Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Das Vorhaben ist daher nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist Flächen für die Landwirtschaft aus.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die Fläche ist heute bereits für die vorhandenen Container und die Stellplätze versiegelt, lediglich Fundamente für den Schulungsraum sind erforderlich. Die Anfahrt besteht bereits.
Die Nachbarschaft wird durch die Neuerrichtung als Ersatz für den vorhandenen Container ebenfalls nicht beeinträchtigt, da Mitgliederversammlungen oder Feiern ausgeschlossen sind. Die rund um den See vorhandenen Gebäude werden bis auf das Toilettenhaus abgerissen, die naturschutzrechtliche Befreiung wurde daher bereits in Aussicht gestellt. Umweltrechtliche und denkmalrechtliche Belange sind ebenfalls nicht berührt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
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BV5/003/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Weg nach den Hingbenden 19 - Errichtung eines Schulungsraums
inklusive Nebenräume und Gerätelager
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 23.02.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Vorbescheides
Sachdarstellung:
Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch
innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Das Vorhaben ist daher nach
§ 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist Flächen für die
Landwirtschaft aus.
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Schulungsraums für 12 - 20 Personen des
Anglervereins sowie von Nebenräumen und einem Gerätelager aus Holz und auf
Stelzen.
Der Schulungsraum soll ausschließlich für 1 - 4 x jährlich stattfindende Schulungen
und die monatliche Sitzung des Vorstandes genutzt werden, die
Mitgliederversammlungen oder -feiern werden dort nicht abgehalten.
Angrenzend befindet sich eine bereits mit Schotter befestigte Fläche mit einem
Lagercontainer. Dieser Container soll entfernt, die Fläche selbst zu kurzen
Aufenthaltszwecken genutzt werden.
Der auf dem Parkplatz errichtete WC-Container bleibt bestehen.
Begründung:
Die Fläche ist heute bereits für die vorhandenen Container und die Stellplätze
versiegelt, lediglich Fundamente für den Schulungsraum sind erforderlich. Die
Anfahrt besteht bereits.
Seite 2
Die Nachbarschaft wird durch die Neuerrichtung als Ersatz für den vorhandenen
Container ebenfalls nicht beeinträchtigt, da Mitgliederversammlungen oder Feiern
ausgeschlossen sind.
Die rund um den See vorhandenen Gebäude werden bis auf das Toilettenhaus
abgerissen, die naturschutzrechtliche Befreiung wurde daher bereits in Aussicht
gestellt. Umweltrechtliche und denkmalrechtliche Belange sind ebenfalls nicht
berührt.
Nachrichtlich:
Schützenswerte Bäume sind durch das Bauvorhaben nicht betroffen
Auf dem bereits vorhandenen Parkplatz vor dem Gebäude sollen sechs Stellplätze
hergestellt werden, darunter auch die zwei notwendigen Stellplätze. Dort sind auch
zwölf Fahrradabstellplätze geplant.
Anlagen:
Flurkarte
Luftbild
Lageplan
Ansichten, Schnitte, Grundriss
Grundriss
Übersicht Neubau / Abbrüche
Übersicht Neubau / Abbrüche als Text anzeigen
Title: SKM_36720121110400
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396282.pdf
Published Time: Thu, 07 Jan 2021 06:11:29 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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