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BV5/101/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Grenzweg 9, 9a - Errichtung von 2 Doppelhaushälften in offener
eingeschossiger Staffelgeschoss-Bauweise mit Flachdach und dazugehörigen Garagen
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Grenzweg 9, 9a befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die
bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein
Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung
gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem
reinen Wohngebiet (WR).
Geplant ist die Errichtung von 2 Doppelhaushälften in offener eingeschossiger
Staffelgeschoß-Bauweise mit Flachdach und dazugehörigen Garagen. Dazu soll das
derzeitige Grundstück geteilt werden.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m2fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage
in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR). Die Nutzung zu
Wohnwecken ist an dieser Stelle zulässig.
Als Referenzobjekte werden die Gebäude Wittlaerer Kirchweg 4 und 12 sowie Grenzweg 7
herangezogen.
Die geplante Wandhöhe des Staffelgeschosses beträgt 6,70 m. Sie entspricht nahezu der
Wandhöhe des Staffelgeschosses des Gebäudes Wittlaerer Kirchweg 12 mit 6,67 m.
Darüber hinaus weist das Gebäude Wittlaerer Kirchweg 4 eine Firsthöhe von etwa 7,65 m
auf.
Die geplante Grundfläche von 235 m² entspricht annähernd der Grundfläche des Gebäudes
Wittlaerer Kirchweg 12 mit 234 m².
Die geplante Bebauungstiefe beziehungsweise Ausdehnung der überbaubaren
Grundstücksfläche beträgt circa 35 m. Eine vergleichbare Bebauungstiefe ist beim
Grundstück Grenzweg 7 vorhanden.
Das Vorhaben wird in offener Bauweise errichtet und entspricht damit ebenfalls der
prägenden Bauweise der näheren Umgebung.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien fügt sich das geplante Bauvorhaben
hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren
Grundstücksfläche gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist über den Grenzweg gesichert.
Der Bauherr besitzt einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Nachrichtlich:
Für das Vorhaben müssen 3 satzungsgeschützte Nadelbäume gefällt werden. Die
Zustimmung wird seitens des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes mit der Auflage einer
Ersatzpflanzung in Aussicht gestellt.
Die notwendigen Stellplätze werden jeweils pro Doppelhaushälfte in einer Doppelgarage
nachgewiesen.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
Lageplan mit Umgebung
Schnitt
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Ansicht 4
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Published Time: Tue, 04 Aug 2026 08:52:41 GMT
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Published Time: Tue, 04 Aug 2026 08:53:07 GMT
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Published Time: Tue, 04 Aug 2026 08:53:15 GMT
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