Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/024/2020

Bebauungsplan Nr. 09/013 - D.Port/Reisholzer Hafen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Urdenbacher Allee 91 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Februar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Ausgangslage Das Projekt „D.Port“ sieht einen Erhalt und Ausbau d es Reisholzer Hafens und eine Ergänzung um einen Containerterminal vor. Im Jahr 2012 erfolgte dazu der Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren. Vor Ort gründete sich eine Bürgerinitiative gegen diese Planungsabsichten. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2016 sowie ein Kennenlernen der Bürgerinitiative mit der Beigeordneten Frau Cornelia Zuschke im März 2017 bestätigte die ablehnende Haltung.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Februar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00373318.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00373318.pdf Published Time: Tue, 02 Jun 2020 11:29:50 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: APS/024/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan Nr. 09/013 - D.Port/Reisholzer Hafen - Ergebnis Sondierungsphase Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 03.06.2020 Entscheidung Bezirksvertretung 9 15.05.2020 Anhörung Seite 2 ## Sitzung des APS am 29.04.2020 Vorlage Nr. APS/024/2020 ## Bebauungsplan Nr. 09/013 ## - D.Port / Reisholzer Hafen - Ergebnis Sondierungsphase Seite 3 Vorlage Nr. APS/024/2020 Bebauungsplan Nr. 09/013 - D.Port / Reisholzer Hafen - - Ergebnis Sondierungsphase Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum weiteren Vorgehen im Bebauungsplanverfahren 09/013 - D.Port / Reisholzer Hafen - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt die Gesamtdokumentation zur Sondierungsphase D.Port/Reisholzer Hafen mit dem Ergebnis, dass bei allen Beteiligten die Bereitschaft besteht, sich an einer planungsbegleitenden Mediation zu beteiligen und sich diese Vorgehensweise als richtiger Weg herausgestellt hat, zur Kenntnis. Angesichts dieses Ergebnisses der Sondierungsphase wird die Verwaltung beauftragt, auf Kosten der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH, nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie für den Reisholzer Hafen planungsbegleitend ein Mediationsverfahren gem. § 4b BauGB zu beauftragen und durchzuführen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, in der Zwischenphase (nachlaufende Sondierung) den Gesprächsfaden fortzuführen und den Akteuren durch ca. vierteljährliche Treffen ein Gesprächsangebot zu unterbreiten. Seite 4 Sachdarstellung: Ausgangslage Das Projekt „D.Port“ sieht einen Erhalt und Ausbau d es Reisholzer Hafens und eine Ergänzung um einen Containerterminal vor. Im Jahr 2012 erfolgte dazu der Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren. Vor Ort gründete sich eine Bürgerinitiative gegen diese Planungsabsichten. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2016 sowie ein Kennenlernen der Bürgerinitiative mit der Beigeordneten Frau Cornelia Zuschke im März 2017 bestätigte die ablehnende Haltung. Es stellte sich die Frage, ob im Rahmen eines Mediationsverfahrens gem. § 4b BauGB ein breiterer gesellschaftlicher Konsens erzielt werden kann. In der Sitzung vom 14.11.2018 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung schließlich die Stadtverwaltung beauftragt, im Rahmen einer Sondierungsphase die Bereitschaft der beteiligten Akteure zur Teilnahme an einer planungsbegleitende Mediation zu prüfen (Vorlage Nr. 61/136/2018). Prozess Mit der Durchführung der Sondierungsphase ist die Kanzlei May und Partner, Rechtsanwälte und Mediatoren mbB, Frankfurt beauftragt worden. Die dem Mediationsverfahren vorgelagerte Sondierungsphase sollte klären, inwieweit die Durchführung eines öffentlichen Mediationsverfahrens sinnvoll und aussichtsreich sei ohne dabei Gewähr für das Ergebnis geben zu können. Das Verfahren wurde durch die Sondierungsbeauftragten im Zeitraum 24.06.2019 bis 13.12.2019 durchgeführt. Es begann am 05.07.2019 mit einem Kick-Off Termin mit allen Beteiligten und Es setzte sich in fünf vertraulichen Einzelgesprächen zwischen den Sondierungsbeauftragten und einzelnen Beteiligten fort, nämlich am 15.07.2019 mit Vertretern der Bürgerinitiative, am 30.07.2019 mit Vertretern der HDR – Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH, am 11.09.2019 mit Vertretern der Fraktionen, am 12.11.2019 ein zweites Mal in zwei gesonderten Gesprächen mit Vertretern der Bürgerinitiative und mit der HDR. Am 13.12.2019 trafen sich die Sondierungsbeauftragten mit Vertretern aller Beteiligten zu einer großen Runde zur Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse. Am Prozess beteiligt waren: - Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, B90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Tierschutz/FREIE WÄHLER - Vertreter der Bürgerinitiative Reisholzer Hafen (BI Hafenalarm) - Vertreter der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH - Vertreter des Stadtplanungsamtes, Amtsleiterin - Stille Beteiligte: Nils Dolle (Leiter Bezirksverwaltungsstelle 09), Frau Liedtke (Amt 30) - Sondierungsbeauftragte Ergebnisse der Sondierungsphase Die beauftragte Kanzlei May und Partner kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Beteiligten eine Bereitschaft zur Teilnahme an einer planungsbegleitenden Mediation vorhanden ist und schätzt eine planungsbegleitende Mediation als für diesen Fall geeignet ein. Das Sondierungsverfahren habe zur Verbesserung der Atmosphäre und Kommunikation beigetragen. Die Mediatoren empfehlen für das weitere Vorgehen die Seite 5 Durchführung eines planungsbegleitenden Mediationsverfahrens gem. § 4b BauGB. Im Ergebnis wurde festgestellt: - eine gemeinsam getragene Lösung zu finden, wird als realistische Chance eingeschätzt - den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie wird eine hohe Bedeutung beigemessen für das weitere Vorgehen - der Beginn eines Mediationsverfahrens wird zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Vorlage der Machbarkeitsstudie, favorisiert - der Übergangszeit (nachlaufende Sondierung) zwischen der erfolgten Sondierungsphase und dem eigentlichen Mediationsverfahren wird eine hohe Bedeutung beigemessen, um die bisher aufgebaute positive Gesprächskultur zu stabilisieren und die Erfolgsaussichten der späteren Mediation zu erhöhen. Dieser Einschätzung haben sich die Vertreter der verschiedenen Akteure in der Abschlussbesprechung der Sondierungsphase am 13.12.2019 angeschlossen, daher schlägt die Verwaltung vor, den Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu folgen. Anlagen: Gesamtdokumentation Vorlage
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Title: 200220 Gesamtdokumentation Vorlage.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00373329.pdf Published Time: Tue, 03 Mar 2020 10:41:47 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content: __________________________________________________________________________ # D.Port/Reisholzer Hafen Gesamtdokumentation des Sondierungsverfahrens für eine mögliche Mediation Datum: 20.02.2020 Ansprechpartner: Dr. Andreas May, Dr. Martin Moeser __________________________________________________________________________ Einführung Erhalt und Ausbau des Reisholzer Hafens, gelegen im Süden der Stadt Düsseldorf, ist Teil des Diskussionsprozesses Masterplan Industrie. Ein Bebauungsplanverfahren 09/013 – D.Port/Reisholzer Hafen wurde in 2012 gem. §2 (1) BauGB mit dem Aufstellungsbeschluss vom 05.09.2012 eingeleitet. In dem Zeitraum 04.07.2016 – 27.08.2016 erfolgte die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 (1) BauGB. Es etablierte sich die Bürgerinitiative Reisholzer Hafen (Hafenalarm). Am 06.07.2016 fand ein Öffentlichkeitstermin statt. Im Jahr 2017 wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 (1) BauGB durchgeführt und es gründete sich die Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH. Diese hat Ende 2019 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Um einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wird die Durchführung eines Mediationsverfahrens gem. §4b BauGB erwogen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragte in seiner Sitzung vom 14.11.2018 die Verwaltung, eine Vorprüfung zu einem planungsbegleitendem Mediationsverfahren gem. §4 BauGB durch zu führen und zwar in Form einer dem Mediationsverfahren vorgelagerten Sondierungsphase. Im Rahmen der gesetzlichen Vergaberichtlinien wurde durch die Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch das Stadtplanungsamt, der Auftrag zur Durchführung eines Sondierungsverfahrens an die auf Konfliktösung spezialisierte Kanzlei May und Partner, Rechtsanwälte und Mediatoren mbB, Frankfurt, vertreten durch deren Partner Dr. Andreas May und Dr. Martin Moeser, und deren Kooperationspartnerin Sigrid Niebling, Rechtsanwältin und Mediatorin, erteilt. Die vorgenannten Personen werden nachstehend auch „Sondierungsbeauftrage“ genannt. 9RUODJH1U$36 Das Sondierungsverfahren Thema Aus dem Diskussionsprozess zum Masterplan Industrie, der sich auch mit Fragen einer leistungsfähigen Infrastruktur für Betriebe auseinandersetzte, wurde die Projektidee „D.Port“ geboren, die einen Erhalt und Ausbau des Reisholzer Hafens und eine Ergänzung um ein Containerterminal vorsah. Die Idee wurde bereits in einem frühen Stadium publiziert. Teile der Bürgerschaft vor Ort sahen sich durch die mit den aus Marketinggründen optional hoch prognostizierten Gütermengen und den damit verbundenen LKW-Verkehren in ihrer Lebensqualität bedroht und reagierte mit der Etablierung einer Bürgerinitiative. Die nach Vorliegen eines ersten Hafenlayouts und einer verkehrlichen Machbarkeitsstudie durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung am 06.07.2016 offenbarte eine grundsätzlich stark emotional geprägte negative Haltung der Bürgerinitiative gegenüber dem Projekt, die sich auch in einem Kennenlerntermin mit der Beigeordneten Frau Cornelia Zuschke am 29.03.2017 äußerte. (Auszug aus dem Beschluss des APS vom 14.11.2018). Neben einer neutralen Einschätzung, ob die vorliegende Konstellation sich für eine Nutzung der allgemeinen Vorteile eines Mediationsverfahrens gem. §4b BauGB eignet, liegt das Interesse der Auftraggeberin derzeit in der Beantwortung der Frage, ob eine lösungsorientierte Kommunikation zwischen den Beteiligten möglich ist, um in den Prozess über die Entwicklung des Reisholzer Hafens einzusteigen. Dabei sollte nicht der schlechte Start des Projektes D.Port aufgearbeitet werden, sondern ein „Reset“ in der Kommunikation erfolgen .Angesichts des mit einem Mediationsverfahrens verbundenen erheblichen Ressourceneinsatzes und der vorhandenen Verhärtung der Positionen war dem Mediationsverfahren eine Sondierungsphase mit folgender Zielsetzung voranzustellen: Kann nach Einschätzung der Sondierungsbeauftragten ein Mediationsverfahren iSd §4b BauGB das Planverfahren des Bebauungsplans sinnvoll unterstützen? Besteht bei den einzelnen Beteiligten des Sondierungsverfahrens die Bereitschaft, an einem Mediationsverfahren mit den jeweils anderen Beteiligten teilzunehmen? Beteiligte - Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, B90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Tierschutz/FREIE WÄHLER - Vertreter der Bürgerinitiative Reisholzer Hafen (Hafenalarm) - Vertreter der Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH - Vertreter des Stadtplanungsamtes, Amtsleiterin - Vertreterin des Rechtsamtes - Leiter der Bezirksverwaltungsstelle - Sondierungsbeauftragte Zeit/Ort/Form/Verlauf Das Verfahren wurde durch die Sondierungsbeauftragten in dem Zeitraum 24.06.2019 bis 13.12.2019 durchgeführt und fand in den Räumlichkeiten des Stadtplanungsamtes, dem Rathaus Benrath und dem Rathaus Düsseldorf statt. Zunächst wurde am 24.06.2019 in Vorbereitung des Sondierungsverfahrens ein Termin zwischen der Auftraggeberin und den Sondierungsbeauftragten wahrgenommen. Das Verfahren begann dann am 05.07.2019 mit einem Kick-Off Termin mit allen Beteiligten. Es setzte sich in fünf vertraulichen Einzelgesprächen zwischen den Sondierungsbeauftragten und einzelnen Beteiligten fort, nämlich am 15.07.2019 mit Vertretern der Bürgerinitiative, am 30.07.2019 mit Vertretern der Hafenentwicklungsgesellschaft, am 11.09.2019 mit Vertretern der Fraktionen, am 12.11.2019 in zwei gesonderten Gesprächen mit Vertretern der Bürgerinitiative und mit Vertretern der Hafenentwicklungsgesellschaft. Am 13.12.2019 trafen sich die Sondierungsbeauftragten mit Vertretern aller Beteiligten zu einer großen Abschlussrunde. Inhaltliche Phasen Die Vorbereitung des Sondierungsverfahrens erfolgte in ausführlichen Teambesprechungen unter den Sondierungsbeauftragten und dem Eingangsgespräch mit der Auftraggeberin. Letzteres diente insbesondere der Vorbereitung des Kick-Off-Termins. Der Kick-Off-Termin war geprägt von einem Kennenlernen der Sondierungsbeauftragten und der einzelnen Beteiligten sowie einer positiven Einstimmung aller Beteiligten auf die Sondierungsphase. Die Leiterin des Stadtplanungsamtes legte den Sachstand dar. Durch die Sondierungsbeauftragten erfolgten Ausführungen zur Funktion und Bedeutung eines Mediationsverfahrens und dem Sinn und Ablauf einer Sondierungsphase. Hierzu gab es eine Aussprache und anschließend die Darlegung und Abstimmung der nächsten Schritte. Die Vertreter aus den Fraktionen, der Bürgerinitiative und der Hafenentwicklungsgesellschaft erklärten sich zu der Teilnahme am weiteren Sondierungsverfahren und hierzu insbesondere auch an vertraulichen Einzelgesprächen bereit. Die anschließenden fünf Einzelgespräche waren trotz anfänglicher Skepsis geprägt von einer großen Offenheit gegenüber einem geordneten und moderierten Kommunikationsprozess. Anfänglich wurden regelmäßig die eigenen inhaltlichen Positionen zu der Weiterentwicklung des Reisholzer Hafens dargelegt. Es wurde Form und Art der konkreten Einstellungen zu den jeweils anderen Beteiligten benannt, wobei auch positive und verständnisvolle Äußerungen in alle Richtungen erfolgten. Das Für und Wider eines Mediationsverfahrens nach §4b BauGB wurde ausführlich diskutiert. Sorgen, Vorbehalte und auch Vorbedingungen waren Gegenstand der Aussprache, wie auch positive Anregungen. Es handelte sich um vertrauliche Einzelgespräche, sodass nähere Ausführungen an dieser Stelle unterbleiben. Es bestand übereinstimmend eine grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an einem Mediationsverfahren, wobei insbesondere die Förderung der Kommunikation von allen als erstrebenswert angesehen wurde. Im letzten Gespräch, der großen Runde, bei der auch Vertreter der Auftraggeberin anwesend waren, unter anderem die Amtsleiterin des Stadtplanungsamtes, wurde durch die Sondierungsbeauftragten der jetzige Verfahrensstand dargelegt. Ihre Einschätzung zur Durchführung eines Mediationsverfahrens, insbesondere der Mitwirkung der Beteiligten (siehe hierzu nächster Punkt) wurde erläutert. Die Vertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft erklärten, dass mit einem Ergebnis der Machbarkeitsstudie voraussichtlich noch nicht in 2020 gerechnet werden könne. Die Amtsleiterin des Stadtplanungsamtes gab einen kurzen Abriss zum Planungsstand. Bewertung Die Bereitschaft der Beteiligten zur Teilnahme an einer planungsbegleitenden Mediation ist vorhanden. Ein solches Verfahren erscheint für den vorliegenden Fall geeignet und wird von den Sondierungsbeauftragten grundsätzlich empfohlen (siehe auch die Ausführungen zum weiteren Vorgehen). Das Sondierungsverfahren hat, wie insbesondere an der Atmosphäre und den Beiträgen im letzten Gespräch, der großen Runde, zu sehen war, die Kommunikation verbessert. Dazu haben alle Beteiligten beigetragen. Es hat sich als positiv und den Prozess fördernd herausgestellt, dass die Sondierungsbeauftragten sämtlich Mediatoren waren. In allen Treffen sind mediative Elemente eingebracht worden, die verhindert haben, dass der Prozess abgebrochen wird, und dazu beigetragen haben, dass in einem künftigen Mediationsverfahren Chancen gesehen werden. Es ist gelungen, die Bereitschaft der Beteiligten, einander zuzuhören, zu fördern. Wechselseitig geäußerte kritische Argumente konnten durchaus stehen gelassen werden. Es hat sich als positiv herausgestellt, das Sondierungsverfahren im Team zu gestalten. Es war nicht bei allen Treffen das gesamte Sondierungsteam anwesend, aber alle Gespräche wurden von mindestens zwei Sondierungsbeauftragten des Teams begleitet. Da ein kontinuierlicher Austausch unter den Sondierungsbeauftragten erfolgte, konnte das Verfahren in einem halben Jahr zu einem Ergebnis gebracht werden. Eine zeitliche Verzögerung konnte durch die Arbeitsteilung verhindert werden, obwohl die Terminabstimmung durch die Sondierungsbeauftragten mit den Beteiligten durch die nicht geringe Anzahl der einzelnen Vertreter durchaus zeitaufwändig war. Der planungsbegleitende Prozess ist wirksam positiv verstärkt worden, indem mit Blick auf ein Mediationsverfahren die Sondierungsphase durchlaufen wurde. Ohne schon inhaltlich in die Planung zu gehen, konnte bereits in der Sondierungsphase die Kommunikation unter den Beteiligten verbessert und der Blick auf die Zukunft gerichtet werden. Die Sondierungsbeauftragten bedanken sich bei allen Beteiligten für das Vertrauen und die ihnen entgegengebrachte Wertschätzung. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Die grundsätzliche Bereitschaft aller Beteiligten, sich auf ein planungsbegleitendes Mediationsverfahren einzulassen und an einem solchen Verfahren konstruktiv teilzunehmen, liegt nach Einschätzung der Sondierungsbeauftragten vor. Auch wenn ein Mediationsverfahren ergebnisoffen ist und sich manche Beteiligte, wie auch sonst nach Erfahrung der Sondierungsbeauftragten in solchen Verfahren, nicht vorstellen können, von ihren anfänglichen Positionen abzurücken und aufeinander zuzugehen, können die Sondierungsbeauftragten die Durchführung eines planungsbegleitenden Mediationsverfahrens eindeutig empfehlen. Damit ist noch nicht gesagt, dass es am Ende eines Mediationsverfahrens eine Einigung über einen Projektzuschnitt gibt, der für alle Beteiligten akzeptabel ist. Es gibt aber immerhin die realistische Chance, dass eine gemeinsam getragene Lösung gefunden werden kann, die den unterschiedlichen, im Verfahren noch stärker herauszuarbeitenden Interessen Rechnung trägt. Und selbst wenn dies nicht gelingen sollte, bietet das Mediationsverfahren zumindest die Möglichkeit und den Rahmen, in einer guten Art und Weise zu kommunizieren, so dass Wünsche, Ängste, Vorbehalte, Interessen und Ideen aller Interessengruppen Gehör und Verständnis finden können. Eine derartige Kommunikation kann unabhängig von einer konkreten Lösung zu einer Befriedung und wechselseitigem Respekt beitragen. Allein die dadurch mögliche Trennung von Personen und Positionen, die auch nach dem sogenannten Harvard-Konzept die Basis für gutes Verhandeln ist, kann für den Dialog zwischen Bürgerschaft, Wirtschaft und Politik sowie für ein gedeihliches Zusammenleben in der Gesellschaft ihren eigenen Wert haben. Deshalb sprechen sich die Sondierungsbeauftragten klar dafür aus, diesen Weg zu gehen. Die Besonderheit des vorliegenden Falles liegt darin, dass der Projektzuschnitt noch sehr offen ist. Es ist selbst aus Sicht der Hafenentwicklungsgesellschaft noch nicht klar absehbar, wie das Projekt nach ihrer Vorstellung konkret geplant und realisiert werden könnte und sollte. Insoweit wird mehr Klarheit von der Machbarkeitsstudie erwartet, die aber in den kommenden Monaten noch nicht vorliegen wird. Deshalb ist das Vorhaben zur Entwicklung des Reisholzer Hafens derzeit aus Sicht der Beteiligten noch nicht konkret genug für einen unmittelbaren Einstieg in das eigentliche Mediationsverfahren. Aus diesem Grunde wird aus Sicht aller Beteiligten der Beginn eines Mediationsverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Vorlage der Machbarkeitsstudie, favorisiert. Die grundsätzliche Bereitschaft der Beteiligten zur Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist, wie berichtet, derzeit gegeben. Die Bereitschaft muss aber wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit der Mediation in jeder Phase vorhanden sein. Das Bekenntnis der Beteiligten, sich auf die Mediation einlassen zu wollen, muss auch zu einem späteren Beginn des Verfahrens und während dessen Verlauf vorhanden bleiben. Wie groß die konkrete Bereitschaft der Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt noch ist, dürfte von mehreren Faktoren abhängen. Je verträglicher beispielsweise das Projekt aus Sicht derjenigen ist, die es kritisch sehen, desto aufgeschlossener dürften diese Beteiligten für das Verfahren zu gegebener Zeit sein. Die konkrete Bereitschaft, vor allem planungsbegleitend, hängt schließlich auch davon ab, wie ein Mediationsverfahren gestaltet wird und welchen Einfluss die Beteiligten auf die Gestaltung haben können. Nicht zu unterschätzen ist auch die Art und Weise, wie die Beteiligten in der Übergangszeit miteinander umgehen. Es liegt auf der Hand, dass es nicht förderlich wäre, wenn beispielsweise in der Übergangszeit eine konfrontative Kommunikationskultur herrschen würde und es gar zu persönlichen Feindseligkeiten und gefühlten Vertrauensbrüchen käme. Die von den Sondierungsbeauftragten in den gemeinsamen Runden, insbesondere in der Abschlussrunde, wahrgenommene offene, freundliche und wertschätzende Gesprächskultur ist ein zartes Pflänzchen, das gehegt und gepflegt werden sollte. Wenn jetzt der aufgenommene Gesprächsfaden abreißen sollte und über Monate hinweg keine oder gar eine negativ geprägte Kommunikation stattfinden sollte, kann die konkrete Bereitschaft, zu gegebener Zeit an der eigentlichen Mediation teilzunehmen, sehr leiden. Deshalb wird von den Sondierungsbeauftragte

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/024/2020