Anfrage Aktenzeichen BV5/076/2021

Stellungnahme der Stadt Düsseldorf zum Ausbau des Kreuzungsbereiches Am Spielberg der B8n

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Spielberg · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. April 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welchen Inhalt hatte die seinerzeitige Stellungnahme der Stadt Düssel- dorf im Planfeststellungsverfahren zum "plangleichen Kreuzungsumbau Am Spielberg"?
  2. Wie schätzt die Verwaltung die Bedeutung der Ampelanlage "Am Spiel - berg" zur intelligenten Verkehrssteuerung von Pendlerverkehren ein?
  3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf der B8n im Abschnitt Angermund bis Flughafen auf 80 km/h zu beschränken?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. April 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV5/076/2021 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 07.04.2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 27. April 2021 Betrifft: Stellungnahme der Stadt Düsseldorf zum Ausbau des Kreuzungsbereiches Am Spielberg der B8n (Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 7. April 2021) Der Landesbetrieb Straßen NRW beabsichtigt die heute beampelte Kreuzung der B8n mit Am Spielberg / Gentenberg so auszubauen, dass die Ampeln entfallen. Das dazugehörige Planfeststellungsverfahren lag der Stadt Düsseldorf bereits zur Stellungnahme vor, wohl im Jahr 2019. Weil das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann sich die Stadt Düsseldorf eventuell noch entspre- chend einbringen. Während im Düsseldorfer Süden mittels einer intelligenten Ampelsteuerung die Lärm- und Abgasbelastung gesteuert werden soll, wird mit dem Kreuzungsumbau Am Spielberg eine Möglichkeit beseitigt, eine vergleich - bare Steuerung für die Pendlerverkehre aus dem Norden einzuführen. Eventuell ist daher die Beibehaltung einer Regelungsmöglichkeit per Ampel für die Stadt Düsseldorf von Vorteil. Darüber hinaus sind beim zukünftigen Fehlen der Ampel mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Fahrzeuge bis in die Danziger Straße in die Ortslage Stockum. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Inhalt hatte die seinerzeitige Stellungnahme der Stadt Düssel- dorf im Planfeststellungsverfahren zum "plangleichen Kreuzungsumbau Am Spielberg"? 2. Wie schätzt die Verwaltung die Bedeutung der Ampelanlage "Am Spiel - berg" zur intelligenten Verkehrssteuerung von Pendlerverkehren ein? 3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf der B8n im Abschnitt Angermund bis Flughafen auf 80 km/h zu beschränken? gez. Ulrich Dorprigter
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BV5/076/2021 Anfrage Herr Droprigter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 7. April 2021 hier: Stellungnahme der Stadt Düsseldorf zum Ausbau des Kreuzungs- bereiches Am Spielberg der B8n Frage 1: Welchen Inhalt hatte die seinerzeitige Stellungnahme der Stadt Düsseldorf im Planfeststellungsverfahren zum "plangleichen Kreuzungsumbau Am Spielberg"? Antwort: Eine erste Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren seitens der Stadt erfolgte im Juli 2019, welche auf Grund unvollständiger Unterlagen noch nicht abschließend war. Seitens des Amtes für Verkehrsmanagement erfolgte in diesem Zusammenhang der Hinweis zum Vorgehen zu möglichen betroffenen öffentlichen Verkehrsflächen, die sich im Besitz und Eigentum der Stadt Düsseldorf befinden. Die ergänzten Unterlagen liegen vor. Die Belange der Stadt Düsseldorf werden zurzeit zusammengetragen. Eine Stellungnahme erfolgt im September 2021. Frage 2: Wie schätzt die Verwaltung die Bedeutung der Ampelanlage "Am Spielberg" zur intelligenten Verkehrssteuerung von Pendlerverkehren ein? Antwort: Etwa ein Drittel der Verkehre von der B8n in Fahrtrichtung Süd biegen im Bereich des Nordsterns auf die BAB44 oder Stockumer Höfe ab. Diese Verkehre würden bei einer Steuerung der Pendlerverkehrsmengen ebenfalls betroffen sein und somit einen entstehenden Rückstau deutlich vergrößern. Die B8n als Bundesstraße hat eine überregionale Verbindungsfunktion, so dass eine leistungsfähige Gestaltung der Anbindung zur Bundesautobahn gewährleistet sein sollte. Eine Steuerung der Pendlerverkehrsmengen bereits am Knoten „Am Spielberg" wäre aus den genannten Gründen zu früh. Frage 3: Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf der B8n im Abschnitt Angermund bis Flughafen auf 80 km/h zu beschränken? Antwort: Bei der B8n handelt es sich um eine vierstreifige Straße in Außerortslage mit richtungsgetrennten Fahrstreifen, die grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindig- keit von 130 km/h ermöglichen würde. Die Entwurfsgeschwindigkeit der Straße wurde auf 100 km/h festgelegt. Der Ausbauzustand sowie die sonstigen straßen- verkehrsrechtlichen Grundlagen der B8n lassen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h nicht zu.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/076/2021