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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: 00401017.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00401017.pdf
Published Time: Fri, 24 Sep 2021 09:21:05 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV7/042/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Befestigung der Wege am Pillebach - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 23.06.2020 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 23.03.2021 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 23.06.2020 folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, den Spazierweg entlang des Pillebachs vom Steinweg bis zur Bergischen Landstraße auszubessern.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Wegeabschnitt zwischen dem Dernbuschweg und der Bergischen Landstraße. Eine Stellungnahme für den Wegeabschnitt zwischen Dernbuschweg und Peckhausweg liegt bereits vor, siehe Informationsvorlage TOP 10.19 Sitzung der Bezirksvertretung 7 vom 10.11.2020.
Der Weg entlang des Pillebaches ist mit geeignetem wasserdurchlässigen Wegebaumaterial mehrschichtig aufgebaut und befindet sich grundsätzlich in einem festen und tragfähigen Zustand. Allerdings sind, wie bemängelt, an einigen Stellen insbesondere in der Nähe zum Dernbuschweg kleine Senken entstanden, die bei starken Regenfällen zu Pfützen werden.
Kurzfristig konnte die Situation vor Ort bereits durch Überarbeitung der Wasserführung deutlich verbessert werden, sodass jetzt eine gute Begehbarkeit wieder möglich ist.
Da für den Herbst 2023 eine Renaturierung des Pillebachs auch in diesem Bereich geplant ist und dabei der Weg als Baustraße genutzt werden muss oder eventuell auch ganz verlegt wird ist eine Komplettsanierung des gesamten Weges derzeit wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Zur Verbesserung der Wegesituation wird daher kurzfristig lediglich im bemängelten Abschnitt nördlich des Dernbuschwegs auf ca. 140 m eine Erneuerung und Profilierung der Verschleißschicht bis spätestens Ende April erfolgen. Seite 2
Die Materialkosten werden aus dem laufenden Etat des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes bestritten.