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Title: 00488384.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00488384.pdf
Published Time: Wed, 23 Aug 2023 11:20:08 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV6/096/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 01.06.2023
SPD -Fraktion
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek
Anfrage der SPD -Fraktion
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 14. Juni 2023
Betrifft:
Anfrage der SPD -Fraktion:
Nutzung Grundstück Vogelsanger Weg
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu der Nutzung des Grundstückes
zwischen Vogelsanger Weg 1 (Kinderärztliche Praxis) und V ogelsanger Weg 23 -
25 zu beantworten:
1. Ist auf dem Gelände Wohnungsbau möglich?
2. Wenn dort Wohnungsbau möglich ist, kann die Stadt auf den Eigentümer
einwirken, dort Wohnungen zu bauen?
3. Wer ist für die Sicherung des Grundstücks zuständig?
Begründung:
Auf d em Grundstück hatte vor vielen Jahren ein Taxiunternehmen seinen Sitz,
die Firma besteht aber nicht mehr. Auf dem Grundstück stehen noch einige
Garagen, ob sie genutzt werden, ist nicht zu erkennen. Das Gelände liegt brach
und Wohnungen an dieser Stelle wä ren für den Stadtteil wünschenswert.
Die Sicherung des Geländes ist vollkommen unzureichend und das Grundstück
ist jederzeit und für alle ohne große Hindernisse zu betreten. Vor wenigen
Wochen ist dort ein Feuer ausgebrochen und hat einen größeren Einsatz nötig
gemacht.
Der Grund für das Feuer ist unklar.
gez. Monika Growe gez. Ralf Thomas
gez. Diana Gesemann gez. Jörg Graf
BV6-096-2023 Antwort Anfrage Nutzung Grundstück Vogelsanger Weg als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00494893.pdf
Published Time: Thu, 24 Aug 2023 09:22:45 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Drucksache BV6/ 096 /2023
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der SPD -Fraktion
vom 01.06. 2023
Nutzung Grundstück Vogelsanger Weg
Das Bauaufsichtsamt (Amt 6 3) beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1:
Ist auf dem Gelände Wohnungsbau möglich?
Antwort 1:
Ja, das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/14 und ist
als „Urbanes Gebiet“ (MU) festgesetzt. Wohngebäude sind hier zulässig.
Frage 2:
Wenn dort Wohnungsbau möglich ist, kann die Stadt auf den Eigentümer einwirken
dort Wohnungen zu bauen?
Antwort 2:
Es wurde beim Bauaufsichtsamt ein Bauantrag für die E rrichtung eines
Wohngebäudes mit 14 Wohneinheiten eingereicht, der sich noch in der Prüfung
befindet. Über die Bearbeitung des Antrags und die Beratung hinaus kann kein
Einwirken auf den Eigentümer erfol gen.
Frage 3 :
Wer ist für die Sicherung des Grundstücks zuständig?
Antwort 3:
Für die Sicherung des Grundstücks sind der Eigentümer und der/die Nutzer
zuständig. Seiten s der Bauaufsicht wird geprüft, ob diese aufgefordert werden
müssen, eine Sperru ng des Geländes zu veranlassen.