Das Wichtigste
Die Bezirksvertretung 5 wird am 15. September 2026 über die Genehmigung von Befreiungen für sechs geplante Einfamilienhäuser am Roßpfad entscheiden. Die Ausnahmen betreffen die zulässige Geschossflächenzahl, die Baugrenzen und die festgelegte Dachform. Zusätzlich sind 12 Stellplätze vorgesehen und neun satzungsgeschützte Bäume sollen gefällt und ersetzt werden.
Warum wichtig
Bürger:innen erhalten neue Wohnmöglichkeiten, aber auch Baumverlust und veränderte Straßenansicht; die Entscheidung prägt das Ortsbild und die Verkehrssituation.
Befreiungen für die einzelnen Häuser
| Hausnummer | GFZ | Überschreitung Baugrenze (m) | Dachform |
| 31 | 0,442 | 0,30 | Satteldach 42° |
| 33 | 0,662 | 0,30 | Satteldach 42° |
| 35 | 0,423 | 1,0 | Flachdach |
| 41 | 0,413 | 1,0 | Flachdach |
| 43 | 0,667 | 2,0 | Satteldach 42° |
| 45 | 0,53 | 2,0 | Satteldach 42° |
Die Details
- Befreiungen GFZ: Überschreitung bis 0,267, einzelne Werte 0,442‑0,667.
- Baugrenzen: Überschreitung 30 cm bis 2 m bei vier Häusern.
- Geschossigkeit: Alle Häuser erhalten zwei Vollgeschosse; Häuser 31,33,43,45 mit Satteldach (Neigung 42°), Häuser 35,41 mit Flachdach.
- Parkplätze: 12 Stellplätze in Garagen und Vorplatz.
- Baumfällungen: 9 satzungsgeschützte Bäume werden gefällt, Ersatzpflanzung wird abgestimmt.
- Erschließung: Vier Häuser über Roßpfad, zwei rheinseitig über private Stichstraße.
Einordnung
Der Beschluss entscheidet, ob die neuen Häuser trotz Abweichungen vom qualifizierten Bebauungsplan gebaut werden dürfen und beeinflusst das Wohnangebot, das Straßenbild und die Grünflächen im Roßpfad‑Gebiet.
Hintergrund
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstück maximal gebaut werden dürfen. Befreiungen ermöglichen eine Überschreitung dieser Vorgabe sowie von festgelegten Baugrenzen und Dachformen, wenn die Stadtverwaltung keine wesentlichen Nachteile sieht.
Nächste Schritte
Entscheidung in der Bezirksvertretung 5 am 15.09.2026.
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Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV5/105/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Roßpfad 31, 33, 35, 41, 43, 45 - Errichtung von 6 Einfamilienhäusern mit
Garagen.
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen.
Befreiungen sind hinsichtlich der Überschreitung der GFZ, der Überschreitung von
Baugrenzen, der Überschreitung der Geschossigkeit sowie hinsichtlich der festgesetzten
Dachform erforderlich.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 5088/003. Dieser setzt unter anderem eine GFZ von 0,4, eine I-
Geschossigkeit sowie hinsichtlich der Dachform Satteldächer mit einer Neigung bis 45 Grad
fest. Folglich wird das Vorhaben bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 1 BauGB
beurteilt.
Für die Grundstücke wurden der Bezirksvertretung bereits zwei Vorlagen zur Abstimmung
vorgelegt.
In der Sitzung am 27.04.2021 wurde der Bezirksvertretung unter der Vorlagennummer
BV5/048/2021 ein Antrag auf Genehmigung eines Bauvorbescheids für den Bau von zwei
Mehrfamilienhäusern vorgelegt und positiv beschieden. Dieser beinhaltete eine
Überschreitung der GFZ. Die GFZ des Bauvorhabens sollte zum damaligen Zeitpunkt 0,82
betragen.
Unter der Vorlagennummer BV5/038/2023 wurde der Bezirksvertretung in der Sitzung vom
28.03.2023 ein weiterer Antrag auf Vorbescheid für den Bau von ebenfalls zwei
Mehrfamilienhäusern vorgelegt und beschlossen. Teil der Bauvoranfrage waren Befreiungen
aufgrund der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche für Teile der
straßenseitigen Hauptkörper, für die Überschreitung der festgesetzten I-Geschossigkeit um
ein Geschoss sowie für die Überschreitung der GFZ um 0,38.
Die vormaligen Planungen sollen nicht umgesetzt werden. Eine Grundstücksneuordnung ist
bereits erfolgt. Die aktuell beantragte Planung sieht nun sechs Einfamilienhäuser statt der
vorherigen Mehrfamilienhäuser vor. Ein Grundstück am Rhein wurde noch nicht beplant. Für
dieses Grundstück wurde bislang kein Antrag eingereicht.
Aufgrund der geänderten Planung und der damit verbundenen Befreiungen wird das
Bauvorhaben der Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Für das aktuelle Bauvorhaben sind folgende Befreiungen erforderlich:
Die GFZ wird um bis zu 0,267 überschritten. Für das Haus unter der Hausnummer 31 beträgt
die geplante GFZ 0,442, für Haus Nr. 33 0,662, für Haus Nr. 35 0,423, für Haus Nr. 41 0,413,
für Haus Nr. 43 0,667 und für Haus Nr. 45 0,53.
Teile der Hauptkörper aller sechs Einfamilienhäuser überschreiten die nördliche Baugrenze.
Haus Nr. 43 und Nr. 45 überschreiten die Baugrenze um 2 m, Haus Nr. 31 und Nr. 33 um
jeweils 30 cm sowie Haus Nr. 35 und Nr. 41 um jeweils 1 m.
Für alle geplanten Einfamilienhäuser ist eine Befreiung bezüglich der Geschossigkeit
erforderlich. Die Gebäude unter den Hausnummern 31, 33, 43 und 45 sind mit zwei
Vollgeschossen und einem Satteldach mit einer Neigung von 42° geplant. Die Gebäude
unter den Hausnummern 35 und 41 sollen aus zwei Vollgeschossen mit Flachdach
bestehen.
Die vier straßenseitigen Grundstücke werden direkt vom Roßpfad aus erschlossen, die zwei
rheinseitigen Grundstücke werden über eine private Stichstraße angefahren.
Die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen fällt aufgrund der Grundstücksfläche von
mehr als 1.000 m² und der Bebauung im Hintergelände in die Zuständigkeit der
Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Überschreitung der GFZ hat sich im Vergleich zu den vormaligen Planungen deutlich
reduziert. Ähnliche Überschreitungen wurden auch in der Nachbarschaft unter den Adressen
Am Damm 1 und 3 bereits zugelassen.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen kommt es an anderer Stelle des
Grundstücks zu deutlichen Unterschreitungen. Es handelt sich hierbei weiterhin um eine
Verschiebung des Baufelds. Eine höhere Ausnutzung des Grundstücks ist somit nicht
gegeben.
Den Befreiungen in Bezug auf die Geschossigkeit wurde bei den vorherigen
Beschlussvorlagen ebenfalls bereits zugestimmt. Auf den umliegenden Grundstücken sind
ebenfalls bereits II-geschossige Gebäude vorhanden, beispielsweise unter den Adressen
Roßpfad 5, 7, 9, 11, 13 und 15.
Die Abweichung von der festgesetzten Dachform ist bei den Häusern Nr. 31, 33, 43 und 45
mit 2 Grad sehr geringfügig. Bei den Flachdächern unter den Hausnummern 35 und 41
handelt es sich um eine gestalterisch begründete Abweichung. Ein Gebäude mit Flachdach
ist unter der Adresse Roßpfad Nr. 29 bereits vorhanden.
Seite 2
Zudem hat sich die Gebäudehöhen im Vergleich zu den bisherigen Vorbescheiden von 12,26
m auf 11,61 m bei den straßenseitigen Gebäuden und auf 9,86 m bei den rheinseitigen
Gebäuden gegenüber der vorherigen Planung deutlich reduziert.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine
Bedenken.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen 9 satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Eine
Ersatzpflanzung wird in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt erfolgen.
Die erforderlichen 12 Stellplätze sind auf den Grundstücken selbst in Garagen und auf
Stellplätzen bei den jeweiligen Gebäuden nachgewiesen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Ansicht Nord Ost 35 41
Ansicht Nord West 35 41
Ansicht Süd Ost 35 41
Ansicht Süd West 35 41
Gartenansicht 31 33
Gartenansicht 43 45
Strassenansicht 31 33
Strassenansicht 43 45
Seitenansicht 31
Schnitt 31 33 43 45
Schnitt 41 35
Beschlussvorlage BV5/048/2021
Beschlussvorlage BV5/038/2023
Seite 3
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: GeoMedia® SmartClient
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Title: 05 Ansichten 1 050525.pdf
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Published Time: Fri, 21 Aug 2026 14:22:19 GMT
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Markdown Content:
Beschlussvorlage BV5/048/2021 als Text anzeigen
BV5/048/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Roßpfad 41, 43 - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit
Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 27.04.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung von der
GFZ.
Sachdarstellung:
Das oben näher bezeichnete Grundstück liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans 5088/003, der neben der Geschossflächenzahl (GFZ) ein Reines
Wohngebiet (WR) und eine Eingeschossigkeit festsetzt.
Mit dem vorliegenden Antrag wünscht der Antragsteller eine Befreiung von der
festgesetzten GFZ. Die ebenfalls beabsichtigte Überschreitung der Geschossigkeit
und mögliche Überschreitungen der Baugrenzen sind nicht Gegenstand des Antrags
und dieses Beschlusses.
Begründung:
Das Vorhaben wurde nach der Einbringung der Vorlage BV5/130/2020 mit
Vertreter*innen der Bezirksvertretung eingehend besprochen.
Dabei wurde festgestellt, dass verschiedene Abweichungen vom Bebauungsplan in
der Nachbarschaft vorhanden sind. Es bestand nach Auffassung der Verwaltung
Einigkeit, dass unter diesen Gesichtspunkten eine Befreiung auf die GFZ von 0,82
vertretbar ist.
Auch eine Überschreitung der Baugrenzen wurde - wie auf Nachbargrundstücken
vorhanden - als möglich angesehen, wenn gleichzeitig die überbaubaren Flächen in
vergleichbarem Maße nicht ausgeschöpft werden.
Die Pläne sollten dementsprechend angepasst werden. In der Zwischenzeit liegen der
Verwaltung neue Pläne vor. Eine Überprüfung der Angaben ist mit den vorliegenden
Plänen nur unzureichend möglich, da im vorgelegten Lageplan wesentliche Angaben
z.B. zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet fehlen.
Auch die geplante Tiefgarage ist im Lageplan nicht dargestellt.
Weitere Befreiungen wie die Überschreitung der Baugrenzen und der Geschossigkeit
sind im Baugenehmigungsverfahren anhand amtlicher Lagepläne zu prüfen. Über die
dort notwendigen Befreiungen hat die Bezirksvertretung entsprechend der Satzung
erneut zu entscheiden.
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung daher vor, die Befreiung der GFZ-
Überschreitung zu beschließen, die vergleichbar auf dem Grundstück Am Damm 1/3
zugelassen wurde.
Im danach zu erteilenden Vorbescheid wird die Verwaltung zudem darauf hinweisen,
dass bei der Planung insbesondere der Tiefgarage mit dem vorhandenen
Baumbestand möglichst schonend umgegangen werden soll.
Nachrichtlich:
Das Bauvorhaben erfordert den Nachweis von 40 Kfz-Stellplätzen, diese entstehen in
der geplanten Tiefgarage. Der Nachweis der notwendigen Fahrradabstellplätze erfolgt
im Baugenehmigungsverfahren.
Anlagen:
Katasterplan
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Systemabwicklung, Schnitt
BV5-130-2020
Seite 2
Beschlussvorlage BV5/038/2023 als Text anzeigen
BV5/038/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage, Roßpfad 41, 41a, 43, 43a - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
mit Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 28.03.2023 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Roßpfad 41, 41a, 43, 43a liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 5088/003, welcher für das Grundstück u.a. eine überbaubare
Grundstücksfläche mittels Baugrenzen, eine GFZ von 0,4, sowie ein Vollgeschoss
festsetzt. Des Weiteren ist ein Satteldach mit einer Neigung von bis zu 45 Grad
festgesetzt.
Das Vorhaben wurde der Bezirksvertretung bereits unter BV5/130/2020 und
BV5/048/2021 vorgestellt. Es ist weiterhin geplant, 4 Mehrfamilienhäuser mit zwei
Geschossen und einer gemeinsamen Tiefgarage zu errichten. Die Planung wurde
jedoch in manchen Punkten wie folgt geändert.
Das Dachgeschoss wurde in seiner Höhe reduziert, sodass nur eine zum Aufenthalt
nutzbare Dachebene vorhanden ist.
Die Geschossfläche (GFZ) reduziert sich hierdurch von 0,82 auf 0,78.
Die Wohngebäude wurden in ihren Grundflächen reduziert.
Das zum Rhein gelegene Gebäude liegt nun in der festgesetzten überbaubaren
Grundstücksfläche.
Der straßenseitige westliche Baukörper überschreitet die Baugrenze um bis zu 9,5 m
Richtung Osten und um 2 m nach Süden. Der östliche Baukörper überschreitet die
Baugrenze um 2 m nach Süden und Westen.
Die geplante Tiefgarage sowie ihre Zufahrt liegen ebenfalls außerhalb der
überbaubaren Flächen.
Begründung:
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die erforderlichen Befreiungen vom
Bebauungsplan sowie die beantragte Ausnahme nach der BauNVO.
Gegen die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche durch die
Wohngebäude bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es handelt sich nur um eine
Verschiebung der Baufenster, die geplante Ausnutzung entspricht der festgesetzten
Fläche.
Eine vergleichbare Befreiung wurde schon in der direkten Nachbarschaft auf den
Grundstücken Roßpfad 5, 7, 9, 11, 15 zugelassen.
Zweigeschossige Gebäude mit einem ausgebauten Dachgeschoss sind bei Gebäuden
in der Umgebung bereits vorhanden, ebenso auch eingeschossige mit zwei
Dachgeschossebenen. Die Befreiung für ein zweites Vollgeschoss kann wegen der
Vielzahl dieser erteilten Befreiungen in der Umgebung, z.B. auf den Grundstücken
Roßpfad 5, 7, 9, 11, 13 und 15, nicht verwehrt werden.
Der Überschreitung der GFZ wurde bereits im Rahmen der Vorlage BV5/048/2021
zugestimmt. Durch den Wegfall der zweiten Dachgeschossebene hat sich die GFZ
reduziert. Ähnliche Überschreitungen wurden auch Am Damm 1, 3 zugelassen.
Für die erforderlichen Stellplätze ist die Errichtung einer Tiefgarage eine adäquate
Lösung. Diese tritt städtebaulich nicht in Erscheinung und ist gem. § 23 Abs. 5
BauNVO ausnahmsweise zulässig.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen 15 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. 16
satzungsgeschützte Bäume sollen erhalten bleiben.
Entsprechende Wertersatzpflanzungen sowie extensive Begrünungsmaßnahmen
oberhalb der Tiefgarage werden mit dem Gartenamt abgestimmt.
Anlagen:
Luftbild
Katasterauszug
Bebauungsplan
Lagplan
Ansicht_Rhein
Ansicht_Roßpfad
Schnitt
Tiefgarage
Pictogramm Roßpfad
Straßenabwicklung Roßpfad
Vorlage BV5-130-2020
Vorlage BV5-048-2021
Seite 2
Strassenansicht 43 45 als Text anzeigen
Title: 05 Ansichten.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594822.pdf
Published Time: Fri, 21 Aug 2026 14:26:17 GMT
Number of Pages: 1
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