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Title: 00385295.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385295.pdf
Published Time: Wed, 19 Aug 2020 05:51:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/280/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 19.08.2020
Joachim Heuter SPD-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 01.09.2020
Betrifft:
Verwendbarkeit Flurstück - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Heuter (SPD-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Heuter (SPD-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Ist das Flurstück 2, das von dem Ende des Waldweges Blankertzstraße am Pillebach in Richtung Knittkuhl führt, geeignet, als kombinierter Fahrrad- und Fußweg verwendet zu werden? Bestehen gegen ein solches Vorhaben Bedenken bezüglich Natur- bzw. Landschaftsschutz?
gez.: Joachim Heuter
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Verwendbarkeit Flurstück.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00391453.pdf
Published Time: Mon, 09 Nov 2020 14:50:23 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
8.4 Anlage 1 zu Vorlage BV7/280/2020
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 10.11.2020
Verwendbarkeit Flurstück Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Heuter (SPD-Fraktion) Frage:
Ist das Flurstück 2, das von dem Ende des Waldweges Blankertzstraße am Pillebach in Richtung Knittkuhl führt, geeignet, als kombinierter Fahrrad- und Fußweg verwen-det zu werden? Bestehen gegen ein solches Vorhaben Bedenken bezüglich Natur-bzw. Landschaftsschutz?
Antwort:
Das Flurstück 2 in der Gemarkung Knittkuhl, Flur 50 beginnt, wo der Fliethbach in den Pillebach mündet und verläuft nach Norden parallel zum ausgebauten Weg „In der Flieth“. Es verläuft im unmittelbaren Nahbereich des naturnah umgebauten Fliethbaches, quert diesen und liegt inmitten ökologisch hochwertiger Wiesen und Biotope. Für Teilflächen dieses Bereichs ist daher die Festsetzung als Naturschutzge-biet vorgesehen. Auf der anderen Bachseite existiert eine Wegeverbindung, die mit einer Breite von 3,50 m und einer massiven Schotterbauweise bereits jetzt von Radfahrern und Fuß-gängern genutzt werden kann. Die Schotterbauweise ist landschaftsgerecht und fügt sich in das Landschaftsbild ein. Da bereits eine Wegeverbindung vorhanden ist und eine Wegeneuplanung einen er-heblichen Eingriff in das zukünftige Naturschutzgebiet darstellen würde, bestehen erhebliche Bedenken gegen ein solches Vorhaben.