Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
Title: 00405652.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00405652.pdf
Published Time: Fri, 09 Apr 2021 07:07:00 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV6/052/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - DEG Platz 1 - Temporäre Nutzungsänderung des Außenbereichs des ISS-DOME
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 6
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 21.04.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 6 beschließt die notwendigen Befreiungen von der Art der Nutzung. Des Weiteren stimmt die Bezirksvertretung 6 nur temporär für den Veranstaltungszeitraum von Mai bis September 2021 zu, dass die Platzgestaltung
„Grashügel“ aufgegeben wird.
Zusätzlich bittet die Bezirksvertretung 6 zu prüfen, ob die Fläche auch über den genannten Zeitraum hinaus aufgrund der Lage als Veranstaltungsfläche genutzt werden könnte. Hierbei wäre die Bezirksvertretung 6 bereit, einer dauerhaften
Aufgabe der Platzgestaltung „Grashügel“ zuzustimmen, sofern der Platz mit neu zu
pflanzenden Bäumen eingerahmt würde.
Sachdarstellung:
Die Beschlussvorlage wurde der Bezirksverwaltungsstelle 6 mit der Bitte, eine Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung 6 herbeizuführen, vorgelegt. Aufgrund des für Mai geplanten Beginns der Außenveranstaltungen ist in Bezug auf die Vorlaufzeiten ein Beschluss in der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21.04.2021 zu spät. Da D-LIVE eine 100-prozentige Tochter der Landeshauptstadt Düsseldorf ist, würden ohne den Dringlichkeitsbeschluss durch die seit der Corona-Pandemie im ISS-DOME nicht mehr möglichen Veranstaltungen auch negative/finanzielle Nachteile für die Landeshauptstadt Düsseldorf entstehen. Somit kann der notwendige Beschluss nur durch eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW getroffen werden.
Die beabsichtigte temporäre Nutzungsänderung ermöglicht eine Corona konforme Nutzung der Veranstaltungsflächen. Bedingt durch die aus der Coronaschutzverordnung ergehenden Auflagen des Ministeriums für Arbeit ,
Gesundheit und Soziales konnte die Multifunktionsarena in dem genehmigten Zustand nicht genutzt werden. Hierdurch entstanden Umsatzeinbußen, die zu Seite 2
immensen Vermögensnachteilen geführt haben. Die Realisierung des Vorhabens erfordert aus organisatorischen sowie vertragsrechtlichen Gründen unverzügliche Maßnahmen, ein weiterer zeitlicher Verzug würde zu einem erheblichen Nachteil des Antragstellers führen.
Anlagen:
2021-03-26 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-045-2021 DEG Platz 1 temporäre Nutzungsänderung ISS DOME U
2021-03-26 BV6 Dringlichkeitsbeschluss BV6-045-2021 DEG Platz 1 temporäre Nutzungsänderung ISS DOME U als Text anzeigen
Title: 00407198.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00407198.pdf
Published Time: Tue, 06 Apr 2021 10:38:46 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content: