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HFA/026/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Fachbereich:
20 - Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Haupt- und Finanzausschuss14.09.2026Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf entspricht den gesetzlichen
Regelungen; der Aufbau des Beteiligungsberichts orientiert sich am
Musterbeteiligungsbericht des Landes NRW, der im April 2021 veröffentlicht wurde.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf (liegt nur digital vor)
Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf (liegt nur digital vor) als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Beteiligungsbericht 2024 nach Anmerkungen 02.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00596379.pdf
Published Time: Mon, 07 Sep 2026 05:44:05 GMT
Number of Pages: 502
Markdown Content:
# Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf Vorwort
> Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf
# Vorwort
Liebe Düsseldorferinnen, liebe Düsseldorfer, um die vielfältigen kommunalen Aufgaben effizient, bürgernah und zukunftssicher zu erfüllen, stützt sich die Landeshauptstadt Düsseldorf auf ein starkes Netzwerk aus privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Tochterunternehmen. Der vorliegende Beteiligungsbericht 2024 gibt Ihnen einen umfassenden Über-blick über die wirtschaftliche Lage und die Leistungen dieses „Konzerns Stadt“. Das Geschäftsjahr 2024 war von einer dynamischen und an-spruchsvollen Entwicklung geprägt. Die erhoffte Entspannung nach den Jahren der Pandemie blieb aus. Die Auswirkungen des Ukrainekriegs verschärften die Rahmenbedingungen des wirt-schaftlichen Handelns. Die kommunale Transformation mit den notwendigen Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz erforderte erhebliche finanzielle Mittel. Die Folgen der hohen Inflation, ein deutlich gestiegenes Zinsniveau und ein angespannter Arbeitsmarkt stellten dabei große Herausforderungen dar. Hervorzuheben sind insbesondere die großen Beteiligungen; zugleich leisten aber alle Mitglieder der kommunalen Familie – unabhängig von ihrer Größe – in diesem wirtschaftlichen Umfeld einen wertvollen Beitrag zum Erfolg und zur hohen Lebensqualität in Düsseldorf.
• Stadtwerke Düsseldorf AG: Um die Landeshauptstadt technologisch zukunftssicher aufzustellen, fokussierte sich das Unternehmen 2024 als Rückgrat der Energie- und Wärmewende auf den Ausbau des Fernwärmenetzes und der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
• Rheinbahn AG: Zur Bewältigung der Mobilitätswende investierte die Rheinbahn weiter in die Modernisierung ihrer Flotte und die Attraktivität des ÖPNV in Düsseldorf.
• Messe Düsseldorf GmbH und Flughafen Düsseldorf GmbH: Die Entwicklung beider Beteiligungsunternehmen wurde in besonderem Maße durch die Pandemie ausge-bremst. 2024 konnten sie ihre Rolle als internationale Aushängeschilder und Wirt-schaftsmotoren für den Standort NRW untermauern und ihre Marktposition festigen. Ein besonderer Aspekt im Berichtsjahr war die Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex, mit dem die Beteiligungen der Landeshauptstadt auf ein verantwortungsvolles, nach-haltiges und transparentes Handeln verpflichtet werden, das über gesetzliche Anforderungen hinausgeht. Auf den folgenden Seiten können sich interessierte Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Leistungsfähigkeit der städtischen Beteiligungen machen. Online steht der Beteiligungsbericht 2024 unter www.duesseldorf.de/finanzen/beteiligungsberichte zur Verfügung. Inhaltsverzeichnis
> Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf 1
# Inhaltsverzeichnis Allgemeines zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Düsseldorf 5
Rechtliche Grundlagen zur Erstellung 7
Gegenstand und Zweck 8
Änderung im Beteiligungsportfolio 9
Beteiligungsstruktur 10
Wesentliche Finanz- und Leistungskennzahlen 16
Unmittelbare/ mittelbare Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31.12.2024 17
Beurteilung/ Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung in 2024 18
Holding-Konzern 20
Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH 22 Bädergesellschaft Düsseldorf mbH 28 Rheinbahn AG 37 Rheinbahn Beteiligungsgesellschaft mbH 47 Reisedienst Maaßen GmbH 49 Rhein-Bus Verkehrsbetrieb GmbH 53 ELBA Omnibusreisen GmbH 59 DWG Wohnen GmbH 64 Flughafen Düsseldorf GmbH 70 Flughafen Düsseldorf Immobilien GmbH 81 Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH 85 Flughafen Düsseldorf Security GmbH 92 Flughafen Düsseldorf Energie GmbH 97 Stadtwerke Düsseldorf AG 101 Netzgesellschaft Düsseldorf mbH 114 Grünwerke GmbH 125 Gemeinschaftsheizkraftwerk Fortuna GmbH 131 MURVA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 135 Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft 137 Inhaltsverzeichnis 2 Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf
IDR-Konzern 142
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG 144 Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH 156 IDR Bahn GmbH & Co. KG 163 IDR Bahn Verwaltungsgesellschaft mbH 171 IDR Immobilien GmbH 175 IDR Nord Eins GmbH & Co. KG 179 IDR Nord Zwei GmbH & Co. KG 185 IDR Nord Drei GmbH & Co. KG 191 IDR Süd Eins GmbH & Co. KG 197 IDR Süd Zwei GmbH & Co. KG 202 IDR Sonstige Gewerbeimmobilien Eins GmbH & Co. KG 207 IDR Sonstige Gewerbeimmobilien Zwei GmbH & Co. KG 213 IDR Sonstige Gewerbeimmobilien Drei GmbH & Co. KG 219 IDR Sonstige Gewerbeimmobilien Vier GmbH & Co. KG 225 IDR Schloss Eller GmbH & Co. KG 231 Hafen Düsseldorf-Reisholz Entwicklungsgesellschaft mbH 234
Messe-Konzern 238
Messe Düsseldorf GmbH 239 Messe Düsseldorf ASIA Pte. Ltd. 249 Messe Düsseldorf North America Inc. 251 Messe Düsseldorf Japan Ltd. 253 Messe Düsseldorf India Pvt. Ltd. 255 Messe Düsseldorf China Ltd. 257 Düsseldorf Congress GmbH 259 Messeturm Düsseldorf Verwaltungsgesellschaft mbH 265 Hannover Messe Ankiros Fuarcilik A.S. 268 GEC German Exposition Corporation International GmbH 270
Sonstige Beteiligungen 274
Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH 276 Düsseldorfer Transfer GmbH 284 Jugendberufshilfe Düsseldorf gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung 289 Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit beschränkter Haftung 294 Sana Kliniken Düsseldorf GmbH 300 Inhaltsverzeichnis
> Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf 3
Sana Medizinisches Versorgungszentrum Düsseldorf GmbH 310 Connected Mobility Düsseldorf GmbH 312 Tonhalle Düsseldorf gGmbH 316 Kunsthalle Düsseldorf gGmbH 321 Neue Schauspiel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung 327 Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH 334 D.LIVE GmbH & Co. KG 342 D.LIVE Management GmbH 350 IPM Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH 353 Düsseldorf Marketing GmbH 360 Düsseldorf Tourismus GmbH 366 SWD Städt. Wohnungs-Verwaltungs-GmbH Düsseldorf 371 SWD Städt. Wohnungsbau-GmbH & Co. KG Düsseldorf 374 SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co. KG 381 Düsseldorfer Innovations- und Technologiezentrum GmbH 389 Düsseldorf - Digitalagentur GmbH 393 Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH 396 Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung 407 Regionale Bahngesellschaft Kaarst - Neuss - Düsseldorf - Erkrath -Mettmann - Wuppertal mbH 413 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 419
Eigenbetrieb/Anstalten 424
Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf 426 Stadtsparkasse Düsseldorf 435
Stiftungen 448
Stiftung Schloss und Park Benrath 450 Stiftung Museum Kunstpalast 457 STIFTUNG PRO SPORT DÜSSELDORF 462 Stiftung Haus der Universität 465 Stiftung Haus der Talente Düsseldorf 468 Stiftung IMAI - Inter Media Art Institut 472
Zweckverbände 476
Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See 478 Zweckverband IT-Kooperation Rheinland 485 Inhaltsverzeichnis 4 Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Beteiligungsorganigramm 497 Allgemeines zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Düsseldorf
> Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf 5
# Allgemeines zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Düsseldorf
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz er-laubt den Kommunen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Kommunen sind gemäß Artikel 78 Ab-satz 2 der Verfassung für das Land Nord-rhein-Westfalen in ihrem Gebiet die allei-nigen Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit die Gesetze nichts anderes vor-schreiben. Durch diese verfassungsrechtlich verankerte Selbstverwaltungsgarantie haben die Kom-munen die Möglichkeit, sich über den ei-genen Hoheitsbereich hinausgehend wirt-schaftlich zu betätigen. Ihren rechtlichen Rahmen findet die wirt-schaftliche Betätigung im 11. Teil (Para-grafen 107 fortfolgende) der Gemeinde-ordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Hierin ist geregelt, unter welchen Voraus-setzungen eine wirtschaftliche beziehungs-weise nichtwirtschaftliche Betätigung zu-lässig ist („ob“) und welcher Rechtsform – öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich – die Kommunen sich dabei bedienen dürfen („wie“). Gemäß Paragraf 107 Absatz 1 GO NRW darf sich eine Gemeinde zur Erfüllung ihrer Auf-gaben wirtschaftlich betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert, die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leis-tungsfähigkeit der Gemeinde steht und bei einem Tätigwerden außerhalb der Wasser-versorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikations-leitungsnetzen einschließlich der Tele-kommunikationsdienstleistungen der öffent-liche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Von der wirtschaftlichen Betätigung ist die sogenannte nichtwirtschaftliche Betätigung gemäß Paragraf 107 Absatz 2 GO NRW abzugrenzen. Hierunter fallen Einrichtungen, zu denen die Gemeinde gesetzlich ver-pflichtet ist, öffentliche Einrichtungen, die für die soziale und kulturelle Betreuung der Einwohner erforderlich sind, Einrichtungen, die der Straßenreinigung, der Wirtschafts-förderung, der Fremdenverkehrsförderung oder der Wohnraumversorgung dienen, Einrichtungen des Umweltschutzes sowie Einrichtungen, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs von Gemeinden und Gemeindeverbänden dienen. Auch diese Einrichtungen sind, soweit es mit ihrem öffentlichen Zweck vereinbar ist, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ver-walten und können entsprechend den Vor-schriften über die Eigenbetriebe geführt werden. In Paragraf 109 GO NRW sind die allge-meinen Wirtschaftsgrundsätze, die sowohl für die wirtschaftliche als auch für die nicht-wirtschaftliche Betätigung gelten, niederge-legt. Demnach sind die Unternehmen und Einrichtungen so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Der Jahresgewinn der wirtschaftlichen Unternehmen als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaft-liche Entwicklung des Unternehmens not-wendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Bei der Ausgestaltung der wirtschaftlichen Betätigung liegt es vorbehaltlich der gesetz-lichen Bestimmungen im Ermessen der Allgemeines zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Düsseldorf 6 Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Kommunen, neben öffentlich-rechtlichen auch privatrechtliche Organisationsformen zu wählen. So dürfen Kommunen unter den Voraussetzungen des Paragrafen 108 GO NRW Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts gründen oder sich daran beteiligen. Unter anderem muss die Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder sonstiges Organisationsstatut gewähr-leistet sein und eine Rechtsform gewählt werden, welche die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Da im Verfassungsstaat das Gemeinwohl der allgemeine Legitimationsgrund aller Staat-lichkeit ist, muss jedes Handeln der öffent-lichen Hand einen öffentlichen Zweck ver-folgen. Die gesetzliche Normierung der Erfüllung des öffentlichen Zwecks als Grund-voraussetzung für die Aufnahme einer wirt-schaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung einer Kommune soll daher gewährleisten, dass sich diese stets im zulässigen Rahmen kommunaler Aufgaben-erfüllung zu bewegen hat. Es ist daher nicht Angelegenheit der kommunalen Ebene, sich ausschließlich mit dem Ziel der Gewinn-erzielung in den wirtschaftlichen Wettbewerb zu begeben. Stattdessen kann eine wirt-schaftliche beziehungsweise nicht-wirt-schaftliche Betätigung nur Instrument zur Erfüllung bestehender kommunaler Auf-gaben sein. Die Ausgestaltung des öffentlichen Zwecks ist dabei so vielfältig wie der verfassungs-rechtlich umrissene Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Der „öffentliche Zweck“ stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, für dessen inhaltliche Bestimmung zu-vorderst die Zielsetzung des gemeindlichen Handelns maßgeblich ist. Rechtliche Grundlagen zur Erstellung
> Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf 7
# Rechtliche Grundlagen zur Erstellung
Grundsätzlich haben sämtliche Kommunen gemäß Paragraf 116 Absatz 1 GO NRW in jedem Haushaltsjahr für den Abschluss-stichtag 31. Dezember einen Gesamtab-schluss, der die Jahresabschlüsse sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form konsolidiert, sowie einen Gesamtlage-bericht nach Absatz 2 aufzustellen. Hiervon abweichend sind Kommunen gemäß Paragraf 116a Absatz 1 GO NRW von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtab-schlusses und Gesamtlageberichts befreit, wenn am Abschlussstichtag ihres Jahres-abschlusses und am vorhergehenden Ab-schlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei im Gesetz genannten Merkmale zu-treffen. In diesem Fall ist gemäß Absatz 3 ein Beteiligungsbericht gemäß Paragraf 117 GO NRW zu erstellen. Die Prüfung ergab für die Landeshauptstadt Düsseldorf, dass ein Gesamtabschluss nicht aufgestellt werden muss und somit ein Be-teiligungsbericht zu erstellen wäre. Ungeachtet der Befreiungsmöglichkeit hat sich die Landeshauptstadt Düsseldorf ent-schieden, einen Gesamtabschluss aufzu-stellen. Dies hätte wiederum zu einer Be-freiung zur Aufstellung des Beteiligungs-berichts geführt. Gleichwohl wurde ent-schieden, den Beteiligungsbericht freiwillig zu erstellen; der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde am 2. Juni 2022 darüber informiert, dass künftig neben dem Gesamt-abschluss auch weiterhin – freiwillig – jähr-lich ein Beteiligungsbericht erstellt wird. Der Beteiligungsbericht hat gemäß Paragraf 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten: 1. die Beteiligungsverhältnisse, 2. die Jahresergebnisse der verselb-ständigten Aufgabenbereiche, 3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbstän-digten Aufgabenbereiches sowie 4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde. Der Beteiligungsbericht wird dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in öffentlicher Sitzung als Information vorgelegt. Gegenstand und Zweck 8 Beteiligungsbericht 2024 der Landeshauptstadt Düs
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