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Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00370782.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370782.pdf
Published Time: Fri, 19 Feb 2021 07:31:21 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/037/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Veranstaltungen in Eller auf dem Gertrudisplatz im Jahre 2020
Fachbereich:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 07.05.2020 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung
- eines Ostermarktes am Sonntag, dem 29.03.2020, in der Zeit von 11.00 bis 19.00 Uhr auf dem Gertrudisplatz,
- des Gumbert-Straßenfestes am Samstag/Sonntag, dem 12.09./13.09.2020, in der Zeit von 11.00 bis 22.00 Uhr auf dem Gertrudisplatz, der Gertrudisstraße, der Gumbertstraße und der Robertstraße,
- des Künstlermarktes am Sonntag, dem 11.10.2020, von 11.00 bis 19.00 Uhr auf dem Gertrudisplatz und
- des Weihnachtsmarktes am Samstag/Sonntag, dem 05.12./06.12.2020, von 11.00 bis 21.00 Uhr auf dem Gertrudisplatz
als Jahrmärkte gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Sachdarstellung:
Die Marktveranstalterin hat die Festsetzung der oben genannten Veranstaltungen beantragt. Die Veranstaltungen finden seit Jahren regelmäßig und erfolgreich in Eller statt. Die Bezirksvertretung 8 hat in ihrer Sitzung am 04.03.2010 beschlossen, dass zukünftig pro Jahr nicht mehr als 4 Jahrmärkte, die nicht klassische Trödelmärkte sein dürfen, festgesetzt werden. Die oben genannten Veranstaltungen entsprechen dieser Beschlussfassung. Für das Gumbertstrassenfest hat der Marktveranstalter erstmalig eine Öffnungszeit bis 23.00 Uhr beantragt. Der Nachtruhe entsprechend (§ 9 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes) ist die Öffnungszeit in der Beschlussdarstellung auf 22.00 Uhr beschränkt. Gegen die Festsetzung aller oben genannten Veranstaltungen bestehen mit dieser zeitlichen Beschränkung keine Ablehnungsgründe, so dass empfohlen wird, dem Antrag gemäß der Beschlussdarstellung zu entsprechen. Seite 2