Anfrage Aktenzeichen BV9/170/2022

Schottergärten - Anfrage von Frau Kiwitt; Die Linke

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erich-Müller-Straße 31 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. August 2022veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 die Verwaltun g beauftragt zu prüfen,
  • Die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf hat auf die Anfrage der Ratsfraktion

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00461259.pdf Published Time: Fri, 23 Sep 2022 06:26:59 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: TOP 6.9 BV9/170/2022 Sitzung der BV 9 am 23.09.2022 Anfrage von Frau Kiwitt; Die Linke Schottergärten Frage 1: Welche Übersicht hat die Verwaltung über vorhandene oder

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Title: 00456194.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00456194.pdf Published Time: Mon, 12 Sep 2022 08:49:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV9/170/2022 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.08.2022 Die Linke in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 26.08.2022 Betrifft: Schottergärten -Anfrage von Frau Kiwitt; Die Linke Begründung: Seit Jahren nimmt die Zahl der Schottergärten zu. Auch in unserem Bezirk passiert dies vermehrt. In Zeiten des Klimanotstands ist das eine fatale Entwicklung. Darum ist es notwendig, schnell umzusteuern. Leider gibt es für die Stadt Düsseldorf keine entsprechende notwendige Satzung. Allerdings verbietet es die Bauordnung des Landes (BauO NRW) die Versiegelung oder das Anlegen von Schottergärten auf nicht überbauten Flächen von Grundstücken (§8, Absatz 1). Hier wird festgeschrieben, dass die bebauten Grundstücke „wasseraufnahmefähig zu be lassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen“ sind. Der Städte - und Gemeindebund NRW sieht die Problematik der Schottergärten und hat Handreichungen dazu herausgegeben. Verschiedene Städte arbeiten mit Verboten, z.B. Kassel oder Mainz. In Korschenbroich gibt es Fördergelder für die Entsiegelung. Anfrage: 1. Welche Übersicht hat die Verwaltung über vorhandene oder geplante Schottergärten a) in der gesamten Stadt, b) im Bezirk 09? 2. Wurden von Seiten der Verwaltung Möglichkeiten der Ansprache, Leitfaden, Flyer usw. geplant? 3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung eines a) Förderprogramms oder b) einer Satzung/Verordnung?
BV9_170_2022_Schottergärten als Text anzeigen
Title: 00461259.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00461259.pdf Published Time: Fri, 23 Sep 2022 06:26:59 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: TOP 6.9 BV9/170/2022 Sitzung der BV 9 am 23.09.2022 Anfrage von Frau Kiwitt; Die Linke Schottergärten Frage 1: Welche Übersicht hat die Verwaltung über vorhandene oder geplante Schottergärten a) in der gesamten Stadt, b) im Bezirk 9 ? Antwort zur Frage 1: Das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz u nd das Garten -, Friedhofs - und Forstamt haben keine entsprechen den Kataster oder Informationen. Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf führt ebenfalls keine Statistiken über vorh andene oder geplante Schottergärten. Es prüft bei Kenntniserlangung sogenannter Schottergärten den jeweiligen Einzelfall baurechtlich. Frage 2: Wurde von Seiten der Verwaltung Möglichkeiten der Ansprache, Leitfaden, Flyer usw. geplant? Antwort zur Frage 2: Basierend auf der Informationsvorlage für den Ausschuss für Umweltschutz (AUS) zur Sitzung am 6. Mai 2021: Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 die Verwaltun g beauftragt zu prüfen, mit wel chen Instrumenten die Stadt Düsseldorf auf eine möglich st ökologische und klimaangepasste Gestaltung von Vorgärten und anderen nicht überbauten pri vaten Grundstücksflächen hinwir ken kann (Vorlage 01/ 182/2019 "Blumenwiesen statt Stei nwüsten"). Mit der Informations vorlage für den Ausschuss für öffentliche Einri chtungen, AÖE/ 006/2020 wurde dem AUS in seiner Sitzung am 5. März 2020 sowie weiteren Ausschüssen und dem Rat das Konzept der Verwaltung vorgestellt. Mit der Informationsvorlage AUS/ 032/2021 wurde im Folgejahr der Sachstand "Blumenwiesen statt Steinwüste n" berichtet. Zentraler Bestandteil des Konzeptes „Mach’s bunt“ von Umweltamt und Gart enamt für klima freundliche und artenreiche Vorgärten ist, mit dem gleichnamigen Flyer und der Website www.duesseldorf.de/vorgaerten Düsseldorfer Bürgerinnen u nd Bürger von den Vorteilen öko logischer Vorgärten als bessere Alternative zum „Schottergarten ‘ zu überzeugen. Die durch geführten und weitere Aktivitäten in der Übersicht:  Der Flyer "Mach's bunt" wurde bisher in einer Gesamtauflage von 105.000 Exemplaren gedruc kt. "Mach's bunt" wurde vom Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz unter anderem mit den Abfallgebührenbescheiden (60.000 Exemplare), über das Umweltmagazin Grünstift (5.500), die Mitgliederzeitschrift von Haus und Grund Düsseldorf (18.500) u nd an Gartencen ter (1.000) verteilt. Es liegt im Rathaus, im Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz, im Gar tenamt und anderen Stellen der Stadtverwaltung aus. Aktiv angefordert wurden mehrere hundert Exemplare zuletzt von den Nachhaltigkeitsinitiativen Gerresheim und Benr ath. Das Klimamobil hat die Faltblätter ebenfalls an Bord.  Kostenlos abgegeben werden zudem Tüten mit Wildblumensaatgut und die Broschüre "Städtische Vorgärten. Naturnahes Grün vor der Haustür".  Internetseite www.duesseldorf.de/vorgaerten mit viele n Tipps und weiterführenden Hinweisen zu klimafreundlichen und artenreichen Vorgärten. Seit 2020 sind laut Gartenamt rund 2.400 Zugriffe zu verzeichnen.  2022 steht der Wettbewerb für "Klimafreundliche u nd artenreiche Vorgärten" im Fo kus. Bisher wurde mit zwei städtischen Pressediensten am 14. April und am 20. Mai sowie flankierenden socialmedia posts auf den Wettbewerb im Zusammenhang mit "Mach's bunt" aufmerksam gemacht. Darüber hinaus sind gedruckte Plakate mit dem Slogan "Wer hat den schönsten Vorgar ten?" erhältlich und auf digitalen Außenwerbeflächen der Stadt präsent.  Ergänzend zu Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit p lant das Umweltamt Bildungsange bote, z.B. im VHS -Biogarten. Frage 3 Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung eines a) Fö rderprog ramms oder b) einer Sat zung/Verordnung? Antwort zur Frage 3: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf hat auf die Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Rechtsgültigkeit der Düsseldorfer Vorgartensatzung (RAT/022/20 20) im Jahre 2020 nach erneuter rechtlicher Prüfung erläutert, dass zum einen die geltenden Vorgartensatzungen den aktuellen rechtlichen Vorgaben nicht genü gen d und zum anderen, dass für eine neue Vorgartensatzung aktuell keine gesetzliche Grund lage in Nor drhein -Westfalen vorhanden ist. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung eine Informations - und Überzeugungskampagne als niederschwe lliges Handeln durchgeführt. Fe derführend war u.a. das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz. Die rechtliche Bewertung zur Möglichkeit von Vorgartensatzungen durch die Landeshaup tstadt Düsseldorf hat sich seit her nicht geändert. Eine Verordnung könnte nur das Land erlassen. Ergänzende Info rmation von Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz zum Punkt Förderprogramm: Förderungsm öglichkeiten für klimafreundliche und artenreiche Vorgärten:  Der diesjährige Wettbewerb für "Klimafreundliche und artenreiche Vorgärten" hat zum Ziel 20 besonders klimafreundliche und artenreiche Vorg ärten zu finden, die als Vorbil der öffentlich gemach t werden können. Eine Jury wird di e Kandidaten während der Sommer monate vor Ort näher begutachten. Preise und Anerkennungen im Wert von 100 bis 1.000 Euro sind ausgelobt. Mehr dazu unter www .duesseldorf.de/umweltprojektfoerderung .Im Rahmen des Förderprogramms "Mach was draus!", welches vielfältige Umwelt - und Naturschutzprojekte primär von Initiativen, Kitas, Schule n und gemeinnützige Organisatio nen bis maximal 400 Euro bezuschusst, können Maßnahmen in privaten Gärten gefördert werden, wenn durch die Umgestaltung eine Verbesserung für den Klimaschutz und den Er halt der Artenvielfalt herbeigeführt wird. Dazu wurden bisher enge Maßstäbe angelegt, weil z.B. lediglich saisonale Ersatzpflanzunge n in privaten Gärten nicht Gegenstand der Förderung sein sollen. Ein Zuschuss aus diesem Programm stellt in erster Linie eine finanzielle Aner ken nung dar und dient der Beschaffung geeigneter Pflanzen. Förderbeträge liegen in der Regel bei 100 Euro."

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/170/2022