Anfrage Aktenzeichen BV7/088/2020

Spontaner Beschluss zur Denkmalwürdigkeit für alte Trinkwassertanks - Anfrage der FDP-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nach den Mauresköthen 5 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 6. März 2020veröffentlicht

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zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 29.02.2020 Betrifft: Spontaner Beschluss zur Denkmalwürdigkeit für alte Trinkwassertanks - Anfrage der FDP-Fraktion - Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Konsequenzen hatte der spontane Beschluss der BV 7 zur Prüfung der Denkmalwürdigkeit für die Baugenehmigung? 2. Welche Konsequenzen wird der Beschluss für die Trinkwasserversorgung haben? 3. Welche finanziellen Konsequenzen und welche zeitliche Verzögerung wird der Beschluss für das Sanierungsprojekt bringen?

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BV7/088/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.02.2020 FDP-Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 29.02.2020 Betrifft: Spontaner Beschluss zur Denkmalwürdigkeit für alte Trinkwassertanks - Anfrage der FDP-Fraktion - Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Konsequenzen hatte der spontane Beschluss der BV 7 zur Prüfung der Denkmalwürdigkeit für die Baugenehmigung? 2. Welche Konsequenzen wird der Beschluss für die Trinkwasserversorgung haben? 3. Welche finanziellen Konsequenzen und welche zeitliche Verzögerung wird der Beschluss für das Sanierungsprojekt bringen? Sachdarstellung: In der Januarsitzung beschloss die Bezirksvertretung mehrheitlich und spontan nach einem Vortrag der Stadtwerke zum Bauprojekt Auf der Hardt, ohne den Beratungsbedarf unserer Fraktion zu berücksichtigen, Denkmalschutz für die alten Trinkwassertanks prüfen zu lassen. Die Konsequenzen eines solchen Beschlusses konnten dem Gremium nicht klar sein, weil die vortragenden Personen der Stadtwerke und der Verwaltung auf einen solchen Punkt nicht vorbereitet waren und hierzu keine Auskunft geben konnten. Es stellt sich zudem die Frage, ob ein solcher Spontanbeschluss, dessen Tragweite das Wohl der Landeshauptstadt Düsseldorf gefährden kann, überhaupt rechtsgültig erfolgt ist, und ob Herr Oberbürgermeister Thomas Geisel ihn nicht besser nach § 54 der Gemeindeordnung NRW beanstandet hätte. gez.: Julian Deterding gez.: Sönke Willms-Heyng

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/088/2020