Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/085/2026

Erneute Einrichtung einer Park-and-Ride-Fläche auf dem Glashüttengelände in Gerresheim - Informationsvorlage zum Beschluss der BV7 vom 04.11.2025 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Könn-Straße 36a · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 25. März 2026veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Mit der Anfrage (177/111/2019) wurde die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581816.pdf Published Time: 2026-03-25T11:59:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV7/085/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Erneute Einrichtung einer Park-and-Ride-Fläche auf dem Glashüttengelände in Gerresheim

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581816.pdf Published Time: 2026-03-25T11:59:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV7/085/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Erneute Einrichtung einer Park-and-Ride-Fläche auf dem Glashüttengelände in Gerresheim - Informationsvorlage zum Beschluss der BV7 vom 04.11.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 26.05.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 04.11.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, erneut zu prüfen, inwieweit auf dem Gelände der ehemaligen Glashütte in Gerresheim eine Park-and-Ride-Fläche eingerichtet werden kann. Dabei soll insbesondere Bezug genommen werden auf die Beantwortung der Anfrage „Park-and-Ride-Platz auf dem Gelände des Glasmacherviertels (177/111/2019). Im Rahmen der erneuten Prüfung soll dargelegt werden, >  ob die in der Vorlage 177/111/2019 beschriebene Fläche zwischen Owensstraße und Bahnhof Gerresheim weiterhin grundsätzlich für eine Park- and-Ride-Nutzung in Betracht kommt und zwischen den Veranstaltungen auf dem Gelände wiedereingerichtet werden kann. >  welche aktuellen Eigentums- und Entwicklungsplanungen dem Vorhaben entgegenstehen oder ggf. eine Umsetzung begünstigen >  und ob kurzfristig eine temporäre Nutzung zur Entlastung der Parksituation im Umfeld (z. B. bei Großveranstaltungen im Glasmacherviertel oder im Bereich Heyestraße) möglich ist. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Mit der Anfrage (177/111/2019) wurde die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit dem Eigentümer der Fläche der ehemaligen Glashütte in Düsseldorf Gerresheim zwischen Owensstraße und Bahnhof eine temporäre P+R-Anlage einzurichten. In Absprache mit dem damaligen Eigentümer konnte der Bitte nachgekommen werden. Es wurden damals rund 160 Stellplätze für P+R eingerichtet und den Pendlerinnen und Pendlern zur Verfügung gestellt. Da sich die Fläche des P+R Glasmacherviertel nicht im Eigentum der Stadt befindet, wurden für die Nutzung Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer durchgeführt; zu einer rechtsgültigen Vertragsunterzeichnung ist es jedoch nie gekommen. Eine Seite 2 Nutzung wurde also lediglich toleriert. Im Zuge eines Eigentümerwechsels wurde die Anlage abgesperrt und steht seitdem nicht mehr zur Verfügung. Da es sich um eine private Fläche handelt, ist die Nutzung als P+R-Platz nur auf Grundlage eines Nutzungsvertrags möglich. Aufgrund der derzeit laufenden Verhandlungen zur erneuten Veräußerung der Fläche gibt es aktuell noch keinen Ansprechpartner für die Verwaltung, mit dem eine solche Nutzung besprochen bzw. verhandelt werden kann. Bei Großveranstaltungen im bzw. auf dem Gelände des Glasmacherviertels stehen dort auch Parkplätze zur Verfügung. So zum Beispiel, wenn dort der Cirque de Soleil gastiert. Dabei handelt es sich aber um Absprachen zwischen Veranstalter und Vermieter. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass ein P+R-Angebot den Nutzenden dauerhaft zur Verfügung stehen sollte und ohne temporär als Veranstaltungsparkplatz zweckentfremdet zu werden.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/085/2026