Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/082/2026

Zuschuss an den Angermunder Tennisclub e. V.

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrich-von-Spee-Straße 38 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Juni 2026veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten

Zuschuss an den Angermunder Tennisclub e. V. Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten

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BV5/082/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Angermunder Tennisclub e. V. Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Angermunder Tennisclub e.V. Maßnahme Vereinssportanlage Pannschoppen 12 Umbau der Elektroinstallation im Vereinsgebäude Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 BezeichnungZuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu9.531,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung. Sachdarstellung: Mitgliederstatistik: Gesamtverein Weiblich.260 Männlich 298 Divers 0 Gesamt: 558 Jugendliche Weiblich 80 Männlich 86 Divers 0 Gesamt 166 Der Angermunder Tennisclub e. V. (atc) ist auf der vereinseigenen Tennisanlage Am Pannschoppen beheimatet. In den vergangenen Jahren gab es Umbauten an verschiedenen Bereichen des Clubhauses und in den Außenanlagen des Vereins. Hierdurch entspricht die vorhandene Elektroinstallation nicht mehr den Vorgaben nach DIN VDE 0100. Die Elektrohauptverteilung Keller sowie die Unterverteilung Obergeschoss müssen daher ausgetauscht und die komplette Installation überprüft werden. In der Hauptverteilung Keller ist eine Einspeisung der Netzgesellschaft Düsseldorf mit Hauptschalter 50 A und Zähler vorgesehen. Es werden Sicherungsmaßnahmen für 84 elektrische Verbraucher mit Leitungsschutz-Fehlerstromschutzschalter, Relais für Fernbedienung, Zeitrelais, Stromrelais etc. installiert. In der Unterverteilung Obergeschoss sind entsprechende Maßnahmen für 72 elektrische Verbraucher erforderlich. Die Umbauten sind zwingend erforderlich, um die Sicherheit der elektrischen Anlagen gewährleisten zu können. Elektrische Anlagen müssen so gestaltet sein, dass keine Brandgefahren ausgehen können. Des Weiteren ist auch die Berücksichtigung zukünftiger Erweiterung Bestandteil der Maßnahmen, damit durch vorausschauende Planung zukünftige Kosten in dem Bereich gespart und die Notwendigkeit eventueller umfangreicher Umbauten minimiert werden. Die fachtechnisch geprüften zuwendungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 28.882,02 EUR. Der städtische Zuschuss wird für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt. Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: Zuschussfähige Fremdleistungen28.882,02 EUR ./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen: 33%9.531,00 EUR Vereinsanteil 19.351,02 EUR Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/082/2026