Bezirksvertretung 5 will Tempo‑30 für Heltorfer Schloßallee einführen
Amtlicher Titel: Tempolimit "30" Heltorfer Schloßallee, 40489 Düsseldorf
Das Wichtigste
Die Bezirksvertretung 5 prüft einen Bürgerantrag, die Heltorfer Schloßallee in Angermund auf 30 km/h zu begrenzen. Der Antrag kommt von den Anwohnerinnen Marion Weber und Martina Chalmovsky und folgt auf einen früheren, am 28. April 2026 abgelehnten Antrag. Der Rat will die Verwaltung auffordern, die entsprechende Beschilderung anzubringen. Bei Zustimmung würde die Straße für alle Verkehrsteilnehmer sicherer werden.
Ein Tempolimit von 30 km/h reduziert das Unfallrisiko, schützt Kinder und Radfahrer und verbessert die Lebensqualität der Anwohner.
Die Details
- Antragstellerinnen: Marion Weber, Martina Chalmovsky
- Beteiligte Fraktionen: Bündnis 90/Die Grünen (Stellungnahme), CDU und SPD (frühere Ablehnung)
- Vorheriger Beschluss: Ablehnung am 28. April 2026 (BV5/052/2026)
- Neuer Beschluss: Aufhebung des Ablehnungsbeschlusses, Bitte an Verwaltung, Tempo‑30 zu setzen und zu beschildern
- Straße: Heltorfer Schloßallee, 40489 Düsseldorf, Angermund
- Begründung: Sicherheit für Kinder, Radfahrer, Reiter und andere Verkehrsteilnehmer; hohe Unfallgefahr bei bisher unbegrenzter Geschwindigkeit
- Unterschriften: Vollständige Unterschriftenliste aller Anwohner beigefügt
Einordnung
Der Beschluss betrifft ausschließlich die Heltorfer Schloßallee im Stadtbezirk 5 und richtet sich an Anwohner, Kinder, Radfahrer, Reiter und andere Verkehrsteilnehmer. Er ist lokal begrenzt, hat aber direkte Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und das Fahrverhalten in diesem Wohngebiet.
Hintergrund
Ein Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW ermöglicht es Einwohnern, konkrete Maßnahmen zu fordern. Der Rat prüft den Antrag und kann ihn an die Verwaltung weiterleiten, die dann die Umsetzung (z. B. Beschilderung) veranlasst.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 5 entscheidet am 15. September 2026 über den Antrag.
Beschluss & Empfehlung
- mehrheitlich abgelehnt, da der Antragsteller in seiner Begründung auf eine geringfügige
Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/115/2026