fahrrads als Alternative zum Auto zu beobachten. Diese Entwicklung zeigt, dass das Fahrrad für viele Bürgerinnern und Bürger eine gute Option für die Mobilität innerhalb der Stadt darstellt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
Title: 00508418.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00508418.pdf Published Time: Mon, 08 Jan 2024 08:31:05 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/006/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.01.2024 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Nachverfolgung von Meldungen zu Falschparker*innen im Stadtbezirk 2 - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Seit einiger Zeit ist, vor allem in Großstädten, eine stärkere Nutzung des Fahrrads als Alternative zum Auto zu beobachten. Diese Entwicklung zeigt, dass das Fahrrad für viele Bürgerinnern und Bürger eine gute Option für die Mobilität innerhalb der Stadt darstellt. Aufgrund des begrenzten Platzangebots für den Individualverkehr bleiben leider Konflikte nicht aus. Hier gehört es auch in unserem Stadtbezirk leider zum alltäglichen Bild, dass Lieferdienste, Handwerker und „nur -mal -eben" -Kurzparker Schutzstreifen, Fahrrad - und Gehwege sowie Zebrastreifen und Fußgängerfurten durch ein Halten oder Parken behindern. Viell eicht auch aufgrund zu geringer Überwachung kann der Eindruck entstehen, dass sich eine Laissez -faire -Haltung ausgebildet hat. Viel zu häufig führen diese Verstöße, vor allem das Halten oder Parken in den genannten Bereichen, zu einer Gefährdung von Radf ahrenden; andere mindestens aber auch zu einer Behinderung von Fußgängern (Mütter mit Kinderwagen, Senioren etc.). Mit neuartigen Angeboten besteht seit einiger Zeit allerdings für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Falschparker zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen. Plattformen und Apps wie weg.li, falschparkermelden.de und wegeheld.de ermöglichen es, mit Geodaten versehene Bilder zur Dokumentation dieser Verstöße einzureichen. Durch die Weitergabe der Daten an die Stadtverwaltung besteht so e ine Möglichkeit der Nachverfolgung dieser Verstöße. 1. Wie und in welchem Umfang nutzt die städtische Verkehrsüberwachung die Meldungen dieser Plattformen zur Nachverfolgung von solchen Verstößen? 2. Welches Meldeaufkommen von Bürgerinnen und Bürgern z uSeite 2 entsprechenden Verstößen liegen der Verwaltung allgemein für den Stadtbezirk 2 und ggfls. in besonders betroffenen Straßenabschnitten vor? 3. Welche Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung generell, um die Blockade von Radwegen und der damit einhergehenden Gefährdung von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern wirkungsvoll und nachhaltig zu begegnen und was wird dazu praktiziert? gez. Brigitte Reich Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 006 2024 Nachverfolgung von Meldungen zu Falschparkenden im Stadtbezirk 2 als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00512596.pdf Published Time: Fri, 16 Feb 2024 11:54:47 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Seite 1 von 2 > TOP 6.9 > Sitzung: 20.02 .2024 > Vorlagennummer BV2/ 006 /2024 > Anfrage der Fraktion Bündnis90/DieGrünenvom06.01 .2024 > hier: Nachverfolgung von Meldungen zu Falschparker*innen im Stadtbezirk 2 > Frage 1: Wie und in welchem Umfang nutzt die städtische Verkehrsüberwachung die Meldungen dieser Plattformen zur Nachverfolgung von solchen Verstößen? Antwort : Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes nimmt Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten per E -Mail oder Papier post entgegen und bearbeitet diese mit derselben Sorgfalt wie Feststellungen der eigenen Außendienste . Erfahrungsgemäß ist nur ein sehr geringer Teil der eingehenden Anzeigen wegen fehlender oder unplausibler Daten nicht zur Einleitung eines Verfahrens geeignet. Im Jahr 2023 wurden dazu aus gesamten Stadtgebiet 26.261 Anzeigen mit Verwarn - oder Bußgeldern v erfolgt. Bei den E -Mails wird nicht danach entschieden, über welche Software oder Plattform sie erzeugt wurden. Daher kann der Anteil der Anzeigen, die unter Verwendung der genannten Plattformen erzeugt wurden, nicht benannt werden. Eine aktive Zusammenar beit mit den Melde -Plattformen erfolgt aus Gründen der Objektivität der Verfahrensführung nicht. Erfahrungsgemäß beschränken s ich die meisten Anzeigeerstattenden auf den Versand eines per Smartphone aufgenommenen Fotos unter Angabe von Tatort und –zeit. Ob private Apps, die zunächst heruntergeladen, installiert und zum Teil auch registriert werden müssen, diesen Vorgang für Gelegenheitsnutzer noch wesentlich vereinfachen könnten, erscheint daher nicht gesichert. Losgelöst von der Ahndung angezeigter Verstö ße durch die Bußgeldstelle nimmt die Verkehrsüberwachung diese Meldungen zum Anlass, besonders auffällig gewordene Bereiche proaktiv zu kontrollieren. Frage 2 : Welches Meldeaufkommen von Bürgerinnen und Bürgern zu entsprechenden Verstößen liegen der Verwaltung allgemein für den Stadtbezirk 2 und ggfls. in besonders betroffenen Straßenabschnitten vor? Antwort : Die Verfahren werden gesamtstädtisch geführt, eine bezirksbezo gene Auswertung ist nicht möglich, da die Tatortangaben in der Anzeige und Verfolgung alphanumerisch aufgebaut sind - in der Regel nach Straße und nächstgelegener Hausnummer – und nicht mit GPS -Koordinaten. Seite 2 von 2 Frage 3 : Welche Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung ge nerell, um die Blockade von Radwegen und der damit einhergehenden Gefährdung von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern wirkungsvoll und nachhaltig zu begegnen und was wird dazu praktiziert? Antwort : Die geltenden Verkehrsregeln richten sich primär an die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sie sind also von ihnen selbst einzuhalten. Die kommunale Verkehrsüberwachung unterstützt die erwartete Regeltreue, indem sie Überprüfungen durchführt und unerwünschtes Verhalten sanktioniert .

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/006/2024