Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 6/2004

Anerk. Josef-Heinrich-Sommer-Stiftung § 75 KJHG

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erwin-Rommel-Straße 17 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 KJHG i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG die Anerkennung der Josef-Heinrich-Sommer-Stiftung als Träger der freien Jugendhilfe. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine Förderung nach § 74 KJHG jeglicher Art. Die Anerkennung kann nach § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 6/2004 JHA am 21.01.2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Anerkennung der Josef-Heinrich-Sommer-Stiftung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 KJHG i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG die Anerkennung der Josef-Heinrich-Sommer-Stiftung als Träger der freien Jugendhilfe. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine Förderung nach § 74 KJHG jeglicher Art. Die Anerkennung kann nach § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen. Sachdarstellung: Die Josef-Heinrich-Sommer-Stiftung hat einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt. Die Stiftung wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf am 16.07.2002 genehmigt. Sie ist Rechtsnachfolgerin des 1951 gegründeten gemeinnützigen Jugendwohnheim e.V. Düsseldorf-Benrath. Die Josef-Heinrich-Sommer-Stiftung unterhält ein Jugendwohnheim (Jugendwohnheim St. Georg) für junge Menschen bis 27 Jahre, die sich vornehmlich in Schul- und Berufsausbildung befinden. Aufgabe der Einrichtung ist es, junge Menschen während ihrer Schul- und Ausbildungszeit sozialpädagogisch zu betreuen. Kopien des Antragsschreibens, der Satzung, des Sachberichtes, der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit sind der Vorlage beigefügt. Nach den Bestimmungen des § 75 Abs. 1 KJHG können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind, 2. gemeinnützige Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Josef-Heinrich-Sommer-Stiftung hat durch die eingereichten Unterl agen nachgewiesen, dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt werden. Der Verwaltung sind keine Versagungsgründe für eine öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bekannt. Der Jugendhilfeausschuss ist gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG i.V.m. § 5 Abs. 2 Ziff. 2.3 RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 6/2004 JHA am 21.01.2004 Seite 2 von 3 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Anerkennung zuständig. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 21.01.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Antragsschreiben 2 beigefügt Satzung 3 beigefügt Sachbericht 4 beigefügt Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf 5 beigefügt vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 6/2004 JHA am 21.01.2004 Seite 3 von 3

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 6/2004