Antrag Aktenzeichen BV6/093/2021

Antrag der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Prüfung auf Zweckentfremdung gemäß Wohnraumschutzsatzung

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sankt-Franziskus-Straße 139 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 8. April 2021veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

DieBezirksvertretungbittetdieVerwaltung,einemöglicheZweckentfremdung von WohnraumindenHäusernKalkumerStraße1undKalkumerStraße2gemäßder SatzungzumSchutzundErhaltvonWohnraumzuprüfen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Wiebereitsmehrfachbehandelt,verkommendiegenanntenHäuserzusehends,weil diePlanungennichtvorangehen.DerInvestorstrebtlautAuskunftderVerwaltung einVerfahrennach§34BauGBan.SomitsindkeinesachlichenGründeerkennbar, dasProjektzuverzögern.DennochscheintdiePlanungnichtvorangetriebenzu werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. April 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV6/093/2021 Xöffentlichnichtöffentlich Düsseldorf,08.04.2021 FraktionBÜ90/DieGrünen An dieBezirksbürgermeisterin desStadtbezirks6 FrauBirgitSchentek AntragderFraktionBÜ90/DieGrünen zurSitzungderBezirksvertretung6am21.April2021 Betrifft: AntragderFraktionBÜ90/DieGrünen: PrüfungaufZweckentfremdung gemäßWohnraumschutzsatzung Antrag: DieBezirksvertretungbittetdieVerwaltung,einemöglicheZweckentfremdung von WohnraumindenHäusernKalkumerStraße1undKalkumerStraße2gemäßder SatzungzumSchutzundErhaltvonWohnraumzuprüfen. Begründung: Wiebereitsmehrfachbehandelt,verkommendiegenanntenHäuserzusehends,weil diePlanungennichtvorangehen.DerInvestorstrebtlautAuskunftderVerwaltung einVerfahrennach§34BauGBan.SomitsindkeinesachlichenGründeerkennbar, dasProjektzuverzögern.DennochscheintdiePlanungnichtvorangetriebenzu werden. DieWohnraumschutzsatzung stelltfest,dasseineZweckentfremdung vorliegt,sobald „Wohnraumlängerals6Monateleersteht"(§3,Abs.1,Satz4).In§3,Abs.2,Satz 1istzudemnachzulesen,dassZweckentfremdung explizitnichtvorliegt,sobald „Wohnraumnachweislichzügigumgebaut,instandgesetztodermodernisiertwird oderveräußertwerdensollunddeshalbvorübergehend,jedochnichtlängerals12 Monate,unbewohnbaristoderleersteht".DieBezirksvertretungsiehteinePrüfung aufZweckentfremdung vordiesemHintergrundalsgeboten,dasienicht ausschließenkann,dassvondemaktuellenStillstandnebendemgewerblich genutztenTeilderImmobilienauchWohnraumbetroffenistundggf.bereits längerals12MonateaufgrundausbleibenderPlanungungenutztist. gez.FlorianRies gez.AlexandraHeymann gez.RalfMolnar gez.LukasMielczarek Seite2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/093/2021