Anfrage Aktenzeichen BV5/012/2022

"Viele Projekte stecken in der Warteschleife" - Wie lange kann noch gewartet werden?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Januar 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie ist es zeitlich und inhaltlich um die Evalution und der angedeuteten „Individualisierung“ der Stellplatzsatzung bestellt?
  2. Wird eine „Individualisierung“ Auswirkungen im o.a. Sinne der Bezirksver - tretungen 5 und 6 haben?
  3. Beurteilt die Stadtverwaltung für eine Anpassung der Stellplatzsatzung die Situation im Stadtbezirk 5 mit seinem ländlichen Raum ebenso wie im o.a. Artikel, dass hier eine größere Verpflichtung zur Schaffung von Parkraum bei Bauvorhaben gegeben sein müsste, als im Vergleich zum innerstädtischen Ballungsraum?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Januar 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00435380.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00435380.pdf Published Time: Tue, 11 Jan 2022 08:24:40 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/012/2022 SPD -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 07.01.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 25. Januar 2022 Betrifft: "Viele Projekte stecken in der Warteschleife" - Wie lange kann noch gewartet werden? (Anfrage SPD -Fraktion vom 7. Januar 2022) In den lokalen Medien am 4. Januar 2022 wurde unter dem o.a. Thema auch die Parkproblematik im Bereich ehemals Fashion House erwähnt. Die BV5 hatte ein weiteres Parkdeck im Zuge der Errichtung „Deiker Höfe“ gefordert. „Vermutlich wird aber unserem Wunsch leider nicht entsprochen werden,“ befürchtet der Bezirksbürgermeister. In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 31. August 2021, unter TOP 17, Bebauungsplan – Entwurf Nr. 05/014 – Ehemals Fashion House APS/105/2021, wurde mehrfach auf die zu geringe Anzahl an Parkmöglichkeiten hingewiesen. Die Verwaltung erklärte, „… dass, gemäß den Festsetzungen des Bebauungs - planes, ein weiteres Tiefgeschoss durchaus möglich wäre, der Investor jedoch nicht gezwungen werden kann, mehr Stellplätze als gesetzlich erforderlich zu errichten.“ Im Kooperationsvertrag findet sich auf Seite 11 zum Thema Stellplatzsatzung folgender Hinweis: Die geltenden Stellplatzsatzungen werden wir evaluieren, gegebenenfalls anpassen und individualisieren. Es ist unser Ziel, dass bedarfsgerecht Stellplätze für Fahrräder und Autos entstehen und keine Verlagerung des Parkdrucks in den öffentlichen Raum stattfindet. Unter Bezugnahme auf eine Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 6 vom 16. Juni 2021 (Vorlage BV6/131/2021) liegt Stand heute nach über einem halben Jahr (!) keine Antwort auf die Frage 3 vor. („Wie wird die Verwaltung vor dem Hintergrund einer sehr gering angesetzten Zahl an neu zu schaffenden Parkplätzen gewährleisten, dass die neuen Anwohner*innen, ihre Besucher*innen sowie die Besucher*innen der neu entstehenden Einrich - tung im Bereich Deiker Höfe zum Parken nicht in die angrenzende „Vogel - siedlung“ ausweichen?“) Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist es zeitlich und inhaltlich um die Evalution und der angedeuteten „Individualisierung“ der Stellplatzsatzung bestellt? Seite 2 2. Wird eine „Individualisierung“ Auswirkungen im o.a. Sinne der Bezirksver - tretungen 5 und 6 haben? 3. Beurteilt die Stadtverwaltung für eine Anpassung der Stellplatzsatzung die Situation im Stadtbezirk 5 mit seinem ländlichen Raum ebenso wie im o.a. Artikel, dass hier eine größere Verpflichtung zur Schaffung von Parkraum bei Bauvorhaben gegeben sein müsste, als im Vergleich zum innerstädtischen Ballungsraum? gez. Benjamin Tscholl
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Title: 00458073.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458073.pdf Published Time: Tue, 23 Aug 2022 10:55:03 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/012/2022 Anfrage SPD-Fraktion vom 7. Januar 2022 hier: „Viele Projekte stecken in der Warteschleife“ – Wie lange kann noch gewartet werden? Frage 1: Wie ist es zeitlich und inhaltlich um die Evaluation und der angedeuteten „Individualisierung“ der Stellplatzsatzung bestellt? Antwort: Die Stellplatzsatzung Düsseldorf wurde im September 2019 vom Rat beschlossen und findet seither im gesamten Stadtgebiet Anwendung. Bei der Ermittlung der Anzahl der notwendigen Kfz-Stellplätze und Radabstellplätze wird auf die hier enthaltenen Richtzahlentabellen zurückgegriffen, die je nach Nutzung des Neubauvorhabens unterschiedliche Ansätze bzw. Berechnungsschlüssel für notwendige Kfz-Stellplätze sowie Radabstellplätze vorsehen. Seinerzeit diente die Musterstellplatzsatzung NRW als Orientierung. Die Auswirkungen der Stellplatzsatzung können erst mit zeitlicher Verzögerung evaluiert werden, da die Stellplatzsatzung erst seit 2019 im Bauantragsverfahren herangezogen wird. Erst nach Realisierung der Vorhaben können Auswirkungen evaluiert werden. Eine konkrete Evaluierung hat bislang nicht stattgefunden, ist jedoch vorgesehen, sobald ausreichend repräsentative Daten vorliegen. Zur Evaluierung der Stellplatzsatzung ist die Verwaltung im ständigen Austausch mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem zahlreiche NRW-Kommunen angeschlossen sind. Auch bundesweit steht die Verwaltung im Austausch mit Kommunen, die langjährige Erfahrung in der Anwendung ortsspezifischer Stellplatzverordnungen haben. Inwiefern eine Individualisierung über das heutige Maß nach § 3 Abs. 4 Stellplatzsatzung vorgenommen werden soll, hängt von den Ergebnissen der Evaluierung ab. Es sollen sowohl die Richtzahlentabellen als auch die Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs (Anlage 4) evaluiert werden. Im Rahmen der Evaluierung und daraus resultierenden Überarbeitung der Stellplatzsatzung sollen insbesondere mobilitätspolitische Zielsetzungen stärker berücksichtigt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei der Stellplatzsatzung um ein wichtiges Steuerungsinstrument, um die Mobilitätsentwicklung im gesamten Stadtgebiet nachhaltig zu gestalten. Frage 2: Wird eine „Individualisierung“ Auswirkungen im o.a. Sinne der Bezirksvertretungen 5 und 6 haben? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1: Inwiefern eine Individualisierung über das heutige Maß nach § 3 Abs. 4 Stellplatzsatzung vorgenommen werden soll, hängt von den Ergebnissen der Evaluierung ab. Frage 3: Beurteilt die Stadtverwaltung für eine Anpassung der Stellplatzsatzung die Situation im Stadtbezirk 5 mit seinem ländlichen Raum ebenso wie im o.a. Artikel, dass hier eine größere Verpflichtung zur Schaffung von Parkraum bei Bauvorhaben gegeben sein müsste, als im Vergleich zum innerstädtischen Ballungsraum? Antwort: Die Stellplatzsatzung nimmt mit der Anlage 2 (ÖPNV-Lagegunst) bereits eine teilräumliche Differenzierung vor. Dies erfolgt auf Basis der ÖPNV-Erschließung. Je besser die ÖPNV-Erschließung ist, desto geringer ist die Anzahl der baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplätze. Für den Stadtbezirk 5 bedeutet dies konkret, dass grundsätzlich von einer mittleren ÖPNV-Lagegunst ausgegangen wird (roter Bereich), es sei denn das Bauvorhaben befindet sich im direkten Einzugsbereich eines relevanten ÖPNV-Haltepunktes. Entsprechend wird unter Anwendung der derzeit gültigen Stellplatzsatzung für Bauvorhaben im Stadtbezirk 5, verglichen mit Bereichen von guter und sehr guter ÖPNV-Lagegunst, die höchste Anzahl baurechtlich notwendiger Kfz-Stellplätze eingefordert.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/012/2022