Bezirksvertretung 2 plant Christina Dill als Behindertenrat
Amtlicher Titel: Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW - Behindertenrat
Das Wichtigste
Die Bezirksvertretung 2 will Frau Christina Dill bis zum Ende der laufenden Wahlperiode als beratendes Mitglied des Behindertenrats zulassen. Sie soll damit die Vertretung von Frau Sanna Meinke übernehmen und an öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Der Beschluss wird voraussichtlich am 15.09.2026 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung 2 gefasst.
Bürger:innen mit Behinderung bekommen durch die zusätzliche Vertretung ein stärkeres Mitspracherecht bei Entscheidungen, die ihren Alltag betreffen.
Die Details
- Vertretung: Frau Christina Dill wird nach § 58 Abs. 3 GO NRW bis zum Ende der laufenden Wahlperiode als beratendes Mitglied zugelassen.
- Ersatz: Sie vertritt Frau Sanna Meinke im Behindertenrat des Stadtbezirks 2.
- Gremium: Bezirksvertretung 2.
- Entscheidungsdatum: Geplante Abstimmung am 15.09.2026.
- Rechtsgrundlage: § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.
Einordnung
Damit erhält die Gruppe von Menschen mit Behinderung im Stadtbezirk 2 eine offizielle Stimme in den Sitzungen der Bezirksvertretung. Die Teilnahme ist rein beratend und gilt nur für die aktuelle Wahlperiode.
Hintergrund
§ 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ermöglicht es, betroffenen Bevölkerungsgruppen (z. B. Menschen mit Behinderung) eine Vertretung in kommunalen Gremien zu geben, damit ihre Interessen in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Nächste Schritte
Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 15.09.2026.
Beschluss & Empfehlung
- Die Bezirksvertretung beschließt, Frau Christina Dill gem. § 58 Absatz 3 der
Beratungsweg
Bezirksvertretung 2
KI-gestützt aufbereitet am 15. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/255/2026