Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV6/052/2021

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - DEG Platz 1 - Temporäre Nutzungsänderung des Außenbereichs des ISS-DOME (Vorlage BV6/045/2021)

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
DEG-Platz 1 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 17. März 2021veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 6 beschließt die notwendigen Befreiungen von der Art der Nutzung. Des Weiteren stimmt die Bezirksvertretung 6 nur temporär für den Veranstaltungszeitraum von Mai bis September 2021 zu, dass die Platzgestaltung
  • Die Beschlussvorlage wurde der Bezirksverwaltungsstelle 6 mit der Bitte, eine Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung 6 herbeizuführen, vorgelegt. Aufgrund des für Mai geplanten Beginns der Außenveranstaltungen ist in Bezug auf die Vorlaufzeiten ein Beschluss in der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21.04.2021 zu spät. Da D-LIVE eine 100-prozentige Tochter der Landeshauptstadt Düsseldorf ist, würden ohne den Dringlichkeitsbeschluss durch die seit der Corona-Pandemie im ISS-DOME nicht mehr möglichen Veranstaltungen auch negative/finanzielle Nachteile für die Landeshauptstadt Düsseldorf entstehen. Somit kann der notwendige Beschluss nur durch eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffen werden.
  • Gesundheit und Soziales konnte die Multifunktionsarena in dem genehmigten Zustand nicht genutzt werden. Hierdurch entstanden Umsatzeinbußen, die zu Seite 2

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405652.pdf Published Time: Fri, 09 Apr 2021 07:07:00 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV6/052/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - DEG Platz 1 - Temporäre Nutzungsänderung des Außenbereichs des ISS-DOME Amt / Institut:

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Title: 00405652.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405652.pdf Published Time: Fri, 09 Apr 2021 07:07:00 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV6/052/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - DEG Platz 1 - Temporäre Nutzungsänderung des Außenbereichs des ISS-DOME Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 21.04.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 beschließt die notwendigen Befreiungen von der Art der Nutzung. Des Weiteren stimmt die Bezirksvertretung 6 nur temporär für den Veranstaltungszeitraum von Mai bis September 2021 zu, dass die Platzgestaltung „Grashügel“ aufgegeben wird. Zusätzlich bittet die Bezirksvertretung 6 zu prüfen, ob die Fläche auch über den genannten Zeitraum hinaus aufgrund der Lage als Veranstaltungsfläche genutzt werden könnte. Hierbei wäre die Bezirksvertretung 6 bereit, einer dauerhaften Aufgabe der Platzgestaltung „Grashügel“ zuzustimmen, sofern der Platz mit neu zu pflanzenden Bäumen eingerahmt würde. Sachdarstellung: Die Beschlussvorlage wurde der Bezirksverwaltungsstelle 6 mit der Bitte, eine Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung 6 herbeizuführen, vorgelegt. Aufgrund des für Mai geplanten Beginns der Außenveranstaltungen ist in Bezug auf die Vorlaufzeiten ein Beschluss in der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21.04.2021 zu spät. Da D-LIVE eine 100-prozentige Tochter der Landeshauptstadt Düsseldorf ist, würden ohne den Dringlichkeitsbeschluss durch die seit der Corona-Pandemie im ISS-DOME nicht mehr möglichen Veranstaltungen auch negative/finanzielle Nachteile für die Landeshauptstadt Düsseldorf entstehen. Somit kann der notwendige Beschluss nur durch eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffen werden. Die beabsichtigte temporäre Nutzungsänderung ermöglicht eine Corona konforme Nutzung der Veranstaltungsflächen. Bedingt durch die aus der Coronaschutzverordnung ergehenden Auflagen des Ministeriums für Arbeit , Gesundheit und Soziales konnte die Multifunktionsarena in dem genehmigten Zustand nicht genutzt werden. Hierdurch entstanden Umsatzeinbußen, die zu Seite 2 immensen Vermögensnachteilen geführt haben. Die Realisierung des Vorhabens erfordert aus organisatorischen sowie vertragsrechtlichen Gründen unverzügliche Maßnahmen, ein weiterer zeitlicher Verzug würde zu einem erheblichen Nachteil des Antragstellers führen. Anlagen: 2021-03-26 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-045-2021 DEG Platz 1 temporäre Nutzungsänderung ISS DOME U
2021-03-26 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-045-2021 DEG Platz 1 temporäre Nutzungsänderung ISS DOME U als Text anzeigen
Title: 00407198.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00407198.pdf Published Time: Tue, 06 Apr 2021 10:38:46 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/052/2021