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BV6/060/2021
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Bauunterhaltungsmittel 2021 Teil B
"sonstige Gebäude" - Blumenoasen - Vorlage BV6/059/2021
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 26.05.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 genehmigt folgende, von Frau Birgit Schentek,
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6, und Herrn Ralf Thomas, 1. stellv.
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 6, am 19. März 2021 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffene
Dringlichkeitsentscheidung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt, die folgenden Maßnahmen aus den
Bauunterhaltungsmitteln 2021 Teil B (Produkt 11 111 05, Konto 5/72415600) zu
finanzieren.
Adresse Maßnahme Betrag
Teil B - „sonstige Gebäude"
Blumenkübel im
Stadtbezirk 6
Aufstellung von 80 Blumenkübeln im
Rahmen der Aktion „Blühendes
Düsseldorf" der Initiative „PRO
DÜSSELDORF e.V." (Kosten pro
Blumenoase jetzt 110 EUR, Anteil der
Bezirksvertretung 6 pro Oase 80 EUR).
6.400 EUR
Blumenschiffchen
im Stadtbezirk 6
Dreimal im Jahr jahreszeitlich
angepasste Bepflanzung der 6
Blumenschiffchen (Kosten: 180 EUR je
Blumenschiffchen).
1.080 EUR
Seite 2
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 will sich weiterhin an dem Projekt „Blühendes
Düsseldorf" von Pro-Düsseldorf beteiligen und Blumenoasen aufstellen bzw. die
Blumenschiffchen bepflanzen lassen. Die Vorlage wäre in der Sitzung der
Bezirksvertretung 6 am 10.03.2021 beraten worden. Die Sitzung wurde jedoch
aufgrund von Corona abgesagt und am Sitzungstag hat die Interfraktionelle Runde
vorbesprochen, welche Dringlichkeitsentscheidungen getroffen werden sollten und
nicht bis zur nächsten regulären Sitzung am 21.04.2021 warten können. Auch wenn
eine Dringlichkeit im Sinne von negativen/finanziellen Nachteilen für die
Landeshauptstadt Düsseldorf nicht vorliegt, möchte die Bezirksvertretung 6 in dieser
für alle Beteiligten schwierigen Corona-Zeit ein Zeichen mit der Aufstellung der
Blumenoasen sowie der Bepflanzung der Blumenschiffchen setzen. Da die nächste
Sitzung erst am 21.04.2021 geplant ist, kann die notwendige Bereitstellung der
Mittel nur durch eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in
Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffen werden.
Anlagen:
2021-03-19 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-059-2021 Blumenoasen im SB 6
2021-03-19 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-059-2021 Blumenoasen im SB 6 als Text anzeigen
Title: SKM_C45821032208153
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405931.pdf
Published Time: Mon, 22 Mar 2021 10:45:57 GMT
Number of Pages: 2
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