Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/045/2021

Grünordnungsrahmenplan für den Stadtbezirk 8

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 111 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 3Dokumente 12. Februar 2021veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Anlage 2 zu Vorlage BV8/045/2021 1. EINFÜHRUNG 52. VORGEHENSWEISE 73. KURZE CHARAKTERISIERUNG DES BEZIRKS 8 13 4. VORGABEN DES GOP I 19 5. RAHMENBEDINGUNGEN 24 6. BEWERTUNG DER GRÜN- UND FREIFLÄCHENVERSORGUNG 42 7. STADTBILD 60 8. WÜNSCHE DER BÜRGER - ERGEBNISSE DER BÜRGERWERKSTATT 63 9. WÜNSCHE DER KINDER - ERGEBNISSE DER KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG 69 10. ZIELKONZEPT 72 11. KONZEPT ENTWICKLUNG KINDERSPIELPLÄTZE 116 12. RAUMWIRKSAME GROSS-GRÜNSTRUKTUREN KONZEPT ENTWICKLUNG STRASSENBÄUME 152 13. STRATEGIEN ZUR UMSETZUNG DER ZIELE 158 14. QUELLEN UND VERWENDETE UNTERLAGEN 164
  • des GOP III steht dann im Zusammenhang mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Im Folgenden werden im Rahmen des GOP II die Ziele des GOP I konkretisiert und weiter-geführt mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen
  • • Empfehlung zu Bäumen gem. Konzept „1000 Bäume für Düsseldorf“

Title: WGF_Bericht_Düdo-GOPII-Bezirk8.indd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00402010.pdf Published Time: Thu, 11 Feb 2021 14:50:27 GMT Number of Pages: 84 Markdown Content: Anlage 2 zu Vorlage BV8/045/2021 1. EINFÜHRUNG 52. VORGEHENSWEISE 73. KURZE CHARAKTERISIERUNG DES BEZIRKS 8 13 4. VORGABEN DES GOP I 19 5. RAHMENBEDINGUNGEN 24 6. BEWERTUNG DER GRÜN- UND FREIFLÄCHENVERSORGUNG 42 7. STADTBILD 60 8. WÜNSCHE DER BÜRGER - ERGEBNISSE DER BÜRGERWERKSTATT 63 9. WÜNSCHE DER KINDER - ERGEBNISSE DER KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG 69 10. ZIELKONZEPT 72 11. KONZEPT ENTWICKLUNG KINDERSPIELPLÄTZE 116 12. RAUMWIRKSAME GROSS-GRÜNSTRUKTUREN KONZEPT ENTWICKLUNG STRASSENBÄUME 152 13. STRATEGIEN ZUR UMSETZUNG DER ZIELE 158 14. QUELLEN UND VERWENDETE UNTERLAGEN 164 GRÜNORDNUNGSPLAN II BEZIRK 8 STADT DÜSSELDORF Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Garten-, Friedhofs- und Forstamt Verantwortlich: Doris Törkel Redaktion: Heidi Bartling www.duesseldorf.de Verfasser: WGF Beraten Prof. Gerd Aufmkolk Vordere Cramergasse 11 90478 Nürnberg www.wgf-nuernberg.de Bearbeitung: Gerd Aufmkolk Tobias Mittermeier Sandra Zimmermann Nürnberg, November 2020 5 Ziele, Inhalte und Aufbau des Grünord-nungsrahmenplanes (GOP II) Die Landehauptstadt Düsseldorf steht aufgrund ihrer umfangreichen Grünflächen und einem damit verbundenen Selbstverständnis als

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Title: 00401888.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401888.pdf Published Time: Tue, 16 Feb 2021 14:08:11 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content: BV8/045/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Grünordnungsrahmenplan für den Stadtbezirk 8 Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Helga Stulgies Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 04.03.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Ziele des Grünordnungsrahmenplans für den Stadtbezirk 8. Sachdarstellung: Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat mit Unterstützung der Bezirksvertretung 8 im Jahr 2018 das Büro WGF Beraten – Prof. Gerd Aufmkolk – mit der Erstellung des Grünordnungsrahmenplans für den Stadtbezirk 8 beauftragt. Begleitet wurde der Prozess durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe sowie eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bestandsanalyse. Eine ursprünglich vorgesehene zweite Beteiligung im Rahmen der Konzepterstellung konnte aufgrund der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie leider bisher nicht durchgeführt werden. Der Grünordnungsrahmenplan leitet sich aus dem gesamtstädtischen Grünordnungsplan 2025 – rheinverbunden ab, beschreibt die zukünftigen Entwicklungsperspektiven der Grün- und Freiflächen im Stadtbezirk und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Ziele. Räumlicher Bezug ist im Wesentlichen der bauliche Innenbereich, während der Außenbereich Gegenstand des Landschaftsplans mit seinen verbindlichen Festsetzungen ist. Die Funktionen des Landschaftsraums für den besiedelten Bereich – insbesondere Erholung, Biotopverbund und Klima – werden jedoch beachtet und argumentativ einbezogen. Besonderes Augenmerk wird auf die Verknüpfung des inneren Grünsystems mit dem Landschaftsraum gelegt. Eller Schlosspark, Teile des Eller Forsts südwestlich der Bahntrasse und die Waldflächen nordöstlich der Rothenbergstraße liegen zwar im Geltungsbereich des Landschaftsplans, werden aber aufgrund des unmittelbaren funktionalen Seite 2 Zusammenhangs mit dem Innenbereich in den GOP einbezogen. Bearbeitungsthemen sind die Funktion, Nutzung und Gestaltqualität sämtlicher Freiräume, ihre Vernetzung untereinander und mit dem Landschaftsraum. Unter Berücksichtigung von städtebaulichen Entwicklungsabsichten sowie anderen planerischen Vorgaben und Restriktionen aus den Bereichen Klima, Gewässerentwicklung und Verkehr wird ein Gesamtkonzept für den Freiraum im Stadtbezirk 8 aufgestellt, das in zwölf Planungsfenstern bis auf die Maßnahmenebene konkretisiert wird. Schwerpunkte sind ferner ein Spielflächenkonzept als Grundlage für den Masterplan Kinderspielplätze, ein Konzept zur Entwicklung des Straßenbaumbestands sowie Empfehlungen für die Bauleitplanung im Industrie- und Gewerbegebiet Lierenfeld. Der Grünordnungsrahmenplan hat den Charakter eines Fachgutachtens ohne eigene Rechtsverbindlichkeit, das für alle weiteren freiraumrelevanten Planungen im Stadtbezirk herangezogen werden soll. Ausgangssituation Der Stadtbezirk 8 ist geprägt von seiner Position zwischen Innenstadt und Landschaftsraum, die den ca. 60.000 Bewohnern sowohl die Teilhabe am urbanen Leben mit allen Versorgungseinrichtungen als auch an den Erholungsmöglichkeiten im Eller Forst, auf den Rathelbecker Höhen und am Unterbacher See ermöglicht. Im Inneren bestimmen die weitgehend offenen, wenn auch begradigten Fließgewässer Düssel, Eselsbach und Hoxbach das Bild. Das Wasser ist prägend für die Siedlungsgeschichte insbesondere von Eller und Vennhausen, deren Namen schon auf feuchte, sumpfige Verhältnisse hinweisen. An den Gewässern orientieren sich die wichtigsten Grünanlagen, der Eller Schlosspark und der Friedhof Eller. Der Düsselgrünzug leitet schließlich in den Südpark, der mit seiner attraktiven Ausstattung auch in den Stadtbezirk 8 ausstrahlt. Charakteristisch ist darüber hinaus der durch Kleingartenanlagen geprägte Grünzug von der Königsberger Straße / Sandträgerweg bis zum Kikweg im Zentrum des Stadtbezirks. Die meisten Wohnquartiere im Stadtbezirk sind gut mit öffentlichen Freiflächen versorgt. Bedeutendste Parkanlage ist der Schlosspark Eller, ansonsten bestimmen eher kleine Quartierparks und –plätze das Bild. Hervorzuheben sind die beiden Nachbarschaftsparks Am Hackenbruch und Am Stufstock mit einem umfangreichen Freizeitangebot sowie der Grünweg und Kinderspielplatz am Tannenhof / Südliche Düssel. Der östliche Teil des Stadtbezirks profitiert von der Nähe zum Stadtwald und zum Unterbacher See. Defizite in der Grünflächenversorgung bestehen dagegen im Bereich Eller – Mitte / Lierenfeld. Hier steht eine kompakte Blockrandbebauung ohne private Freiflächen einem geringen Angebot an öffentlichem Grün gegenüber. Die öffentlichen Spielplätze sind überwiegend gut ausgestattet, differenziert und nutzerorientiert gestaltet und weisen einen guten Baumbestand auf. Vielfach bieten sie das Potenzial zur Weiterentwicklung als „Taschenpark“, der mit erweiterten Angeboten einem größeren Nutzerkreis zur Verfügung stehen könnte. Die quantitative Versorgung mit öffentlichen Spielflächen zeigt sich dagegen heterogen. Während der Bedarf von 2,4 m² je Einwohner in Vennhausen und im westlichen Bereich von Eller und Lierenfeld gedeckt und in Eller-Süd zumindest annähernd gedeckt ist, bestehen in Eller – Mitte, Lierenfeld und in Unterbach Defizite. In einigen Quartieren wird das durch die Öffnung der Schulhöfe außerhalb der Schulzeit kompensiert. Für die Gestaltung des Stadtbilds spielen neben den Gewässerläufen, Grünzügen, Parkanlagen und kleinen Plätzen insbesondere die Straßenbäume und das Verkehrsgrün eine große Rolle. Kennzeichnend für den Stadtbezirk ist ein relativ hoher Baumbestand sowie in weiten Teilen Straßenraumprofile, die ausreichend Platz Seite 3 bieten. Gliedernde und abschirmende Funktion haben auch die gehölzbestandenen Bahndämme und Autobahnböschungen sowie Bauminseln im Kreuzungsbereich großer Straßen. Im Zuge des Stadtbaumkonzepts sind weitere Baumpflanzungen vorgesehen. Für den Biotop- und Artenschutz und den Biotopverbund sind insbesondere die Fließgewässer Südliche Düssel, Eselsbach und Hoxbach von Bedeutung. Sie sind ein Element zur Vernetzung des Grünen Rückens, d.h. der Wälder entlang der Mittelterrasse im Osten mit der Rheinaue im Westen, ergänzt durch die Freiflächen Friedhof Eller, Eller Schlosspark, Stadtwald und Unterbacher See. Hohe Vorbelastungen und Zerschneidungseffekte für alle Freiraumfunktionen gehen von den stark befahrenen Verkehrstrassen wie der Autobahn A 46, der L 404 (Rothenbergstraße), Vennhauser Allee, Heidelberger Straße, Karl-Geusen-Straße, Erkrather Straße sowie den Bahnstrecken aus. Planerische Vorgaben und Rahmenbedingungen Der Grünordnungsrahmenplan ordnet sich in die Vorgaben und Planungshinweise der übergeordneten Planungen, der Bauleitplanung und vorliegender Fachgutachten ein. Wesentliche Ziele aus dem Grünordnungsplan 2025 - rheinverbunden sind die Stärkung des übergeordneten Verbinders „Eller – Wersten – Himmelgeist“ (Teilraum 17) und damit des Freiraums zwischen Friedhof Eller und Schlosspark, die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer bei gleichzeitiger Förderung der Wegevernetzung, die Sicherung und Entwicklung kleiner Quartiersgrünflächen und Spielplätze in den Wohngebieten sowie die Entwicklung der Naturschutz- und Erholungsfunktion von Eller Forst, der Seen und der Rathelbecker Höhen. Die im Landschaftsplan festgesetzten Schutzgebiete werden nachrichtlich übernommen. Sie liegen überwiegend außerhalb des Betrachtungsraums für die Grünordnung. Laut Planungshinweiskarte der Klimaanalyse Düsseldorf (2012) ist der Stadtbezirk 8 derzeit überwiegend durch entlastende Faktoren gekennzeichnet, nämlich den Ausgleichsraum des Waldes, der Gewässer und Kulturlandschaft sowie der innerörtlichen Grünflächen Friedhof Eller, Schlosspark Eller und der ausgedehnten Kleingartenanlagen. Lediglich der Bereich Eller-Mitte und das Gewerbegebiet Eller-Lierenfeld sind als klimatischer Lastraum anzusprechen. Gemäß der im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts KAKDUS veröffentlichten Prognosen wird sich die thermische Belastung jedoch deutlich ausdehnen und Teilbereiche des Stadtbezirks sind von Starkregenereignissen besonders betroffen, so der Bereich Bruchgraben in Unterbach. Die formulierten Maßnahmen zur Klimaanpassung werden im Grünordnungsrahmenplan aufgegriffen. Städtebauliche Entwicklungsabsichten Generelle Leitlinie der städtebaulichen Entwicklung im Stadtbezirk 8 ist – trotz hoher Nachfrage nach Wohnbauflächen – die Innenentwicklung bzw. Zentrenverdichtung. Entwicklungen im Außenbereich sollen fast nicht mehr stattfinden, einzige Siedlungserweiterung laut Flächennutzungsplan ist die Arrondierung des südöstlichen Ortsrands von Unterbach. Die rechtsverbindlichen und bereits in Umsetzung oder in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne werden in ihren Auswirkungen auf die Grünordnung berücksichtigt (Sturmstraße, Königsberger Straße / Tulpenweg, An der Eselsfurt, Jägerstraße / Festenbergstraße, Am Kleinforst, Nördlich Gerresheimer Landstraße, Breidenplatz). Bestehende Festsetzungen im privaten Bereich zur Durchgrünung des Gewerbegebiets Eller / Lierenfeld werden herausgearbeitet und mit Empfehlungen sinnvoll ergänzt. Seite 4 Bürgerbeteiligung In einer am 21. November 2018 durchgeführten Bürgerwerkstatt stand generell der Wunsch nach Erhalt, Mehrung und Pflege des öffentlichen aber auch des privaten Grüns – etwa der Vorgärten – im Vordergrund. Frischluftschneisen sollen erhalten, Dächer und Straßenbahngleise stärker begrünt werden, Ersatzpflanzungen für notwendige Baumfällungen ortsnah erfolgen. Das bürgerschaftliche Engagement, etwa für die Pflege von Baumscheiben, soll gefördert werden. Darüber hinaus wurden verschiedene Einzelmaßnahmen genannt. Kinder und Jugendliche wurden unter dem Motto „schöner draußen spielen“ in einer gesonderten Veranstaltung am 29. Januar 2019 befragt. Beliebte Orte wie der Abenteuerspielplatz, der Wasserspielplatz Eller, der Unterbacher See oder generell der Wald gaben wie die eher gemiedenen Bereiche mit schlechter Beleuchtung oder rätselhafter Nutzung („Lunapark“ am Alten Eller Friedhof) Hinweise für die Planung. Ferner wurden Wünsche nach mehr und phantasievoll gestalteten Spielmöglichkeiten, aber auch nach einer Spielstraße geäußert. Zielkonzept Das Grünsystem im Stadtbezirk lässt sich räumlich in vier Komponenten gliedern: die Landschaft im Osten (Wald, Wasser, Wiesen und Felder), das Grünflächennetz (zusammenhängende öffentliche Grünräume), die Grünflächen-Inseln (Stadtplätze, Spielplätze, Sportflächen in den Quartieren) und die zusammenhängenden Gewerbe-und Industrieflächen ohne öffentliches Grün. Leitlinien für seine Weiterentwicklung sind die Parameter Erhalten – Qualifizieren – Vernetzen. Das Gefüge von bebauten und unbebauten Flächen im Stadtbezirk bleibt im Wesentlichen konstant, die städtebauliche Entwicklung verläuft maßvoll unter Inanspruchnahme bereits baulich genutzter Fläche. Der Bestand an Grünflächen bleibt daher erhalten. Ein bedeutendes Potenzial stellt die Aufwertung bestehender Grünanlagen, Plätze, Straßen und Siedlungsräume dar. Ein Teil der zahlreichen kleinen Grünflächen und Spielplätze in den Quartieren lässt sich zu sogenannten Taschenparks oder Pocket-Parks weiterentwickeln. In den Straßenräumen kann Aufenthaltsqualität durch konsequente Fortführung des Stadtbaumkonzepts geschaffen werden. Im Gewerbegebiet Eller / Lierenfeld ist der stadtklimatisch, ökologisch und gestalterisch wirkende Grünanteil durch die Umsetzung bestehender Grünfestsetzungen im Zuge von Baugenehmigungen sowie deren Fortführung in folgenden Bebauungsplänen zu erhöhen. Ein zusammenhängendes Netz öffentlicher Wege in den Siedlungsbereichen, den Parkanlagen und in der Landschaft soll dabei den Wert der einzelnen Fläche deutlich erhöhen. Durchgehende Fuß- und Radwegeverbindungen, die sich an den Gewässern, Park- und Grünflächen sowie öffentlichen Räumen in den Quartieren orientieren, sollen Barrieren im Stadtgefüge überwinden. Maßnahmen Aus dem Zielkonzept werden Maßnahmen abgeleitet und in 12 räumlich abgegrenzten Planungsfenstern sowie drei „Lupen“, die teils außerhalb des Planungsraums liegen, dokumentiert. Sie lassen sich zu sechs Schwerpunkten zusammenfassen (siehe Anlage): 1. Gestalterische Aufwertung 2. Nutzungsangebote erweitern 3. Vernetzung im Straßenraum, Querungshilfen 4. Erneuerung von Kinderspielplätzen 5. Gewässerrenaturierung 6. Grünfestsetzungen in Bebauungsplänen Dabei werden bestehende Konzepte und Planungen aufgegriffen – wie das Friedhofsentwicklungskonzept, das Parkpflegewerk für den Schlosspark Eller, das Stadtbaumkonzept oder die Konzepte zum naturnahen Umbau von Südlicher Düssel, Eselsbach und Hoxbach – und durch neue Empfehlungen ergänzt. Hervorzuheben ist Seite 5 der Vorschlag zur Herstellung eines zusammenhängenden Parks von ca. 4,9 ha am Rand der Ortsmitte von Eller. Vorhandene Bausteine wie der Minigolfplatz an der Vennhauser Allee, die Südliche Düssel, die Pferdekoppeln und der Alte Eller Friedhof könnten zusammengefasst, ergänzt und so in Wert gesetzt werden. Spielflächenkonzept Die Stadtteile werden in zusammen 8 Quartiere unterteilt, für die zunächst die quantitative Versorgung mit öffentlichen Spielflächen ermittelt wird. Die Spielplätze und Schulspielplätze werden nach den Kriterien Gestaltung, Ausstattung, Baumbestand, Nutzbarkeit und Erreichbarkeit bewertet und auf dieser Basis etwaiger Handlungsbedarf abgeleitet. Ziel ist, in jedem Quartier ein oder zwei „Leuchtturmspielplätze“ zu entwickeln, die für das gesamte Quartier und gegebenenfalls darüber hinaus von Bedeutung sind. Die Bewertung der einzelnen Anlagen mündet schließlich unter Berücksichtigung des Versorgungsgrads sowie sonstiger Spielmöglichkeiten in eine priorisierte Maßnahmenübersicht, die Grundlage für Anmeldungen im Rahmen des Masterplans Kinderspielplätze und anderer Investitionen in den Spielflächenbestand werden soll. Hohe Priorität wird derzeit bei fünf Anlagen gesehen (Spielplätze Posener Straße, Dillenburger Weg, Am Schwalbenberg 14, Schulspielhof Dieter-Forte-Gesamtschule und Baumpflanzungen auf dem Abenteuerspielplatz), künftiger Handlungsbedarf bei 13 weiteren Anlagen. Umsetzung Die Umsetzung der Planungshinweise erfordert das Zusammenwirken von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft. Innerhalb der Verwaltung liegt die Zuständigkeit für die Koordination und auch die Umsetzung einzelner Maßnahmen überwiegend beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Andere Fachämter sind dann zuständig, wenn die Maßnahmen im Zusammenhang mit einem bestimmten Vorhaben oder der Bauleitplanung stehen. Die Bürgerschaft – sowohl als einzelne Personen als auch als Verein, Verband oder Initiative – kann A

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Anlage 1 - Maßnahmenliste als Text anzeigen
Title: 00402008.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00402008.pdf Published Time: Thu, 11 Feb 2021 14:47:30 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Anlage 1 zu Vorlage BV8 /045 /2021 ## Grünordnungsrahmenplan für den Stadtbezirk 8 – Handlungsempfehlungen und Maßnahmen Planungsfenster Gestalterische Aufwertung Nutzungsangebote erweitern Vernetzung im Straßenraum, Querungshilfen Erneuerung von Kinderspielplätzen Renaturierung von Gewässern Festsetzungen in Bebauungsplänen 1 Sandträger Weg Stadteingang Bunzlauer Weg Taschenpark Gubener Straße Düsselbrücke Naumburgstraße Anger Bunzlauer Weg Stadtplatz St. Reinhold Kirche 2 Reisholzer Straße / Schlesische Straße Lukaskirche / Musikbunker Einbeziehung Grünfläche Karlstraße in KSP Wasserspielplatz Posener Straße Stadtplatz Am Turnisch / Reisholzer Straße KSP Heimgarten als Stadtplatz weiterentwickeln Sitzmöbel Schulspielhof St. Michael Mehrgenerationen Am Stufstock Taschenpark KSP Zeppelinstraße 3 Schlesische Straße Stadtplatz Posener Straße Sport und Bewegung Festplatz Lierenfeld Schulspielhof Astrid - Lindgren -Schule Grünanger Torgauer Straße 4 Vennhausen Plätze Siedlung Freiheit Schulspielhof Peter - Härtling -Förderschule Waldeingangsbereiche 5 Eller Ost Stadtteilpark Eller Mitte mit KSP Alter Eller Friedhof KSP Chemnitzer Straße Experimentelle Kleingärten Vennhauser Allee Schulspielhof Franz - Böhm -Grundschule / Georg -Schulhoff - Realschule 6 Eller „Gurkenland“ Taschenpark KSP Bingener Weg KSP Dillenburger Weg (Masterplan KSP 2021) Anlage 1 zu Vorlage BV8 /045 /2021 KSP Wormser Weg mit Vorplatz Pius -Kirche als Stadtplatz weiterentwickeln 7 Eller Mitte Stadtplatz Klein -Eller entsiegeln KSP Flottenstraße Taschenpark KSP Kissinger Straße nach Bau RRX 8 Eller Schlossallee Zugang zum Schloss / Bereich Schlossallee Festplatz Eller: gestalterische Aufwertung, Mehrfachnutzung; Verlagerung der Ausgleichs verpflichtung Wegeverbindung an Düssel vor Heidelberger Straße mit Bahndurchlass Schulspielhof Dieter - Forte -Gesamtschule Gumbertstraße - Schlossallee Skateranlage: Verlagerung der Stellplätze 9 Friedhof Eller Neuordnung Haupteingänge Friedhof Eller Taschenpark KSP Waldecker Platz Renaturierung der Südlichen Düssel mit begleitendem Weg Erweiterung Düsselgrünzug Bereich Friedhof Eller 10 Eller Schlosspark Umsetzung Parkpflegewerk Schlosspark Eller Schulspielhof Deutzer Straße Renaturierung des Eselsbachs Baumpflanzungen Abenteuerspielplatz 11 Unterbach West Waldeingangsbereiche gestalten Weiterentwicklung KSP Im Winkel und Umwidmung KSP Buchenstraße „Leuchtturmspielplatz“ und Taschenpark Am Schwalbenberg 14 Jugendspielplatz Am Schwalbenberg 76 -78 Anlage 1 zu Vorlage BV8 /045 /2021 12 Unterbach Ost Kirchplatz St. Maria Himmelfahrt Breidenplatz mit Spielangeboten Vernetzung Grünanlage Gerresheimer Landstr. mit Breidenplatz Weiterentwicklung KSP Wittenbruchstr. und Umwidmung KSP Dellestraße Waldeingangsbereiche gestalten Aufwertung Gerresheimer Landstr. Lupen A, B, C Querungshilfe Kleinforst / Bahn Grünvernetzung in den Gewerbegebieten Eller / Lierenfeld Querungshilfe A46 / Elbsee
Anlage 2 - Abschlussbericht als Text anzeigen
Title: WGF_Bericht_Düdo-GOPII-Bezirk8.indd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00402010.pdf Published Time: Thu, 11 Feb 2021 14:50:27 GMT Number of Pages: 84 Markdown Content: Anlage 2 zu Vorlage BV8/045/2021 1. EINFÜHRUNG 52. VORGEHENSWEISE 73. KURZE CHARAKTERISIERUNG DES BEZIRKS 8 13 4. VORGABEN DES GOP I 19 5. RAHMENBEDINGUNGEN 24 6. BEWERTUNG DER GRÜN- UND FREIFLÄCHENVERSORGUNG 42 7. STADTBILD 60 8. WÜNSCHE DER BÜRGER - ERGEBNISSE DER BÜRGERWERKSTATT 63 9. WÜNSCHE DER KINDER - ERGEBNISSE DER KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG 69 10. ZIELKONZEPT 72 11. KONZEPT ENTWICKLUNG KINDERSPIELPLÄTZE 116 12. RAUMWIRKSAME GROSS-GRÜNSTRUKTUREN KONZEPT ENTWICKLUNG STRASSENBÄUME 152 13. STRATEGIEN ZUR UMSETZUNG DER ZIELE 158 14. QUELLEN UND VERWENDETE UNTERLAGEN 164 IMPRESSUM GRÜNORDNUNGSPLAN II BEZIRK 8 STADT DÜSSELDORF Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Garten-, Friedhofs- und Forstamt Verantwortlich: Doris Törkel Redaktion: Heidi Bartling www.duesseldorf.de Verfasser: WGF Beraten Prof. Gerd Aufmkolk Vordere Cramergasse 11 90478 Nürnberg www.wgf-nuernberg.de Bearbeitung: Gerd Aufmkolk Tobias Mittermeier Sandra Zimmermann Nürnberg, November 2020 5 Ziele, Inhalte und Aufbau des Grünord-nungsrahmenplanes (GOP II) Die Landehauptstadt Düsseldorf steht aufgrund ihrer umfangreichen Grünflächen und einem damit verbundenen Selbstverständnis als Gartenstadt in einer langen Tradition der Stadt- entwicklung. Bewahrung und Neuschaffung von Parkanlagen, die konsequente Begrünung der Straßenräume, die Orientierung zum Rhein - ufer und zahlreiche Maßnahmen im Einzelnen rechtfertigen diese Zuschreibung. Stets hat die wachsende Stadt sich um einen Ausgleich zwischen baulicher Verdichtung und den Grünflächen bemüht, so soll auch in der aktuellen Zielstellung der Stadtentwicklung die Versorgung der Bürger mit Grünflächen mit dem Wachsen der Stadtbevölkerung schritt-halten. Diese bieten den Stadtbewohnern die Möglichkeit zur Entspannung und Erholung, sie sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, er -füllen wichtige stadtklimatische Funktionen und gestalten verschönernd die Siedlungsräume. Als Instrument zur Realisierung dieser Ziele gibt es die dreistufige Grünordnungsplanung. Sie hat den Charakter eines „Fachgutachtens“, das im Rahmen der Abwägung zwischen unter -schiedlichen Belangen und Zielen der Stadtent-wicklung und der kommunalen Bauleitplanung Beachtung findet. Als „informelle Planung“ hat sie den Vorteil, in einem offenen Rahmen kurz- und langfristige, qualitative Maßnahmen unterschiedlicher Dimension und verschiedene Aspekte der Grünentwicklung in einem infor- mellen Rahmen vorzuschlagen. Damit gewinnt sie ihren „Querschnittscharakter“. Im Grünordnungsplan I hat die Stadt mit Ratsbeschluss im Jahr 2015 die Grundzüge einer gesamtstädtischen Freiraumplanung im Maßstab M 1:25.000 in enger Koppelung mit den Zielen des Flächennutzungsplans beschlos -sen [1]. In diesem Plan werden die großen freiräumlichen Zusammenhänge zwischen dem „Blauen Rheinstrom“ im Westen und dem „Grü-nen Rücken“ im Osten, dem Übergangsbereich zum Bergischen Land sowie die „Verbinder“ zwischen diesen Primärlandschaften betrachtet. In der anschließenden Stufe des GOP II werden diese Ziele in einem größeren Maßstab, M 1:10.000, konkretisiert, sie erreichen als Grünordnungsrahmenplan damit die Ebene des städtebaulichen Rahmenplanes. Die dritte Stufe des GOP III steht dann im Zusammenhang mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Im Folgenden werden im Rahmen des GOP II die Ziele des GOP I konkretisiert und weiter-geführt mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen für die öffentlichen Freiräume zu formulieren. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf den besiedelten Bereich, die Ziele für den Außen-bereich sind durch die Landschaftsplanung gem. Naturschutzgesetzgebung des Landes NRW verbindlich festgesetzt. Die Funktionen des Landschaftsraumes für den besiedelten Bereich und die Verknüpfungen des inneren # 1. Einführung 6 7 Grünsystems mit dem Landschaftsraum finden besondere Beachtung. Einen Schwerpunkt bildet das Thema Spielplätze als Grundlage für vorgesehene Investitionen in diesem Bereich. Die Erarbeitung des Grünordnungsrahmenpla-nes wird begleitet von einer Bürgerbeteiligung, um die Wünsche und Bedürfnisse der Bürgerin- nen und Bürger zu erfassen und in die Planung einzubeziehen. Im Jahr 2018 beauftragte das Garten-, Fried-hofs- und Forstamt der Stadt Düsseldorf das Landschaftsarchitekturbüro WGF Beraten, Nürnberg, mit der Ausarbeitung des Grünord-nungsrahmenplanes. # 2. Vorgehensweise Als Grundlage für die Bestandserhebung wur- den die Stadtkarte (DGK 5)und das zugehörige Luftbild verwendet. Um die Vor-Ort-Begehun-gen mit bereits angereicherten Informationen durchführen zu können, wurden Arbeitsblätter mit den Einträgen aus verschiedenen Daten -quellen und der Luftbildauswertung hergestellt, z.B.: • Öffentliche Grünflächen, Parkanlagen, Grün - züge, Hundeauslaufflächen • Kleingärten • Spielplätze und Schulspielhöfe • Friedhöfe • Festplätze • Stadtplätze • Außensportanlagen • Brachflächen • Waldflächen, Gehölzbestände • Landwirtschaftliche Flächen • Wasserflächen • Bäume nach Baumkataster • Empfehlung zu Bäumen gem. Konzept „1000 Bäume für Düsseldorf“ • Bauflächenreserven • Informationen aus der Klimaanalyse und dem Klimaanpassungskonzept • wichtige Wegebeziehungen Diese Arbeitsblätter bildeten eine Grundlage für die Erhebung und Bewertung der Einzelstruktu -ren vor Ort, sie ermöglichten deren systemati- sche Aufsuchung, Abgrenzung, Kategorisierung und Bewertung. Als Ergebnis der mehrtägigen Vor-Ort-Be - gehung wurde für die einzelnen Freiflächen je ein Bewertungsbogen im Sinne eines „Steck-briefes“ angelegt: • Fortlaufende Nummer, im Bestandsplan auffindbar • Kategorie • Ausschnitt Luftbild • Ausschnitt Lageplan • Referenzfoto • Bewertung nach gleichbleibender Matrix • Kurztext zur Charakterisierung oder auch Hinweis zu weiterer Behandlung Für die Bewertung der Freiflächen im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden neun Be-wertungsmerkmale aufgerufen. Im Rahmen der Begehung und in Augenscheinna hme der jeweiligen Freiflächen erfolgte eine Einschät - zung in den vier Wertstufen „hoch=3, mittel=2, gering=1, nicht zutreffend=0“ nach dem visuellen Eindruck und nach einem jeweiligen kurzen Gedankenaustausch zwischen den zwei Personen, welche die Begehung durchführten. Die Punktzahlen werden aufsummiert, was bedeutet, dass die jeweilige Freifläche aus unterschiedlichen Gründen eine Gesamtein- stufung erfährt. 8 9 Den jeweiligen Bewertungen liegen folgende Kriterien und Fragestellungen zugrunde: Städtebauliche Bedeutung Hat die jeweilige Freifläche im städtebaulichen Zusammenhang eine raumbildende oder zeichenhafte Bedeutung ? Bildet sie einen Ort der Identifikation, treffen Wege- oder Sicht-beziehungen zusammen ? Historische Bedeutung Haben die Gebäude, die den entsprechenden Freiraum prägen, eine historische Bedeutung (z.B. Schulgebäude oder Kirche), prägt die Freifläche d ie Entwicklung des Stadtgrundrisses (z.B. Düssel), kann eine historische Identifi - kation mit dem Ort vermutet werden (z.B. zentrale Stadtteilplätze) ? Ökologische Bedeutung Gibt es natürliche oder naturnahe Strukturen wie Wasser, offene Böden, vielfältige Vegetation oder Bereiche mit dynamischer Eigenent wicklung (z.B. Brache, Gehölzbestände ) oder Bereiche, die weniger stark durch Nutzung geprägt sind ? Klimaschutzfunktion Kann den Freiflächen eine Frischluftentste-hungsfunktion zugesprochen werden, liegt sie in einem Luftaustauschbereich, ist der Versie-gelungsgrad eher gering, ermöglicht die Vege-tation die Wohlfahrtsfunktionen Beschattung, Abkühlung durch Verdunstung, Staubbindung ? Gestaltung squalität Kann der Freifläche eine Qualität hinsichtlich einer gezielten Gestaltung durch Topografie, Bepflanzung, Ausstattung, Materialität in einem ausgewogenen Verhältnis zugesprochen werden ? Ausstattung Weisen die jeweiligen Freiflächen eine nutzungsorientierte Ausstattung auf und in welchem Zustand ist diese ? (z.B. Geräte auf Spielplätzen, Ruhebänke, Dächer, Pergolen, Wasserspiele ,Wasserspielmöglichkeiten ) Grünausstattung Wie hoch ist der Anteil von Vegetation und Biomasse (Bäume Sträucher, Rasen- Wiesen-fläche, Spontanvegetation) und in welchem Zustand ist diese ? Nutzbarkeit Welche Angebote für Formen der Aneignung und Nutzung bestehen? (Ausstattung, Topo-grafie, Raumeindruck, Beläge, Rasen/Wiese ) Erreichbarkeit / Zugänglichkeit Ist die Freifläche gut und gefahrlos auffindbar ? Gibt es klare Hinweise und Orientierungs-möglichkeiten ? Liegt sie in einem größeren Erschließungszusammenhang ? Im Rahmen der Gesamtbetrachtung haben die „Steckbriefe“ den Charakter von Hinweisen, d.h. sie dienen der Orientierung und Erinne-rung, sie nehmen nicht die systematische Gesamtbewertung oder gar mögliche Planungs- ziele vorweg, welche stets aus dem Gesamt-zusammenhang entwickelt werden müssen. Aus den Steckbriefen und den oben aufgeführ- ten Freiflächenkategorien wurde ein Bestands- plan auf der Grundlage der Stadtkarte erarbei- tet. Er umfasst die Flächen des Stadtbezirks 8, in der Detaildarstellung die besiedelten Be-reiche, für die Außenbereiche werden, um die übergeordneten Zusammenhänge der Frei-raumbezüge darstellen zu können, die Natur-und Landschaftsschutzgebiete, die wichtigsten Wegebeziehungen und die beiden Strandbäder am Unterbacher See dargestellt. Die Siedlungs- gebiete erscheinen in zwei Grautönen: Gewer- begebiete hellgrau und dunkelgrau die über-wiegend vom Wohnen bestimmte n Bereiche. Flächen, die für geplante Verkehrsmaßnahmen benötigt werden, sind gelb gekennzeichnet. Die Steckbriefe sind als interne Arbeitsunter-lagen dokumentiert. 10 11 Bestandsplan 12 13 # 3. Kurze Charakterisierung des Bezirks 8 > © google Der Stadtbezirk 8 ist geprägt von seiner Posi - tion zwischen den innerstädtischen Bereichen im Nord-Westen und dem Übergang in die Landschaft des Düsseldorfer Stadtwaldes sowie den Ausläufern des Bergisch-Märkischen Hügel -landes (Rathelbecker Höhen). Das bedeutet für die Bewohner die Teilhabe an einer urbanen Verdichtung mit allen Ver-sorgungseinrichtungen einerseits und an der reizvollen Landschaft andererseits. Diese Lage macht den Stadtteil zu einem beliebten und interessanten Wohnstandort mit allen Facetten städtischen Wohnens vom gründerzeitlichen Geschosswohnungsbau, dem Reform-Woh- nungsbau zu Beginn des 20. Jahrhunderts, stark durchgrünten Wohngebieten der Nach- kriegszeit bis hin zum freistehenden Einfami -lienhaus mit Privatgarten. Lupen aus Bestandsplan 14 15 Der Stadtbezirk 8 ist einer von zehn Stadt - bezirken Düsseldorfs. Er umfasst die Stadtteile Eller, Lierenfeld, Unterbach und Vennhausen. Die Bezirksverwaltung befindet sich im Rathaus Eller. Neben den dichtbebauten Stadtteilen Eller, Lierenfeld und Vennhausen ist der Bezirk im Osten durch die umfangreichen Gebiete des Düsseldorfer Stadtwaldes und den Unterba- cher See mit zwei Strandbädern gekennzeich - net. Der Stadtbezirk hat etwa 60.000 Einwoh -ner, im nordwestlichen Teil (Lierenfeld), bestimmen umfangreiche Gewerbegebiete das Bild. Der Gertrudisplatz in Eller und der Breidenplatz in Unterbach bilden zwei zentrale Orte mit den Einrichtungen der Versorgung, Gastronomie und Verwaltung. Die U-Bahn-Linie 75, die S-Bahn-Station Eller Mitte und einige Busver- bindungen verknüpfen den Bezirk gut mit der Innenstadt. Auch für den KFZ-Verkehr gibt es eine hinreichende Erschließung. Vergleichs- weise hervorragend ist das Netz der Radwege ausgebaut, eigene Radwege entlang der Haupt-straßen und Gehsteigabsenkungen ermöglichen die Erschließung des gesamten Quartiers. > © maps.duesseldorf Im Inneren bestimmen die weitgehend offenen, wenn auch begradigten Fließgewässer Düssel, Eselsbach und Hoxbach sowie einige Gräben im Eller Stadtwald das Bild. Vor allem die Sta dtteile Eller und Vennhausen beziehen ihre geschicht liche Herkunft aus dem Wasser, weisen doch die Namen „Eller“ und „Venn“ auf feuchte, sumpfige Verhältnisse hin. Der Schlosspark Eller ist gekennzeichnet von umfangreichen Wasserflächen. Die Karte der preußischen Uraufnahme zeigt die ausgeprägte Grundstruktur der Gewässer - läufe. > Düssel Düssel > Unterbacher See Unterbacher See > Elbsee Elbsee > Eselsbach Eselsbach > Hoxbach Hoxbach > © Geobasis NRW 16 17 Vorstellung der vier Stadtteile Lierenfeld • umfangreiche Industrie- und Gewerbegebie-te • Wohngebiete mit überwiegend Geschoss-wohnungsbau • Baumbestimmte Hauptverkehrsstraßen • Quartiersparks Am Stufstock und Am Hackenbruch • Kleingartenanlagen Vennhausen • Wohngebiete mit überwiegend Einfamilien- häusern • Düsselgrünzug mit Kinderspielplatz Tannen -hof • Zugänge zum Düsseldorfer Stadtwald Die wichtigsten Parkanlagen und Grünflächen liegen mehr oder weniger den Gewässern zugeordnet. Dies gilt für den Eller Schlosspark, den Friedhof Eller und die ausgedehnten Klein- gartenanlagen in der Mitte des Bezirks. Über den „Düsselgrünzug“ ist der Südpark im be - nachbarten Stadtquartier zu erreichen, er strahlt gewissermaßen mit seiner attraktiven Ausstattung in den Stadtbezirk 8 hinein. Inselartig im Siedlungsbereich verteilt gibt es weitere Grünanlagen und Quartierparks wie die Parkanlage „Am Hackenbruch“, „Am Stufstock“ oder am nördlichen Düsselabschnitt. Darüber hinaus entwickeln zahlreiche Spielplätze mit ihrer Größe, Gestaltung und Grünausstattung den Charakter kleiner „Taschenparks“. Die großen Wasserflächen des Unterbacher Sees sind mit ihren beiden Strandbädern ein beliebtes und weit über den Stadtbezirk hin -ausreichendes Naherholungsgebiet, die südlich der BAB A46 liegenden Seen sind dem Natur- schutz vorbehalten. Eine weitere Wasserfläche, der Zamek-See, liegt unweit der Wohnsiedlung Am Hasseler Richtweg. Insgesamt hat der Bezirk 8 viele interessante Gesichter, er verfügt über urbane, freiräum - liche und landschaftliche Qualitäten und kann sich innerhalb der Gesamtstadt selbstbewusst behaupten. > Schlosspark Eller Schlosspark Eller > Spielplatz Spielplatz > Heimgarten Heimgarten 18 19 Eller • Wohngebiete im Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäuser • bedeutende Grünflächen mit Schlosspark, Friedhof und Kleingärten • Zugänge zum Düsseldorfer Stadtwald • urbane Mitte Gertrudisplatz Unterbach • Wohngebiete mit Einfamilienhäusern • urbane Mitte Breidenplatz • Zugänge zum Düsseldorfer Stadtwald, zum Unterbacher See und in die freie Landschaft der Rathelbecker Höhen # 4. Vorgaben des GOP I Der Grünordnungsrahmenplan der Stufe II schließt an die Zielstellungen des GOP I „rhein-verbunden“ [1] an. Sie werden im Folgenden aus dem Planwerk des GOP I aufgeführt, wobei sie aus den hier formulierten Teilräumen herausgelö

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/045/2021