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Ö Vorlagen - Nr. 172 76/2005
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Informationsvorlage
Einsatz von sogenannten Mülldetektiven oder Mitarbeitern des OSD in dem Bereich
der Papier-/Glascontainer
- Informationsvorlage zum Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 01.03.2005 zur Dr.
Die Verwaltung wird gebeten, mit geeigneten Mitteln gegen die Verursacher vorzugehen,
die immer wieder Müll neben die Container legen.
Das Umweltamt erreichen vorwiegend am Servicetelefon Stadtsauberkeit, aber auch in
Schriftform, immer wieder Mitteilungen aus der Bevölkerung über Verunreinigungen an
Containern durch illegal abgestellten Müll. Meist erfolgen illegale Abfallablagerungen
neben den Containern. Hierfür kommen als Verursacher sowohl Gewerbetreibende als
auch Privatpersonen in Frage.
Sobald bekannt wird, dass die Befüllung von Containern darauf hin deutet, dass
Gewerbetreibende ihren Abfall widerrechtlich in Container füllen, wird in einem ersten
Schritt die AWISTA GmbH gebeten, bei den umliegenden Betrieben eine Abfallberatung
durchzuführen.
An den Containerstationen aufgefundenes Adressmaterial reicht für eine Verfolgung in der
Regel nicht aus und wird als Beweis seitens der Gerichte auch nicht anerkannt, da nicht
sicher ist, dass die in der Adresse bezeichnete Person auch wirklich für die illegale
Müllablagerung verantwortlich ist.
Werden jedoch Verursacher namentlich durch Zeugenaussagen bekannt, wird gegen
diese von Seiten des Umweltamtes vorgegangen. Wird bei Kontrollen der Kräfte des
Ordungs- und Servicedienstes ein Verursacher festgestellt oder erfolgen konkrete
Hinweise an die städtischen Mitarbeiter, so werden durch das Umweltamt zunächst
Anhörungsverfahren durchgeführt und ggf. in Folge Verwarn- oder Bußgelder festgesetzt
und/oder die illegalen Abfallablagerungen zur Anzeige gebracht.
In den Jahren 2003 und 2004 wurde jeweils in einem Fall gegen einen Gewerbebetrieb
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Gegen Privatpersonen, die ihren Müll an
Containerstationen abgelagert haben, wurden in 2003 in 8 Fällen und in 2004 in 9 Fällen
Verwarngelder verhängt. Die Buß- und Verwarngelder lagen zwischen 30,- und 150,-
EUR.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 2 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Dezernentin / Dezernent:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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