Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/218/2026

Ehrenhof Village findet 9.–10. Oktober 2026 statt

Amtlicher Titel: Nutzung des Ehrenhofes im Rahmen der Veranstaltung „Ehrenhof Village“ in der Zeit vom 09.10. – 10.10.2026

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Beratung geplant Nächster Termin am 18.09.2026 bei Bezirksvertretung 1.
18. September 2026nächster Termin Marktplatz 2 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Am 9. und 10. Oktober 2026 wird im Ehrenhof die Veranstaltung „Ehrenhof Village“ stattfinden. Die Informationsvorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung 1. Es gibt keinen Beschluss oder weitere Maßnahmen – lediglich eine Mitteilung über die geplante Nutzung des Ehrenhofes.

Warum wichtig

Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Ehrenhofes können sich auf das Event einstellen – etwa hinsichtlich Besucherandrang, möglicher Verkehrs‑ oder Parkplatzbeeinträchtigungen.

Einordnung

Die Mitteilung informiert die Bezirksvertretung über ein lokales Kultur‑ bzw. Freizeit‑Event. Sie hat keine verbindliche Wirkung, sondern dient nur der Transparenz für die Verwaltung und die Öffentlichkeit.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Veranstaltung, für die in diesem Jahr eine Zustimmung erfolgte, kam nachfolgend
  • Die New Fall Festival gGmbH beantragt für den Zeitraum vom 09.10. bis 10.10.2026
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Dokumenttexte

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BV1/218/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Nutzung des Ehrenhofes im Rahmen der Veranstaltung „Ehrenhof Village„ in der Zeit vom 09.10. - 10.10.2026 Fachbereich: 68 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 118.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Gemäß § 3 (2) der Satzung zur Nutzung des Ehrenhofes sind Veranstaltungen, die nicht von nicht am Ehrenhof ansässigen Kulturinstituten durchgeführt werden, zulässig und sollen nur an insgesamt maximal 18 Kalendertagen pro Jahr (zuzüglich ggf. erforderlichem Zeitaufwand für Auf- und Abbauarbeiten) zugelassen werden. Nach Anhörung der Bezirksvertretung sowie der ansässigen Kulturinstitute entscheidet hierüber im Einzelfall die Verwaltungskonferenz. Im Jahr 2026 wurden bislang noch keine Veranstaltungen dokumentiert, die nicht von am Ehrenhof ansässigen Kulturinstituten durchgeführt wurden. Eine Veranstaltung, für die in diesem Jahr eine Zustimmung erfolgte, kam nachfolgend nicht zur Durchführung. Die New Fall Festival gGmbH beantragt für den Zeitraum vom 09.10. bis 10.10.2026 jeweils von 12.00 Uhr bis 22.00 Uhr folgende Nutzung des Ehrenhofes:  Durchführung des 2-tägigen Festivals Ehrenhof Village 2026 mit Wort- und Musikbeiträgen in der denkmalgeschützten Grünanlage vor dem NRW-Forum auf einer mit Zeltaufbauten gestalteten Veranstaltungsfläche in einer Größe von 250m². Zusätzlich werden 3 Foodtrucks, 2 Ausschankwagen sowie verschiedene Ausgabestände für Speisen und Getränke aufgestellt, darüber hinaus werden Liegestühle und Sitzbänke platziert. Berücksichtigt wird hierbei insbesondere, dass  der Ehrenhof weiterhin außerhalb der Veranstaltungen selbst durch die Bevölkerung genutzt werden kann.  die Belastung für die Anlage sowie die Einschränkung der Nutzung durch die Bevölkerung mit Auf- und Abbau am Veranstaltungstag minimiert wird.  Kulturveranstaltungen im weiteren Sinn der Erholung der Bevölkerung dienen und daher dem Satzungszweck entsprechen. Seitens der Tonhalle wurden Bedenken aufgrund in diesem Zeitraum stattfindender Proben und Konzerte in geräuschempfindlichen Räumlichkeiten erhoben. Die New Fall Festival gGmbH hat daraufhin die Planung angepasst und beabsichtigt diesbezüglich die Aufstellung einer Lärmschutzeinrichtung zwischen dem Zeltaufbau in der Mittelachse des Ehrenhofes und der Tonhalle. Ein entsprechendes Lärmschutzgutachten wurde vorgelegt. In einem etwaigen Nutzungsvertrag werden die sich aus dem Umlaufverfahren ergebenden Auflagen, z.B. Lärmschutz, baurechtliche Vorgaben, Auflagen des Brandschutzes und der Denkmalpflege, berücksichtigt. Anlagen: Anlage 1 - Lageplan Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/218/2026