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BV5/082/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Zuschuss an den Angermunder Tennisclub e. V.
Fachbereich:
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten
Zuschusses:
Verein Angermunder Tennisclub e.V.
Maßnahme Vereinssportanlage Pannschoppen 12
Umbau der Elektroinstallation im Vereinsgebäude
Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278
BezeichnungZuschüsse für Investitionen an Vereine
Zuschuss bis zu9.531,00 EUR
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen
Haushaltsführung.
Sachdarstellung:
Mitgliederstatistik:
Gesamtverein
Weiblich.260
Männlich 298
Divers 0
Gesamt: 558
Jugendliche
Weiblich 80
Männlich 86
Divers 0
Gesamt 166
Der Angermunder Tennisclub e. V. (atc) ist auf der vereinseigenen Tennisanlage Am
Pannschoppen beheimatet.
In den vergangenen Jahren gab es Umbauten an verschiedenen Bereichen des Clubhauses
und in den Außenanlagen des Vereins. Hierdurch entspricht die vorhandene
Elektroinstallation nicht mehr den Vorgaben nach DIN VDE 0100. Die Elektrohauptverteilung
Keller sowie die Unterverteilung Obergeschoss müssen daher ausgetauscht und die
komplette Installation überprüft werden.
In der Hauptverteilung Keller ist eine Einspeisung der Netzgesellschaft Düsseldorf mit
Hauptschalter 50 A und Zähler vorgesehen. Es werden Sicherungsmaßnahmen für 84
elektrische Verbraucher mit Leitungsschutz-Fehlerstromschutzschalter, Relais für
Fernbedienung, Zeitrelais, Stromrelais etc. installiert. In der Unterverteilung Obergeschoss
sind entsprechende Maßnahmen für 72 elektrische Verbraucher erforderlich.
Die Umbauten sind zwingend erforderlich, um die Sicherheit der elektrischen Anlagen
gewährleisten zu können. Elektrische Anlagen müssen so gestaltet sein, dass keine
Brandgefahren ausgehen können. Des Weiteren ist auch die Berücksichtigung zukünftiger
Erweiterung Bestandteil der Maßnahmen, damit durch vorausschauende Planung zukünftige
Kosten in dem Bereich gespart und die Notwendigkeit eventueller umfangreicher Umbauten
minimiert werden.
Die fachtechnisch geprüften zuwendungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 28.882,02
EUR.
Der städtische Zuschuss wird für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt.
Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan:
Zuschussfähige Fremdleistungen28.882,02 EUR
./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen: 33%9.531,00 EUR
Vereinsanteil 19.351,02 EUR
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