Anfrage Aktenzeichen 170/ 92/2019

Steingärten im Stadtbezirk 10 in Düsseldorf

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Carlo-Schmid-Straße 2 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. Mai 2019veröffentlicht

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Title: Vorlage 170/ 92/2019 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00343126.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 15:16:34 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 170/ 92/2019 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Frederik Hartmann (BÜ 90/ DIE GRÜNEN) der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 14.05.2019 # Anfrage Steingärten im Stadtbezirk 10 in Düsseldorf - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hartmann (BÜ 90/DIE GRÜNEN) - Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Existiert im Rahmen eines Grünraumkonzeptes oder einer anderen Verordnung in Düsseldorf eine Vorgabe für Eigentümer / Bewohner zur Gestaltung ihrer Freiflächen / Gärten, die die Schaffung von sogenannten Steingärten bzw. versiegelten Gärten untersagt? 2. Werden im Stadtbezirk 10 regelmäßig Erhebungen hinsichtlich der Gestaltung der privaten Freiflächen und Gärten durchgeführt? 3. Wenn 2. zutrifft: Zu welchem Anteil sind Freiflächen und Gärten im Stadtbezirk 10 versiegelt und als Steingärten angelegt? Sachdarstellung: Der letzte UN-Bericht offenbart: Die Artenvielfalt auf unserer Welt ist bedroht. Je mehr Flächen versiegelt werden, desto mehr Arten, insbesondere im Reich der Insekten, werden bedroht. Daher haben einige Städte in Deutschland, z.B. Bremen, Gesetze bzw. Verordnungen geschaffen, die Eigentümer von Gärten und Freiflächen die Versiegelung dieser Flächen und somit die Schaffung sogenannter Steingärten untersagt. Diese Anfrage zielt darauf ab, zu prüfen, ob auch die Stadt Düsseldorf solche Verordnungen erhebt oder plant. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 28.05.2019 Anlagen: beigefügt X nicht vorh anden
Beantwortung der Anfrage 170/ 92/2019 als Text anzeigen
Title: 00346584.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00346584.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:11:49 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beantwortung zur Vorlage 170/ 92/2019 # Bezirksvertretung 10 ## Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) vom 28.05.2019 Steingärten im Stadtbezirk 10 in Düsseldorf Zu der Anfrage teilt das Bauaufsichtsamt Folgendes mit: Frage 1: Existiert im Rahmen eines Grünraumkonzeptes oder einer anderen Verordnung in Düsseldorf eine Vorgabe für Eigentümer/Bewohner zur Gestaltung ihrer Freiflächen/Gärten, die die Schaffung von sogenannten Steingärten bzw. versiegelten Gärten untersagt? Antwort: Teilweise regeln innerstädtische Satzungen, zu denen auch die Bebauungspläne gehören, die Gestaltung von Freiflächen. Andernfalls gilt die Bauordnung NRW. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat bereits frühzeitig damit begonnen, gärtnerische Gestaltungsvorgaben rechtsverbindlich in ihre Bebauungspläne aufzunehmen. In diesem Falle, haben sich Eigentümerinnen und Eigentümer hieran zu halten. Ein Beispiel hierfür ist der Bebauungsplan Nr. 6267/06 (Emil-Barth-Straße, Reinhold-Schneider-Straße, Ricarda-Huch-Straße). Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist in Teilbereichen eine Steingartengestaltung unzulässig. Regelt keine Satzung die nähere Frage nach einer Vorgartengestaltung, weil etwa das betreffende Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder ein solcher keine entsprechenden Festsetzungen vorsieht, haben sich Eigentümerinnen und Eigentümer an den allgemeinen Begrünungsgrundsatz des § 8 der Bauordnung NRW zu halten. Demnach sind die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke grundsätzlich 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen. Frage 2: Werden im Stadtbezirk 10 regelmäßig Erhebungen hinsichtlich der Gestaltung der privaten Freiflächen und Gärten durchgeführt? Antwort: Nein, Erhebungen werden nicht durchgeführt. Diese können bereits mit Blick auf die Personalstärke der Fachämter nicht geleistet werden. Frage 3: Wenn 2. zutrifft: Zu welchem Anteil sind die Freiflächen und Gärten im Stadtbezirk 10 versiegelt und als Steingärten angelegt? Antwort: Siehe oben

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170/ 92/2019