Informationsvorlage Aktenzeichen RAT/080/2020

Einkünfte aus Nebentätigkeiten im Jahr 2019 für Oberbürgermeister Thomas Geisel

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
1Dokument 11. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Gem. § 17 Abs. 2 Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetzt – KorruptionsbG NRW) i.V.m. § 53 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) ist dem Rat bis zum 31.03. des Folgejahres eine Aufstellung über Art und Umfang von Nebentätigkeiten sowie deren Vergütung des Vorjahres vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung – NtV NRW) festgelegte Höchstgrenze übersteigt. Hier liegt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs.1 Nr. 1 NtV NRW bei 25.055,28 EUR.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00374311.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00374311.pdf Published Time: Thu, 25 Feb 2021 06:02:29 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/080/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Einkünfte aus Nebentätigkeiten im Jahr 2019 für Oberbürgermeister Thomas Geisel Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Gem. § 17 Abs. 2 Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetzt – KorruptionsbG NRW) i.V.m. § 53 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) ist dem Rat bis zum 31.03. des Folgejahres eine Aufstellung über Art und Umfang von Nebentätigkeiten sowie deren Vergütung des Vorjahres vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung – NtV NRW) festgelegte Höchstgrenze übersteigt. Hier liegt die Höchstgrenze gem. § 13 Abs.1 Nr. 1 NtV NRW bei 25.055,28 EUR. Herr Oberbürgermeister Geisel hat im Jahr 2019 für die Tätigkeit in den nachfolgend genannten Gremien eine Vergütung bzw. einen Kostenersatz in der jeweils angegebenen Höhe erhalten: Unternehmen Funktion und Gremium Einkommen Flughafen Düsseldorf GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrates 4.635,50 EUR Industrieterrains Düsseldorf Reisholz AG Vorsitzender des Aufsichtsrates 3.342,00 EUR Messe Düsseldorf GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrates 6.540,00 EUR Rheinbahn AG Vorsitzender des Aufsichtsrates 9.163,00 EUR Seite 2 RWE AG Mitglied des Beirates (unterjährig ausgeschieden) 4.100,00 EUR Stadtsparkasse Düsseldorf Vorsitzender des Verwaltungsrates (unterjährig ausgeschieden) 18.608,33 EUR Stadtwerke Düsseldorf AG Mitglied des Aufsichtsrates 9.750,00 EUR SWD Städtische Wohnungsbau - GmbH & Co. KG Düsseldorf Vorsitzender des Aufsichtsrates 972,00 EUR SWD Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co. KG Vorsitzender des Aufsichtsrates 972,00 EUR VKA Verband der kommunalen RWE - Aktionäre GmbH Mitglied des Verwaltungsrates (unterjährig ausgeschieden) 2.816,00 EUR Gesamtbetrag 2019 60.898,83 EUR abzüglich Höchstgrenze § 13 NtV 25.055,28 EUR Abführungsbetrag 2019 35.843,55 EUR Die jeweils abzuführenden Beträge werden nach § 14 Abs. 4 NtV NRW drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also am 31.03.2020, fällig.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/080/2020