Einkünfte aus Nebentätigkeiten im Jahr 2019 für Oberbürgermeister Thomas Geisel
Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Sachdarstellung“
Gem. § 17 Abs. 2 Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetzt – KorruptionsbG NRW) i.V.m. § 53 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) ist dem Rat bis zum 31.03. des Folgejahres eine Aufstellung über Art und Umfang von Nebentätigkeiten sowie deren Vergütung des Vorjahres vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung – NtV NRW) festgelegte Höchstgrenze übersteigt. Hier liegt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs.1 Nr. 1 NtV NRW bei 25.055,28 EUR.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Beratungsweg
Sitzung
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/080/2020