Eingabe nach 24GO Aktenzeichen ABA/007/2021

Spielhallendichte in Reisholz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stoffeler Straße 3 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 3Dokumente 8. April 2021veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Ich bitte um Überprüfung des seit Jahren beschlossenen Umsetzungsgesetzes zum
  • im Glückspielvertrag gesetzlich beschlossenen Maßnahmen zu unterstützen und rege

Mail an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss vom 30.01.2021 Einsender*in: ein Düsseldorfer Thema: Ordnung und Sicherheit Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Umsetzung Glücksspielstaatsvertrag Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bereich der Bezirksvertretung 9 (wie auch im übrigen Stadtgebiet von Düsseldorf) werden weiter zahlreiche Spielhallen betrieben. Laut Glückspielstaatsvertrag stehen besonders der Jugendschutz und Prävention bei Spielsucht im Fokus, weshalb seit Jahren die Einhaltung des Abstandsgebotes der Spielstätten untereinander und zu Kinder - und Jugendeinrichtungen (jeweils 300m)

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ABA/007/2021 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Spielhallendichte in Reisholz Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 22.04.2021 - Kurzdarstellung: Der Einsender regt an, das Abstandsgebot für Spielhallen nach dem Dritten Glücksspielstaatsvertrages konsequent umzusetzen. Er kritisiert, dass z.B. in Reisholz immer noch zu viele Spielhallen und Wettbüros in unmittelbarer Nähe zueinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen betrieben werden. Anlagen: Spielhallendichte Reisholz_Eingabe Spielhallendichte Reisholz_Stellungnahme der Verwaltung
Spielhallendichte Reisholz_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 Zu Vorlage ABA/007/2021 Eingabe nach § 24 GO: Spielhallendichte in Reisholz Mail an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss vom 30.01.2021 Einsender*in: ein Düsseldorfer Thema: Ordnung und Sicherheit Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Umsetzung Glücksspielstaatsvertrag Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bereich der Bezirksvertretung 9 (wie auch im übrigen Stadtgebiet von Düsseldorf) werden weiter zahlreiche Spielhallen betrieben. Laut Glückspielstaatsvertrag stehen besonders der Jugendschutz und Prävention bei Spielsucht im Fokus, weshalb seit Jahren die Einhaltung des Abstandsgebotes der Spielstätten untereinander und zu Kinder - und Jugendeinrichtungen (jeweils 300m) behördlich durchgesetzt werden sollte. Im Bereich Reisholz/Henkelstr. (BV 9) sind zahlreiche Verstöße gegen das Abstandsgebot der dort betriebenen (wenigsten 5) Spielhallen und Wettbüros zu beobachten. Besonders die Nähe zu DREI in Reisholz ansässigen Kindergärten und (2) Schulen ist meiner Meinung nach vollkommen gesetzeswidrig. Manche der hier betriebenen Spielhallen sind offenbar behördlich nicht bekannt. Eine neue Spielhalle / Wettbüro wird demnächst in unmittelbarer Wohnnähe mit behör dlicher Billigung eröffnet. Ich bitte um Überprüfung des seit Jahren beschlossenen Umsetzungsgesetzes zum Dritten Glückspielvertrag in Bezug auf im Stadtgebiet Düsseldorf betriebene Spielhallen, Wettbüros und Casinos. Für den Bereich Reisholz (BV 9) bin ich gerne zu einer persönlichen Ortsbegehung bereit, um die prekären Ortsnähe zwischen schutzwürdigen Kinder- und Jugendeinrichtungen und zahlreichen Spielhallen und Wettbüros zu verdeutlichen. Ich möchte erwähnen, dass ich mich bereits an die politischen Gremien der BV 9 gewendet habe, um weitere Unterstützung in der oben betrieben Thematik zu erhalten. Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeut in eigener Praxis sehe ich täglich die Auswirkungen von Süchten und dem damit verbundenen sozialem Nie dergang. Ich darf Sie bitten, mich politisch/behördlich durch die konsequente Umsetzung der im Glückspielvertrag gesetzlich beschlossenen Maßnahmen zu unterstützen und rege an, das Thema Spielhallen/Glückspiel und Jugendschutz politisch mehr in den Fokus zu nehmen. Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich freuen! Mit freundlichen Grüßen aus Reisholz (Name des Einsenders) Anlage 1 Zu Vorlage ABA/007/2021 Auszug aus der an die Bezirksvertretung 9 gerichtete Anfrage vom 15.01.2021: Anlage 1 Zu Vorlage ABA/007/2021 Nachtrag vom 05.03.2021: Sehr geehrte Frau Kammler! Vielen Dank für Ihre Antwort und die Zusendung der fachlichen Stellungnahme des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf. Gerne nehme ich die Gelenheit wahr und trete am 22.04.2021 vor den Anregungs - und Beschwerdeausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf. Für eine Einladung wäre ich dankbar. Aus meiner Sicht ist das Problem der zunehmenden Spielhallenflut nicht nur ein Phänomen im Stadtteil Reisholz sondern auch in vielen anderen Stadtteilen. Mit der Zunahme der Spielhallen kommt es immer mehr zu Leerständen und Verödungen der kleinen Stadtteilzentren. Die Änderungen zum Dritten Glückspielstaatsvertrag mit dem darin seit 2017 enthaltenen geänderten Spielhallenrecht tritt dem ja entschieden entgegen. Um so erstaunter bin ich, wenn zwar bestätigt wird, dass einige Spielhallen geschlossen werden sollten und eine Auswahl erfolgt ist, von behördlicher Seite aber Schadenersatzansprüche und ein erhöhtes Prozessrisiko gescheut wird und deshalb eine kurzfristige Reduzierung der Spielhallen nicht zu erwarten ist. Ich würde mir nach Jahren des Zuwartens eine behördliche Entscheidung wünschen, um weiterer Verelendung in Reisholz und anderen Stadtteilen in Düsseldorf entschiedener entgegen zu stehen. Mit freundlichen Grüssen und danke für Ihre Bemühungen
Spielhallendichte Reisholz_Stellungnahme der Verwaltung als Text anzeigen
Anlage 2 zu Vorlage ABA/007/2021 Seite 1/ 2 32/3/21-1 17.02.2021 wa  93264 Ordnungsamt An 01/13 Anregungs- und Beschwerdeausschuss Stellungnahme zur Bürgeranfrage zu Spielhallen und Wettvermittlungsstellen in Düsseldorf Reisholz im Bereich Henkel- /Walzwerkstraße Zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Die folgenden Spielhallen und Wettvermittlungs stellen werden im angesprochenen Bereich betrieben: Henkelstraße 261 1 Spielhalle (im Schreiben des Herrn Dr. Ahn mit der Adresse Walzwerkstraße 3 angegeben Henkelstraße 295 2 Spielhallen im Verbund Hinweis: über die Errichtung einer weiteren Spielhalle liegen hier keine Informationen vor. Diese wäre nach aktueller Rechtslage auch nicht genehmigungsfähig. Henkelstraße 263a 1 Wettvermittlungsstelle Der von Herrn Dr. Ahn weiterhin benannte Betrieb TIPSTAR Cafereal ist als Gaststätte angemeldet. Die offizielle Anschrift ist nicht Walzwerkstraße 1, sondern Henkelstr 263a. Henkelstraße 304 1 Wettvermittlungsstelle Ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie von einer Spielhalle zu einer anderen Spielhalle soll nicht unterschritten werden. Dies gilt im vorliegenden Fall nicht für öffentliche Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, da es sich hier um Bestandsspielhallen handelt, die schon vor Inkrafttreten des 1. Glücksspielstaatsvertrags genehmigt waren. Bei Wettvermittlungsstellen ist jeweils einen Mindestabstand von 200 Metern Luftlinie zueinander und zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einzuhalten. Abstandsregelungen zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen gibt es nicht. Als öffentliche Schule und Kinder- und Jugendeinrichtung in diesem Sinne sind Institutionen zu verstehen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen und die von Kindern und Jugendlichen selbstständig aufgesucht Anlage 2 zu Vorlage ABA/007/2021 Seite 2/ 2 und verlassen werden können, ohne dass es einer (erziehungsberechtigten) Begleitperson bedarf. Im vorliegenden Fall ist damit einzig die Kath. Grundschule St. Elisabeth, Buchenstraße 16, betroffen. Die oben g enannten Spielhallen halten den Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie zueinander nicht ein. Zudem darf an jedem Standort nur eine Spielhalle betrieben werden (Verbot sogenannter Mehrfachkonzessionen). Nach aktueller gesetzlicher Regelung müssen zwei der drei o.g. Spielhallen geschlossen werden. Die Auswahl der Spielhallen erfolgt nach sachlichen, d.h. gewerbebezogenen Aspekten . Es ist davon auszugehen, dass die im Auswahlverfahren nicht berücksichtigten Antragsteller sowohl die Versagung ihrer Erlaubnis als auch die Entscheidung für den begünstigten Konkurrenten durch Klage beim Verwaltungsgericht anfechten und den Rechtsweg ggf. ausschöpfen werden. Wegen des vorhandenen Prozessrisikos und ggf. entstehender Schadensersatzansprüche verbietet sich eine (zwangsweise) Schließung der nicht berücksichtigten Spielhallen vor Rechtskraft der entsprechenden Bescheide. Insofern darf zumindest kurzfristig eine Reduzierung der Spielhallen nicht erwartet werden . Für die Wettvermittlungsstellen sind Erlaubnisverfahren bei der hierfür zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf anhängig. Über deren Ausgang und Folge kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Waniek

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/007/2021