Beiderseits Hinter der Böck" - Aktueller Verfahrensstand, Weitere Vorgehensweise
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hinter der Böck · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug4Dokumente1. März 2019veröffentlicht
Zur amtlichen Vorlage
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Örtlicher Bezug
Wo passiert das?
Hinter der Böck – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Auswertung Eigentümerversammlung als Text anzeigen
Title: 61-29-2019_03_Protokoll Eigentümerveranstaltung.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00337375.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:04:58 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
Planverfahren "Beiderseits Hinter der Böck" Auswertung Eigentümerveranstaltung mit Politikern vom 15.01.2019, klei-ner Block
> Tagesordnung der Veranstaltung
> xBegrüßung und Ziel
> xVorstellung bisheriges Planverfahren
x Ergebnispräsentation Eigentümergespräche im Mai 2018
x Erläuterung überarbeitete Planung
x Kaffeepause
x Feedback zur Überarbeitung (Bewertungsskala) im Vorraum, Ergebnis und weite-res Vorgehen
optional
x Workshop im Vorraum:
Wie kann das städtebauliche Konzept weiter optimiert werden;
Was ist dörflich?
x Berichte aus den Gruppen, Zusammenfassung, Ausblick Nach einer begrüßenden Einleitung durch Frau Zuschke zum Stand des Planverfah-rens hat Frau Orzessek-Kruppa die Tagesordnung der Veranstaltung vorgestellt. Hier wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung ergebnissoffen an-gelegt ist und das der optionale Workshop nur dann durchgeführt wird, wenn ein mehrheitlich akzeptierter städtebaulicher Entwurf die Gesprächsgrundlage bildet. Darüber hinaus wurde von Frau Orzessek-Kruppa das bisherige Planverfahren im Detail vorgestellt. Dabei wurde insbesondere noch einmal auf die drei Eigentümerge-spräche im Mai 2018 eingegangen, in denen drei städtebauliche Varianten mit unter-schiedlichen Flächeninanspruchnahmen zur Diskussion gestellt wurden. Ergebnispräsentation Eigentümergespräche Mai 2018 Die Ergebnispräsentation durch die Sprecher der Kleingruppen hat in Übereinstim-mung mit der Wahrnehmung der Verwaltung ergeben, dass Variante 1 (größere Flä-cheninanspruchnahme) zur Weiterbearbeitung favorisiert wird. Erläuterung überarbeitetes städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept wurde von der Verwaltung nach den Gesprächen im Mai 2018 in folgenden Punkten überarbeitet:
Stärkere Berücksichtigung der bestehenden Privatgärten südlich der Fährstra-ße.
Stärkeres Abrücken von einem Bestandgebäude (Hinter der Böck).
Herausnahme eines gewerblich genutzten Grundstücks (Hinter der Böck).
Herausnahme eines Privatgrundstücks (Auf den Steinen). Feedback zum überarbeiteten städtebaulichen Konzept Nach der Erläuterung der Überarbeitung konnten die Eigentümer und Politiker mittels Klebepunkte das städtebauliche Konzept auf einer Skala von 1 bis 10 bewerten. Im Ergebnis wurde das städtebauliche Konzept von den anwesenden Eigentümern und Politikern mehrheitlich für gut befunden, um als Grundlage für den weiteren Pla-nungsprozess zu dienen. Ergebnis:
0 bis 2,5 (3x)
5 bis 7,5 (4x)
7,5 bis 10 (25x) Mit diesem Ergebnis wurde der Workshop durchgeführt. Zu den im Workshop gestellten zwei Hauptfragen wurden folgende Anregungen von den Eigentümern vorgebracht: Wie kann das städtebauliche Konzept weiter optimiert werden? Tisch 1:
x Zur Begrenzung der Gebäudehöhen sollen Traufhöhen festsetzt werden; bei zwei Geschossen sollte die Traufhöhe ca. 7 m, bei drei Vollgeschossen ca. 10 m betragen.
x Es sollten unterschiedliche Dachformen möglich sei; neben dem Satteldach auch Pult- oder Flachdächer. Tisch 2:
x Es sollten zwei Vollgeschosse, das Satteldach mit einer Neigung von 35-45° und die offene Bauweise festgesetzt werden.
x Zur Begrenzung der Gebäudehöhen sollten Wand- und Firsthöhen festsetzt werden.
x Im Hinblick auf eine kostengünstige Erschließung sollte die Anzahl der Wende-anlagen reduziert werden.
x Die überbaubaren Grundstücksflächen sollten freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser ermöglichen.
x Mehrfamilienhäuser sollten 4-6 WE ermöglichen. Was ist dörflich? Tisch 1:
x Die Straßen sollten als Tempo 30 Zone ausgebildet werden.
x Es sollten zwei Stellplätze pro WE vorgesehen werden.
x Es sollten zwei Vollgeschosse mit max. Firsthöhe festgesetzt werden.
x Eine 1½ geschossige Bebauung mit Satteldach wird bevorzugt.
x Reihenhäuser sind nicht gewünscht, evtl. Doppelhäuser; die Bebauung soll abwechslungsreich sein. Tisch 2:
x Die Geschossigkeit sollte zwischen 1½ und 2½ liegen.
x Die Firsthöhe sollte auf 9,50 m begrenzt werden.
x Die Grundstücke sollten nicht zu klein sein.
x Die Realisierung von Reihenhäusern müsse kritisch hinterfragt werden.
x Es ist zu prüfen ob eine Kita und Spielplätze errichtet werden müssen.
x Es sollten Kommunikationsflächen und Plätze vorgesehen werden.
x Es sollte ein Verkehrskonzept erarbeitet und ausreichender Parkraum geschaf-fen werden.
x Die Straßen sollten als Tempo 30 Zone errichtet werden. Es sollten Straßen-konzepte aus Holland als Anregung betrachtet werden.
x Es sollte Kleingewerbe ermöglicht werden.
x Die Errichtung von Generationenhäusern sollte ermöglicht werden.
x Die Versickerungsflächen sollten begrünt werden. Tisch 3:
x Es sollte eine geringe Dichte vorgesehen werden.
x Die Geschossigkeit sollte zwischen 1½ und 2 liegen.
x Als Gebäudetypen sollten freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit Satteldach ermöglicht werden.
x Die Gebäude sollten mit Klinker ausgeführt werden.
x Die Straßen sollten als Tempo 30 Zone errichtet werden.
x Die Neubürger haben die Hammer Gegebenheiten zu akzeptieren. Ausblick Die Anregungen aus dem Workshop fließen in den weiteren Planungsprozess ein. In einem nächsten Schritt werden die politischen Gremien über den aktuellen Planungs-stand informiert. Hierzu wird es eine Vorlage mit einem Beschluss geben, um die Zustimmung der politischen Gremien zu dem Konzept und die weitere Vorgehenswei-se abzufragen und der die Verwaltung beauftragt auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes das Planverfahren weiter voranzubringen.
städtebauliches Konzept als Text anzeigen
Title: Layout:5
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00337376.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:04:59 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 61/ 29/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00337379.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:25:25 GMT
Number of Pages: 7
Markdown Content:
Vorlage 61/ 29/2019
> Seite 1 von 7
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht ö ffentlich
Beschlussvorlage
Sitzung des APS am 08.05.2019 Vorlage Nr. 61/29/2019
Planverfahren -Beiderseits Aktueller Verfahrensstand
Hinter der Böck- Weitere Vorgehensweise Vorlage 61/ 29/2019
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> RSD Vorlage
Vorlage Nr. 61/29/2019
Planverfahren Beiderseits Hinter der Böck
- Aktueller Verfahrensstand
- Weitere Vorgehensweise
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 der Bezirks-satzung zum aktuellen Verfahrensstand und zur weiteren Vorge-hensweise zum Planverfahren -Beiderseits Hinter der Böck- ange-hört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwick-lung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Informationen zum aktuellen Verfahrensstand die Aufteilung des Plangebietes -Beiderseits Hinter der Böck- in zwei separat zu entwickelnde Bereiche (Plangebiet A westlicher Bau-block, Plangebiet B östlicher Baublock) und beauftragt die Verwal-tung das als Anlage beigefügte städtebauliche Konzept als Grund-lage für das weitere Bauleitplanverfahren für das Plangebiet A zu verwenden und weiter zu qualifizieren. Vorlage 61/ 29/2019
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> RSD Vorlage
> Sachdarstellung:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 5174/016 -Beiderseits Hinter der Böck- am 23.01.2013 hat sich eine Mehrzahl der Bürger gegen die Planungsziele, das heißt den Erhalt der landwirtschaftlichen und gartenbaulich genutzten Flächen, und für
eine geordnete Wohnbaulandentwicklung in den Blockinnenbereichen ausgespro-chen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat daher am 25.03.2015 die Fin-dung eines städtebaulichen Konzeptes im Rahmen eines Dialogverfahrens – einer breit angelegten dreiphasigen Öffentlichkeitsbeteiligung – beschlossen, das in der Zeit vom 20.10.2015 bis zum 20.01.2016 durchgeführt wurde. Am 24.02.2016 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung auf der Grundlage des Siegerentwurfes den Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel einer geordneten Wohnbaulandentwicklung geändert, sowie diverse Auflagen zur Weiterentwicklung der Planung gegeben.
Das Stadtplanungsamt hat nach Abschluss des Dialogverfahrens von März 2016 bis Juni 2016 umfassende Einzelgespräche mit allen im Plangebiet ansässigen Garten-baubetrieben geführt, um deren Belange im weiteren Planungsprozess bestmöglich berücksichtigen zu können. Durch die Gespräche konnte die Flächenverfügbarkeit im Plangebiet konkretisiert werden.
Neben den Gesprächen mit den Gartenbaubetrieben wurden im Juni 2016 sämtliche Grundstückseigentümer im Plangebiet angeschrieben und hinsichtlich ihrer Bereit-schaft zur Teilnahme an der städtebaulichen Entwicklung befragt. Neben der schrift-lichen Beteiligung wurden zwei Informationsveranstaltungen mit den Grundstücksei-gentümern zum städtebaulichen Konzept durchgeführt, um weitere Anregungen zu erhalten. Durch die Rückmeldung der Eigentümer konnte die Flächenverfügbarkeit im Plangebiet weiter konkretisiert werden.
Die Ergebnisse der Gespräche mit den Gartenbaubetrieben und den Eigentümern wurden dokumentiert und dienten zusammen mit den Überarbeitungshinweisen der Empfehlungskommission aus dem Dialogverfahren als Grundlagen für die Überarbei-tung des Siegerentwurfes. Am 05.04.2017 hat die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept stattgefunden. Dieses Konzept Vorlage 61/ 29/2019
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> RSD Vorlage
wurde mehrheitlich von den Bürgerinnen und Bürgern sowohl in der Veranstaltung als auch in den nachfolgenden Stellungnahmen abgelehnt, da die Überarbeitung zu einer zu hohen Verdichtung geführt habe und die gewünschte dörfliche Struktur zu wenig erkennbar gewesen sei.
Das Stadtplanungsamt hat in der Folgezeit die umfangreichen und vielfältigen Stel-lungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zu dem städtebaulichen Konzept ausge-wertet und diverse Varianten mit unterschiedlichen Flächeninanspruchnahmen und Bauintensitäten für beide Baublöcke entwickelt.
Für den westlichen Baublock wurden im Mai 2018 drei Eigentümergespräche und für den östlichen Baublock im Juni 2018 vier Eigentümergespräche, jeweils auch in ver-tiefenden Kleingruppen, durchgeführt. Im Ergebnis ist für den westlichen Baublock eine Mehrheitsfindung für ein städtebauliches Konzept denkbar; für den östlichen Baublock ist aufgrund des deutlich heterogenen Meinungsbildes eine Mehrheitsfin-dung derzeit noch nicht absehbar. Grundsätzlich war jedoch der Trend zu erkennen, dass die Varianten mit einer größeren Flächeninanspruchnahme insbesondere auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten bevorzugt wurden.
In der Folgezeit wurden die für den westlichen Baublock vorgebrachten Anregungen in das städtebauliche Konzept eingearbeitet. Dieses war für den östlichen Baublock aufgrund des heterogenen Meinungsbildes bisher nicht möglich. Daher wurde nur für den westlichen Baublock eine erneute Eigentümerveranstaltung am 15.01.2019 unter Einbeziehung der von den Fraktionen benannten politischen Gremienvertreter durchgeführt. Die Inhalte und Ergebnisse der Veranstaltung sind dem anliegenden Protokoll zu entnehmen.
Weitere Vorgehensweise
Insbesondere nach der Veranstaltung am 15.01.2019 ist ersichtlich, dass für den westlichen Baublock eine konsensuale Baulandentwicklung weiter geführt werden kann. Diese Entwicklung ist für den östlichen Baublock in dieser Form derzeit noch nicht zu erkennen. Daher soll das Plangebiet in die Plangebiete A (westlicher Bau-block) und B (östlicher Baublock) aufgeteilt und damit eine verfahrenstechnische Vorlage 61/ 29/2019
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> RSD Vorlage
Trennung vorgenommen werden, sodass zukünftig für die Plangebiete A und B zwei getrennte Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Bei Zustimmung der Gremien wird auf der Grundlage des anliegenden städtebauli-chen Konzeptes die gewünschte dörfliche Entwicklung für das Plangebiet A konkreti-siert. U.a. folgende Anregungen aus dem Workshop werden dabei berücksichtigt:
vorwiegend Einzel- und Doppelhäuser, offene Bauweise
1½ bis 2½ Geschosse mit entsprechenden Trauf- und Firsthöhen
Satteldach als prägende Dachform
Verkehrsflächen verkehrsberuhigt z.B. als Tempo 30 Zone oder Mischver-kehrsflächen
In einem nächsten Schritt wird auch ein Bebauungsplan Vorentwurf erarbeitet, in dem insbesondere mögliche Festsetzungen zur Sicherung der dörflichen Entwicklung formuliert werden. Die Fortentwicklung des städtebaulichen Konzeptes wird im weite-ren Planverfahren mit den Eigentümern diskutiert. Da sich die grundsätzliche Ziel-richtung und die wesentlichen Inhalte der Planung gegenüber dem Planungsstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05.04.2017 nicht verändert haben und die Anregungen der Bürger im vorliegenden städtebaulichen Konzept berücksichtigt wurden, ist eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum derzeitigen Ver-fahrensstand nicht erforderlich. Gleichwohl wird das städtebauliche Konzept auf die Internetseite des Stadtplanungsamtes eingestellt und ist auch für alle Interessierte im Stadtplanungsamt zu Informationszwecken einsehbar.
Für das Plangebiet B werden zunächst noch einmal Gespräche mit den im Plange-biet ansässigen Gartenbaubetrieben geführt, um deren aktuelle Bereitschaft für eine Wohnbaulandentwicklung zu eruieren. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf die Gartenbaubetriebe gelegt, die bislang einer Wohnbaulandentwicklung kritisch ge-genüber standen oder aber noch unentschlossen waren. Inwieweit eine zukünftige Baulandentwicklung im Plangebiet B realistisch ist, muss sich aus den weiteren Ge-sprächen mit den Gartenbaubetrieben/Eigentümern ergeben. Grundsätzlich werden diese Gespräche von der Verwaltung ergebnisoffen geführt. Vorlage 61/ 29/2019
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> RSD Vorlage
Anlagen:
Nr. Anlage
1 Auswertung Eigentümerversammlung
2 stä dtebauliches Konzept
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Zuschke Vorlage 61/ 29/2019
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> RSD Vorlage
Beiderseits Hinter der Böck" - Aktueller Verfahrensstand, Weitere Vorge-hensweise
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung
27.03.2019 vertagt
Bezirksvertretung 3 12.03.2019 zugestimmt
Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung
08.05.2019 einstimmig
beschlo ssen
mit Änderungsa ntrag
61/71/2019
Änderungsantrag als Text anzeigen
Title: SDLD614056A19050808210
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00342616.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:04:59 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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