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BV5/076/2021
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.04.2021
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 27. April 2021
Betrifft:
Stellungnahme der Stadt Düsseldorf zum Ausbau des Kreuzungsbereiches Am
Spielberg der B8n
(Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 7. April 2021)
Der Landesbetrieb Straßen NRW beabsichtigt die heute beampelte Kreuzung der
B8n mit Am Spielberg / Gentenberg so auszubauen, dass die Ampeln entfallen.
Das dazugehörige Planfeststellungsverfahren lag der Stadt Düsseldorf bereits zur
Stellungnahme vor, wohl im Jahr 2019. Weil das Planfeststellungsverfahren noch
nicht abgeschlossen ist, kann sich die Stadt Düsseldorf eventuell noch entspre-
chend einbringen. Während im Düsseldorfer Süden mittels einer intelligenten
Ampelsteuerung die Lärm- und Abgasbelastung gesteuert werden soll, wird mit
dem Kreuzungsumbau Am Spielberg eine Möglichkeit beseitigt, eine vergleich -
bare Steuerung für die Pendlerverkehre aus dem Norden einzuführen. Eventuell
ist daher die Beibehaltung einer Regelungsmöglichkeit per Ampel für die Stadt
Düsseldorf von Vorteil. Darüber hinaus sind beim zukünftigen Fehlen der Ampel
mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Fahrzeuge bis in die Danziger Straße in
die Ortslage Stockum. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Welchen Inhalt hatte die seinerzeitige Stellungnahme der Stadt Düssel-
dorf im Planfeststellungsverfahren zum "plangleichen Kreuzungsumbau
Am Spielberg"?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Bedeutung der Ampelanlage "Am Spiel -
berg" zur intelligenten Verkehrssteuerung von Pendlerverkehren ein?
3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf der B8n im
Abschnitt Angermund bis Flughafen auf 80 km/h zu beschränken?
gez. Ulrich Dorprigter
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/076/2021
Anfrage Herr Droprigter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 7. April 2021
hier: Stellungnahme der Stadt Düsseldorf zum Ausbau des Kreuzungs-
bereiches Am Spielberg der B8n
Frage 1:
Welchen Inhalt hatte die seinerzeitige Stellungnahme der Stadt Düsseldorf im
Planfeststellungsverfahren zum "plangleichen Kreuzungsumbau Am Spielberg"?
Antwort:
Eine erste Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren seitens der Stadt erfolgte im
Juli 2019, welche auf Grund unvollständiger Unterlagen noch nicht abschließend war.
Seitens des Amtes für Verkehrsmanagement erfolgte in diesem Zusammenhang der
Hinweis zum Vorgehen zu möglichen betroffenen öffentlichen Verkehrsflächen, die sich
im Besitz und Eigentum der Stadt Düsseldorf befinden.
Die ergänzten Unterlagen liegen vor. Die Belange der Stadt Düsseldorf werden zurzeit
zusammengetragen. Eine Stellungnahme erfolgt im September 2021.
Frage 2:
Wie schätzt die Verwaltung die Bedeutung der Ampelanlage "Am Spielberg" zur
intelligenten Verkehrssteuerung von Pendlerverkehren ein?
Antwort:
Etwa ein Drittel der Verkehre von der B8n in Fahrtrichtung Süd biegen im Bereich des
Nordsterns auf die BAB44 oder Stockumer Höfe ab. Diese Verkehre würden bei einer
Steuerung der Pendlerverkehrsmengen ebenfalls betroffen sein und somit einen
entstehenden Rückstau deutlich vergrößern. Die B8n als Bundesstraße hat eine
überregionale Verbindungsfunktion, so dass eine leistungsfähige Gestaltung der
Anbindung zur Bundesautobahn gewährleistet sein sollte. Eine Steuerung der
Pendlerverkehrsmengen bereits am Knoten „Am Spielberg" wäre aus den genannten
Gründen zu früh.
Frage 3:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf der B8n im Abschnitt
Angermund bis Flughafen auf 80 km/h zu beschränken?
Antwort:
Bei der B8n handelt es sich um eine vierstreifige Straße in Außerortslage mit
richtungsgetrennten Fahrstreifen, die grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindig-
keit von 130 km/h ermöglichen würde. Die Entwurfsgeschwindigkeit der Straße wurde
auf 100 km/h festgelegt. Der Ausbauzustand sowie die sonstigen straßen-
verkehrsrechtlichen Grundlagen der B8n lassen eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h nicht zu.