Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/010/2021

Further Str. / Potsdamer Str. – Verbesserung der Sichtbeziehungen - Nachtrag zur Informationsvorlage der BV9 aus der Sitzung vom 27.11.2020, BV9/214/2020

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Potsdamer Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Januar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

In der Sitzung der BV9 am 27.11.2020 wurde die Maßnahme "Further Str / Potsdamer Str - Verbesserung der Sichtbeziehungen" zur Information vorgestellt. Dabei kam die Bitte auf, zu überprüfen, inwieweit eine Einarbeitung von Baumstandorten in die bestehende Planung (Plan-Nr. S 1705/108) möglich ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Januar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00396609.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396609.pdf Published Time: Tue, 23 Feb 2021 09:22:29 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV9/010/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Further Str. / Potsdamer Str. – Verbesserung der Sichtbeziehungen - Nachtrag zur Informationsvorlage der BV9 aus der Sitzung vom 27.11.2020, BV9/214/2020 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 19.02.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung 9 19.02.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: In der Sitzung der BV9 am 27.11.2020 wurde die Maßnahme "Further Str / Potsdamer Str - Verbesserung der Sichtbeziehungen" zur Information vorgestellt. Dabei kam die Bitte auf, zu überprüfen, inwieweit eine Einarbeitung von Baumstandorten in die bestehende Planung (Plan-Nr. S 1705/108) möglich ist. Nach Absprache mit dem Amt 68 und einer erneuten Ortsbesichtigung muss dieser Vorschlag leider verworfen werden. Auf den benachbarten privaten Grundstücken befinden sich bereits sehr große Bestandsbäume, deren Kronen bis in den Seitenraum der Fahrbahn hineinragen. Das spricht gegen eine Neupflanzung in den Bereichen der zurückzubauenden Parkstände, da die neuen Bäume es dort schwer hätten sich ihrem neuen Habitus entsprechend zu entwickeln und dort verkümmern und schräg in die Fahrbahn hineinwachsen würden. Zudem sollte überprüft werden, ob die Wegnahme der Parkstände gemäß Plan in vollem Umfang notwendig ist. Eine erneute Prüfung bestätigt die Planung und die Bereiche, die im Seitenraum freizuhalten sind, um die Sicht auf die bevorrechtigten Fahrzeuge zu gewährleisten. Die Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist vor die Erhaltung von Parkraum zu stellen - zumal es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Die freizuhaltenden Bereiche im Seitenraum richten sich nach den in der RASt angegebenen Maßen und Sichtfeldern auf bevorrechtigte Kraftfahrzeuge und Radfahrer mit einem Tempolimit von 50 km/h. Eine weitere Reduzierung ist mit den Richtlinien nicht vereinbar, daher wird die Planung unverändert umgesetzt. Anlagen: S-1705-108_20-10-22_pt

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/010/2021