Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/202/2026

Düsseldorf informiert über Gedenkstätte Höherweg

Amtlicher Titel: Gedenkstätte Höherweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gertrudisplatz 8 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 10. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 8 hat eine Informationsvorlage zur Gedenkstätte Höherweg vorgelegt. Das Dokument dient der Kenntnisnahme und enthält keine Beschlussvorlage. Es wurde am 10. September 2026 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung 8 vorgestellt.

Die Details

  • Thema: Gedenkstätte Höherweg
  • Gremium: Bezirksvertretung 8
  • Verfahren: Kenntnisnahme
  • Datum: 10. September 2026

Einordnung

Es handelt sich um eine reine Informationsweitergabe ohne verbindliche Entscheidung; betrifft Interessierte und die Mitglieder der Bezirksvertretung.

Beschluss & Empfehlung

  • Für die zeitnahe Umsetzung der durch die Bezirksvertretung 8 beschlossenen NS-
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV8/202/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Gedenkstätte Höherweg Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 810.09.2026Kenntnisnahme Für die zeitnahe Umsetzung der durch die Bezirksvertretung 8 beschlossenen NS- Gedenkstätte am Höherweg im Herbst 2026 wurde eine Planung ohne Aufbauten und Baum auf städtischem Grund erstellt, die den im Beschluss (BV8/033/2025) formulierten Anforderungen entspricht. Die Gedenkstätte wurde auf dem städtischen Grundstück geplant, welches jedoch als Fläche für den Straßenausbau des Höherwegs inkl. Radverkehrsanlagen vorgehalten wird. Derzeit ist ein Ausbau des Höherwegs nicht in Planung, im Bedarfsfall wäre jedoch eine spätere Anpassung oder Verlegung der Gedenkstätte in der Örtlichkeit notwendig.

KI-gestützt aufbereitet am 10. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/202/2026