Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/099/2026

Bauantrag Immenweg 15, 15a, 15b, 15c – Errichtung von jeweils einer Doppelhaushälfte mit Garage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Immenweg 15 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 10Dokumente 4. August 2026veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und stimmt der Erteilung der

Bauantrag Immenweg 15, 15a, 15b, 15c - Errichtung von jeweils einer Doppelhaushälfte mit Garage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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BV5/099/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Immenweg 15, 15a, 15b, 15c - Errichtung von jeweils einer Doppelhaushälfte mit Garage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen und stimmt der Erteilung der Baugenehmigungen zu. Es sind Befreiungen von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/003 erforderlich. Sachdarstellung: Die Vorhabengrundstücke Immenweg 15, 15a, 15b und 15c befinden sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5487/003. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein Kleinsiedlungsgebiet (WS) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ≤ 0,2, sowie zwingend eine I-geschossige Bebauung festgesetzt. Bezüglich der Bauweise sind ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° vorgeschrieben. Es ist geplant, das derzeit 2.422 m2 große Grundstück in 4 Grundtücke zu teilen. Die Bestandsbebauung soll abgerissen werden. Auf den neuen Grundstücken soll jeweils eine Doppelhaushälfte mit Garage gebaut werden. Befreiungen sind erforderlich, da die Gebäude die festgesetzte GFZ (0,2) und die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche überschreiten. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m2 fällt die Entscheidung über die Erteilung der erforderlichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die geplanten Gebäude überschreiten die im Bebauungsplan festgesetzte GFZ von 0,2. Vorgesehen sind GFZ-Werte von 0,29 für die Hausnummer 15, 0,30 für die Hausnummer 15a, 0,33 für die Hausnummer 15b und 0,32 für die Hausnummer 15c. In der näheren Umgebung wurden bereits Befreiungen von der festgesetzten GFZ erteilt, beispielsweise für die Grundstücke Immenweg 5 und 5a bis zu einer GFZ von 0,4 sowie Immenweg 6 und 6a bis zu einer GFZ von 0,31. Das Gebiet ist im Bebauungsplan zwar als Kleinsiedlungsgebiet festgesetzt, weist heute jedoch tatsächlich den Charakter eines reinen Wohngebiets auf. In reinen Wohngebieten wird regelmäßig eine GFZ von 0,4 festgesetzt. Dieser Wert wird bei keinem der vier geplanten Grundstücke erreicht. Drei der vier Wohngebäude sowie zwei Garagen sollen überwiegend bzw. in Gänze außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Vergleichbare Befreiungen wurden in der näheren Umgebung bereits erteilt, unter anderem auf den Grundstücken Immenweg 17a, Heiderweg 40, Heiderweg 32 und Fliederweg 41. Die Errichtung von Doppelhäusern ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich zulässig. Die derzeitige Grundstücksgröße von 2.422 m² ermöglicht eine zeitgemäße Bebauung mit zwei Doppelhäusern. Die damit verbundene städtebauliche Verdichtung ist trotz der Überschreitung der Baugrenzen maßvoll. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Nachrichtlich: Die erforderlichen 2 Stellplätze pro Wohneinheit werden durch einen Stellplatz in einer Garage und einem weiteren Stellplatz auf der Zufahrt nachgewiesen. Für die Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Ansichten vorne und Seite Haus 1 und 2 Ansichten hinten und Seite Haus 1 und 2 Ansichten hinten und Seite Haus 3 und 4 Ansichten vorne und Seite Haus 3 und 4 Schnitt Seite 2
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593904.pdf Published Time: Tue, 28 Jul 2026 12:12:49 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 05 Vorderansicht Haus 318.06.2026.PDF URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593908.pdf Published Time: Tue, 28 Jul 2026 12:14:13 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Ansichten hinten und Seite Haus 1 und 2 als Text anzeigen
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Ansichten hinten und Seite Haus 3 und 4 als Text anzeigen
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/099/2026