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ABA/007/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Spielhallendichte in Reisholz
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss
22.04.2021 -
Kurzdarstellung:
Der Einsender regt an, das Abstandsgebot für Spielhallen nach dem Dritten
Glücksspielstaatsvertrages konsequent umzusetzen. Er kritisiert, dass z.B. in
Reisholz immer noch zu viele Spielhallen und Wettbüros in unmittelbarer Nähe
zueinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen betrieben werden.
Anlagen:
Spielhallendichte Reisholz_Eingabe
Spielhallendichte Reisholz_Stellungnahme der Verwaltung
Spielhallendichte Reisholz_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1
Zu Vorlage ABA/007/2021
Eingabe nach § 24 GO:
Spielhallendichte in Reisholz
Mail an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss vom 30.01.2021
Einsender*in: ein Düsseldorfer
Thema: Ordnung und Sicherheit
Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Umsetzung Glücksspielstaatsvertrag
Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Bereich der Bezirksvertretung 9 (wie auch im übrigen Stadtgebiet von
Düsseldorf) werden weiter zahlreiche Spielhallen betrieben. Laut
Glückspielstaatsvertrag stehen besonders der Jugendschutz und Prävention bei
Spielsucht im Fokus, weshalb seit Jahren die Einhaltung des Abstandsgebotes der
Spielstätten untereinander und zu Kinder - und Jugendeinrichtungen (jeweils 300m)
behördlich durchgesetzt werden sollte.
Im Bereich Reisholz/Henkelstr. (BV 9) sind zahlreiche Verstöße gegen das
Abstandsgebot der dort betriebenen (wenigsten 5) Spielhallen und Wettbüros zu
beobachten. Besonders die Nähe zu DREI in Reisholz ansässigen Kindergärten und
(2) Schulen ist meiner Meinung nach vollkommen gesetzeswidrig. Manche der hier
betriebenen Spielhallen sind offenbar behördlich nicht bekannt. Eine neue Spielhalle /
Wettbüro wird demnächst in unmittelbarer Wohnnähe mit behör dlicher Billigung
eröffnet.
Ich bitte um Überprüfung des seit Jahren beschlossenen Umsetzungsgesetzes zum
Dritten Glückspielvertrag in Bezug auf im Stadtgebiet Düsseldorf betriebene
Spielhallen, Wettbüros und Casinos.
Für den Bereich Reisholz (BV 9) bin ich gerne zu einer persönlichen Ortsbegehung
bereit, um die prekären Ortsnähe zwischen schutzwürdigen Kinder- und
Jugendeinrichtungen und zahlreichen Spielhallen und Wettbüros zu verdeutlichen.
Ich möchte erwähnen, dass ich mich bereits an die politischen Gremien der BV 9
gewendet habe, um weitere Unterstützung in der oben betrieben Thematik zu
erhalten.
Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeut in eigener Praxis sehe ich täglich
die Auswirkungen von Süchten und dem damit verbundenen sozialem Nie dergang.
Ich darf Sie bitten, mich politisch/behördlich durch die konsequente Umsetzung der
im Glückspielvertrag gesetzlich beschlossenen Maßnahmen zu unterstützen und rege
an, das Thema Spielhallen/Glückspiel und Jugendschutz politisch mehr in den Fokus
zu nehmen.
Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich freuen!
Mit freundlichen Grüßen aus Reisholz
(Name des Einsenders)
Anlage 1
Zu Vorlage ABA/007/2021
Auszug aus der an die Bezirksvertretung 9 gerichtete Anfrage vom 15.01.2021:
Anlage 1
Zu Vorlage ABA/007/2021
Nachtrag vom 05.03.2021:
Sehr geehrte Frau Kammler!
Vielen Dank für Ihre Antwort und die Zusendung der fachlichen Stellungnahme des
Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf.
Gerne nehme ich die Gelenheit wahr und trete am 22.04.2021 vor den Anregungs -
und Beschwerdeausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf. Für eine Einladung
wäre ich dankbar.
Aus meiner Sicht ist das Problem der zunehmenden Spielhallenflut nicht nur ein
Phänomen im Stadtteil Reisholz sondern auch in vielen anderen Stadtteilen. Mit der
Zunahme der Spielhallen kommt es immer mehr zu Leerständen und Verödungen der
kleinen Stadtteilzentren. Die Änderungen zum Dritten Glückspielstaatsvertrag mit
dem darin seit 2017 enthaltenen geänderten Spielhallenrecht tritt dem ja
entschieden entgegen.
Um so erstaunter bin ich, wenn zwar bestätigt wird, dass einige Spielhallen
geschlossen werden sollten und eine Auswahl erfolgt ist, von behördlicher Seite aber
Schadenersatzansprüche und ein erhöhtes Prozessrisiko gescheut wird und deshalb
eine kurzfristige Reduzierung der Spielhallen nicht zu erwarten ist. Ich würde mir
nach Jahren des Zuwartens eine behördliche Entscheidung wünschen, um weiterer
Verelendung in Reisholz und anderen Stadtteilen in Düsseldorf entschiedener
entgegen zu stehen.
Mit freundlichen Grüssen und danke für Ihre Bemühungen
Spielhallendichte Reisholz_Stellungnahme der Verwaltung als Text anzeigen
Anlage 2
zu Vorlage ABA/007/2021
Seite 1/ 2
32/3/21-1 17.02.2021 wa 93264
Ordnungsamt
An
01/13
Anregungs- und Beschwerdeausschuss
Stellungnahme zur Bürgeranfrage zu Spielhallen und
Wettvermittlungsstellen in Düsseldorf Reisholz im Bereich Henkel-
/Walzwerkstraße
Zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die folgenden Spielhallen und Wettvermittlungs stellen werden im angesprochenen
Bereich betrieben:
Henkelstraße 261
1 Spielhalle (im Schreiben des Herrn Dr. Ahn mit der Adresse Walzwerkstraße 3
angegeben
Henkelstraße 295
2 Spielhallen im Verbund
Hinweis: über die Errichtung einer weiteren Spielhalle liegen hier keine
Informationen vor. Diese wäre nach aktueller Rechtslage auch nicht
genehmigungsfähig.
Henkelstraße 263a
1 Wettvermittlungsstelle
Der von Herrn Dr. Ahn weiterhin benannte Betrieb TIPSTAR Cafereal ist als
Gaststätte angemeldet. Die offizielle Anschrift ist nicht Walzwerkstraße 1, sondern
Henkelstr 263a.
Henkelstraße 304
1 Wettvermittlungsstelle
Ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie von einer Spielhalle zu einer anderen
Spielhalle soll nicht unterschritten werden. Dies gilt im vorliegenden Fall nicht für
öffentliche Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, da es sich hier
um Bestandsspielhallen handelt, die schon vor Inkrafttreten des 1.
Glücksspielstaatsvertrags genehmigt waren.
Bei Wettvermittlungsstellen ist jeweils einen Mindestabstand von 200 Metern Luftlinie
zueinander und zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe einzuhalten.
Abstandsregelungen zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen gibt es nicht.
Als öffentliche Schule und Kinder- und Jugendeinrichtung in diesem Sinne sind
Institutionen zu verstehen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Kindern und
Jugendlichen dienen und die von Kindern und Jugendlichen selbstständig aufgesucht
Anlage 2
zu Vorlage ABA/007/2021
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und verlassen werden können, ohne dass es einer (erziehungsberechtigten)
Begleitperson bedarf.
Im vorliegenden Fall ist damit einzig die Kath. Grundschule St. Elisabeth,
Buchenstraße 16, betroffen.
Die oben g enannten Spielhallen halten den Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie
zueinander nicht ein. Zudem darf an jedem Standort nur eine Spielhalle betrieben
werden (Verbot sogenannter Mehrfachkonzessionen).
Nach aktueller gesetzlicher Regelung müssen zwei der drei o.g. Spielhallen
geschlossen werden. Die Auswahl der Spielhallen erfolgt nach sachlichen, d.h.
gewerbebezogenen Aspekten .
Es ist davon auszugehen, dass die im Auswahlverfahren nicht berücksichtigten
Antragsteller sowohl die Versagung ihrer Erlaubnis als auch die Entscheidung für den
begünstigten Konkurrenten durch Klage beim Verwaltungsgericht anfechten und den
Rechtsweg ggf. ausschöpfen werden.
Wegen des vorhandenen Prozessrisikos und ggf. entstehender
Schadensersatzansprüche verbietet sich eine (zwangsweise) Schließung der nicht
berücksichtigten Spielhallen vor Rechtskraft der entsprechenden Bescheide. Insofern
darf zumindest kurzfristig eine Reduzierung der Spielhallen nicht erwartet werden .
Für die Wettvermittlungsstellen sind Erlaubnisverfahren bei der hierfür zuständigen
Bezirksregierung Düsseldorf anhängig. Über deren Ausgang und Folge kann derzeit
keine Aussage getroffen werden.
Waniek