Informationsvorlage Aktenzeichen ADIG/036/2021

Zwischenbericht Onlinezugangsgesetz (OZG)

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 7. Juni 2021veröffentlicht

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Title: 00414282.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00414282.pdf Published Time: Wed, 18 Aug 2021 05:02:29 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: ADIG/036/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Zwischenbericht Onlinezugangsgesetz (OZG) Fachbereich: 10 - Hauptamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation 26.08.2021 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Rechtliche Anforderung Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen Onlinezugangsgesetz (OZG) Das OZG verpflichtet Bund und Länder (inkl. Kommunen als Teil der Länder) bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsdienste elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. In welcher „Qualitätsstufe“ die Verwaltungsdienste online anzubieten sind, ist im Gesetz nicht definiert. Somit erfüllt grundsätzlich auch ein zum Download angebotenes PDF-Formular die gesetzlichen Anforderungen. Diese Mindestanforderung wird die Landeshauptstadt Düsseldorf für alle kommunalen OZG-Leistungen fristgerecht umsetzen können. Das Amt 10 wird in diesem Zusammenhang der VK im Oktober 2021 einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung dieser Vorgabe vorlegen. Hierfür wird eine entsprechende Übersicht der OZG-Leistungen und der jeweiligen aktuellen Qualitätsstufe erstellt. Ziel der LHD ist es allerdings, Verwaltungsdienste soweit wie rechtlich und technisch möglich zu digitalisieren und Medienbrüche zu reduzieren (also die „Qualitätsstufe“ zu erhöhen). Mit dem im Juli 2018 eingeführten Serviceportal wurde in diesem Zusammenhang die technische Grundlage für die Digitalisierung von Diensten geschaffen. Das Serviceportal beinhaltet die erforderlichen Basiskomponenten, wie z.B. ein Nutzerkonto (Servicekonto.NRW), eine E-Payment-Funktion und einen Antragsmanager. Die Digitalisierung weiterer Dienste soll auch dazu genutzt werden, die hinter dem Antrag auf einen Verwaltungsdienst liegenden Prozesse zu digitalisieren und zu optimieren. Seite 2 Zuständigkeiten Im OZG-Umsetzungskatalog werden 575 identifizierte OZG-Leistungen in 35 Lebens-bzw. 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 Themenfeldern (z.B. Mobilität und Reisen, Ein- und Auswanderung, Recht und Ordnung, Umwelt, etc.) zugeordnet. Der Katalog orientiert sich nicht an den behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzer-Perspektive von Bürgern und Unternehmen. Die einzelnen Themenfelder können Leistungen für Bürger*innen oder auch für Unternehmen enthalten. Der Großteil der im OZG-Umsetzungskatalog aufgeführten Verwaltungsdienstleistun-gen fällt in die kommunale Zuständigkeit. Jeder der 575 identifizierten OZG-Leistungen sind mehrere Einzelleistungen aus dem Leistungskatalog der deutschen Verwaltung (LeiKa) zugeordnet. Bsp.: Bei der OZG-Leistung „Sondernutzung von Straßen und Verkehrseinschränkungen“ sind insgesamt 20 Einzelleistungen gebündelt (z.B. innerhalb und außerhalb der Ortschaft, Baumaßnahmen, Halteverbot Umzug, etc.) Die 575 OZG-Leistungen setzen sich somit aus insgesamt über 5.000 Einzelleistungen zusammen. Nur bei einem Teil der OZG-Leistungspakete ist die Zuständigkeit auf Vollzugsebene eindeutig zugeordnet. Einige OZG-Leistungen enthalten kommunale Einzeldienste und Leistungen, die in der Vollzugskompetenz des Landes liegen. In diesen Fällen muss die Zuständigkeit für die Digitalisierung festgelegt werden. Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des OZG bilden 14 Themenfelder. Sie wurden verschiedenen Federführern zugeteilt: Mindestens ein Land und ein zuständiges Bundesressort haben als „Tandem“ die Federf ührung inne, an denen auch kommunale Partner und ggf. weitere Länder beteiligt sind. NRW hat die Federführung für folgende Themenfelder übernommen:  Arbeit und Ruhestand  Engagement und Hobby Darüber hinaus beteiligt sich NRW an weiteren Themenfelder im Rahmen einer Mitarbeit. Seite 3 Zuständigkeiten in NRW CIO (Beauftragter des Landes für Informationstechnik) Der CIO finanziert und steuert die OZG-Koordinierungsstelle NRW und stellt die sogenannten Basisdienste sowie die IT-Architektur für die Entwicklung von Onlinediensten bereit bzw. fördert deren Weiterentwicklung durch die Arbeitsgruppe Technik. OZG Koordinierungsstelle Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) betreibt d-NRW AöR die OZG-Koordinierungsstelle NRW, die als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe innerhalb NRW sowie zwischen NRW, dem Bund und anderen Bundesländern fungiert. Die OZG-Koordinierungsstelle NRW unterstützt die Landesressorts und die Kommunen unter anderem bei der Bestandsaufnahme der Zuständigkeiten und der Online-Dienste sowie bei der Umsetzungsplanung. Koordinierende in NRW Die Verantwortlichkeiten verteilen sich auf die Ressorts, die Kommunen und Kammern sowie in Einzelfällen auch auf weitere Institutionen wie z.B. Prüfungseinrichtungen oder Rundfunkanstalten. Es wurde festgelegt, dass die zur Zuordnung relevante Verantwortung die Vollzugskompetenz ist. Für die Verwaltungsleistungen, deren Vollzug im Bereich der kommunalen Zuständigkeit erfolgt, nimmt der Dachverband kommunaler Dienstleister (KDN) die Rolle der kommunalen Themenfeld Koordinatoren wahr. Die benannten Themenfeldkoordinatoren sind für die Koordinierung, Planung und Umsetzung der Leistungen im OZG-Katalog zuständig. In dieser Funktion hat der KDN eine OZG-Plattform bereitgestellt, in der alle OZG-Leistungen und der Umsetzungsstand erfasst sind. Hier werden insgesamt 598 OZG-Leistungen (ursprünglich 575) aufgeführt, wovon aktuell 244 Leistungen den Kommunen in NRW zugeordnet sind. Allerdings sind bei vielen OZG-Leistungen noch keine Zuständigkeiten hinterlegt. Seite 4 Die LHD wird durch die ITK-R im KDN vertreten, eine Einflussnahme ist insoweit nur mittelbar möglich. Zuständigkeiten innerhalb LHD Die Digitalisierung der einzelnen OZG-Leistungen liegt in der Zuständigkeit des Fachbereichs, der für die Aufgabe bzw. den Service und damit auch für den Geschäftsprozess zuständig ist. Das Amt 10 unterstützt in seiner internen Funktion bei der Umsetzung und ist für die zentrale Koordination des Themas OZG im Rahmen der Umsetzung des Serviceportals zuständig. Die technische Umsetzung erfolgt durch die ITK-R und im Bedarfsfall durch die regioIT (Portalbetreiber) oder andere externe Dienstleister. Die detaillierten Zuständigkeiten sind der Präsentation „Bestandsaufnah me Digitalstrategie – Ist-Stand IT und Digitalisierung“, die in der VK -Klausur vom 09.03.2021 vorgestellt wurde, zu entnehmen. Darüber hinaus ist die LHD an vielen OZG-Projekten (Digitalisierung einer OZG-Leistung) in NRW beteiligt: • Bescheinigung in Steuersachen (22) • Kampfmittelprüfung und –beseitigung (37) • Pflegedienst und Adoption, Frühe Hilfen, Unterhaltsvorschuss, Hilfe zur Erziehung (51) • Hygienebelehrung (53) • Wohngeld, Wohnungsbauförderung, Wohnberechtigungsschein (64) • Ummeldung Wohnsitz, Führerscheinumtausch (33) • Baumfällgenehmigung (68) • Sondernutzung von Straßen (66) Die Fachbereiche bringen so die erforderliche Fachexpertise bei der Konzeptionierung der einzelnen Online Dienste ein. Umsetzungsstand OZG Bei der Umsetzung des OZG gilt das Pri nzip „Einer für Alle“ (EfA). Das bedeutet, ein Bundesland entwickelt einen Onlinedienst und andere Länder und Kommunen können diesen Dienst anschließend nutzen. Welche EfA-Leistungen ein Land von anderen übernimmt, wird individuell je Land entschieden. Hierbei wird nicht immer die kommunale Expertise einbezogen. Auch wenn das Prinzip grundsätzlich begrüßenswert ist, sind derzeit noch viele zentrale Fragen dazu offen, z.B.:  Welche Services werden wann, durch wen und unter welchen Bedingungen zur Verfügung gestellt?  Wie können die EfA-Dienste in kommunale Fachverfahren integriert werden?  Mit welchen Kosten ist zu rechnen?  Welche vergaberechtlichen Aspekte sind beim Austausch zu berücksichtigen?  Welche Unterstützung erbringt ein Land bzw. der mit der Umsetzung betraute IT-Dienstleister? Das Land NRW hat nun einen Organisationsrahmen vorgeschlagen, der eine vergaberechtskonforme Nachnutzung ermöglichen soll. Das vorgeschlagene Modell befindet sich derzeit in Diskussion und bedarf weiterer Ausarbeitungen im Detail. Aktuell gibt es lediglich neun Umsetzungsprojekte, bei denen die Übernahme eines Onlinedienstes durch das Land NRW erwartet werden kann. Davon wurde bisher nur ein Onlinedienst fertiggestellt, das Arbeitslosengeld II, was in der Zuständigkeit des Jobcenters liegt. Ein erster Dienst, der genutzt werden kann, ist der Seite 5 Wohngeldantrag, der seit 26.04.2021 online zur Verfügung steht. Die LHD war an dem Projekt mit Vertretern des Amtes für Wohnungswesen vertreten. Derzeit kann der Dienst noch nicht mit dem Servicekonto.NRW genutzt werden, dies soll zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden. > NRW EfA Projekte: > Projekt geplante Inbetriebnahme > Unterhalt und Elternschaftsanerkennung Juni 2021 > Elterngeld Juli 2022 > Schüler-BAföG Zurückgestellt > Aufenthaltskarten/aufenthaltsrelevante Bescheinigungen Oktober 2022 > Wohngeld April 2021 > Aufenthaltstitel April 2022 > Gewässerbenutzung Juni 2022 > Gewinnspiel, Spielgeräte, und –hallen Juni 2021 > Quelle: www.ozg.kdn/umsetzungsprojekte Der CIO des Landes NRW empfiehlt den Kommunen keine Eigenentwicklung zu betreiben, sondern die Ergebnisse aus den bundesweiten OZG-Projekten abzuwarten - insbesondere im Hinblick auf ggf. unnötige Entwicklungskosten. Dieser Empfehlung sollte aus den nachfolgenden Gründen nicht gefolgt werden: Bei der hohen Anzahl an kommunalen OZG-Leistungen, der ungeklärten Fragen bei der Übernahme der Dienste und nicht zuletzt der aktuellen Umsetzungsgeschwindigkeit würde dies zu einer zeitlich nicht abzuschätzenden Verzögerung der Digitalisierungsstrategie der LHD führen. Hätte die LHD bisher keine eigenen Entwicklungen vorangetrieben, wäre bis heute kein neuer Online-Dienst verfügbar. Im Serviceportal wurden zwischenzeitlich über 20 neue Online-Dienste implementiert. Die Bürger*innen erwarten ein nutzerfreundliches Online Angebot, welches ihnen im besten Fall eine persönliche Vorsprache erspart, was insbesondere bei der Pandemielage an Bedeutung zugenommen hat. Um die Kommunen bei der OZG-Umsetzung zu unterstützen, hat das Land NRW ein Kommunalportal mit den erforderlichen Basisdiensten und Funktionen entwickeln lassen. Dieses wird von den IT-Dienstleistern Südwestfalen-IT und regio IT (Portalbetreiber des Serviceportals der LHD) über den KDN bereitgestellt. Das Kommunalportal.NRW wird seit März 2021 bei der Stadt Brühl pilotiert. Es handelt sich um ein Angebot insbesondere für Kommunen, die über keine eigenen Portalzugänge verfügen. Perspektivisch soll das Portal zu einem modularen System mit offenen Schnittstellen für die Einbindung weiterer Anwendungen entwickelt werden und so für ausgewählte Funktionsmodule oder OZG-Dienste auch von Nutzern der Premiumportale nutzbar sein. Eine Sachstandsübersicht zur OZG-Umsetzung aus Sicht der ITK-R ist als Anlage beigefügt. Anlässlich der schwerfälligen Umsetzung des OZG entwickelt sich aktuell eine Diskussion zum Thema Verwaltung von morgen. Ein Kreis von Städten hat beim 9. Fachkongress des IT-Planungsrates am 21. März 2021 mit dem Beitrag „Kommunalverwaltung weiterdenken: Perspektiven über das OZG hinaus“ die Dresdner Forderungen zur Verwaltung von morgen vorgestellt. Hierzu organisiert der Städtetag aktuell Diskussionsveranstaltungen. Der Beitrag fußt u.a. auf dem Positionspapier Die erfolgreiche Umsetzung des OZG durch die Städte , an dem die LHD mitgearbeitet hat. Seite 6 Die Dresdner Forderungen (siehe Anlage) streben eine neue Zusammenarbeit im föderalen System an. U.a. wird die Rückgabe von digitalisierbaren Pflichtaufgaben an die Herausgeberebene gefordert. Leistungen, bei denen kein kommunaler Gestaltungsspielraum besteht, sollen nutzerorientiert zentral angeboten werden. Ist-Situation LHD Im Serviceportal (Digitales Amt) werden über 370 Verwaltungsdienste in unterschiedlicher Qualität zur Verfügung gestellt. Alle Dienstleistungen sind mit einer entsprechenden Qualitätsstufe (Online Dienst, Download, Information, Termin) gekennzeichnet. Derzeit stehen über 80 Online Dienste zur Verfügung, die sich in ihrem Digitalisierungsgrad unterscheiden:  Vollautomatisiert (z.B. Bewohnerparkausweis)  Digitaler Antrag, ggf. inkl. E-Payment (z.B. Personenstandsurkunde)  Digitaler Antrag, ggf. E-Payment, Termin erforderlich (z.B. Verpflichtungserklärung, Hygienebelehrung)  Digitaler Antrag + Unterschrift (Antrag auszudrucken und per Post zu übersenden) Unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen werden weitere Online Dienste entwickelt. Aktuell in der Umsetzung befindliche OZG-Leistungen für das Serviceportal:  Meldebescheinigung (33)  Schülerfahrkosten / Schoko Ticket (40)  Elterngeld (51)  Reitkennzeichen, Reitplakette (68)  Fischereidienste (19)  Internationaler Führerschein (33)  Vorkaufsrechtverzichtserklärung (61)  Parkerleichterung für Schwerbehinderte (50)  Urkundenbestellung Stadtarchiv (mit Anbindung d3)  Förderung/Zuschüsse Künstler*innen (41)  Wohnberechtigungsschein inkl. Chancenrechner (64) Geplante Projekte, OZG-Leistung mit * gekennzeichnet  Schwerbehindertenausweis* (50)  An-/Ummeldung Wohnsitz* (33)  Verlust Kfz-Zulassungsbescheinigung* (33)  Ersatzführerschein* (33)  Familienkarte (51)  Unterhaltsvorschuss* (51)  Halteverbot Umzüge* (66)  Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflege, Ärzte und private Pflege* (66)  Düsselpass (50)  Verlust Kfz-Zulassungsbescheinigung* (33)  Ersatzsteuerbescheide* (22)  Feinstaubplakette* (33) Seite 7 Herausforderungen: Hinsichtlich der Herausforderungen wird auf die bei der VK-Klausur Digitalisierung vorgestellte Präsentation verwiesen. Die technischen Möglichkeiten bei der Digitalisierung von Verwaltungsdiensten können aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen nicht immer realisiert werden. Exemplarisch zu erwähnen sind hier die Aspekte Datenschutz und Datenaustausch, Unterschrifterfordernis, keine standardisierten Schnittstellen, fehlende Akzeptanz eID Personalausweis. Besonders hervorzuheben ist auch die qualifizierte elektronische Signatur, die gemäß der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Bisher mangelt es hier an Akzeptanz seitens der Bürger*innen sowie Angeboten bei den Behörden. Anlagen: Anlage ITK Zusammenfassung OZG und Kommunalportal Anlage Dresdner Forderungen
Anlage ITK Zusammenfassung OZG und Kommunalportal als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Zusammenfassung OZG und Kommunalportal.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00420034.pdf Published Time: Mon, 16 Aug 2021 09:02:31 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: Die ITK hat dem Verwaltungsrat den nachstehenden Sachstand zur OZG-Umsetzung und der Portalentwicklung mitgeteilt: Die ITK Rheinland und ihre Verbandsmitglieder beteiligen sich an der Umsetzung des 2017 be- schlossenen Onlinezugangsgesetz (OZG). Für das Land NRW hat der KDN von Beginn an die übergeordnete koordinierende Rolle übernommen. Alle Umsetzungsprojekte in NRW werden zentral durch den KDN gesteuert. Konkrete Umsetzungsaufträge für die einzelnen Projekte wer- den ebenfalls durch den KDN erteilt. Der KDN hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle kommunal relevanten Leistungen über ein zentra- les Portal digital bereitgestellt werden. Dieses Portal wird in der Basisfunktionalität im KDN von der regioIT und der SIT entwickelt, die einzelnen Funktionen zur Digitalisierung der OZG-Leis- tungen sollen im Rahmen der Umsetzungsprojekte von verschiedenen Rechenzentren und Kommunen zugeliefert werden. Dabei finanziert das Land über den KDN die Kosten der Umset- zung (ggf. anteilig). Umsetzungsprojekte mit aktiver Beteiligung der ITK Rheinland (Umsetzung durch eingesetzte Verfahren bzw. Eigenentwicklungen) Hygienebelehrung Die ITK Rheinland wurde Mitte 2020 vom KDN mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes beauftrag. Die Lösung im Rhein Kreis Neuss wäre aus Sicht der ITK eine gute Basis. Das Pro- jekt zur Umsetzung der „Hygienebelehrung online“ befindet sich nach wie vor in der Konzepti- onsphase. Ein abschließendes Konzept konnte bisher jedoch noch nicht erstellt werden, da aus Sicht des KDN auch die EfA-Lösung (Einer für Alle) des Landes Niedersachsen betrachtet wer- den soll. Durch den KDN konnte bisher noch kein Kontakt zu den zuständigen Stellen im Land Nieder- sachsen für eine gemeinsame Abstimmung hergestellt werden. Es ist aktuell mit einer weiteren Verzögerung zu rechnen, da ohne den Termin die Projektarbeit nicht fortgesetzt werden kann. Mängel melden Der KDN hat der ITK Rheinland im November die Projektleitung für das Thema „Mängel mel- den“ erteilt. Ziel sollte sein, den von der ITK Rheinland entwickelten Mängelmelder landesweit in NRW anzubieten. Die Zusage wurde kurze Zeit später vom KDN zurückgenommen, da das Land NRW sich für die Umsetzung eines Bürgerbeteiligungsportals nach dem Vorbild von Sach- sen entschieden hat. Es ist laut Aussage des KDN noch nicht abschließend geklärt, ob schlussendlich das Thema „Mängel melden“ über das genannte Portal abgebildet wird. Die ITK Rheinland befindet sich ak- tuell in Abstimmung mit dem KDN, um weitere fachliche und technische Informationen bezüglich des Beteiligungsportals zu erhalten. Hierzu will der KDN den Kontakt mit dem entsprechenden Ministerium und der „Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligungsportal“ herstellen. Ziel ist eine Sichtung des über das Beteiligungsportal abgebildeten Mängelmelders, sowie der Erhalt von technischen Informationen über das Bürgerbeteiligungsportal. Kindertagesbetreuung Seit Oktober 2020 ist das Umsetzungsprojekt Kindertagesbetreuung seitens des KDN nicht mehr vorangetrieben worden. Bis heute wurde nicht festgelegt, welches Mitglied die Projektlei- tung übernehmen soll und welches Verfahren als Landeslösung infrage kommt. Die ITK hat angeboten, den Kita-Navigator als Landeslösung anzubinden, da dieser bereits heute für alle Kommunen in NRW über den KDN zu beauftragen ist. Das Projekt sollte Anfang 2021 fortgeführt werden. Aus der Projektgruppe heraus wurde bereits auf eine Entscheidung auf ein Verfahren gedrängt, damit das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann. Seite 2 Wohnberechtigungsschein Das Projekt ist im Dezember 2020 mit einem Kick-Off Termin gestartet. Die ITK Rheinland hat den ersten Entwurf eines intelligenten Antragsassistenten (über FormSolutions) vorgelegt Die- ser wurde sowohl vom KDN als auch vom zuständigen Ministerium sehr positiv aufgenommen. Die Umsetzung des OZG-Projekts soll durch die ITK Rheinland erfolgen. Weitere Details zum Projektablauf und einer konkreten Beauftragung sollen in den kommenden Sitzungen des KDNs geklärt werden. Grenzgängerkarte Das Thema „Grenzgängerkarte“ wird durch die ITK Rheinland zusammen mit der fachlichen Un- terstützung des Ausländeramtes der Stadt Mönchengladbach umgesetzt. Die ITK Rheinland hat einen ersten Entwurf eines intelligenten Formulars an die Stadt Mönchengladbach zur fachli- chen Prüfung übergeben. Nach dieser internen Abstimmung werden die Möglichkeiten zur Um- setzung dieser Lösung als Landeslösung im Rahmen der Projektarbeit mit dem KDN weiter be- sprochen.KDN-Sozial Bisher wurde noch kein Fachverfahren für die Umsetzung der OZG-Leistungen ausgewählt. Aus Sicht der ITK Rheinland ist es sinnvoll das Verfahren KDN-Sozial für die Umsetzungen der OZG-Leistungen auszuwählen. Diese Lösung könnte durch den KDN maßgeblich in eigener Verantwortung umgesetzt werden. Die ITK Rheinland als Entwicklungspartner würde von einer OZG-Umsetzung mit KDN-Sozial profitieren und könnte ihre technischen Fachkenntnisse ein- bringen. Hier wird von Seiten des KDN noch geprüft, ob auch andere Softwarelösungen in Frage kom- men. Weitere Umsetzungsprojekte mit sonstiger Beteiligung der ITK Rheinland Ehrenamtskarte Die ITK hat im Jahr 2019 und Anfang 2020 an der Konzeption des Umsetzungsprojekts der Eh- renamtskarte mitgewirkt. Es handelte sich um ein von der Staatskanzlei in Düsseldorf geleitetes Digitalisierungslabor. Die ITK Rheinland hat über die Konzeptionsphase hinaus ihre Mitarbeit angeboten. Baugenehmigung / Bauleitplanung Das Hauptaugenmerk der Projektbeteiligung seitens der ITK Rheinland liegt bei der techni- schen Entwicklung von Schnittstellen. Als Landeslösung soll das Bauportal NRW zum Einsatz kommen. KFZ-Zulassung Die ITK Rheinland wirkt an dem Umsetzungsprojekt zum Thema „KFZ-Zulassung“ mit. Die Rea- lisierung erfolgt hier durch die Hersteller der eingesetzten Softwareprodukte im Rahmen der je- weiligen I-KFZ-Stufen. Parkausweise Das Themenfeld unterteilt sich in die drei Projekte „Bewohnerparkausweise“ (hier wird landes- weit die von den Verbandsmitgliedern der ITK eingesetzte Lösung der regio.IT umgesetzt), „Parkerleichterungen für Schwerbehinderte“ und „Parkausweise für Betriebe“. Die ITK Rhein- land bringt ihre Fachkenntnisse in die Projekte mit ein und trägt so zur Umsetzung bei. Die Pro- jekte „Bewohnerparkausweis“ und „Parkausweise für Betriebe“ befinden sich in der Konzepti- onsphase. Das Projekt „Parkerleichterungen für Schwerbehinderte“ ist noch in Vorbereitung. Umweltplakette im Themenfeld Mobilität & Reisen Die ITK ist Mitglied der Projektgruppe, das Projekt befindet sich aktuell noch in der Konzeptions- phase und erhebt die Grundlagen. Seite 3 Todesbescheinigung im Themenfeld Gesundheit Die ITK ist Mitglied der Projektgruppe, das Projekt befindet sich aktuell noch in der Konzeptions- phase und erhebt die Grundlagen. Sachstand Kommunalportal.NRW Herr Schweikart, Projektleiter der regioIT, hat am 01.03.2021 zum aktuellen Sachstand der Ent- wicklung des Kommunalportal.NRW, welches ausschließlich bei der regioIT betrieben wird, be- richtet. Das Portal wird eine Anbindung zum Landesportal.NRW haben. Die Authentifizierung wird wie beim Portal der Landeshauptstadt Düsseldorf über das Servicekonto.NRW vorgenommen. Per- spektivisch sollen allgemeine Schnittstellen sowie Formular-Services auf Basis des KDN-Stan- dards (Form-Solutions) eingebunden werden. ePayment wird bis auf Weiteres nur mit der in Düsseldorf nicht im Einsatz befindlichen ePayBL-Software umgesetzt. Zum 01.04.21 soll das Kommunalportal, welches derzeit noch in der Entwicklungs- und Umset- zungsphase ist, als Pilot-Mandant bei der Stadt Brühl an den Start gehen. Konkrete Umset- zungszeiträume für weitere interessierte Kommunen sowie Fortentwicklungen sind noch nicht absehbar, eine Roadmap ist noch nicht bekannt. Herr Schweikart erklärte, dass die bisherigen Premiumportale nunmehr als Individual-Portale bezeichnet werden. Im Gegensatz zum Kommunalportal.NRW, welches stark standardisiert ist, können bei den Individual-Portalen die Fachverfahren über spezifische Schnittstellen angebun- den werden. Auch die für die Landeshauptstadt Düsseldorf wichtige Einbindung in das Corpo- rate Design der WebSite lässt sich nur mit dem „Individual-Portal“ realisieren. Sachstand der Umsetzungsprojekte im KDN Von den insgesamt im KDN betrachteten rund 600 Leistungspaketen sind 248 kommunal rele- vant, weitere 84 Pakete wurden vom KDN noch nicht zugeordnet oder weiter betrachtet. Für 30 von den 248 relevanten OZG-Leistungspakete gibt es bereits fertige Lösungen. Diese Lösungen sind jedoch bis jetzt nicht im Kommunalportal.NRW integriert, sondern bestehen als Eigenlösungen des Landes (Bsp: Bauportal) oder Eigenlösungen einzelner Rechenzentren (Bsp: Hygienebelehrung). Für die übrigen 218 Leistungspakete ist der KDN noch in der Projektarbeit zur Umsetzung. Hier ist der Eindruck der ITK, dass die Umsetzung sehr schleppend verläuft und vor dem Hinter- grund der noch verbleibenden Zeitschiene zur fristgerechten Realisierung letztlich nur eine Digi- talisierung des Antragsprozesses über Online-Formulare zum Einsatz kommen kann. Durch- gängig digitale Prozesse bis in das Fachverfahren werden auf Sicht die Ausnahme bleiben. Weitere Vorgehensweise im Zweckverband ITK Da sich abzeichnet, dass sich die OZG-Umsetzung wie oben beschrieben in vielen Fällen auf die Einführung von Online-Formularen in einem (oder ggf. sogar mehreren) Portalen beschrän- ken wird, lautete die Empfehlung der ITK den Leistungsumfang für das eingesetzte Premium- Portal der regioIT weiter auszubauen. Damit wird die technologische Basis geschaffen, hier zu- nächst – wie vom KDN auch – entsprechende Online-Formulare bereitzustellen, diese aber im Weiteren mit den bei der ITK eingesetzten Fachverfahren zu verknüpfen um somit vollständig digitale Prozesse anzubieten. Da das Kommunalportal laut Aussage der RegioIT zu den Premium-Portalen kompatibel sein soll, sind die vorgesehenen Entwicklungen für alle Verbandsmitglieder unabhängig von der prä- ferierten Lösung nutzbar. Seite 4 Die zur Umsetzung erforderlichen Basissysteme, wie Bürgerserviceportal, Formularserver (FormSolutions) und Bezahlplattform (PM-Payment), sind vorhanden. Das fachliche KnowHow zur Formularentwicklung und Einbindung in das BSP ist bei der ITK vorhanden. Die aufgrund der Vielzahl der Formulare notwendige personelle Verstärkung um zwei Stellen in diesem Be- reich wurde vom Verwaltungsrat genehmigt.
Anlage Dresdner Forderungen als Text anzeigen
Title: Kürzel URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00420035.pdf Published Time: Mon, 16 Aug 2021 09:02:53 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin  Telefon 030 37711 -0 Telefax 030 37711 -999 > Gereonstraße 18 -32, 50670 Köln Telefon 0221 3771 -0 Telefax 0221 3771 -128 > Avenue des Nerviens 9 -31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN Telefon +32 2 74016 -20 Telefax +32 2 74016 -21 > Internet: www.staedtetag.de > Deutscher Städtetag | Hausvogteiplatz 1 | 10117 Berlin An die ─ Mitglieder und Gäste des Personal - und Organisationsausschusses ─ Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises „Moderne Verwaltung“ ─ Mitglieder des Expertenkreises Verwaltungsdigitalisierung ─ Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises „Kommunikation und Netze“ ─ Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises „Digit alisierung“ ─ Mitgliedsverbände des Deutschen Städtetages ─ Mitglieder und Gäste des Personal - und Organisationsausschusses ─ Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises „Digitalisierung“ des Städtetages Nordrhein -Westfalen Dresdner Forderungen zur Verwaltung von morgen Sehr geehrte Damen und Herren, beim 9. Fachkongress des IT -Planungsrat es am 18. März 2021 hat ein Kreis von Städten mit dem Beitrag „Kommunalverwaltung weiterdenken: Perspektiven über das OZG hinaus“ die Dresdner Forderungen zur Verwaltung von morgen präsentiert . Sie wurden dabei von der Hauptg eschäftsstelle des Deutschen Städtetages unterstützt . Der Beitrag fuß t u.a. auf dem Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 24. September 2019 . Darin wurde das Positionspapier Die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) durch die Städte vom Präsidium zustimmend zur Kenntnis ge- nommen und darum gebeten , die darin festgehaltenen Standpunkte weiter zu operationalisieren. > 06.0 4.2021 /Oss > Kontakt > Dr. Hanna Sommer > [email protected] > Hausvogteiplatz 1 > 10117 Berlin > Telefon 030 37711 -770 > Telefax 030 37711 -809 > www.staedtetag.de > Aktenzeichen > 10.05.00 D > Dokumenten -Nr. > T 7130 Kurzüberblick : Sie erhalten die Dresdner Forderungen zur Kenntnis. Sie sind ein Diskussi- onsbeitrag zur Verwaltung von morgen, der beim Fachkongress des IT -Planungsrates am 18. März 2021 von Städten geleistet wurde. Seite 2 / 3 Dresdner Forderungen zur neuen Verwaltung Hintergrund: Die Mehrzahl der Städte ist mit einem zunehmenden Mangel an Personal und Fachkräften konfrontiert. Der Zeitdruck bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wächst – bei anhaltender Planungsunsicherheit für die Kommunen. Die Erfüllung von Pflichtaufgaben nach Weisung beansprucht die Kommunalverwaltungen stark. Hinzu kommt die hohe Kom- plexität der Auf gabenbearbeitung und der dafür erforderlichen IT -Prozesse, die die Digitali- sierung in den Städten erschwert. Und auf die Städte kommen neue Zukunftsaufgaben zu: nicht nur die Digitalisierung der Verwaltung – auch die Themen Smart Cities, die Mobilitäts- wend e und weitere mehr. Die Kapazitäten der Städte stoßen an Grenzen . Forderungen: 1. Verringerung der Komplexität in den Verantwortlichkeiten – Neue Zusammenarbeit ge- stalten • Komplexität der Zuständigkeiten im föderalen System verringern • Neue Wege der Zusammenarbeit und der Aufgabenverteilung zwischen Kommunen, Ländern und Bund • Rückgabe von digitalisierbaren Pflichtaufgaben an die Herausgeberebene 2. Kommunale Kernkompetenz: Stärkung der Digitalen Daseinsvorsorge ermöglichen • Konzentration auf ureigenste k ommunale Aufgaben – Nutzung des Gestaltungspoten- zials im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, z. B. Soziales, Kultur etc. • Beratungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen • Demokratische Prozesse stärken 3. Zentrale IT -Verfahren und Prozesse für ze ntrale Aufgaben: Voraussetzung für KI • OneStopShop – IT -Prozesse zur Leistungserbringung von Aufgaben des Bundes/der Länder zentral bereitstellen • Zentrale Klärung von Datenschutz, Datensicherheit und Schnittstellen für Fachverfah- ren • Zentrale Ausschreibung v on Fachverfahren für verbliebene Aufgaben durch den Bund • Reduktion und Vereinfachung von Fachverfahren im Zuge von Neuentwicklungen 4. OZG als Treiber für durchgängige Verwaltungsdigitalisierung nutzen • Nicht nur Fokus auf das Front End, sondern durchgängige Verwaltungsdigitalisierung • Schaffung workfloworientierter, intelligenter Systeme und Dialoge, die Prozesse durchgängig im Back End integrieren • Schaffung standardisierter zentraler Basiskomponenten • Mi ttels Standards Kopplung der Fachverfahren mit Realisierung der fallabschließen- den digitalen Bearbeitung Seite 3 / 3 5. Nutzerinnen und Nutzer weiter in den Mittelpunkt stellen • Zentraler Support für Bürgerinnen und Unternehmen zur Nutzung Digitaler Systeme • Einfache N utzung ermöglichen • Digitale Barrieren abbauen Die Dresdner Forderungen sollen in den folgenden Monaten in einem weite ren Kreis von in- teressierten Kommunen und in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren diskutiert und ver- tieft werden . Auch in den Ausschüssen und Arbeitskreisen des Deutschen Städtetages ist ge- plant, die mit den Dresdner Forderungen aufgezeigte Vision zu erörtern und zu weiter gestal- ten. Wir geben Ihnen die Dresdner Forderungen zur Kenntnis und fügen zudem das o.g. bereits bekannte Positionspap ier und den zugehörigen Beschluss des Präsidiums nochmals bei (Anlagen ). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Hanna Sommer Anlagen

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/036/2021