Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/047/2020/1

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 06/011 - Airport City West

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Staad 15 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 7Dokumente 8. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus der Sachdarstellung

Sitzung des APS am 03.03.2021 Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 Aufstellung - Airport City West - Öffentlichkeitsbeteiligung Behördenbeteiligung Öffentliche Auslegung Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 - Airport City West - - Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen - öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV 5 Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 – Airport City West – angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00398380.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00398380.pdf Published Time: Wed, 26 Jan 2022 10:22:25 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: APS/047/2020/1 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 - Airport City West - Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, öffentliche Auslegung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 23.02.2021 Anhörung Ausschuss für Umweltschutz 25.02.2021 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 18.03.2021 Entscheidung Bezirksvertretung 6 26.05.2021 Anhörung # Sitzung des APS am 03.03.2021 Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Seite 2 # Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 Aufstellung # - Airport City West - Öffentlichkeitsbeteiligung # Behördenbeteiligung # Öffentliche Auslegung Seite 3 Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 - Airport City West - - Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen - öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV 5 Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 – Airport City West – angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. BV 6 Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 – Airport City West – angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 – Airport City West – im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, Seite 4 für ein Gebiet südlich des Flughafens Düsseldorf, nördlich der Autobahn A44 sowie zwischen der Flughafenstraße und der Klaus - Bungert -Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan - Entwurf Nr. 06/011 – Airport City West –, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes zur Ermöglichung eines Büro - und Dienstleistungsstandortes als Erweiterung der bestehenden Airport City. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan -Entwurf Nr. 06/011 – Airport City West – und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Die öffentliche Auslegung wird erst dann durchgeführt, wenn die Wirksamkeitsvoraussetzungen des erforderlichen Städtebaulichen Vertrages vorliegen. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Seite 5 dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Anlagen: 1. Bericht -3(1) 2. Behandlung -Stellungnahmen -4(1)+(2) 3. Begruendung 4. Textliche -Festsetzungen 5. Plan 6. Planverkleinerung
1. Bericht-3(1) als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 06-011_APS-047-2020-1_02_Anlage1_Bericht-3(1).docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401461.pdf Published Time: Mon, 08 Feb 2021 11:12:11 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: > Stand: 07.04.2020 Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/ 047 /2020/1 ## Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB vom 04.12.2017 bis 02.01.2018 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 06/011 - Airport City West -Stadtbezirk 6 - Stadtteil Unterrath A: Bericht über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ Ort: Aula der Elsa-Brandström-Schule, An der Golzheimer Heide 120, 40468 Düsseldorf Zeit: 12.12.2017, 18:00 Uhr - 18:15 Uhr Anwesend: Herr Bezirksbürgermeister Thomas ca. 10 Bürgerinnen und Bürger 2 Mitarbeiter der Verwaltung Herr Bezirksbürgermeister Thomas begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung und Verwaltung. Im Anschluss stellt Herr Stranzenbach die aktuelle Planung für das Grundstück südlich des Flughafens Düs-seldorf vor und weist auf Beteiligungsmöglichkeiten hin. Geplant ist die Erweiterung des Büro- und Dienstleistungsstandortes „Airport City“ in westlicher Richtung. Es werden die Weiterführung der städtebaulichen Strukturen, die geplante Höhenent-wicklung sowie das Freiraum- und Erschließungskonzept erläutert. Außerdem wird auf das parallel laufende Planfeststellungsverfahren der zukünftig nördlich angren-zenden Stadtbahnlinie U81 hingewiesen. Die Erschließung des Plangebietes wird über die Flughafen- und Klaus-Bungert-Straße erfolgen und sieht keine Aufhebung der Durchfahrtsbeschränkung auf der Verbindungsstraße zwischen Eckener Straße und Flughafenstraße für den Individualverkehr vor. Stand: 07.04.2020 Im Anschluss an die Projektvorstellung eröffnet Herr Bezirksbürgermeister Thomas die offene Diskussion. Da keine Fragen bestehen, schließt Herr Bezirksbürgermeister Thomas die Veranstaltung um 18:15 Uhr. Stand: 07.04.2020 B: Schriftlich vorgebrachte Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung Es wurden im Zeitraum vom 04.12.2017 bis 02.01.2018 keine schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht. Stand: 07.04.2020 C: Schriftlich vorgebrachte Äußerungen im Nachgang zur Öffentlichkeitsbeteiligung Im Nachgang zu der oben genannten Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion“ gingen per Email und über die Internetpräsenz der Stadt Düsseldorf keine weiteren Anregungen ein.
2. Behandlung-Stellungnahmen-4(1)+(2) als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 06-011_APS-047-2020-1_03_Anlage2_Behandlung-Stgn.-4(1)+(2).docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401462.pdf Published Time: Mon, 08 Feb 2021 11:13:00 GMT Number of Pages: 32 Markdown Content: # 1 > Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/047/2020/1 # I. Liste der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Ämter, die Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nummer 06/011 – Airport City West - im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß Paragraf 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß Paragraf 2 Absatz 2 Baugesetzbuch abgegeben haben: # 1. Amprion GmbH 2. Bezirksregierung Düsseldorf 3. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 4. Deutsche Flugsicherung GmbH – DFS 5. Ericsson Service GmbH 6. Flughafen Düsseldorf GmbH 7. GASCADE Gastransport GmbH 8. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld 9. Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Mönchengladbach 10. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Niederrhein 11. LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland 12. Polizei Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention 13. Rheinbahn AG 14. Stadtwerke Düsseldorf AG – Beleuchtungsmanagement 15. Stadtwerke Düsseldorf AG - Liegenschaften 16. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG 17. Unity Media NRW GmbH Ämter der Stadt Düsseldorf 18. Umweltamt (19/3) Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 # 19. Feuerwehr- und Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz (Amt 37/232) 20. Feuerwehr- und Rettungsdienst, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (Amt 37/61) 21. Jugendamt (Amt 51/0, 51/19) 22. Gesundheitsamt (Amt 53/22) 23. Bauaufsichtsamt (Amt 63/0) 24. Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66/3.0) 25. Stadtentwässerungsbetrieb – SEBD (Amt 67/201.3) 26. Gartenamt, Untere Naturschutzbehörde, Grünplanung und Neubau (Amt 68/2) Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 II. Behandlung der Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Ämter zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nummer 06/011 – Airport City West - im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß Paragraf 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch: Zu 1.: Amprion GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass im Plangebiet keine eigenen Höchstspannungsleitungen verlaufen. Planungen für Höchstspannungsleitungen lägen aus heutiger Sicht nicht vor. Man gehe davon aus, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt worden seien. Antwort: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die weiteren Netzbetreiber wurden im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf 4 BauGB beteiligt. Der Stellungnahme wurde gefolgt. Zu 2.: Bezirksregierung Düsseldorf 2.1 Belange des Verkehrs (Dezernat 25): Es wird darauf hingewiesen, dass verkehrliche Belange der Bundesautobahnen (hier: Bundesautobahn 44 im Bereich Flughafentunnel) nicht berührt werden. Da die Anbauverbots- (40 Meter) beziehungsweise die Anbaubeschränkungszone (100 Meter) im Bebauungsplan teilweise unterschritten würden, sei der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger im Verfahren zu beteiligen. Antwort: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf 4 BauGB beteiligt. Diese wird unter der laufenden Nummer 8 behandelt.Die Anbauverbotszone (40 Meter) wird nicht durch überbaubare Grundstücksflächen unterschritten. Der Stellungnahme wurde gefolgt. Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 2.2 Belange des Luftverkehrs (Dezernat 26): 2.2.1 Es wird mitgeteilt, dass das Plangebiet im Bauschutzbereich des Flughafens Düsseldorf gemäß Paragraf 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) liegt und zwar vollständig im 1,5 Kilometer-Radius um den Flughafenbezugspunkt, außerhalb des Flughafenzauns. Entsprechend der geltenden Rechtslage bedürften Bauwerke, die im Plangebiet errichtet werden sollen, ab einer Höhe von 10 Meter über Grund im Baugenehmigungsverfahren einer luftrechtlichen Zustimmung der Einwenderin. Aufgrund der dauerhaften Aufgabe der Start- und Landebahn 15/33 des Flughafens Düsseldorf seien die An- und Abflugflächen der genannten Piste im Bereich des Plangebiets nicht mehr zu beachten. Grundsätzlich könne davon ausgegangen werden, dass Bauwerke bis zu einer Höhe von 81 Meter über Normalhöhennull unter Hindernisgesichtspunkten zustimmungsfähig seien, da bis zur genannten Höhe weder eine Beeinträchtigung des Flugbetriebs noch eine Behinderung der Sichtachsen des Kontrollturms der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu befürchten sei. Es werde davon ausgegangen, dass oben genannte Bauhöhe nicht überschritten würde und daher keine grundsätzlichen Bedenken oder aus zivilen Hindernisgründen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan bestünden. Antwort: Der Bauschutzbereich des Flughafens wurde nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Im Bebauungsplan wurde die Höhe baulicher Anlagen durch Höhenangaben in Meter über Normalhöhennull im Deutschen Haupthöhennetz (DHHN2016) festgesetzt. Eine Überschreitung der in der Einwendung genannten Höhe von 81 Metern über Normalhöhennull ist demnach unzulässig. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 2.2.2: Es wird der Hinweis vorgebracht, dass das Plangebiet von Anlagenschutzbereichen gemäß Paragraf 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) betroffen ist. Zu errichtende Bauwerke bedürften daher einer Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF), ob durch die Errichtung Flugsicherungseinrichtungen gestört werden könnten. Diese Entscheidung könne verbindlich erst im Baugenehmigungsverfahren oder im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans getroffen werden. Insofern sei nicht auszuschließen, dass durch das Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 BAF zu einem späteren Zeitpunkt Auflagen hinsichtlich zulässiger Bauhöhen, sowie der Ausrichtung und Materialverwendung der Fassaden gemacht würden. Antwort: Der Anlagenschutzbereich wurde bereits nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 2.2.3: Es wird angemerkt, dass die luftrechtlichen Bindungen in der Begründung nicht korrekt dargestellt sind. Es wird empfohlen, die luftrechtlichen Bindungen korrigiert nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen. Antwort: Die luftrechtlichen Bindungen wurden gemäß der Stellungnahme nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Der Stellungnahme wurde gefolgt. 2.3 Belange der Denkmalangelegenheiten (Dezernat 35.4): Es wird vorgebracht, dass keine Bedenken bestehen, da sich im Plangebiet nach aktuellem Wissensstand keine Bau- oder Bodendenkmäler befänden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stünden. Aufgrund der begrenzten Zuständigkeit wird empfohlen, den LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland/Pulheim und den LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland/Bonn sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange zu beteiligen. Antwort: Die vorgebrachten Behörden wurden im Rahmen der Behördenbeteiligungen gemäß Paragraf 4 BauGB beteiligt. Der Stellungnahme wurde gefolgt. 2.4 Belange des Immissionsschutzes, Luftreinhalteplanung (Dezernat 53.1LRP): Es wird aufgezeigt, dass der Bebauungsplan im Einzugsgebiet des Luftreinhalteplans Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Düsseldorf, jedoch außerhalb der ausgewiesenen Umweltzone Düsseldorf - Stufe 3 liege und angefügt, dass die Thematik der Luftreinhalteplanung in der weiteren Planung berücksichtigt werden solle. Antwort: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Luftschadstoffuntersuchung durchgeführt. Diese stellt keine Grenzwertüberschreitungen im Sinne der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) fest. Der Stellungnahme wurde gefolgt. 2.5 Belange des Immissionsschutzes, land-use planning (Dezernat 53.1LUP): Es wird vorgetragen, dass der Bebauungsplan ein Gewerbegebiet ausweist, in dem planungsrechtlich ein Betriebsbereich (zum Beispiel in Form eines Gefahrstofflagers), der unter die Störfallverordnung fällt, zulässig wäre. Die Ansiedlung von Störfallbetrieben habe unter Beachtung des passiv planerischen Störfallschutzes sprich unter Rücksichtnahme schutzbedürftiger Nutzungen in der Nachbarschaft innerhalb und auch außerhalb des Plangebiets, zu erfolgen. Die Seveso-III-Richtlinie enthielte in Artikel 13 Anforderungen an die betriebsbezogenen Anforderungen an Anlagen und die Überwachung der Ansiedlung; auch „land-use planning“ genannt. Um das Thema „Ansiedlung von Störfallbetrieben“ im gegenständlichen Planverfahren gebührend zu würdigen, werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Antwort: Im Plangebiet ist durch die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes ausschließlich die Ansiedlung von nicht wesentlich störendem Gewerbe beabsichtigt, das grundsätzlich auch in einem Mischgebiet verträglich ist. Eine Regelung zu Betriebsbereichen im Sinne von Paragraf 3 Absatz 5a Bundesimmissionsschutzgesetz ist im Bebauungsplan nicht erforderlich, weil die Pflicht zur Überprüfung der angemessenen Abstände nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts generell im Genehmigungsverfahren (baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Art) besteht, das heißt die Prüfung der Verträglichkeit ist im Baugenehmigungsverfahren gesichert. Derzeit besitzt die Stadt keine Kenntnis von einer Absicht, im Plangebiet solche Betriebsbereiche einzurichten. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Einhaltung eines ausreichenden Abstands zu Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen ist es auch nicht wahrscheinlich, dass zukünftig eine solche Ansiedlung angestrebt wird. Der Stellungnahme wurde sinngemäß gefolgt. 2.6 Belange des Gewässerschutzes (Dezernat 54): Es wird mitgeteilt, dass sich das Vorhaben in der Zone III B des festgesetzten Wasserschutzgebietes Am Staad befindet. Gegen das Vorhaben bestünden keine Bedenken, wenn die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Staad der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) – Wasserschutzgebietsverordnung (WSGVO) Am Staad – vom 29.01.2010 beachtet würden und diese dem Vorhaben nicht durch insbesondere betroffene Verbotstatbestände entgegen stünden. Es wird darauf hingewiesen, dass erforderliche Anträge bei der Unteren Wasserbehörde des Landeshauptstadt Düsseldorf zu stellen und die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) als Begünstigte zu beteiligen seien. Antwort: Die Wasserschutzzone III B wurde nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 3.: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 Metern über Grund nicht überschreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden, wird darum gebeten, der Einwenderin die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten. Antwort: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan lässt mit seiner Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen Gebäude zu, die eine Höhe von 30 Metern über Grund überschreiten könnten. Die Entscheidung darüber, welche Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Behörden im Rahmen künftiger Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden, liegt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. Der Stellungnahme wird gefolgt. Zu 4.: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 4.1 Es wird angemerkt, dass durch die geringe Entfernung zu den Flugsicherungseinrichtungen am Flughafen je nach Art und Höhe der Bebauung Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich Paragraf 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden könnten. Bauvorhaben seien zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. Von dieser Stellungnahme blieben die Aufgaben der Länder gemäß Paragraf 31 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) unberührt. Dazu sei das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) informiert worden. Antwort: Der geringen Entfernung zu Flugsicherungseinrichtungen des Flughafens wird durch die nachrichtliche Übernahme des Anlagenschutzbereichs gemäß Paragraf 18a Luftverkehrsgesetz Rechnung getragen. Die weiteren Hinweise zur Vorlage von Bauvorhaben werden zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme wurde gefolgt. 4.2 Es wird auf die bestehende Gültigkeit der Stellungnahme 201701470 vom 11.08.2017 verwiesen. Antwort: Die Stellungnahme wurde bereits unter Punkt 4.1 behandelt. Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt. Zu 5.: Ericsson Service GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass bei den ausgewiesenen Bedarfsflächen die Ericsson Service GmbH bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben habe. Diese Stellungnahme gelte nur für Richtfunkverbindungen Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 des Ericsson–Netzes. Falls nicht schon geschehen, solle die Deutsche Telekom einbezogen werden. Antwort: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen; die Deutsche Telekom AG wurde im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf 4 BauGB beteiligt. Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt. Zu 6.: Flughafen Düsseldorf GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben in folgenden Gebieten befände: innerhalb Tagschutzgebiet (Anschlussgen.), innerhalb AWE - Gebiet (Anschlussgen.) und innerhalb Lärmschutzbereich (vom 25.10.2011) Antwort: Die Lage im Tagschutzgebiet sowie im Lärmschutzbereich wurde nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Da Wohnnutzungen innerhalb des Plangebiets gemäß der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig sind, ist die Lage innerhalb des AWE-Gebietes (Außenwohnbereichsentschädigungsgebiet) für den Bebauungsplan nicht relevant. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu 7.: GASCADE Gastransport GmbH 7.1 Es wird darum gebeten, entsprechende Planunterlagen zu den externen Kompensationsflächen zu übersenden, damit für diese Flächen eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Antwort: Der Ausgleich erfolgt auf einem Teilbereich einer 2,5 ha großen, als Dauergrünland genutzten Flächen im Norden der Stadt Düsseldorf . Die Ausgleichsflächen werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan dokumentiert und somit Gegenstand der öffentlichen Auslegung sein. Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Der Stellungnahme wurde gefolgt. 7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber im Gebiet befinden könnten und angeregt, diese Betreiber gesondert zu beteiligen. Antwort: Weitere Leitungsbetreiber wurden im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf 4 BauGB beteiligt. Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt. Zu 8.: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassun

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3. Begruendung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 06-011_APS-047-2020-1_04_Begruendung.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401463.pdf Published Time: Mon, 08 Feb 2021 11:13:58 GMT Number of Pages: 56 Markdown Content: # Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 06/011 - Airport City West -- Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen -und - Stadtbezirk 6 - Stadtteil Unterrath -- 2 -Bebauungsplan Nr. 06/011 Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Teil A - Städtebauliche Aspekte .............................................................. 5 1 Planungsanlass............................................................................. 5 2 Örtliche Verhältnisse ..................................................................... 5 2.1 Beschreibung des Plangebietes ....................................................... 5 2.2 Bestand ...................................................................................... 5 2.3 Umgebung ................................................................................... 6 2.4 Verkehr und Erschließung .............................................................. 6 2.5 Infrastruktur ................................................................................ 7 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ......................................................... 7 3.1 Regionalplan ................................................................................ 7 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................ 7 3.3 Bebauungs-, Durchführungs- und Fluchtlinienpläne, Paragraf 34, Paragraf 35 Baugesetzbuch ............................................................ 8 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte ......................................... 8 4.1 Gewerbe- und Industriekernzonen .................................................. 8 5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes .... 8 5.1 Planungsziel................................................................................. 8 5.2 Städtebauliches Konzept ................................................................ 9 5.3 Freiraumkonzept und Wegeführung ................................................. 9 5.4 Verkehrskonzept ........................................................................ 10 5.5 Anpassung des Planungsrechts ..................................................... 10 6 Inhalt des Bebauungsplans .......................................................... 10 6.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................... 10 6.2 Maß der baulichen Nutzung .......................................................... 13 6.3 Bauweise ................................................................................... 16 6.4 Stellplätze und Garagen, Bereiche für Ein- und Ausfahrt ................... 17 6.5 Ver- und Entsorgung ................................................................... 17 6.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .................................................... 18 6.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................................... 18 6.8 Artenschutz ............................................................................... 19 6.9 Grünplanerische Inhalte............................................................... 19 6.10 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen .................................. 21 - 3 -Bebauungsplan Nr. 06/011 Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 6.11 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ........................................... 22 7 Nachrichtliche Übernahmen/ Hinweise ........................................... 23 7.1 Altstandorte ............................................................................... 23 7.2 Standorte für Transformatoren ..................................................... 23 7.3 Löschwasserversorgung ............................................................... 23 7.4 Kampfmittel ............................................................................... 23 7.5 Bauschutzbereich ....................................................................... 23 7.6 Anlagenschutzbereich .................................................................. 24 7.7 Fluglärmschutzbereiche gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ... 24 7.8 Fluglärmschutzgebiete gemäß Landesentwicklungsplan NRW (2017) .. 24 7.9 Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone der BAB 44 ................ 24 7.10 Landschaftspflegerischer Begleitplan ............................................. 25 7.11 Dach- und Tiefgaragenbegrünung ................................................. 25 7.12 Baumpflanzungen ....................................................................... 25 7.13 Artenschutz ............................................................................... 25 7.14 Wasserschutzzonen..................................................................... 25 7.15 Luftreinhalteplan und Umweltzone ................................................ 26 7.16 Feste Brennstoffe ....................................................................... 26 7.17 Denkmalschutz........................................................................... 26 8 Verfahren .................................................................................. 26 8.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ........................................................................... 26 8.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß Paragraf 4 Absatz 1 Baugesetzbuch ........................................................................... 26 8.3 Behördenbeteiligung gemäß Paragraf 4 Absatz 2 Baugesetzbuch ....... 26 9 Soziale Maßnahmen .................................................................... 27 10 Bodenordnende Maßnahmen ........................................................ 27 11 Kosten für die Gemeinde ............................................................. 27 Teil B – Umweltbericht ......................................................................... 28 12 Zusammenfassung...................................................................... 28 13 Beschreibung des Vorhabens ........................................................ 29 14 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet .............................................. 30 15 Schutzgutbetrachtung ................................................................. 31 15.1 Mensch ..................................................................................... 32 15.1.1 Verkehrslärm ............................................................................. 32 - 4 -Bebauungsplan Nr. 06/011 Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 15.1.2 Gewerbeemissionen .................................................................... 34 15.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) .................................................. 34 15.1.4 Störfallbetriebsbereiche ............................................................... 35 15.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ...................................... 36 15.2 Natur und Freiraum .................................................................... 36 15.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ................................................ 36 15.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft ..................................................... 37 15.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ...................................................... 40 15.3 Boden ....................................................................................... 40 15.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes .................................. 40 15.3.2 Altablagerungen im Plangebiet ..................................................... 40 15.3.3 Altstandorte im Plangebiet ........................................................... 40 15.4 Wasser...................................................................................... 41 15.4.1 Grundwasser.............................................................................. 41 15.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ............................... 42 15.4.3 Oberflächengewässer .................................................................. 43 15.4.4 Wasserschutzgebiete................................................................... 43 15.4.5 Hochwasserbelange .................................................................... 43 15.5 Luft .......................................................................................... 44 15.5.1 Lufthygiene ............................................................................... 44 15.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ......................................................... 45 15.6 Klima ........................................................................................ 46 15.6.1 Globalklima ............................................................................... 46 15.6.2 Stadtklima ................................................................................. 47 15.6.3 Klimaanpassung ......................................................................... 48 15.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter .............................................. 50 15.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ........................................... 50 16 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten .................................. 53 17 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ........................................................... 54 18 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ........................... 54 19 Weitere Angaben ........................................................................ 55 - 5 -Bebauungsplan Nr. 06/011 Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 # Teil A - Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass Im Jahr 2003 begann die Flughafen Düsseldorf Immobilien GmbH mit der Entwicklung der Fläche der ehemaligen britischen Kaserne südwestlich des Flughafengeländes. Der westliche Teil der Kaserne – das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplan-Entwurfs – wurde aufgrund der für den Flughafenbetrieb notwendigen Nutzung durch die Bundespolizei nicht in das damalige Bebauungsplanverfahren einbezogen. Durch den Bebauungsplan 5382/029 „Airport City“ wurde seinerzeit Planungsrecht für einen qualitativ hochwertigen Büro- und Dienstleistungsstandort in Flughafennähe geschaffen. Zur Sicherung der freiraumplanerischen Qualitäten wurde für den Gesamtstandort ein freiraumplanerischer Wettbewerb erstellt. Mittlerweile ist der erste Abschnitt der Airport City fast in Gänze bebaut. Aufgrund der weiterhin bestehenden Flächennachfrage strebt die Flughafen Düsseldorf Immobilien GmbH die Erweiterung des Dienstleistungsstandortes auf das angrenzende Gelände der Bundespolizei an. Für einen neuen Standort der Bundespolizei wird zurzeit eine Alternative entwickelt, sodass die heutigen Flächen mittelfristig für eine Neunutzung zur Verfügung stehen. 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet „Airport City West“ liegt überwiegend im Norden des Stadtteils Unterrath sowie teilweise im Stadtteil Lohausen und grenzt unmittelbar an das Gelände des Flughafens Düsseldorf an. Der Geltungsbereich ist etwa 5,1 Hektar groß und umfasst im Wesentlichen den jetzigen Standort der Bundespolizeiinspektion „Flughafen Düsseldorf“ sowie eine oberirdische Stellplatzanlage. 2.2 Bestand Die vorhandenen Gebäude werden durch die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem Flughafen genutzt. Die Bebauung auf dem zu großen Teilen versiegelten Gelände stellt sich als überwiegend zweigeschossige Zeilenbebauung mit eingestreuten Grün- und Parkplatzflächen dar. Im zentralen Bereich befindet sich ein unterirdischer Bunkerraum. Der Standort der Bundespolizei soll mittelfristig aufgegeben werden, ein Umzug innerhalb des Flughafenbereichs wird vorbereitet. - 6 -Bebauungsplan Nr. 06/011 Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Nördlich des aktuellen Verlaufs der Flughafenstraße befinden sich nicht-öffentliche Stellplätze des Flughafens. Die Flächen des Plangebiets sind insbesondere im Bereich der heutigen Parkplätze mit Einzelbaumbestand durchsetzt. Der heutige Verlauf der Flughafenstraße sowie Teile der angrenzenden Stellplatzanlagen sind dementsprechend durch Bäume eingefasst. Im südlichen Teil, auf einer Länge zwischen 40 und 100 Metern entlang der Bundesautobahn 44 befinden sich zudem flächenhafte Baumbestände. 2.3 Umgebung Im Norden grenzen Flughafennutzungen wie Werkstätten und die Winterdiensthalle an. Im Osten liegt unmittelbar der Büro- und Dienstleistungspark „Airport City“. Hier grenzt das Plangebiet an den westlichen Abschnitt der Klaus-Bungert-Straße an. Im Süden wird das Plangebiet von der teilweise unterirdisch geführten Trasse der Bundesautobahn 44 (Flughafentunnel) begrenzt; die Bundesautobahn 44 ist in diesem Bereich von einer Grünanlage überdeckt. Im Westen bildet die Flughafenstraße die Grenze. 2.4 Verkehr und Erschließung Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt derzeit von Norden über die Flughafenstraße. Diese hat einen geschwungenen Verlauf und stellt sich als zweispurige Sammelstraße dar. Von Osten her ist das Plangebiet an die bestehende Klaus-Bungert-Straße angeschlossen, die der internen Erschließung der bestehenden Airport City dient. Das Gelände der Bundespolizei ist nicht öffentlich zugänglich. Insofern besteht im Plangebiet derzeit für die Öffentlichkeit keine fußläufige Durchgängigkeit. Das Plangebiet ist vom S-Bahnhaltepunkt 'Flughafen Terminal' erreichbar und somit an das überörtliche Schienennetz angebunden. Aktuell befindet sich die Anbindung des Flughafens Düsseldorf an das Stadtbahnnetz im Planfeststellungsverfahren. Über die geplante Stadtbahnlinie 81 soll im Norden der Stadt Düsseldorf die Anbindung des Flughafens an die Messe über den Freiligrathplatz erfolgen. Langfristig ist eine Verknüpfung mit dem linksrheinischen Raum und der Stadt Ratingen vorgesehen. An der östlich gelegenen Haltestelle 'Flughafen Verwaltung' auf der Flughafenstraße verkehren zudem die Buslinien SB51, 721, 760 und 896. Somit ist das Areal auch für die Nutzer der Buslinien gut erreichbar. - 7 -Bebauungsplan Nr. 06/011 Stand: 05.02.2021, Vorlage Nr. APS/047/2020/1 Fußläufig ist das Plangebiet nur circa 5 Minuten von den Flughafenterminals A, B und C entfernt. Durch Nutzung des Sky-Trains ab Flughafenterminal ist eine Anbindung an den DB-Bahnhof ‚Flughafen Düsseldorf‘ vorhanden. 2.5 Infrastruktur Innerhalb des Plangebiets wurden Entwässerungsleitungen im Bereich der geplanten Flughafenstraße bereits im Zuge der Erschließungsmaßnahmen der bestehenden Airport City verlegt. Die östlichen Baufelder der

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4. Textliche-Festsetzungen als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 06-011_APS-047-2020-1_05_Textliche-Festsetzungen.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401464.pdf Published Time: Mon, 08 Feb 2021 11:14:28 GMT Number of Pages: 10 Markdown Content: # 1 Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBI. I S. 1728), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) und der Bauord-nung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018 S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1109). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf techni-sche Regelwerke – VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien aller Art – werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereit gehalten. I. Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (Paragraf 9 Absatz 1 Baugesetzbuch) Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) (Paragraf 8 in Verbindung mit Paragraf 1 Baunutzungsverordnung) Allgemein zulässig sind: - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, die nach ihrem Stö-rungsgrad auch im Mischgebiet zulässig wären - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude - Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsge-werbes - Anlagen für kulturelle Zwecke - Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Nummer 3 bis 7 der Düsseldorfer Sortimentsliste Ausnahmsweise können zugelassen werden: - Showrooms - Boarding-Houses - Anlagen für sportliche Zwecke - Kindertagesstätten und Großtagespflegen - Anlagen für gesundheitliche Zwecke - Nachbarschaftsläden (Convenience-Stores) mit maximal 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Unzulässig sind: - Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter - Anlagen für kirchliche und soziale Zwecke ausgenommen der aus-nahmsweise zulässigen Kindertagesstätten - Tankstellen - Vergnügungsstätten - Sexshops - Bordelle - Spielhallen - Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Nummer 1 bis 2 der Düsseldorfer Sortiments-liste mit Ausnahme von Nachbarschaftsläden (Convenience-2 Stores) mit maximal 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Düsseldorfer Sortimentsliste 2016 Abgestimmt auf die Sortimentsliste für das Regionale Einzelhandelskon-zept für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf (mit der Ausnahme des Sortimentes Fahrräder und Zubehör) Sortimente mit Zentrenrelevanz Sortimente ohne Zentrenrelevanz 1. Nahversorgungsrelevante Sorti-mente (periodischer Bedarf) 1.1 Nahrungs- und Genussmittel 1.2 Pharmazeutika, Reformwaren 1.3 Drogerie, Körperpflege (Dro-geriewaren, Wasch- und Putzmittel) 1.4 Tiere und Tiernahrung, Zooar-tikel 1.5 (Schnitt-) Blumen 1.6 Zeitungen, Zeitschriften 3. Baumarktspezifische Kernsorti-mente 3.1 Baustoffe (Holz, Metall, Kunststoffe, Steine, Fliesen, Dämmstoffe, Mörtel etc.) 3.2 Bauelemente (Fenster, Türen, Verkleidungen, Rollläden, Markisen etc.) 3.3 Installationsmaterial (Elektro, Sanitär, Heizung, Öfen etc.) 3.4 Bad- und Sanitäreinrichtun-gen 3.5 Farben, Lacke und Tapeten 3.6 Bodenbeläge 3.7 Beschläge und Eisenwaren 3.8 Werkzeuge, Geräte, Gerüste und Leitern 2. Zentrenrelevante Sortimente (aperiodischer Bedarf) 2.1 Persönlicher Bedarf 2.1.1 Bekleidung (auch Sportbe-kleidung), Lederwaren und Schuhe 2.1.2 Parfümerie- und Kosmetikar-tikel 2.1.3 Uhren und Schmuck 2.1.4 Sanitätswaren 2.2 Wohn- und Haushaltsbedarf 2.2.1 Wohnaccessoires, Antiquitä-ten, Dekorationsartikel 2.2.2 Haus- und Heimtextilien (Gardinen und Zubehör, Stof-fe und Kurzwaren, Handar-beitsmaterialien, Wolle, Näh-maschinen) 4. Gartenmarktspezifische Kernsor-timente 4.1 Gartenbedarf 4.1.1 Pflanzen, Bäume und Sträu-cher 4.1.2 Pflanzgefäße 4.1.3 Gartengeräte 4.1.4 Erde, Torf, Düngemittel 4.1.5 Pflanzenschutzmittel 4.2 Garteneinrichtungen 4.2.1 Materialien für den Bau von Außenanlagen, Wegen, Ter-rassen, Teichen, Pergolen, Zäune und Einfriedungen 4.2.2 Gartenhäuser und Gewächs-häuser 4.3 Garten- und Balkonmöbel 3 2.2.3 Glas, Porzellan und Keramik 2.2.4 Haushaltswaren und Elektro-kleingeräte 2.2.5 Kunst, Bilder, Kunstgewerbe und Kunsthandwerk, Bilder-rahmen, Galanteriewaren und Geschenkartikel 2.3 Freizeit- und sonstiger Bedarf 2.3.1 Bastelartikel und Spielwaren 2.3.2 Medien (Bücher, Zeitschriften, bespielte Speichermedien, Tonträger, Computerspiele, Computersoftware) 2.3.3 Büroartikel, Papier, Schreib-waren 2.3.4 Unterhaltungs- und Kommu-nikationselektronik (Compu-ter und Zubehör, unbespielte Speichermedien) 2.3.5 Foto, Video, Optik, Akustik 2.3.6 Sport- und Freizeitartikel 2.3.7 Sportgeräte, Campingartikel, Waffen und Jagdbedarf 2.3.8 Musikinstrumente und Zube-hör, Musikalien 5. Möbel 5.1 Wohnmöbel und Küchenmöbel 5.2 Büromöbel und Büromaschi-nen 5.3 Elektrogroßgeräte für den Haushalt 5.4 Beleuchtungskörper und Lampen 5.5 Teppichböden und Teppiche 5.6 Kinderwagen 6. Fahrzeuge und Fahrräder 6.1 Kraftfahrzeuge aller Art (in-klusive Motorräder, Motorrad-funktionsbekleidung und Zu-behör), Anhänger 6.2 Kfz-Teile und -Zubehör 6.3 Boote und Zubehör 6.4 Fahrräder und Zubehör 7. Brennstoffe, Mineralölerzeugnis-se, Chemikalien, Technische Gase 2. Maß der baulichen Nutzung (Paragraf 19 Absatz 4 Baunutzungsverordnung) 2.1 Die Höhe baulicher Anlagen wird durch die in der Planzeichnung dar-gestellten maximal zulässigen Gebäudehöhen in Metern über Normal-höhennull festgesetzt. Die Gebäudehöhe bezieht sich auf den höchs-ten Punkt baulicher Anlagen einschließlich Technikgeschossen oder sonstiger Aufbauten. 2.2 Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 durch Unterbauung mit Tiefgaragen bis 1,0 ist zulässig. 3. Überbaubare Grundstücksflächen (Paragraf 23 Baunutzungsverordnung) 3.1 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Tiefgaragen zulässig. Ausgenommen hiervon sind die Pflanzflächen B3 und B2. 3.2 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen können Nebenanla-gen, die der Ver- und Entsorgung der Baugebiete insbesondere mit Elektrizität, Gas, Wärme, Telekommunikationseinrichtungen und 4 Wasser dienen sowie zur Ableitung von Abwasser ausnahmsweise zugelassen werden. Innerhalb der gemäß Ziffer 7.1 – als B2 festge-setzten Fläche sind Nebenanlagen wie zum Beispiel Trafostationen ausnahmsweise zulässig und grünordnerisch zu integrieren. Hinweis: Voraussetzung für die Zulassung einer Ausnahme ist, dass im Hinblick auf öffentliche Belange (wie geordnete städtebauliche Entwicklung, menschenwürdige Umwelt, Sicherheit, Vermeidung von Verunstal-tung, Einklang mit der Umgebung) keine Bedenken bestehen. 4. Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten (Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 4 Baugesetzbuch in Verbindung mit Pa-ragraf 12 Baunutzungsverordnung) Stellplätze sind in unterirdischen Anlagen unterzubringen. Oberirdi-sche Stellplätze und ihre Zufahrten sind ebenerdig auf bis maximal 10 Prozent der Grundstücksfläche zulässig. 5. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 21 Baugesetzbuch) Die mit GFL festgesetzte Fläche ist mit einem Fahrrecht zugunsten der Anlieger, von Notfall- und Entsorgungsfahrzeugen und solchen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Anliegern des sonstigen Flughafengeländes, mit einem Geh- und Fahrradfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit und einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zuguns-ten der Leitungsträger zu belasten. Die mit G festgesetzten Flächen sind mit einem Geh- und Fahrradfahr-recht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten. 6. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 24 Baugesetzbuch) 6.1 Schalldämmmaße der Außenbauteile Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen sind technische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeit-punkt der Einreichung des Bauantrages beziehungsweise bei geneh-migungsfreien oder Bauvorhaben mit Genehmigungsfreistellung zu Beginn des Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind nach DIN 4109:2018 dB-scharfe Werte des maßgeblichen Außen-lärmpegels bei der Ausführungsplanung heranzuziehen. Sofern nicht ein höherer Beurteilungspegel festgesetzt ist, ist als Mindestanforde-rung hierbei ein Beurteilungspegel von 62 dB(A) im Tages- und 55 dB(A) im Nachtzeitraum zu berücksichtigen. 5 6.2 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Übernachtungsräumen (auch Kindertagesstätten) An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) und Kennzeichnung BP73 gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu die-sen oder in einem Winkel bis 90 Grad zu diesen stehen, sind bei Er-richtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden öffenbare Fenster oder Türen zu Aufenthaltsräumen von Wohnungen oder Übernachtungsräumen (auch Kindertagesstätten) nicht zulässig. 6.3 Belüftung bei geschlossenen Fenstern in Übernachtungsräumen (auch Kindertagesstätten) An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) gekenn-zeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90 Grad zu diesen stehen, ist bei Errichtung, Änderung und Nut-zungsänderung von Gebäuden für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume (auch in Kindertagesstätten), die nur Fens-ter zu den Fassaden mit dieser Signatur besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustel-len. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämm-maß des Außenbauteils nicht unterschritten wird. 6.4 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Büro- und Unterrichtsräu-men An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) und Kennzeichnung BP68 und / oder BP73 gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90 Grad zu diesen stehen, ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden für Büro- und Unterrichtsräume, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur und Kennzeichnung besitzen, eine ausreichende Luft-wechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Außenbauteils nicht unterschritten wird. Es können Ausnahmen von den Festsetzungen Ziffer 6.2 bis 6.4 zuge-lassen werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Schall-schutz nachgewiesen wird, dass mit anderen geeigneten Maßnahmen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse er-reicht werden können. Der Nachweis ist basierend auf den Grundla-gen der im Bebauungsplanverfahren ermittelten Lärmwerte zu füh-ren, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der Verkehrsströme vorliegen. 6.5 Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen Tiefgaragen sind über Dach der aufstehenden oder angrenzenden Ge-bäude zu entlüften. Sofern eine anderweitige (mechanische oder na-türliche) Lüftungsanlage der Tiefgarage realisiert werden soll, ist über ein lufthygienisches, mikroskaliges Ausbreitungsgutachten (zum Beispiel MISKAM) nachzuweisen, dass umliegende Nutzungen und 6 Gebäude nicht von Grenzüberschreitungen gemäß Paragraf 39 Bun-desimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für Feinstaub (PM2,5, PM10), Stickstoffdioxid NO2 und Benzol betroffen sind. Sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt:  muss der Abstand zwischen Lüftungsschächten und Fenstern von Aufenthaltsräumen sowie zwischen Ein- und Ausfahrten von Tiefga-ragen und Fenstern von Aufenthaltsräumen mindestens 5 Meter be-tragen  ist um Lüftungsschächte in Bodennähe herum ein nicht betretbarer Bereich von mindestens 1 Meter Breite zu gestalten, zum Beispiel mit Hilfe einer dichten Bepflanzung wie Brombeerhecke  sind Sitzgelegenheiten (zum Beispiel Bänke) auf Lüftungsöffnungen auszuschließen. 7. Bepflanzungen sowie die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 25 a) und b) Baugesetzbuch) 7.1 Pflanzflächen B1 Innerhalb der festgesetzten Fläche ist pro 300 Quadratmeter Fläche mindestens 1 Baum anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten (Pflanzqualität: Stammumfang 20-25 Zentimeter gemessen in 1 Meter Höhe). Die verbleibenden Flächen sind mit Ausnahme notwendiger Zufahrten zu begrünen. B2 Innerhalb der festgesetzten Fläche sind mindestens 20 Bäume anzu-pflanzen und dauerhaft zu erhalten (Pflanzqualität: Stammumfang 20-25 Zentimeter gemessen in 1 Meter Höhe). Die verbleibenden Flä-chen sind zu begrünen. B3 Die festgesetzten Flächen sind vollständig mit Landschaftsrasen, Stauden oder bodendeckenden Gehölzen zu begrünen. Baumpflanzungen entlang der Planstraße Entlang der Planstraße sind mindestens 25 Einzelbäume einer Art an-zupflanzen und dauerhaft zu erhalten (Pflanzqualität: Stammumfang 20-25 Zentimeter gemessen in 1 Meter Höhe). Baumpflanzungen westlich der Klaus-Bungert-Straße Entlang der westlichen Seite der Klaus-Bungert-Straße sind mindes-tens 7 Einzelbäume einer Art anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten (Pflanzqualität: Stammumfang 20-25 Zentimeter gemessen in 1 Meter Höhe). Baumpflanzungen entlang der Flughafenstraße neu Entlang der Flughafenstraße sind mindestens 18 Einzelbäume anzu-pflanzen und dauerhaft zu erhalten (Pflanzqualität: Stammumfang 20-25 Zentimeter gemessen in 1 Meter Höhe). 7 Die Mindestgröße offener, unversiegelter Bodenfläche pro Baum be-trägt 5 Quadratmeter. Die Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen sind fachgerecht durchzuführen, die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Ver-lust zu ersetzen. Die Bepflanzungen sind mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Düsseldorf abzustimmen. Detaillierte Empfehlungen für die Umsetzung der Begrünungsmaß-nahmen sind für die Baugenehmigungsverfahren dem Landschafts-pflegerischem Begleitplan, der zu diesem Bebauungsplan erarbeitet wurde, zu entnehmen. 7.2 Tiefgaragenbegrünung Auf Tiefgaragendecken oder unterirdischen Gebäudeteilen, soweit sie nicht durch Gebäude oder andere zulässige Nutzungen überbaut wer-den, ist eine Vegetationsfläche bestehend aus einer mindestens 80 Zentimeter starken Bodensubstratschicht zuzüglich Drainschicht fachgerecht aufzubauen. Für Baumpflanzungen ist die Stärke der Bo-densubstratschicht auf mindestens 130 Zentimeter zuzügliche Drain-schicht zu erhöhen. Das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 50 Kubikmeter je Baumstandort betragen. Das Tiefgara-genbegrünungssubstrat ist entsprechend der jeweils bei Eingang des Bauantrages aktuellen Fassung der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie vorzusehen. 7.3 Dachbegrünung Flachdächer und flach geneigte Dächer bis maximal 15 Grad Dachnei-gung sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmun-gen mit einer artenreichen standortgerechten Mischvegetation ein-fach intensiv zu begrünen. Die Stärke der Bodensubstratschicht muss mindestens 40 Zentimeter zuzüglich Drainschicht betragen. Von der

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5. Plan als Text anzeigen
Title: BP URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401465.pdf Published Time: Mon, 08 Feb 2021 11:14:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > P1 P2 P3 P4 P5 P6 P7 P8 P9 P10 P11 P12 P13 P14 > 38,25 38,62 37,78 38,30 38,44 37,98 37,42 > 34,0 2,5 #5,0 #5,0 16,0 R=13,69 R=1,99 #40,0 #5,0 #5,0 #7,0 #14,0 #7,0 #14,0 10,0 #5,0 #10,0 #10,0 #5,0 10,0 #40,0 #14,0 #5,0 R=5,0 R=8,00 #30,0 #21,5 #14,0 R=859,82 R=873,69 #22,0 #3,0 #10,0 #100,0 #5,0 #100,0 1,0 10,0 #3,0 #3,0 R=4,0 R= 4,0 > 40 m - Anbauver-botszone gemäß § 9 FStrG 100 m - Anbaube-schränkungszone gemäß § 9 FStrG 100 m - Anbaube-schränkungszone gemäß § 9 FStrG 40 m - Anbauver-botszone gemäß § 9 FStrG BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP73 BP68
6. Planverkleinerung als Text anzeigen
Title: BP URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401466.pdf Published Time: Mon, 08 Feb 2021 11:15:31 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: > 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 >        >      5  5                  5  5     5  5            5  5 > P$QEDXYHU ERWV]RQH JHPl‰†)6WU* P$QEDXEH VFKUlQNXQJV]RQH JHPl‰†)6WU* P$QEDXEH VFKUlQNXQJV]RQH JHPl‰†)6WU* P$QEDXYHU ERWV]RQH JHPl‰†)6WU* %3 %3 %3 %3 %3 %3 %3 %3 %3 %3 %3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/047/2020/1