Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/006/2021

Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2021

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nördlicher Zubringer 3 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Januar 2021veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2021
  • muss auch die Ergebnisse der beantragten Verkehrsuntersuchung für den
  • Stadtbezirk 5 miteinander verknüpfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396763.pdf Published Time: Thu, 06 Jan 2022 08:51:06 GMT Number of Pages: 11 Markdown Content: BV6/006/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 Amt / Institut:

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: 00396763.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396763.pdf Published Time: Thu, 06 Jan 2022 08:51:06 GMT Number of Pages: 11 Markdown Content: BV6/006/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Ergebnis der Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 26.05.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: 1. Verkehrsgutachten für den Stadtbezirk 6 (BV6/193/2020) Beschluss der Bezirksvertretung 6: Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Ausschüsse, im Haushalt 2021 Mittel für eine Verkehrsuntersuchung des Stadtbezirks 6 bereitzustellen und auf den Weg zu bringen. Diese Untersuchung muss auch die Ergebnisse der beantragten Verkehrsuntersuchung für den Stadtbezirk 5 miteinander verknüpfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind dann in den Mobilitätsplan der Stadt Düsseldorf einzuarbeiten und die dazu notwendigen Maßnahmen zu beschließen. Insbesondere müssen die im noch geltenden Verkehrsentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen Ortsumgehung Rath, Anschluss der K3n an die A 44, Nördlicher Zubringer 3. Fahrspur stadteinwärts eingehend untersucht werden. Zusätzlich sollte eine Optimierung des Systems der Ein - und Ausfallstraßen, wie z.B. Münsterstraße, Theodorstraße, Reichswaldallee, Sankt -Franziskus -Straße, Lenaustraße, Hamborner Straße, Unterrather - und Kalkumer Straße und Deikerstraße geschaffen werden. Des Weiteren ist eine Negativ -Auswirkung (z.B. Ausweich - und Schleichverkehr) auf Sammelstraßen in Wohnbereichen zu vermeiden. Ferner müssen dabei auch die im Bau befindlichen und geplanten Baumaßnahmen, die Optimierung des ÖPNV und mehr Park and Ride - Plätze einbezogen werden. Die Bezirksvertretung 6 hat dazu in ihrer Sitzung am 10.07.2019 interfraktionell und einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung ein Verkehrskonzept für den Stadtteil Rath und für den Stadtbezirk 6 erstellen möge. Die Zunahme des Individualverkehrs nimmt im Norden Düsseldorfs stetig zu und führt zu insgesamt nicht mehr zumutbaren Belastungen für Anwohner in den besonders betroffenen Gebieten. Daran werden auch eine Verkehrswende und die Schaffung von Park & Ride -Plätzen und eine Verbesserung der Takte und günstigere Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel, die sich ja im Gegensatz dazu von Jahr zu Jahr erhöhen, nichts entscheidend verändern. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Kosten Seite 2 Die Kosten für ein Verkehrsgutachten für einen Stadtbezirk betragen zwischen 75.000 u. 100.000 EUR, je nach Umfang. 2. Planungsstand Es liegt keine Planung vor. 3. Beschlusslage Politik Wiederholte Anträge. 4. Einbindung / Integration in Planungsvorhaben / - ziele Mobilitätsplan D 5. Verkehrssicherheit Es sind keine für diesen Antrag relevanten Verkehrssicherheitsdefizite bekannt. 6. Empfehlung der Verwaltung Bevor weitere stadtteilbezogene Verkehrsuntersuchungen in Auftrag gegeben werden sollte zunächst die Erarbeitung des Mobilitätsplan D weiterentwickelt werden. Mit dem Mobilitätsplan D werden Teilkonzepte und zugehörige konkrete Maßnahmen entwickelt und in den Plan aufgenommen, aus denen sich dann ggf. vertiefende Untersuchungen für einzelne Stadtteile ableiten, die dann zu berücksichtigen sind. Ergebnis der Beratung im Ordnungs - und Verkehrsausschuss: Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der Bezirksvertretung 6 nicht gefolgt und empfiehlt der Verwaltung, den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt zurückzustellen. 2. Sicherheit im wachsenden Stadtbezirk 6 (BV6/194/2020) Beschluss der Bezirksvertretung 6: Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Ausschüsse, im Haushalt 2021 die derzeit vakanten Stellen beim Ordnungs - und Servicedienst (OSD) endlich wieder zu besetzen, damit eine regelmäßige Bestreifung des Stadtbezirks 6 sichergestellt wird. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind in den Haushalt einzustellen. Sicherheit erhöhen Seit 1998 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs - und Servicedienstes als kompetente Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie zeigen Präsenz im Stadtbezirk, setzen insbesondere die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung durch und unterstützen die Polizei. Durch den Wegfall und die Nichtbesetzung von Stellen in den letzten Jahren hat sich der Service für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verringert. So sind unter anderem die Einsätze nach dem Jugendschutz -Gesetz, bei Lärmbeschwerden, bei Platzverweisen und bei Gewerbeüberprüfungen massiv zurückgegangen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einstellungsverfahren zur Besetzung der vakanten Stellen für den OSD - Streifendienst sind abgeschlossen. Die erfolgreichen Bewerber*innen haben bereits Zusagen erhalten. Die Abwicklung der Einstellungen erfolgt noch bis Anfang Februar 2021 (gesundheitliche Eignung, Kündigungsfristen etc.). Damit sind faktisch alle vorhandenen Stellen für den OSD -Streifendienst besetzt. Die Einstellungsverfahren für Mitarbeiter*innen mit dem Schwerpunkt „Gewerbeüberprüfungen“ laufen aktuell. Seite 3 Eine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist nicht erforderlich, da die Sollstruktur des Stellenplans über das Veränderungsverzeichnis der Personal - und Versorgungsaufwendungen und -auszahlungen 2021 (ADIG/005/2021) auskömmlich finanziert werden soll. Darüber hinaus sind 30 weitere Stellen in den Haushalt 2021 eingestellt. Diese Stellen sind bereits Bestandteil eines Projektes, in dessen Rahmen insgesamt 150 Ordnungskräfte eingestellt werden sollen. Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Digitalisierung: Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der Bezirksvertretung 6 nicht gefolgt. 3. Schaffung eines Hauses für Kinder, Jugendliche und Familien in Düsseldorf -Rath (Nähe Sozialraum 623) (BV6/195/2020) Beschluss der Bezirksvertretung 6: Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Ausschüsse, im Haushalt 2021 Mittel für ein Haus für Kinder, Jugendliche und Familien im Stadtteil Rath zur Verfügung zu stellen. Die aktuell fortgeschriebene sozialräumliche Gliederung hat deutlich gemacht, dass im Stadtteil Rath (u.a. Sozialraum 623) dringender Handlungsbedarf herrscht. Mit dem Förderprojekt „Soziale Stadt“ konnte u.a. das Rather Familienzentrum neu gebaut und, dem Bedarf angepasst, ausgebaut werden. Das Rather Familienzentrum ist auf die Betreuung und Beratung Erwachsener spezialisiert. Um eine Besserung der Lebenssituation für die Schwächsten der Gesellschaft - die Kinder und Jugendlichen - zu erreichen, ist eine enge Betreuung nach dem täglichen Schulende (OGS, Ganztag) dringend erforderlich. Dies beinhaltet Möglichkeiten der Freizeitgestaltung ähnlich einer Jugendfreizeiteinrichtung, aber auch sozialbetreuerische Arbeit und Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien. Mit der Schließung der Jugendfreizeiteinrichtung an der Eggerscheidter Straße ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendsozialarbeit in Rath weggebrochen. Der Standort sollte sich in der Nähe der Selbecker Straße befinden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Sozialraum 623 befindet sich das Familienzentrum Dülmener Weg. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis 6 Jahren ist im Sozialraum 623 zurzeit damit abgedeckt. Aufkommende Bedarfe werden durch die Jugendhilfeplanung gesteuert und kommuniziert. Der Abenteuerspielplatz Mörsenbroich ist auch für Kinder, rund um die Selbecker Straße, schnell zu erreichen und bietet damit eine gute Freizeitmöglichkeit für diese Zielgruppe. Da die festen Räumlichkeiten auf dem Abenteuerspielplatz (ASP) begrenzt sind, müsste ein Anbau auf dem Gelände des Abenteuerspielplatzes geprüft werden, um ggf. mehr räumliche Kapazität für eine größere Besuchergruppe von Kindern zu ermöglichen. Eine engere Zusammenarbeit mit Beratungsstellen im Umfeld könnte dem Bedarf an Sozialberatungen vor Ort entgegenkommen. Die Zusammenarbeit des Abenteuerspielplatzes mit der nahegelegenen Schule erweitert diese Möglichkeit und schafft Netzwerke. Eine, an den Bedarfen orientierte Modifizierung, bzw. Erweiterung des Konzeptes des Abenteuerspielplatzes, wird jährlich in den Zielvereinbarungen überprüft. Seit Sommer 2020 werden niederschwellige Angebote der Mobilen Angebote, OFF - Road -Bus und Sportactionbusses, auf dem Spielplatz Selbecker Straße im Sozialraum Seite 4 623 umgesetzt. Auch der Mitarbeiter der Aufsuchenden Arbeit des Jugendamtes sucht regelmäßig den Sozialraum 623 auf. Alle geschulten pädagogischen Mitarbeiter*innen bieten den Familien niederschwellige Beratungssettings an. Somit werden in dem hochbelasteten Sozialraum 623 vielfältige niederschwellige Angebote des Jugendamtes umgesetzt, die für die dort lebenden Familien ausreichend angenommen werden. Im Stadtteil Rath (SB 6), befindet sich die Kinder - und Jugendfreizeiteinrichtung Ekkehardstraße. Für Jugendliche des Sozialraumes 623 fußläufig in ca. 15 Minuten zu erreichen und damit zumutbar. Ein Haus für Kinder, Jugendliche und Familien wird zurzeit in Lichtenbroich gebaut und 2022 eröffnet. Damit ist aus planerischer Sicht der Bedarf im Stadtbezirk 6 gedeckt. Die konzeptionelle Ausrichtung des Hauses für Kinder, Jugendliche und Familien richtet sich primär an jüngere Jugendliche. Für ältere Jugendliche können aber projektbezogene Angebote vorgehalten werden. Die Zielgruppe der Häuser beginnt mit dem KiTa -Alter und hat einen präventiven und bildungsorientierten Charakter. Eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Für investive Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Betrag über 500.000 EUR ist ein Ausführungs - und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen. Ein SleepIn im Stadtbezirk 6 wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung Hilfe zur Erziehung bereits angedacht. Mit dem Träger SKFM sind entsprechende Vorgespräche schon geführt. Die Maßnahme würde über das lfd. Geschäft der Verwaltung (Einrichtung der Hilfe zur Erziehung) vorbereitet und dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Ergebnis der Beratung im Jugendhilfeausschuss: Der zuständige Fachausschuss hat den Vorschlag der Bezirksvertretung 6 passieren lassen, der Rat der Stadt Düsseldorf hat den Haushaltsantrag abgelehnt. 4. Ortsumgehung Rath (BV6/196/2020) Beschluss der Bezirksvertretung 6: Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf und die zuständigen Ausschüsse, im Haushalt 2021 Mittel für eine Machbarkeitsstudie zur Ortsumgehung Rath bereitzustellen und diese Maßnahme in das Mobilitätskonzept, welches sich in Vorbereitung befindet, aufzunehmen. Entsprechende Fördermittel des Landes sollen beantragt werden. Diese Maßnahme ist im noch geltenden Verkehrsentwicklungsplan nicht konkret aufgeführt, doch wird dort immerhin darauf hingewiesen, dass sie vor dem Verkehrsentwicklungsplan 2030+ - jetzt Mobilitätskonzept - erneut auf ihren verkehrlichen Nutzen geprüft werde und dabei die geltenden Rahmenbedingungen und veränderte Strukturentwicklungen zu berücksichtigen seien. Inzwischen sind ausgehend von 2002 sehr viele neue Arbeitsplätze in Rath entstanden. Außerdem sind neue große Wohngebiete im Bau und Planung. Die sehr angespannte Verkehrssituation im Zentrum Raths und die weiteren Verkehrszunahmen nach Abschluss der geplanten Maßnahmen lassen einen verkehrlichen Kollaps in Rath erwarten. Daher ist hier dringender Handlungsbedarf vorhanden. Stellungnahme der Verwaltung: 1. Kosten Seite 5 Für die Maßnahme liegen keine Kostenangaben vor, da es hierzu noch keine Planungen gibt. 2. Planungsstand Die Maßnahme ist nicht Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes gewesen. 3. Beschlusslage Politik Die BV 6 stellt seit 2003 jährlich einen Antrag 4. Integration in Planungsvorhaben Mobilitätsplan D 5. Verkehrssicherheit Es sind keine für diesen Antrag relevanten Verkehrssicherheitsdefizite (Unfallschwerpunkte) bekannt. 6. Empfehlung der Verwaltung Die Ortsumgehung Rath wird in der 2.ten Stufe der Erarbeitung des Mobilitätsplan D auf ihre verkehrliche Wirkung und ihren Beitrag zur Zielerreichung (s. Zielkonzept) geprüft. Abhängig von dem Ergebnis wird final entschieden, ob die OU -Rath als verbindliche Maßnahme in den Mobilitätsplan aufgenommen wird. Erst dann sollten die entsprechenden Planungsmittel in den Haushalt eingestellt werden. Ergebnis der Beratung im Ordnungs - und Verkehrsausschuss: Der zuständige Fachausschuss ist dem Vorschlag der Bezirksvertretung 6 nicht gefolgt und empfiehlt der Verwaltung, den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt zurückzustellen. 5. Beleuchtung in der Grünanlage an der Sankt -Franziskus -Straße (BV6/197/2020) Beschluss der Bezirksvertretung 6: Die Bezirksvertretung 6 bittet den Rat und die zuständigen Ausschüsse, im Haushalt 2021 Mittel für eine Machbarkeitsstudie bereitzustellen, um eine umweltverträgliche Beleuchtung in der Grünanlage an der Sankt -Franziskus -Straße – zwischen Heideweg und Wrangelstraße zu installieren. Hierbei sollen nach Möglichkeit der Einsatz von LED, Solar, Bewegungsmelder etc. geprüft werden. Der Verbindungsweg wird von den Bürgern und Bürgerinnen stark frequentiert, um zu den Einkaufsmöglichkeiten an der Münsterstraße zu gelangen. Außerdem handelt es sich bei dem Verbindungsweg um einen Schulweg, der von den Schülern und Schülerinnen der Grundschule Wrangelstraße und des Friedrich -Rückert -Gymnasiums genutzt wird. Die Schulwegsicherung muss gewährleistet sein. Der Parkweg wird von einer hohen Anzahl von Fahrradfahrern und Hundebesitzern genutzt. Die Bürger und Bürgerinnen empfinden bei Einbruch der Dunkelheit keine Sicherheit in der Parkanlage. Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedeutung und Verwendung von Licht wird im Lichtmasterplan Düsseldorf beschrieben. Bei der Fortschreibung des Lichtmasterplanes ist wie bisher auf die Verträglichkeit für die Natur, insbesondere die Insekten zu achten. In ausgewiesenen Dunkelräumen, unter anderem in naturnahe Parkanlagen, ist in jedem Fall auf die Beleuchtung zu verzichten (siehe hierzu Vorlage 19/74/2018, Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung). Der negative Einfluss von Beleuchtung auf die Natur ist inzwischen hinreichend belegt (siehe BfN -Skript 336: https://www.bfn.de//fileadmin/MDB/documents/service/Skript_336.pdf ). Für viele Seite 6 Nachtinsekten sind bestimmte Lampentypen und Lichtspektrum Todesfallen. Sie werden vom Licht angelockt und bleiben bis zum kommenden Tag sitzen. Sie sterben dann entweder vor Erschöpfung oder sind eine leichte Beute für Vögel. Aus diesem Grund wurden bereits mehrfach neue Beleuchtungen in Grünanlagen (z.B. Fritz - Milster -Weg, Weg im Forst Benrath, W

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/006/2021