Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/022/2019

Bebauungsplanverfahren Nr. 08/007 - Breidenplatz

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
7Dokumente 18. Oktober 2019veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Ziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 08/007 - Breidenplatz - ist die städtebauliche Arrondierung des Breidenplatzes sowie die Weiterentwicklung der angrenzenden Flächen im Zentrum des Stadtteils Unterbach. Eine zentrale Fläche im Plangebiet liegt brach und soll künftig für Einzelhandel und Wohnungsbau entwickelt werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Oktober 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Breidenplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Title: 00359782.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00359782.pdf Published Time: Fri, 13 Dec 2019 11:20:26 GMT Number of Pages: 12 Markdown Content: APS/022/2019 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplanverfahren Nr. 08/007 - Breidenplatz - Kenntnisnahme Protokoll Öffentlichkeitstermin, Überarbeitung Städtebaulicher Masterplan Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 12.12.2019 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 22.01.2020 Entscheidung Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 25.11.2019 Anhörung Seite 2 Sitzung des APS am 13.11.2019 Vorlage Nr. APS/022/2019 Bebauungsplanverfahren Nr. 08/007 Kenntnisnahme Protokoll - Breidenplatz - Öffentlichkeitstermin Überarbeitung Städtebau-licher Masterplan Seite 3 Vorlage Nr. APS/022/2019 Bebauungsplanverfahren Nr. 08/007 - Breidenplatz -  Kenntnisnahme Protokoll Öffentlichkeitstermin  Überarbeitung Städtebaulicher Masterplan Beschlussentwurf:  BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit zum überarbeiteten Entwurf des städtebaulichen Masterplans zum Bebauungsplanverfahren Nr. 08/007 - Breidenplatz - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagenmäßige Beschlussfassung.  AWM Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit zum überarbeiteten Entwurf des städtebaulichen Masterplans zum Bebauungsplanverfahren Nr. 08/007 -Breidenplatz - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagenmäßige Beschlussfassung.  APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt das Protokoll der Frühzeitigen Öffentlichkeitsveranstaltung vom 13.12.2016 zur Kenntnis. Seite 4 II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem vorliegenden überarbeiteten Entwurf des städtebaulichen Masterplans zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage das Bebauungsplanverfahren Nr. 08/007 - Breidenplatz - weiter durchzuführen. > Sachdarstellung: Ziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 08/007 - Breidenplatz - ist die städtebauliche Arrondierung des Breidenplatzes sowie die Weiterentwicklung der angrenzenden Flächen im Zentrum des Stadtteils Unterbach. Eine zentrale Fläche im Plangebiet liegt brach und soll künftig für Einzelhandel und Wohnungsbau entwickelt werden. Historie Die den Festsetzungen der bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 6274/11 und 6274/12 entsprechende Bebauung wurde nur teilweise realisiert und erscheint heute als nicht mehr zeitgemäß. Seit Längerem ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beabsichtigt. Am 13. Dezember 2016 wurde im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt, in der ein städtebaulicher Masterplan vorgestellt wurde, danach lagen die Pläne bis zum 18. Januar 2017 im Stadtplanungsamt und im Internet aus. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen, sich zu beteiligen und ihre Anregungen zu der Planung mitzuteilen. Von diesem Angebot haben viele Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Seite 5 Ziele der Planung Die ursprünglich in den bestehenden Bebauungsplänen angedachte Entwicklung erscheint als nicht mehr zeitgemäß. So haben sich die Ansprüche an das Wohn-, Arbeits- und Freizeitumfeld und insbesondere an die Einzelhandelsversorgung in den letzten 40 Jahren verändert. Unterbach verfügt derzeit über einen kleinen Supermarkt am Breidenplatz. Größere Einkaufsmöglichkeiten befinden sich nur in den angrenzenden Stadtteilen sowie in Erkrath Unterfeldhaus. Um die Versorgungssituation innerhalb Unterbachs zu sichern und zu verbessern und um die vorhandenen Wohnbaupotentiale im Innenbereich zu nutzen, wurde ein neues Bebauungskonzept entwickelt. Neben der Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Vollsortimenter mit maximal 1.500 m² Verkaufsfläche) soll die vorhandene Wiesenfläche einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden (circa 140 Wohneinheiten). Damit soll der Breidenplatz in seiner Funktion als Stadtteilzentrum gestärkt und gleichzeitig dem Bedarf an neuem Wohnraum Rechnung getragen werden. Anregungen für eine Überarbeitung des Masterplans Im Rahmen der Beschlussfassung zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich die Bezirksvertretung 8 für die Berücksichtigung der folgenden Punkte im Rahmen des weiteren Verfahrens ausgesprochen: 1. Verdichtung a) Die geplante dreigeschossige Bauweise (plus Staffelgeschoss) der Häuser 8, 9, 10 und 11 vor den Reihenhäusern Am Spindelbusch ist auf eine zweigeschossige Bauweise (plus Staffelgeschoss) zu reduzieren. b) Das Haus 15, für das bisher die zweigeschossige Bauweise vorgesehen ist, kann angepasst an die übrigen Häuser an der Gerresheimer Landstraße und an die Topografie höher als zweigeschossig geplant werden. Seite 6 c) Unter Berücksichtigung der Verschattung der Grundstücke Breidenplatz 12 und 14 ist die Planung für die Gebäude 19 und 20 zu ändern. 2. Zukunft Wohnen Düsseldorf Im Interesse einer ausgeglichenen Entwicklung des Stadtteils und der Berücksichtigung der Nachfrage nach preiswertem Wohnraum sind die mit dem Handlungskonzept Wohnen vorgesehene Werte bei der Neubebauung umzusetzen. 3. Verkehr Die Straße Am Zaulsbusch ist als Einbahnstraße bis zur Gerresheimer Landstraße als öffentliche Straße zu führen. Die Einmündung ist mit einer Lichtzeichenanlage zu regeln. 4. Parken Die Bedarfserhebung von nur 25 Parkplätzen auf dem bisherigen Parkplatz kann nicht zutreffend sein. Es sind mehr öffentliche Parkplätze als im Entwurf vorgesehen zu planen. 5. Kinderfreundlichkeit Auf dem Planungsgelände ist im zentralen Bereich ein Kinder-spielplatz einzurichten. 6. Bäume Es ist zu prüfen, ob die satzungsgeschützten Bäume erhalten und in die Planung mit einbezogen werden können. Im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und auch in der nachfolgenden Zeit haben die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche weitere Anregungen und auch Kritikpunkte zu der Planung vorgebracht. Eine Bürgerinitiative hat sich gegründet und eine Veranstaltung zum Masterplanentwurf durchgeführt, aus der weitere Anregungen hervorgingen. Alle vorgebrachten Änderungswünsche und Kritikpunkte wurden geprüft, und der Masterplan wurde auf dieser Grundlage überarbeitet und in Seite 7 einigen Punkten angepasst. Im Folgenden werden die sich daraus ergebenden Änderungen in der Planung beschrieben. Öffnung der Bebauung am Breidenplatz Die Wohnbebauung auf dem geplanten Lebensmittelvollsortimenter (Gebäude 17-20) erhält eine aufgelockertere Struktur in Form von vier einzelnen Stadtvillen. Auf die Ausbildung von zwei durchgehenden Riegeln wird in Hinblick auf die Anregungen aus Politik und Bürgerschaft, die ursprünglich geplante durchgehende Riegelbebauung wirke zum Breidenplatz hin zu massiv und verschattend, verzichtet. Bürgerbeteiligung zur Gestaltung der Platzfläche Parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Erweiterung und Neugestaltung der Platzfläche des Breidenplatzes geplant. Auch hierzu wurde seitens der Bürgerschaft eine Beteiligung erbeten. Vom 06. bis 08. September 2018 war die Stadtverwaltung mit ihrem Info-Mobil vor Ort und hat im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern deren Wünsche und Vorstellungen aufgenommen. Diese Anregungen zu Platzgestaltung, Begrünung, Spielgeräten et cetera werden in die weitere Planung des Platzes einfließen. Bereits jetzt fest eingeplant ist die barrierefreie Gestaltung der Wegeverbindung zwischen Gerresheimer Landstraße und Am Pfaffenbusch auf der Ostseite des Platzes. Aufgelockertere Bebauung im mittleren Bereich des Plangebiets, Reduzierung der Geschossigkeit Auch im Bereich des geplanten Geschosswohnungsbaus (Gebäude 7 - 13) wurden die Gebäude modifiziert. Das Gebäude 9 wird dem Wunsch von Politik und Bürgerschaft entsprechend um ein Vollgeschoss auf II Geschosse + Staffelgeschoss reduziert. Die übrigen Gebäude werden weiterhin mit III + Staffelgeschoss geplant. Sie werden im Bebauungsplan auf maximal dieselbe Höhe über Normalnull wie die der nordwestlich angrenzenden bestehenden Reihenhäuser beschränkt werden. Alle Seite 8 Gebäude wurden in Reaktion auf die Kritik an einer Riegelbebauung in ihrer Länge gekürzt. Sie fügen sich dadurch nun aufgelockerter und harmonischer in die Hanglage ein. An der ehemaligen Hofanlage im Süden werden die geplanten Gebäude 14 und 15 nun in einer L-förmigen Gebäudekubatur zusammengefasst, wodurch das bestehende Bestandsgebäude Gerresheimer Landstraße Nr. 129 in Kombination mit den Gebäuden 14/15 und Gebäude 16 den ehemaligen Hof städtebaulich nachempfinden. Durch diese veränderte Anordnung kann die geplante Außenfläche der Kindertagesstätte künftig nach Südwesten orientiert werden. Zudem erfolgt so eine klarere Trennung zwischen den Außenflächen der Kindertagesstätte und den angrenzenden privaten Grundstücksflächen. Reduzierung Anzahl der Einzelhäuser im Westen Die Anzahl der geplanten Einzelhäuser im Westen des Plangebiets wird um ein Gebäude auf 5 reduziert, so dass sich auch hier ein aufgelockerteres Bild der Bebauung ergibt. Mehr Satteldächer Für die Wohnhäuser oberhalb des Supermarktes wird in Anlehnung an die vorhandenen Gebäude am Breidenplatz eine Flachdachform beibehalten. Auch für die Gebäude im mittleren Bereich werden flache Dächer beibehalten, in Anlehnung an den Bestand und um die Gesamt-Gebäudehöhe niedrig zu halten. Dem von Seiten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bürgerinitiative geäußerten Wunsch nach Aufnahme der historisch vorhandenen Satteldachform wird im Bereich der ehemaligen Hofanlage im Süden und im Bereich der Einzelhäuser im Westen entsprochen. Erschließung - Tiefgarage direkt von der Gerresheimer Landstraße Ein Hauptkritikpunkt an der 2016 vorgelegten Planung lag in der Verkehrsplanung. Viele Bürgerinnen und Bürger haben vorgebracht, dass Seite 9 die bestehenden Straßen in den Wohngebieten nördlich der Gerresheimer Landstraße sehr eng seien und nur wenig zusätzliche Verkehre aufnehmen könnten. Um die Verkehrsbelastung für die Anwohner zu reduzieren wurde als wesentliche Änderung die städtebauliche Planung dahingehend überarbeitet, dass die geplante gemeinsame Tiefgarage der Geschosswohnungsbauten im mittleren Bereich des Plangebiets von der Gerresheimer Landstraße anstatt über die Straße Am Schwalbenberg erschlossen wird. Dadurch wird sowohl die Straße Am Schwalbenberg als auch die Straße Am Pfaffenbusch gegenüber der vorherigen Planung deutlich entlastet. Über diese neue Tiefgaragen-Zufahrt sollen auch die Stellplätze im Bereich der ehemaligen Hofanlage erschlossen werden. Bestehen bleibt die Planung für eine kleinere Tiefgarage nördlich des Supermarkts mit ihrer Zufahrt von der Straße Am Spindelbusch. Die Erschließung der Einzelhäuser im Westen soll nun als private Erschließung in Richtung Ost-West erfolgen. Durch die geänderte Erschließung (vormals in Süd-Nord-Richtung) soll hier eine Störung der angrenzenden bestehenden Wohngärten vermieden werden. Es ist vorgesehen, die heute westlich einer Freifläche endenden Stiche der Straße Am Schwalbenberg mit einer Mischverkehrsfläche zu verbinden. Außerdem soll eine barrierefreie Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen der Straße Am Schwalbenberg und dem Breidenplatz entstehen. Zusätzlich soll die Wegeverbindung von der Straße Am Pfaffenbusch zum westlichen Teil des Breidenplatzes barrierefrei gestaltet werden. Zum jetzigen Planungsstand liegt eine Verkehrsuntersuchung vor, die im weiteren Verfahren noch ergänzt und angepasst werden wird. Gemäß dieser Untersuchung ist aus den geplanten Nutzungen ein werktägliches Fahrtenaufkommen von circa 1.444 Kfz-Fahrten (Summe Ziel- und Quellverkehr) durch den Lebensmittelmarkt, von circa 293 Kfz-Fahrten (Summe Ziel- und Quellverkehr) durch die Wohnungen, von circa 160 Kfz-Fahrten (Summe Ziel- und Quellverkehr) durch die Kita und 93 Fahrten (Summe Ziel- und Quellverkehr) durch die ergänzenden gewerblichen Nutzungen zu erwarten. Seite 10 Das Ergebnis der Untersuchung besagt, dass das Fahrtenaufkommen aus der Wohnbebauung vom umliegenden Straßennetz aufgenommen werden kann. Der weitaus überwiegende Teil dieser Fahrten wird aus den geplanten Tiefgaragen unmittelbar auf die Gerresheimer Landstraße geführt, ohne die umliegenden Wohnquartiere zu belasten. Hinsichtlich des zusätzlichen Fahrtenaufkommens durch den Lebensmittelmarkt ist am bereits heute vorhandenen Kreisverkehrsplatz in der Gerresheimer Landstraße keine spürbare Veränderung der Verkehrsqualität zu erwarten. Die durchgeführten Leistungsfähigkeitsbetrachtungen zeigen, dass auch mit Berücksichtigung des zusätzlichen Fahrtenaufkommens hier weiterhin eine sehr gute Qualität des Verkehrsablaufs nachgewiesen werden kann. Mehr Parkplätze und Parkstände Die auf privater Grundstücksfläche bestehende, bislang öffentlich zur Verfügung gestellte Stellplatzfläche an der Straße Am Spindelbusch entfällt im Zuge der vorliegenden Planung. Dort stehen derzeit 50 Stellplätze zur Verfügung. Im Rahmen einer Erhebung wurden maximal 44 parkende Fahrzeuge als Spitzenbelastung (Markttag) gezählt. Die Recherche hat ergeben, dass auf dieser Stellplatzanlage für die bereits bestehende Bebauung am Breidenplatz notwendige private Stellplätze nachgewiesen wurden. Bei einer Überplanung der Fläche sind diese 36 Stellplätze an anderer Stelle im Plangebiet als notwendige private Stellplätze nachzuweisen. Der Nachweis soll nach derzeitigem Planungsstand in einer der geplanten Tiefgaragen erfolgen. Die Pflicht zur (Wieder-)Herstellung der Stellplätze wird durch eine Baulast gesichert werden. Bei der Subtraktion dieser 36 notwendigen Stellplätze von den 44 als Spitzenbelastung gezählten Parkständen verbleiben 8 Stellplätze. Diese Stellplätze sollen als öffentliche Parkstände in der Neuplanung berücksichtigt werden. Aufgrund der Synergieeffekte mit dem neu geplanten Parkplatz des Supermarktes wird dies als ausreichend erachtet. Je 4 geplanten neuen Wohneinheiten wird der Nachweis eines neuen Besucherparkstandes im öffentlichen Straßenraum gefordert. Bei 140 Seite 11 neuen Wohneinheiten auf dem Grundstück des Vorhabenträgers ergibt dies 35 zusätzliche Besucherparkstände. Hinzu kommen noch einige einzuplanende öffentliche Parkstände für die Besucher der Wohngebäude auf Fremdgrundstücken im Süden des Plangebiets, sowie der Ersatz für bestehende Parkstände, die aufgrund der Planung entfallen. Zusammen ergibt sich ein Bedarf nach rund 50 neuen, im Plangebiet nachzuweisenden öffentlichen Parkständen. Die genaue Verortung dieser Parkstände wird im weiteren Planverfahren im Zuge der Konkretisierung der Straßenplanung erfolgen. Das Ergebnis wird zum nächsten Verfahrensschritt i

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Anlage1-Städtebaulicher Masterplan als Text anzeigen
Title: 00359645.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00359645.pdf Published Time: Fri, 18 Oct 2019 05:34:39 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage2-3D Perspektive Gebietsübersicht als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00359646.pdf Published Time: Fri, 18 Oct 2019 05:34:55 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage3-Perspektive Breidenplatz als Text anzeigen
Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00359647.pdf Published Time: Fri, 18 Oct 2019 05:35:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Anlage4-Schnittzeichnungen als Text anzeigen
Title: 00359648.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00359648.pdf Published Time: Fri, 18 Oct 2019 05:35:31 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: +83,09 NHN +71,40 NHN 3,40 +67,30 NHN +64,80 NHN 3,40 +70,50 NHN +72,39 NHN +66,50 NHN +69,00 NHN +68,50 NHN Terrasse Terrasse Terrasse Vorgarten Vorgarten +81,00 NHN +78,00 NHN +71,50 NHN +71,00 NHN +81,50 NHN +78,50 NHN +79,50 NHN +76,50 NHN +67,00 NHN +80,19 NHN +75,51 NHN +80,20 NHN +69,00 NHN +67,00 NHN +66,00 NHN +61,11 NHN Gebaude 08 +79,11 NHN +83,52 NHN +79,00 NHN +79,70 NHN +82,70 NHN +79,70 NHN +82,70 NHN +76,82 NHN +73,20 NHN +67,50 NHN +77,36 NHN +73,66 NHN +77,76 NHN +73,93 NHN +73,76 NHN +82,70 NHN +82,70 NHN +79,70 NHN +79,70 NHN +84,50 NHN +79,51 NHN +81,28 NHN +73,20 NHN +67,50 NHN +77,41 NHN RKW Architektur +M 1 : 200 Projekt-Nr.: 21023 | gez.:Autor | Geländeschnitte | Breidenplatz 19/07/17 Geländeschnitt Nord-Süd Baufeld 3 - Haus 9,11 und 13 Geländeschnitt Ost-West Breidenplatz Geländeschnitt Nord-Süd Baufeld 5 - Haus 21, 20 und 19 Gerresheimer Landstraße Bestand Gebäude 16 Parkplatz Supermarkt Bestand Breidenplatz Supermarkt Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 08/007 - Breidenplatz ## Überarbeitung Städtebaulicher Masterplan Anlage 4 ## Schnittzeichnungen ## Stand: 20.09.2019
Anlage5-Ansichtszeichnungen als Text anzeigen
Title: 00359649.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00359649.pdf Published Time: Fri, 18 Oct 2019 05:35:48 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: +72,20 NHN +76,81 NHN +78,21 NHN +78,10 NHN +78,46 NHN +78,84 NHN +81,44 NHN +81,02 NHN +78,34 NHN +73,21 NHN +75,00 NHN +72,70 NHN +72,58 NHN +76,71 NHN +67,18 NHN +78,21 NHN +76,81 NHN +81,02 NHN +81,44 NHN +78,30 NHN +76,71 NHN +72,58 NHN +72,20 NHN +71,10 NHN +71,80 NHN +69,20 NHN +77,20 NHN RKW Architektur +M 1 : 200 Projekt-Nr.: 21023 | gez.:Autor | Geländeschnitte BA 1 | Geländeschnitt Nord-Süd Baufeld 1 - Am Schwalbenberg Geländeschnitt West-Ost Baufeld 1 - Am Schwalbenberg Gebäude 1 Gebäude 5 Gebäude 6 Am Schwalbenberg Bestand Bestand Bestand Gebäude 1 Bestand Bestand Gebäude 4 Bestand Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 08/007 - Breidenplatz Überarbeitung Städtebaulicher Masterplan Anlage 5 Ansichtszeichnungen Stand: 20.09.2019
Anlage6-Protokoll-3(1) als Text anzeigen
Title: Sitzung des APS am  URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00359650.pdf Published Time: Fri, 18 Oct 2019 05:36:10 GMT Number of Pages: 13 Markdown Content: Anlage 6 - 1 - # Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung # zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 08/007 # - Breidenplatz - Ort: Sporthalle der Wichern-Schule, Brorsstraße 5, 40627 Düsseldorf Zeit: 13.12.2016, 18:00 Uhr – 20:30 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher van Leyen Frau Orzessek-Kruppa, Amtsleiterin des Stadtplanungsamtes Frau Schiller, Stadtplanungsamt Herr Schmidtmeier, Stadtplanungsamt Herr Pfeiffer, RKW Architektur + Städtebau Herr Richling, Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH ca. 280 Bürgerinnen und Bürger Herr Felsmann, Stadtplanungsbüro ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Ablauf der Veranstaltung Herr Bezirksbürgermeister van Leyen begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Mitarbeiter der Verwaltung vor. Er übergibt das Wort an Frau Orzessek-Kruppa, welche darauf hinweist, dass die Veranstaltung der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 08/007 - Brei-denplatz - dient. Frau Orzessek-Kruppa erläutert den Ablauf des Bauleitverfahrens und die Mitwir-kungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Sie weist darauf hin, dass im Rahmen der laufenden Veranstaltung Anregungen eingebracht und Fragen gestellt - 2 - werden können und dass schriftliche Anregungen noch bis zum 02.01.17 beim Stadtplanungsamt eingereicht werden können. Weiterhin stellt sie dar, dass die Bürgerinnen und Bürger in der zweiten Stufe der Öf-fentlichkeitsbeteiligung wiederum die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzuge-ben, wenn im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Planunterlagen den Bürgerin-nen und Bürgern für die Dauer eines Monats zur Kenntnis gegeben werden. An-schließend leitet Frau Orzessek-Kruppa kurz in das Projekt ein und stellt im Zusam-menhang mit dem Rahmenplan Einzelhandel auch die Bedeutung des Breidenplat-zes als kleines Stadtteilzentrum dar. Im Anschluss hieran stellt Herr Pfeifer, RKW Architektur + Städtebau, das städtebau-liche Konzept vor. Er erläutert die Planungsziele und Inhalte, die mit dem Bebau-ungsplanverfahren Nr. 08/007 - Breidenplatz - verfolgt werden. Herr Pfeifer erläutert hierbei, wie das Konzept eine Ergänzung der bestehenden Einzelhandelsangebote am Breidenplatz vorsieht und zudem ein attraktives Angebot an unterschiedlichen Wohnformen (z. B. barrierefreie Geschosswohnungen, Einfamilienhäuser) vorsieht. In seinen Ausführungen spricht Herr Pfeifer im Detail insbesondere folgende Punkte an:  Schattenstände bei unterschiedlichen Sonnenständen  gewählte Geschossigkeiten der Wohnbebauung  Einhaltung der Sichtachsen  Abstufung im Gelände  Barrierefreie Erreichbarkeit  Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs durch Einplanung von Aufzügen in dreigeschossigen Gebäuden plus Staffelgeschoss Nach der Vorstellung der Planinhalte erläutert Frau Orzessek-Kruppa, dass bereits in der Bezirksvertretung (BV 8) Anregungen seitens der Politik zur Planung (z. B. zur Geschossigkeit, Anbindung des Nahversorgers, öffentliche Parkstände und Spiel-platzfläche) vorgebracht wurden, welche im weiteren Verfahren noch detailliert zu prüfen sind. Anschließend eröffnet Herr van Leyen die Diskussion und bittet um Wortmeldungen für Fragen und Stellungnahmen. - 3 - 1. Ein Bürger stellt sich als Sprecher der Anliegergemeinschaft Am Spindel-busch vor. Er kritisiert die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung so kurz vor Weihnachten. Des Weiteren sei die Leinwand in der Sporthalle viel zu klein und die Lautstärke der Mikrofone zu beanstanden. Er erklärt, dass es sich bei der geplanten Bebauung um eine viergeschossige Bebauung handele, da das Staffelgeschoss wie ein Vollgeschoss wirke. Die Höhe der geplanten Bebauung würde die vorhandene Bebauung (Am Spindelbusch) um 3 m übersteigen. Auch würde sich die Höhe der geplanten Bebauung nicht in die Topografie einfügen. Der Bürger erklärt, dass die vorgestellte Planung sich nicht in den dörflichen Charakter von Unterbach einfüge. Antwort: Es wird darauf hingewiesen, dass fristgerecht eingeladen wurde und die Veranstal-tung als erste Beteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu verstehen ist. Die Pläne sind im Veranstaltungsraum aufgehängt. Außerdem sind sie im Stadtpla-nungsamt und im Internet einsehbar. Im Nachgang zur Veranstaltung besteht noch die Möglichkeit schriftlich Stellung zu nehmen. Darüber hinaus wird im weiteren Planverfahren der Entwurf eines Bebauungsplanes (Rechtsplan) erarbeitet, welcher im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme vorgelegt wird. Die umfang-reiche Teilnahme am Planungsprozess wird ausdrücklich begrüßt. Die angesprochene Bebauung ist als dreigeschossige Bebauung geplant, das Staf-felgeschoss ist baurechtlich nicht als Vollgeschoss zu werten. Des Weiteren wird da-rauf hingewiesen, dass eine dreigeschossige Bebauung mit Satteldach aufgrund der Firsthöhen höher wirken würde, als die geplanten drei Geschosse zzgl. Staffelge-schoss. Aufgrund der topografischen Lage fügt sich die Bebauung in das Gelände ein, es soll jedoch im Nachgang zur Veranstaltung noch einmal dezidiert die Höhen-situation geprüft werden und dann im Entwurf des Bebauungsplanes verbindlich als maximale Gebäudehöhen aufgenommen werden. 2. Ein weiterer Bürger äußert, dass er grundsätzlich für eine Bebauung sei. Al-lerdings halte er die geplanten 64 Stellplätze für einen Supermarkt für zu - 4 - wenig. Des Weiteren gehe er davon aus, dass die Stellplätze des Super-marktes eine Schranke erhalten. Auch sei die Zufahrt zum geplanten Su-permarkt viel zu eng. Er erläutert, dass da bereits kleinere Supermärkte ab 500 m² möglich seien. Der Bürger erklärt, dass bereits heute der Parkraum am Breidenplatz sehr knapp sei. Diese Situation werde sich aufgrund der Planung künftig weiter verschärfen. Der Parkplatz am Spindelbusch fasse heute 50 Stellplätze, hier für die Berechnung lediglich 25 anzusetzen, entspreche nicht der Realität und berücksichtige nicht die Markttage. Zukünftig würde durch die zusätzli-chen Neubürger, deren Besucher sowie die Kita der Verkehr und somit auch der Bedarf an Parkplätzen zunehmen. Bei der Planung sei auch zu berück-sichtigen, dass davon auszugehen sei, dass die Neubürger in Unterbach nicht ein Auto, sondern sehr wahrscheinlich zumindest ein zweites Auto, vielleicht sogar drei Autos, besitzen. Zusätzlich seien weiterhin Besucher des Wochenmarktes und Friedhofs zu berücksichtigen. Insgesamt empfiehlt der Bürger das Supermarktkonzept sowie die geplanten Stellplätze noch-mals zu überdenken. Antwort: Es wird darauf hingewiesen, dass bereits Gespräche mit dem potenziellen Betreiber des Vollsortimenters geführt wurden. Die Anzahl der geplanten Stellplätze ist ausrei-chend um einen Markt in der vorgesehenen Größe mit max. 1.500 m² Verkaufsfläche wirtschaftlich betreiben zu können. Die Zufahrtssituation wurde durch einen Fachin-genieur geplant und mit dem zuständigen Fachamt abgestimmt. Die Zufahrt ist aus-reichend, sodass der Verkehr leistungsfähig abgewickelt werden kann. Die heute sehr beengte Situation am Zaulsbusch wird durch die vorliegende Planung neu ge-ordnet und verbessert. Kleinere Supermärkte ab 500 m² wie vom Bürger vorgetragen sind lediglich in guten Innenstadtlagen wirtschaftlich realisierbar. Hinsichtlich des Stellplatzes am Spindelbusch wurde eine Verkehrserhebung durch-geführt. Aus der mittleren Belegungszahl wurde ein Bedarf von ca. 25 Stellplätzen abgeleitet. Der Hinweis, dass an Markttagen hier teilweise deutlich mehr Stellplätze genutzt seien, wird zur Kenntnis genommen und der Sachverhalt wird im weiteren - 5 - Verfahren geprüft. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird ein Verkehrsgutach-ten erstellt. Hinsichtlich der privaten Stellplätze wird darauf hingewiesen, dass diese auf den privaten Grundstücken nachzuweisen sind. 3. Ein Anwohner stellt die Frage, ob bei der Planung mit zweierlei Maß gemes-sen werde, da er nur so hoch wie sein Nachbar habe bauen dürfen. Nun sei eine Bebauung im Plangebiet mit einem Geschoss mehr vorgesehen. Antwort: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich im Fall des Bürgers wohl um ein Bauan-trag gehandelt habe, welcher auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes zu beurteilen war. Im nun vorliegenden Fall soll neues Baurecht für einen zentralen Be-reich in Unterbach geschaffen werden und eine städtebauliche Neuordnung erfol-gen, folglich wird nicht mit zweierlei Maß gemessen. Zudem sollen im Bebauungs-plan verbindliche Festsetzungen zu den maximalen Gebäudehöhen aufgenommen werden. Die neue Bebauung soll sich ins Umfeld einfügen wird. 4. Ein weiterer Bürger wünscht Angaben zur GRZ und GFZ, da so eine Beur-teilung der geplanten Bebauung im städtebaulichen Kontext leichter möglich sei. Antwort: Im Weiteren Bauleitplanverfahren wird ein Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) er-arbeitet, welcher verbindliche Festsetzungen auch zu GRZ und GFZ enthalten wird. 5. Der nächste Redner erläutert, dass die Bebauung am Breidenplatz zu hoch sei. Anschließend geht der Bürger im Detail auf den Breidenplatz ein. Der Breidenplatz müsse modernisiert werden und die Kosten hierfür seien auch im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu regeln. Eine barrierefreie Anbindung zum Platz sei auch vom Pfaffenbusch sowie dem näheren Um-feld erforderlich. Ein städtebaulicher Wettbewerb zur Platzgestaltung wird angeregt. - 6 - Antwort: Es wird dargelegt, dass der Breidenplatz einen zentralen Platz innerhalb Unterbachs darstellt. Eine maßvolle bauliche Verdichtung im Zentrum ist städtebaulich gewollt und trägt auch der hohen Nachfrage an Wohnraum Rechnung. Die geplante Bebau-ung soll sich in das städtebauliche Umfeld einfügen. Die Gebäudehöhen werden da-her auch zu den Rändern des Plangebietes gestaffelt. Im Rahmen der weiteren Pla-nung wird die Höhensituation weiter untersucht und im Bebauungsplan verbindliche maximale Gebäudehöhen festgesetzt, sodass ein harmonisches Einfügen ins Um-feld gewährleistet wird. Der Breidenplatz soll im Zuge der Gesamtmaßnahme modernisiert werden und eine barrierefreie Gestaltung erhalten. Die Kostenbeteiligung durch den Investor wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, welcher im weiteren Planungsprozesses zwischen Stadt und Investor verhandelt wird. Der Entwurf sieht zahlreiche barriere-freie Wegebeziehungen vor, so ist auch vom Pfaffenbusch eine barrierefreie Anbin-dung an den Breidenplatz eingeplant. Die Anregung, einen städtebaulichen Wettbe-werb zur Platzgestaltung durchzuführen, wird im weiteren Planungsprozess geprüft. 6. Ein weiterer Bürger weist darauf hin, dass nur 2000 m vom Plangebiet ent-fernt ein Supermarkt in Unterfeldhaus vorhanden sei. Nach Auffassung des Bürgers sei daher eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den geplanten Markt erforderlich. Durch die Planung werde zusätzlicher Schwerlastverkehr (Anlieferung Supermarkt mit 30-Tonnern) ins Zentrum gezogen, dies sei nach Auffassung des Redners zu vermeiden. Der Bürger sieht zudem das Risiko, dass die Bebauung zu dicht sei und Verhältnisse wie in Hassels ent-stehen könnten. Insbesondere Vandalismus und Verdreckung seien zu be-fürchten. Es sollten keine Planungssünden wie in den 80er Jahren gemacht werden. Es fehle dem Konzept an öffentlichen Grünflächen. Eine lockere Bebauung mit ausreichend öffentlichen Grünflächen sei wünschenswert. 7. Als nächstes äußert sich der Betreiber des bestehenden Lebensmittelmark-tes zur Planung. Er erklärt, dass der geplante Markt am Breidenplatz als Frequenzbringer fungiere von dem insgesamt der Einzelhandel am Breiden-- 7 - platz profitiere. Langfristig sei der bestehende, kleinere Markt am Breiden-platz nicht existenzfähig. Er erläutert hierbei mit Hinweis auf die Stellungnahme unter Punkt Nr. 2, dass die dort angesprochenen City-Märkte nicht vergleichbar seien. Die kleinen Märkte finden sich in der Regel nur in Innenstadtlagen von großen Städten mit fünf- bis sechsgeschossiger Bebauung. Hinsichtlich des Schwerverkehrs erläutert er, dass nicht die komplette Anlie-ferung mit 30-Tonnern erfolgen müsse, hier gäbe es in der Fahrzeugflotte die Möglichkeit, auch kleinere Fahrzeuge einzusetzen. Antwort: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu 6. wird noch Folgendes ergänzend ausgeführt: Im Zuge des Bauleitplanverfah-rens wird ein Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten erstellt. Eine Wirtschaftlich-keitsberechnung ist im Zuge des Bauleitplanverfahrens nicht zu fordern. Wie vom potenziellen Betreiber zuvor dargelegt wurde, besteht ein großes Interesse am Standort einen Markt zu betreiben. Zudem wird ein Vollsortimenter den Einzelhan-delsstandort am Breidenplatz stärken. Der Anlieferverkehr kann gemäß der Er-schließungsplanung abgewickelt werden. Die Planung schafft die Möglichkeit moderne zeitgemäße Wohnungen für unter-schiedliche Alters- und Zielgruppen schaffen zu können. Vandalismus und Verdre-ckung sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten. Sollten in Einzelfällen dennoch Belastungen durch Vandalismus und Dreck auftreten, so ist gegen dieses Fehlver-halten ordnungsbehördliches Einschreiten erforderlich. Das Bodenrecht ist in diesem Fall nicht das geeignete Instrument. Durch die begrünten Privatgärten, der geplanten Bäume im Straßenraum sowie im Bereich der Stellplatzanlage und die öffentliche Grünfläche im Westen wird eine aus-reichende Begrünung sichergestellt. Im Rahmen des Weiteren Planverfahrens wird zudem ein Grünordnungsplan (GOP) erstellt. - 8 - 8. Eine Bürgerin erkundigt sich, was unter einer grünen Plattform zu verstehen sei. Kinderspielflächen seien im Plangebiet erforderlich. Des Weiteren be-fürchte sie eine lange Baustellenzeit. Antwort: Mit den Worten „grüne Plattform“ hatte Herr Pfeifer in seinem Vortrag das Gründach des eingeschossigen Vollsortimenters beschrieben, auf dem zusätzliche Wohnbe-bauung entstehen soll. Kinderspielflächen sind zum einen in die privaten Gärten zu integrieren und zum anderen besteht die Möglichkeit im Westen des Plangebietes einen öffentlichen Spielplatz einzurichten. Außerdem wird im weiteren Verfahren die Möglichkeit geprüft, Spielgeräte in die Platzgestaltung des Breidenplatzes zu integ-rieren. Der Hinweis zu den Baustellenzeiten wird zur Kenntnis genommen, lange Baustellenzeiten und damit verbundene Störungen der Anwohner sollen möglichst minimiert werden. 9. Eine weitere Bürgerin erkundigt sich nach den geplanten Baustellenzufahr-ten. Antwort: Zum jetzigen Verfahrensstand können noch keine konkreten Aussagen zu den Baustellenzufahrten gemacht werden. Die Planung des Baustellenablaufs inklusive der Baustellenzufahrten ist Gegenstand der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren. 10. Der nächste Redner greift das Thema des Baustellenverkehrs nochmals auf und bittet darum, die Abwicklung von Baustelle

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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/022/2019