Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/071/2022

Sachstandsbericht und Verfahren zur Beseitigung von Schrotträdern

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 17. Mai 2022veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Unter Bezugnahme auf die Zusage in der Sitzung des Ordnungs - und Verkehrsausschusses vom 27.10.2021 zu TOP 5.5 wird hiermit das Konzept zur Beseitigung sog. Schrottfahrräder in Düsseldorf vorgestellt.

Das Ordnungsamt (Amt 32) und das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nehmen die Aufgabe der Entfernung nicht mehr fahrtüchtiger Räder aus dem öffentlichen Straßenraum sehr ernst und wenden dafür seit Jahren in erheblichem Umfang städtische Mittel auf.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Mai 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00449792.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00449792.pdf Published Time: Mon, 30 May 2022 12:49:38 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: OVA/071/2022 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Sachstandsbericht und Verfahren zur Beseitigung von Schrotträdern Fachbereich: 32 - Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs - und Verkehrsausschuss 01.06.2022 Kenntnisnah Sachdarstellung: Unter Bezugnahme auf die Zusage in der Sitzung des Ordnungs - und Verkehrsausschusses vom 27.10.2021 zu TOP 5.5 wird hiermit das Konzept zur Beseitigung sog. Schrottfahrräder in Düsseldorf vorgestellt. Das Ordnungsamt (Amt 32) und das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nehmen die Aufgabe der Entfernung nicht mehr fahrtüchtiger Räder aus dem öffentlichen Straßenraum sehr ernst und wenden dafür seit Jahren in erheblichem Umfang städtische Mittel auf. Die Aufgabe befindet sich gerade aufgrund des bekannt hohen Interesses der Bürgerinnen und Bürger in laufender Optimierung. Gleichzeitig liegt sie im Spannungsfeld der berechtigten Belange der einzelnen Fahrradeigentümer und der Allgemeinheit und kann wegen des erforderlichen hoheitlichen Eingriffs in Eigentumsrechte auch nicht Privaten übertragen werden. Viele Radfahrer nutzen für den innerstädtischen Verkehr bewusst oder aufgrund wirtschaftlicher Zwänge Räder in eher bescheidenem technischen Zustand. Dies auch vor dem Hintergrund der Gefahr des Diebstahls eines höherwertigen Fahrrads. Gerade Wohnungsmieter im innerstädtischen Bereich verfügen oftmals nicht über sichere und leicht erreichbare Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrräder und sind deshalb darauf angewiesen, diese bei Wind und Wetter im öffentlichen Straßenraum zu belassen. Das gilt auch für leicht beschädigte Räder, die von ihren Eigentümern nicht sofort repariert werden können. Fast alle im öffentlichen Straßenraum abgestellten Räder sind mit Fahrradschlössern gegen Wegnahme gesichert und an Fahrradständer, Masten oder ähnliches angekettet. Letzteres ist in Düsseldorf nicht verboten. Ein vorhandenes Schloss spricht prima facie gegen eine Eigentumsaufgabe. Trotzdem kann unter Berücksichtigung des Gesamtzustandes eine Eigentumsaufgabe angenommen werden, wenn der Gesamtzustand eines Rades eine Wiederherstellung auch in Eigenarbeit unwirtschaftlich erscheinen lässt. Seite 2 Eine Entfernung solcher Räder setzt voraus, dass das Schloss zerstört wird. Städtische Fehleinschätzungen könnten hier zu nicht unerheblichen Schäden führen, zumal das Schloss an vielen derartigen Rädern das hochwertigste Teil ist. Amt 32 und Amt 66 sind seit 2020 dazu übergegangen, objektiv erkennbare Schrotträder möglichst umgehend zu entfernen und sofort (!) zu entsorgen. Eine Frist zur Entfernung durch den Eigentümer wird nicht mehr gewährt. Hinweise auf die Eigentümer, die eine Rückforderung der angefallenen Beseitigungskosten ermöglicht hätten, haben sich in den letzten Jahren in keinem einzigen Fall ergeben. Während in den Jahren bis 2020 im Schnitt ca. 1.500 Schrotträder jährlich entfernt wurden, konnten in Umsetzung der neuen Praxis im Jahre 2021 insgesamt 2.398 vom Außendienst des Amtes 32 erfasste oder von Bürgerinnen und Bürgern gemeldete Fahrräder überprüft werden. Von den 2398 überprüften Fahrrädern wurden 2.161 Räder als Abfall angesehen und dem Amt 66 zur Abholung und Entsorgung gemeldet. Weitere 97 Fahrräder waren nicht nur als Abfall, sondern auch als Gefahrenstelle für andere Verkehrsteilnehmer zu bezeichnen und wurden sofort entsorgt. 237 überprüfte Fahrräder wiesen zwar Mängel auf, erfüllten aber nicht die Kriterien der Schrottradeigenschaft und verblieben daher im öffentlichen Straßenraum. Die Fahrten zur Einsammlung werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit gebietsweise gebündelt. Dies hat zur Folge, dass auch erkannte Schrotträder noch einige Zeit im Straßenraum verbleiben. Mit Blick auf die eingesetzten städtischen Mittel und die fehlende Rückforderungsmöglichkeit erscheint hier ein ressourcenschonendes Verfahren angezeigt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/071/2022