Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/255/2026

Bezirksvertretung 2 plant Christina Dill als Behindertenrat

Amtlicher Titel: Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW - Behindertenrat

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee 68 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 8. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 2 will Frau Christina Dill bis zum Ende der laufenden Wahlperiode als beratendes Mitglied des Behindertenrats zulassen. Sie soll damit die Vertretung von Frau Sanna Meinke übernehmen und an öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Der Beschluss wird voraussichtlich am 15.09.2026 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung 2 gefasst.

Warum wichtig

Bürger:innen mit Behinderung bekommen durch die zusätzliche Vertretung ein stärkeres Mitspracherecht bei Entscheidungen, die ihren Alltag betreffen.

Die Details

  • Vertretung: Frau Christina Dill wird nach § 58 Abs. 3 GO NRW bis zum Ende der laufenden Wahlperiode als beratendes Mitglied zugelassen.
  • Ersatz: Sie vertritt Frau Sanna Meinke im Behindertenrat des Stadtbezirks 2.
  • Gremium: Bezirksvertretung 2.
  • Entscheidungsdatum: Geplante Abstimmung am 15.09.2026.
  • Rechtsgrundlage: § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.

Einordnung

Damit erhält die Gruppe von Menschen mit Behinderung im Stadtbezirk 2 eine offizielle Stimme in den Sitzungen der Bezirksvertretung. Die Teilnahme ist rein beratend und gilt nur für die aktuelle Wahlperiode.

Hintergrund

§ 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ermöglicht es, betroffenen Bevölkerungsgruppen (z. B. Menschen mit Behinderung) eine Vertretung in kommunalen Gremien zu geben, damit ihre Interessen in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.

Nächste Schritte

Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 15.09.2026.

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt, Frau Christina Dill gem. § 58 Absatz 3 der
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Dokumenttexte

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BV2/255/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) -Behindertenrat Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 215.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt, Frau Christina Dill gem. § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung im Falle der Vertretung von Frau Sanna Meinke zuzulassen. Sachdarstellung: Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 13.07.2026 Frau Christina Dill als stellvertretendes beratendes Behindertenratsmitglied für den Stadtbezirk 2 benannt.

KI-gestützt aufbereitet am 15. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/255/2026