Beschlussvorlage Aktenzeichen HFA/023/2026

Erhebung von Bürgschaftsprovisionen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente 6. August 2026veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, für die Übernahme von
  • einmaliges Antragsentgelt 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages, jedoch

Erhebung von Bürgschaftsprovisionen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Haupt- und Finanzausschuss14.09.2026Vorberatung Rat 24.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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HFA/023/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Erhebung von Bürgschaftsprovisionen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Haupt- und Finanzausschuss14.09.2026Vorberatung Rat 24.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt, für die Übernahme von Bürgschaften Provisionen nach den Ziffern. 6.1.1 und 6.1.2 der Anlage 2 zur Bürgschaftsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Wirtschaft und die freien Berufe (SMBL. NW 651) in der jeweils gültigen Fassung weiterhin zu erheben. Die in der Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW genannten Provisionssätze und Beträge für das einmalige und laufende Bürgschaftsentgelt gelten als Richtwerte bzw. Obergrenzen für die von der LHD erhobenen Bürgschaftsprovisionen. Die Kämmerin / der Kämmerer kann hiervon nach unten abweichende Bürgschaftsprovisionssätze und Beträge festlegen, die sich an der jeweiligen Marktsituation orientieren. Für Bürgschaften im Bereich des sozialen Wohnungsbaues und des Schulbaues sowie für unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 und 53 der Abgabenordnung werden keine Bürgschaftsprovisionen erhoben. Die für die Übernahme von Bürgschaften getroffenen Regelungen gelten analog für die Abgabe von harten Patronatserklärungen. Die vorhergehenden Beschlüsse vom 28.11.1985 (Drucksache 20/032/85), vom 25.03.1999 (Drucksache 20/010/99) und vom 10.03.2017 (001/15/2017) werden durch diesen Beschluss aufgehoben. Sachdarstellung: Aufgrund des in der Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW angepassten Provisionssatzes und der Erweiterung der Ausnahmetatbestände um den Wohnungsbau wird der bestehende Ratsbeschluss neugefasst. Gemäß der zurzeit geltenden Bürgschaftsrichtlinie des Landes NRW werden als einmaliges Antragsentgelt 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages, jedoch mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR, und als laufendes Bürgschaftsentgelt 1,0 % p.a. des Bürgschaftsbetrages bzw. des verbleibenden Bürgschaftsbetrages erhoben. Die bisherigen Ausnahmeregelungen sind auf den sozialen Wohnungsbau sowie gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung beschränkt. Es ist sachgerecht und verwaltungsökonomisch, ebenfalls auf die Erhebung von Bürgschaftsprovisionen für Schulbaumaßnahmen zu verzichten. Zur Finanzierung von Maßnahmen wird von den Kreditinstituten in der Regel die Übernahme einer Bürgschaft oder die Abgabe einer harten Patronatserklärung seitens der LHD zu Gunsten der/des Bürgschaftsnehmerin/s verlangt. Harte Patronatserklärungen sind bei einer kommunalen Gebietskörperschaft den Bürgschaften in der Wirkung gleich zu setzen. Somit sollen die Regelungen für Bürgschaftsprovisionen analog für die Abgabe von harten Patronatserklärungen gelten. Anlagen: Bürgschaftsrichtlinie NRW Anlage 1 Bürgschaftsrichtlinie NRW Anlage 2 Bürgschaftsrichtlinie NRW Seite 2
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Title: Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westf... 4724  1  1  III A 1 _ RECHT.NRW.DE URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594198.pdf Published Time: Thu, 06 Aug 2026 08:01:52 GMT Number of Pages: 10 Markdown Content:
Anlage 1 Bürgschaftsrichtlinie NRW als Text anzeigen
Title: Allgemeine Bedingungen für den Kreditvertrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594199.pdf Published Time: Thu, 06 Aug 2026 08:02:05 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content:
Anlage 2 Bürgschaftsrichtlinie NRW als Text anzeigen
Title: Allgemeine Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594200.pdf Published Time: Thu, 06 Aug 2026 08:02:16 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen HFA/023/2026